Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3503 19.10.2018 (Ausgegeben am 22.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ronald Mormann (SPD) Geplante Einstellung der Haltepunkte des Harz-Elbe-Express (zukünftig Abellio) in Bebitz und Trebitz Kleine Anfrage - KA 7/2011 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezüglich der Kleinen Anfrage und Antwort zu den Haltepunkten Bebitz und Trebitz (Drs. 7/3220) habe ich einen Anlagenmanager der Deutschen Bahn AG gebeten, die Situation der beiden Haltestellenpunkte zu besichtigen und zu bewerten.  Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Verkehrsstationen alle Voraussetzungen für einen weiteren Betrieb erfüllen. Sie sind ausreichend beleuchtet, besitzen einen barrierefreien Zugang, ein Wetterschutz ist vorhanden, der dynamische Schriftanzeiger sowie Fahrpläne sind in Ordnung und die Bahnsteige sowie Bahnsteigkanten sind, trotz ihres Alters, in einem verkehrssicheren Zustand. Die Beleuchtungskosten, Reinigungskosten, Serviceleistungen und die laufenden Instandhaltungskosten sind mit der Entrichtung der Stationsgebühr pro Verkehrshalt gemäß der Stationspreisliste SPNV 2018 abgegolten. Weitere bauliche Veränderungen sind nicht angezeigt und würden erst mit einer Aufhebung des Bestandsschutzes notwendig werden. Daraus ergeben sich mir weitere Fragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Da sich die Haltestellen im Bestandsschutz befinden und keine zusätzlichen investiven Kosten als notwendig erachtet werden, aus welchem Grund wird eine Sanierung mit den vorab genannten Summen dafür angeführt , die Haltestellen zu schließen? 2 Eine Sanierung mit den vorab genannten Summen wird u. a. als Grund für die Schließung der Haltestellen angeführt, weil seitens der für die Stationen verantwortlichen DB Station&Service AG, Regionalleitung Südost, diese Investitionserfordernisse für das Jahr 2020 gegenüber dem Land angezeigt wurden. Die in der Vorbemerkung wiedergegebenen Aussagen eines nach Auskunft der verantwortlichen Regionalleitung Südost der DB Station&Service AG örtlich nicht zuständigen Anlagenmanagers sind im Hinblick auf die Investitionserfordernisse unzutreffend. 2. Weshalb werden diese Haltestellen, auch im Hinblick der in der Antwort genannten Beförderungszahlen, nicht als sogenannte Bedarfshaltestellen betrieben, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Bahnanbindung zu erhalten? Der Grund, weshalb diese Haltestellen auf Dauer nicht als sog. Bedarfshaltestellen betrieben werden, liegt darin, dass alle wesentlichen Kostenpositionen vollständig erhalten bleiben, denn die Station muss auch künftig in allen Funktionen vorgehalten werden. Durch den Betrieb als Bedarfshalt würden auch keine nennenswerten Reisezeitersparnisse entstehen, da auch bei Bedarfshalten Anfahr- und Bremsvorgänge im Fahrplan berücksichtigt werden müssen. Zudem könnte das neue Fahrplankonzept ab Dezember 2018 nicht umgesetzt werden, das die Durchbindung der Linien RB 47 und RB 48 in Bernburg vorsieht , wodurch zum Beispiel für den Hochschulstandort Bernburg-Strenzfeld und für die Stadt Könnern neue Direktverbindungen nach Magdeburg bzw. Halle sowie Direktverbindungen vom südlichen in den nördlichen Salzlandkreis zum Beispiel für Berufsschüler nach Schönebeck entstehen. Damit überwiegen durch diese erheblichen Angebotsverbesserungen für eine große Zahl an (potenziellen) Nutzern die Vorteile deutlich gegenüber den Nachteilen für die sehr wenigen heutigen Nutzer der Stationen Bebitz und Trebitz. Im Übrigen wird gegenwärtig die Bahnstation Trebitz noch als Bedarfshalt bedient . 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen eventuellen ÖPNV per Bus in gleicher Art bereitzustellen, das heißt die Direktverbindung nach Magdeburg und Halle und welche bzw. wie viele Anfahrten der Orte würden dann sichergestellt werden? Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um einen eventuellen ÖPNV per Bus in gleicher Art mit Direktverbindung nach Magdeburg und Halle bereitzustellen, da dies wegen der sehr geringen Reisendenzahlen nicht erforderlich ist. Im Übrigen liegt die Verantwortung für eine angemessene ÖPNV-Anbindung der kleineren Orte ohne zentralörtliche Funktion bei den Landkreisen als Aufgabenträger .