Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3521 24.10.2018 (Ausgegeben am 25.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geotope in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1999 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zuge der aktuellen Bauarbeiten an Abschnitten der zukünftigen A 14 wird berichtet , dass dort mehrfach große Findlinge geborgen und dann nach einiger Zeit entfernt wurden. Das Auffinden solcher Findlinge dürfte auch bei anderen staatlichen Bauvorhaben vorkommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wann sind solche Findlinge als Geotope zu betrachten? Es gibt diesbezüglich keine verbindlichen Richtlinien. 2. Muss bei entsprechenden Funden eine Einbeziehung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen erfolgen? Da der Begriff „schutzwürdiger Geotop“ in Sachsen-Anhalt nicht gesetzlich fixiert ist, gibt es keine rechtliche Handhabe für eine Informationspflicht des Finders gegenüber dem Landesamt für Geologie und Bergwesen. 3. Welche Findlinge wurden im konkreten Beispiel des aktuellen Baus der A 14 gefunden? Erfolgte eine Einbeziehung des Landesamtes? In wessen Eigentum stehen die Findlinge und wie wurde/wird mit ihnen verfahren? Die im Rahmen der Erdbauarbeiten gefundenen größeren Steine und Findlinge, die unter erdbaulichen Gesichtspunkten vor einem Wiedereinbau der Erdmassen zu selektieren waren, gingen gemäß Vergabeverfahren in Verwertung des 2 Auftragnehmers (ausführende Firma) über und gehören diesem. Die Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Informationen zu Verwertungsmodalitäten liegen nicht vor. Eine Einbeziehung des Landesamtes erfolgte nicht.