Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3506 22.10.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 23.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Abriss von Wohnhäusern in Quarmbeck Kleine Anfrage - KA 7/2004 Vorbemerkung der Fragestellenden: Seit 2015 ist darüber diskutiert und gestritten worden: über den Abriss von Wohnhäusern in Quarmbeck (Ortsteil von Quedlinburg), die der Wohnungswirtschaftsgesellschaft Quedlinburg (Wowi) gehören. Menschen müssen ihre angestammte Heimat verlassen und auch für die Natur entstehen Belastungen. So werden Jahrzehnte lang genutzte Nistplätze von Schwalben vernichtet. Seit August dieses Jahres schreitet der Abriss erneut voran. Nun gibt es große Befürchtungen, dass Mensch und Umwelt durch nicht sachgemäße Entsorgung von Bauschutt belastet werden. Der Abriss wird sowohl mit Geldern des Landes als auch mit Mitteln der EU gefördert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Der Abriss wird aus Mitteln des Bundes und des Landes gefördert, nicht zulasten von Mitteln der EU. 1. Welche Zusammensetzung hat der beim Abriss entstandene Bauschutt? Der Bauschutt besteht aus Ziegelmauerwerk der Zuordnungsklasse Z 1.2, Beton und Hohlblocksteinen der Zuordnungsklasse Z 1.1 sowie nicht sulfathaltigem 2 Estrich laut Auflistung der Proben aus der Deklarationsanalyse. Es ist keine Separierung des Bauschuttes notwendig. 2. Wie wird/wurde der Bauschutt entsorgt? Erfolg(t)en Kontrollen darüber von Landesbehörden, da Fördermittel in den Abriss der Gebäude fließen? Die Entsorgung des Ziegelschuttes erfolgt beim Beton- und Kieswerk Aschersleben . Der Beton wird auf dem Bauhof der Firma Wesseler zur nachfolgenden Herstellung von Recyclingmaterial gelagert. Kontrollen durch die Untere Abfallbehörde des Landkreises Harz haben stattgefunden. 3. Wenn Kontrollen stattgefunden haben, wurden Stoffe gefunden, die als Sondermüll deklariert werden müssen oder aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht mit Bauschutt entsorgt werden dürfen? Kontrollen haben stattgefunden und Sondermüll wurde dabei nicht gefunden. Gefährliche Abfallstoffe wurden im Vorfeld ausgebaut und entsorgt. Die entsprechenden Entsorgungsscheine liegen dem Auftraggeber vor. 4. Wie wurde der vorhergehende Abriss überprüft und können Aussagen zu den Auffüllarbeiten von Schutt (Zusammensetzung) in den Kellern getroffen werden? Sofern die im Jahr 2017 durchgeführten Gebäudeabbrüche gemeint sind, kann die Frage wie folgt beantwortet werden: Zu diesen Gebäudeabbrüchen gab es im Vorfeld Bausubstanzuntersuchungen, deren analytische Ergebnisse in die Erstellung des Leistungsverzeichnisses eingeflossen sind und die Grundlage für das durch das Entsorgungsunternehmen vorgelegte Entsorgungskonzept waren. Die Kellerbereiche der Gebäude wurden einschließlich der Fundamente ausgehoben und vom Grundstück verbracht. Die entstandenen Baugruben wurden mit geeignetem Füllboden der Bodenklasse 3 bis 5 lagenweise verfüllt und verdichtet . 5. Von den Anwohnern vor Ort gab es Hinweise an die Behörde, dass Stoffe mit der Baustoffgefahrenklasse Z 2-3 gefunden wurden. Wurde diesem Hinweis nachgegangen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Der Unteren Abfallbehörde wurde das Entsorgungskonzept der in den Gebäuden vorhandenen Baustoffe gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorgelegt. Laut den Analysen sind die angesprochenen Materialien/Stoffe keine Z 2-3-Stoffe, d. h. keine teerhaltigen Stoffe. 6. Wie wird Steinholzestrich eingeschätzt? Welche Entsorgung ist dafür vorgesehen ? In den aktuell abgebrochenen 3 Gebäuden wurde Steinholzestrich nicht angetroffen . Insofern bedurfte es auch keiner Klärung eines diesbezüglichen Entsorgungsweges . 3 7. Die abzureißenden Häuser sind weitgehend baugleich. Ist in allen Häusern Steinholzestrich verbaut? Wenn ja, wie wird dieser entsorgt? Wurde die Entsorgung kontrolliert? Wenn ja, durch welche Behörde? Ja, die abzureißenden Gebäude aus den 30er-Jahren sind weitestgehend baugleich . Dies bezieht sich aber nicht auf den im Gebäude Otto-Lilienthal-Straße 1 - 9 angetroffenen Steinholzestrich. Dieser war bisher nur in einem einzigen Gebäude aufzufinden. Der Steinholzestrich wurde beim Auffinden durch ein akkreditiertes Büro beprobt. Durch den beauftragten Entsorgungsfachbetrieb wurde ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Entsorgungsweg vorgeschlagen . Der Steinholzestrich wurde unter entsprechenden Schutzvorkehrungen ausgebaut/separiert und in Big Packs abtransportiert. 