Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/350 14.09.2016 (Ausgegeben am 15.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/163 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Eingänge an Asylverfahren konnte das Verwaltungsgericht Magdeburg seit dem 1. Februar 2016 verzeichnen? Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Geschäftsanfall insgesamt? Wie lange dauerten die Verfahren im Durchschnitt? Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2016 folgende Eingänge an Asylverfahren verzeichnet: Art des Verfahrens Eingänge Anteil am Geschäftsanfall insgesamt in % Asyl-Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) 876 36 % Asyl-Eilverfahren (Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz) 296 12 % Asylverfahren insgesamt 1172 48 % Die durchschnittliche Verfahrensdauer wird nur quartalsweise statistisch ermittelt . Bezogen auf den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2016 liegen deshalb keine entsprechenden Zahlen vor. Sie ließen sich nur durch eine Einzelauswertung der aufgeführten 1.172 Verfahren ermitteln, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung gerichtlicher Verfahren führen würde. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass das Erkenntnisinteresse der Fragestellerin 2 durch die statistischen Angaben für das 1. Halbjahr 2016 befriedigt wird. In diesem Zeitraum haben Asyl-Hauptsache-verfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg durchschnittlich 10,9 Monate gedauert, Asyl-Eilverfahren durchschnittlich 0,7 Monate. 2. Wie viele Eingänge an Asylverfahren konnte das Verwaltungsgericht Halle seit dem 1. Februar 2016 verzeichnen? Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Geschäftsanfall insgesamt? Wie lange dauerten die Verfahren im Durchschnitt? Das Verwaltungsgericht Halle hat in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2016 folgende Eingänge an Asylverfahren verzeichnet: Art des Verfahrens Eingänge Anteil am Geschäftsanfall insgesamt in % Asyl-Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) 848 41 % Asyl-Eilverfahren (Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz) 209 10 % Asylverfahren insgesamt 1057 51 % Da das Verwaltungsgericht erst seit dem 1. Februar 2016 für Asylverfahren zuständig ist, sind die Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer im ersten Halbjahr 2016 identisch mit denen zum Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 30. Juni 2016. In diesem Zeitraum haben Asyl-Hauptsacheverfahren durchschnittlich 2,2 Monate gedauert, Asyl-Eilverfahren durchschnittlich 0,7 Monate. 3. Wie schätzt die Landesregierung aus heutiger Sicht ein, dass die Konzentration der Bearbeitung von Asylverfahren ausschließlich durch das Verwaltungsgericht am Standort Magdeburg aufgehoben wurde? Hat dieser Umstand zu einer Beschleunigung der Verfahren geführt? Für eine abschließende Beurteilung ist es aus Sicht der Landesregierung noch zu früh. Die Dauer eines Asyl-Hauptsacheverfahrens beim Verwaltungsgericht Magdeburg betrug im Jahr 2015 durchschnittlich 9,5 Monate. Im ersten Halbjahr 2016 waren es beim Verwaltungsgericht Magdeburg 10,9 Monate, beim Verwaltungsgericht Halle 2,2 Monate. Beide Werte sind aber, zum Teil ganz erheblich, durch die Besonderheiten der Umbruchsituation beeinflusst. Deshalb lassen sie sich auch nicht aussagekräftig miteinander vergleichen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg konnte sich im ersten Halbjahr 2016 verstärkt der Erledigung - zum Teil älterer - Asyl-Hauptsacheverfahren widmen. Die Dauer der Asyl-Eilverfahren hat sich von durchschnittlich einem Monat in 2015 auf durchschnittlich 0,7 Monate im ersten Halbjahr 2016 verkürzt. Diese Entwicklung dürfte aber zumindest auch durch die Einstellung zusätzlicher 3 Richterinnen und Richter sowie die generell gesunkenen Eingangszahlen bei den Asyl-Eilverfahren begünstigt worden sein. 4. Wie stellt sich die derzeitige Personalsituation bei den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg dar? Welche Neueinstellungen sind geplant? Bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg sind derzeit 21 Richterinnen und Richter auf Lebenszeit verplant. Diese werden durch zwölf dem Gericht zugewiesene Richterinnen und Richter (auf Probe) und eine Richterin kraft Auftrags verstärkt . Darüber hinaus sind zwei Richterinnen am Verwaltungsgericht seit dem 1. Februar 2016 vom Verwaltungsgericht Magdeburg mit dem Ziel der Versetzung an das Verwaltungsgericht Halle abgeordnet. Bei dem Verwaltungsgericht Halle sind derzeit 17 Richterinnen und Richter auf Lebenszeit verplant. Diese werden durch einen dem Gericht zugewiesenen Richter (auf Probe) verstärkt, der in Kürze bei diesem Gericht zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt werden soll. Eine zusätzliche Personalverstärkung soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 durch die Zuweisung von zwei Richterinnen (auf Probe) vom Verwaltungsgericht Magdeburg an das Verwaltungsgericht Halle erfolgen. Zudem ist beabsichtigt, zwei weitere auf Lebenszeit ernannte Richterinnen von einem anderen Gericht an das Verwaltungsgericht Halle abzuordnen . 5. Welche Zahl an Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten in Halle sowie Magdeburg wird in den nächsten Monaten bzw. Jahren seitens der Landesregierung erwartet? Eine belastbare Prognose konkreter Verfahrenszahlen ist angesichts zahlreicher Unwägbarkeiten kaum möglich. Mit dieser Einschränkung geht das Verwaltungsgericht Magdeburg aufgrund der bisherigen Eingangszahlen überschlägig von insgesamt ca. 2.600 Asylverfahren (Hauptsachen und Eilverfahren) im Jahr 2016 aus, das Verwaltungsgericht Halle von insgesamt ca. 2.200 Verfahren. Eine Schätzung konkreter Zahlen für die kommenden Jahre erscheint derzeit nicht möglich.