Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/353 14.09.2016 (Ausgegeben am 15.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Anfragen zur Überarbeitung der Oberstufenverordnung des Landes Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/171 Vorbemerkung der Fragestellenden: Bezugnehmend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 9. Juni 2016, hinsichtlich der mündlichen Prüfung beim Abitur (Null-Punkte-Regelung) und der Ankündigungen des Bildungsministers Marco Tullner, u. a. in der MZ: „Bildungsminister will das Abitur einfacher machen“ und „Ohne Mathe zum Abitur“ (vgl. MZweb .de am 28. Juni 2016), befindet sich die OberStV Sachsen-Anhalts derzeit in Arbeit . Die Folge ist eine Vereinfachung des Abiturs. Neben der Abschaffung der mündlichen Mathematikprüfung beim Abitur sind weitere Veränderungen/Vereinfachungen vorgesehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann plant die Landesregierung die OberStV Sachsen-Anhalts zu ändern und welche Maßnahmen werden dabei vorgesehen? Der Entwurf der Änderungsverordnung liegt vor und befindet sich derzeit im gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren, das am 22. September 2016 beendet sein wird. Die Neuerungen 2016 gemäß Anhörungs-Entwurf umfassen folgende Punkte und Regelungen der Oberstufenverordnung: 2 1. Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer (§§ 16, 20 Oberstufenverordnung) 2. Einbringung von Kurshalbjahresergebnissen (§ 38 Oberstufenverordnung) 3. Minderleistung in Prüfungen (§ 39 Abs. 2 Oberstufenverordnung) 4. Transparenz bei mündlichen Prüfungen zu 1. Bei der Wahl der Prüfungsfächer wird die feste Bindung der Fächer Deutsch, Mathematik und Profilfach-Fremdsprache aufgehoben, was zur Folge hat, dass 4 aus den 5 Fächern (Deutsch, Mathematik, Profilfach-Fremdsprache, Profilfach-Naturwissenschaft , Geschichte) gewählt werden können. zu 2. Die Mindesteinbringung der Kurshalbjahresleistungen wird gemäß neuer Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) begrenzt und auf die Einbringung von mindestens 36 festgelegt. zu 3. Künftig müssen in drei Prüfungselementen nach der Gewichtung (Faktor 4) mindestens je 20 Punkte (5 Punkte x 4) erreicht werden. In einem weiteren Prüfungselement nach der Gewichtung mindestens 4 Punkte (1 Punkt x 4). zu 4. Hinsichtlich der Transparenz bei mündlichen Prüfungen wird die bisher mögliche Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsarbeiten um die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Protokolle der mündlichen Prüfung erweitert. Nach Beendigung des Anhörungsverfahrens wird unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses zu den Stellungnahmen die Veröffentlichung vorbereitet. Frage 2: Mit welchem Effekt rechnet die Landesregierung durch die Veränderung der OberStV - hier: die Möglichkeit des Abwählens der Abiturprüfung im Grundlagenfach Mathematik - hinsichtlich bzw. auf die MINT-basierenden und zu fördernden Berufs- und akademischen Ausbildungen? Die Landesregierung setzt die Vorgaben der KMK um und eröffnet lediglich mehr Flexibilität in der Anwahl der schriftlichen Prüfungsfächer. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Profilfach-Fremdsprache müssen weiterhin in allen 4 Kurshalbjahren der Qualifikationsphase durchgängig belegt und eingebracht werden und fließen damit in Gänze in Block I, der zwei Drittel der Berechnung der Abiturnote umfasst, ein. Über den Nachweis der in den Klausuren erbrachten Leistungen sind Könnens-Entwicklung und Leistungsstand sowie -vermögen nahtlos ablesbar. Im Prüfungsblock II kann der Prüfling wieder eigene Schwerpunkte setzen und gemäß Berufswahl und Studienneigung 4 aus 5 Möglichkeiten selbst zusammenstellen. Hinter den Maßnahmen steht die Absicht, das bundesweite Vorhaben der KMK zu mehr Vergleichbarkeit im Abitur umzusetzen und die Transparenz zu erhöhen. Zudem wird die aktuelle Rechtsprechung zu Minderleistungen in Prüfungen berücksichtigt . 3 Frage 3: Wie rechtfertigt die Landesregierung durch eine Herabsenkung der Abiturstandards (z. B. Abwahl des Faches Mathematik als Prüfungsfach, Streichung der mündlichen Prüfung im Abitur, Verringerung der Einbringung von Halbjahresnoten von 44 auf 36 in das Abiturergebnis) die weitere Inanspruchnahme der Hochschulen und Universitäten die schulischen Leistungsdefizite bei Abiturienten nachzuholen/aufzuarbeiten? Die Abiturstandards sind durch die Beschlüsse der KMK gesetzt (Einbringung, Belegung, Berechnung des Notenmittels, Vorgaben für die Abiturfächer). Mathematik kann weiterhin als schriftliches Abiturprüfungsfach durch jeden Abiturienten und jede Abiturientin gewählt werden. Die mündliche Prüfung ist weiterhin unverändert fünftes Prüfungselement. Der Korridor des KMK-Beschlusses hinsichtlich der einzubringenden Leistungen liegt zwischen 32 und 40 einzubringenden Kurshalbjahresleistungen. Mit mindestens 36 einzubringenden Leistungen liegt Sachsen-Anhalt künftig im Mittel, um den Maßstab gerecht zu gestalten. Die Vorgaben der KMK werden in Gänze erfüllt. Die vorgesehenen Maßnahmen bewirken keine schulischen Leistungsdefizite. Frage 3.1 Des Weiteren, inwieweit ist es grundlegend sinnvoll, für das Erlangen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), seit jeher anerkannte Grundlagenfächer (hier besonders Mathematik) nicht in der dafür vorgesehenen Abitur- oder Reifeprüfung zu berücksichtigen? Es wird auf die bereits beantworteten Fragen verwiesen. Mathematik ist in Belegung, Einbringung und Möglichkeit der Wahl als schriftliches Prüfungsfach vollumfänglich berücksichtigt. Es ist lediglich nicht mehr als Pflichtprüfungsfach gesetzt, um Raum für die weiteren Grundlagenfächer Deutsch, Profilfach-Fremdsprache, Profilfach- Naturwissenschaft und Geschichte zu belassen. Mathematik kann auch derzeit durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. In dieser Hinsicht ist also nur bedingt die Pflicht entfallen. Frage 3.2 Welche Folgen hätte dies für die Zulassungsvoraussetzungen an Hochschulen und Universitäten? Für die Zulassungsvoraussetzungen an Hochschulen und Universitäten ergeben sich keine Folgen. Frage 3.3 Welche Reformen plant die Landesregierung evtl. hinsichtlich der Zulassung an Hochschulen und Universitäten? Das Land plant derzeit keine Reformen hinsichtlich der Zulassung an Hochschulen und Universitäten.