8. Welche Folgen hat teerhaltiger Bauschutt für Mensch und Umwelt bei nicht sachgemäßer Entsorgung? Die Planung, Ausschreibung und Bauleitung wie auch die Ausführung erfolgen auf Basis der vor Beginn der Planungen im Auftrag des Bauherren erstellten Deklarationsanalyse durch ein akkreditiertes Baustofflabor. Aus den Resultaten dieser Analyse und der Zuordnung des Bauschuttes/der Schadstoffe zu Zuordnungsklassen kann sowohl das Planungsbüro als auch der Abbruchunternehmer die zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Leistung notwendigen Arbeitsschritte herleiten. Insofern ist eine sachgemäße Entsorgung gewährleistet. 9. Wurde der entstandene Bauschutt zum Verfüllen vor Ort verwendet? Der entstehende Bauschutt wurde und wird nicht zum Verfüllen vor Ort verwendet . 10. Laut Aussage von Wowi-Geschäftsführer Breuel in der MZ/Quedlinburg vom 15. September 2018 gab es gesonderte Hinweise an die Abriss-Firma zur Entsorgung teerhaltiger Baustoffe. Wie erfolgte die Entsorgung dieser Stoffe davor? Die Entsorgung der bei den Abbrüchen im Jahr 2018 anfallenden Schadstoffe erfolgt gemäß den Vorgaben der Deklarationsanalyse und den benannten Abfallschlüsselnummern . Anhand von Übernahmescheinen/Wiegescheinen findet eine lückenlose Dokumentation des Entsorgungsweges vom Abfallerzeuger über den Beförderer bis hin zum Abfallentsorger statt. Für die Richtigkeit der Angaben unterzeichnen Abfallerzeuger , Beförderer und Abfallentsorger die Übernahmescheine/Wiegescheine . 11. Wie schätzt die Landesregierung die Bauschuttentsorgung mit zerkleinerten teerhaltigen Bruchstücken und Stäuben ein? Siehe Beantwortung der Fragen 3, 5, 8, 10, 13 und 14. 4 12. Der diesjährige Sommer war sehr heiß und trocken. Gab es besondere Vorkehrungen gegen vermehrte Staubentwicklung während der Abrissarbeiten ? Es gab Vorkehrungen gegen die Staubentwicklung. Es wurde Wasser zur Staubbindung eingesetzt. Ein extra dafür abgestellter Mitarbeiter war ständig beim Abbruch vor Ort und bewässerte den Abbruch und den Bauschutt. 13. Sind schadstoffhaltige Stäube in die Umwelt gelangt? Und wie wird deren Wirkung eingeschätzt? Schadstoffhaltige Stäube sind nicht in die Umwelt gelangt. Alle Schadstoffe wurden im Vorfeld ausgebaut. Der Ausbau der Schadstoffe erfolgte unter Schutzbekleidung gemäß den Vorschriften des Amtes für Verbraucherschutz. 14. Welche Hinweise auf Schadstoffe gibt es bei den Häusern der vorherigen Abrissphasen? Wie bereits bei vorhergehenden Fragestellungen ausgeführt, wurden die im Jahr 2017 abgebrochenen Gebäude vor öffentlicher Ausschreibung der Abbruchleistungen untersucht und analytisch durch ein akkreditiertes Büro bewertet. Es gab Baustoffmaterialien unterschiedlicher Einstufung nach LAGA M20 (Mitteilung 20 der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln -), die im Zuge des Abbruchs dann auf zugelassenen Deponien entsorgt wurden. 15. Wurde bei vorherigem Abriss Bauschutt zum Verfüllen vor Ort genutzt? Auch bei den im Jahr 2017 durchgeführten Gebäudeabrissen wurde kein Bauschutt zum Verfüllen der Baugruben genutzt. 16. Gab es Untersuchungen des Bauschutts? Wenn ja, durch welche Behörde? Vor Beginn der Abbruchmaßnahme wurde am Gebäudebestand eine Deklarationsanalyse durch das Büro Umweltservice Hettstedt (Stand 25.05.2018) erstellt. Während der Baumaßnahme erfolgten und erfolgen weitere Haufwerksproben alle 500 m3 des Bauschuttes. Die Probennahme, Analyse und Parameterbestimmung werden durch das akkreditierte Büro „baulag Magdeburg" durchgeführt und die diesbezüglichen Ergebnisse der Untersuchung dem Bauherrn fortlaufend übergeben. 17. Sind Renaturierungsmaßnahmen der Abrissflächen vorgesehen? Wenn ja, werden diese gefördert, und wie schätzt die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen ein? Auf den Abrissflächen werden die entstandenen Gruben mit geeigneten Füllböden , deren Schadstofffreiheit nachgewiesen ist, verfüllt. Auf den Flächen wird Oberboden aufgetragen und ein Kräuterrasen angesät. Die Begrünungsleistungen sind Teil der Abrissarbeiten und damit Gegenstand der Förderung des Abbruchs im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost". 5 18. Welche Ersatzmaßnahmen werden für die Vernichtung der Nistplätze der Schwalben vorgesehen? Welchen Erfolg haben diese Maßnahmen? Durch die Untere Naturschutzbehörde wurde eine artenschutzrechtliche Befreiung im Hinblick auf die Zerstörung von Mehlschwalbennestern erteilt. Die Behörde hat der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Quedlinburg als Antragsteller auferlegt, Ersatzquartiere anzubringen. Dies erfolgt am Gebäude „Straße des Friedens 13-19“ sowie am Gebäude „Straße des Friedens 48“ (ehemaliges Feuerwehrdepot ) durch das Anbringen von Nisthilfen. Die Wirksamkeit dieser mehlschwalbengerechten Maßnahmen ist ab der Anbringung der Mehlschwalbennisthilfen am Gebäude „Straße des Friedens 13 - 19“ bis Dezember 2022 durch ein Monitoring zu dokumentieren.