Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3535 26.10.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Scheurell (CDU) Finanzierung von Maßnahmen und Projekten aus dem Integrationsbericht von Sachsen-Anhalt - 2011 bis 2016 Kleine Anfrage - KA 7/2007 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß dem, von der Landesregierung am 23. Juni 2009 beschlossenen Aktionsprogramm Integration hat eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration den Integrationsbericht Sachsen-Anhalt 2011 bis 2016 vorgelegt. Die Landesregierung hat den Entwurf des Integrationsberichtes 2011 bis 2016 am 20. März 2018 in das Kabinett eingebracht und am 20. Juni 2018 wurde dieser mit Änderungen veröffentlicht. Der Integrationsbericht ist in zwei Hauptabschnitte untergliedert . Im zweiten Hauptabschnitt werden ausgewählte Maßnahmen, Aktionen und Akteure dargestellt. In diesem Zusammenhang obliegt der Integrationsbeauftragten der Landesregierung für Sachsen-Anhalt, neben der Funktion als Ansprechpartnerin für Menschen mit Migrationshintergrund sowie für Akteurinnen und Akteure der Integrationsarbeit , die Sichtbarmachung der Integrationsarbeit sowie die Initiierung von Programmen zur Förderung der rechtlichen, administrativen und sozialen Integration von Zugewanderten. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung wurde gebeten, zur Beantwortung der Fragen 1 bis 6 die vom Fragesteller erstellten Anlagen 1 bis 3 zu vervollständigen. Dem wurde entsprochen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass sich die zu vervollständigenden Angaben in den Anlagen sowohl auf Förderrichtlinien, auf Förderprogramme sowie auf die z. T. aus diesen Richtlinien und Programmen finanzierten Projekte und Maßnahmen beziehen. Dies hat zur Folge, dass die realen Haushaltsmittel teilweise mehrmals in den Anlagen dargestellt werden. Hierdurch ergeben sich einige Dopplungen und Überschneidungen. Sofern es möglich ist, werden die Angaben in der gewünschten Differenzierung aufgeschlüsselt. Wo eine solche Aufschlüsselung nicht möglich war, ist der gesamte Haushaltsansatz ausgewiesen. 1. Wie erfolgte bzw. erfolgt die Finanzierung aus dem Haushaltplan des Landes Sachsen-Anhalt der in der Anlage 1 aufgeführten Vereine, Institutionen , Beiräte, Beratungsstellen und Projekte verteilt auf die Jahre 2015, 2016 und 2017 unter Angabe der HH-Stellen, aus der finanziert wird (Kapitel ; mit Titel), dem HH-Ansatz für die jeweilige HH-Stelle in den Jahren 2015 bis 2017, mit den IST-Angaben für die jeweilige HH-Stelle in den Jahren 2015 bis 2017 und den realen Ausgaben für die in der Anlage 1 aufgeführten Zweckbestimmungen? Bitte in einer tabellarischen Zusammenstellung, gemäß der Anlage vervollständigen . Die Angaben sind - soweit vorliegend - der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie erfolgte bzw. erfolgt die Finanzierung aus dem Haushaltplan des Landes Sachsen-Anhalt der in Anlage 2 aufgeführten Förderungen und Zuwendungen , verteilt auf die Jahre 2015 bis 2017 unter Angabe der HH– Stellen, aus der finanziert wird (Kapitel; mit Titel), dem HH-Ansatz für die jeweilige HH-Stelle für die Jahre 2015 bis 2017, mit den IST-Ausgaben aus der jeweiligen HH-Stelle für die Jahre 2015 bis 2017 und den tatsächlichen Ausgaben für die in der Anlage 2 aufgeführten Förderungen und Zuwendungen . Auf welcher Grundlage (Finanzierungsart individuelle Förderung /rechtliche Grundlage/Vereinbarung) werden die HH-Stellen finanziert ? Bei allen in Anlage 2 aufgeführten Förderungen handelt es sich um Richtlinienförderungen gemäß §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung. Die konkreten Fördermodalitäten (einschließlich Förder- bzw. Finanzierungsarten etc.) sind den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Die weiteren Angaben sind - soweit vorliegend - der Anlage 2 zu entnehmen. 3 3. Wie viele Zuwendungsbescheide sind durch die jeweilige Bewilligungsbehörde , aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2017, ausgereicht worden? Wie hoch waren bisher die IST-Ausgaben für die Jahre 2015 bis 2017 für die in der Anlage 2 aufgeführten Förderungen und Zuwendungen je geförderter Maßnahme? Die Höhe der IST-Ausgaben sowie die Höhe der Zuwendungen je geförderter Maßnahme sind - soweit vorliegend - der Anlage 2 zu entnehmen. In der Regel wird je gefördertem Projekt ein Zuwendungsbescheid ausgestellt. Hierzu kommen ggf. noch Änderungsbescheide. Darüber hinausgehende Angaben zur tatsächlichen Anzahl der erteilten Zuwendungsbescheide sind aufgrund der heterogenen Strukturen und Förderformen und der Vielzahl der Förderfälle in der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht rekonstruierbar. 4. Wie hoch waren die Ausgaben aus dem Haushalt des Landes Sachsen- Anhalt für die Jahre 2015 bis 2017 für die in Anlage 3 aufgeführten Zweckbestimmungen ? Aus welchen HH-Stellen werden die Zweckbestimmungen finanziert? Die Angaben sind - soweit vorliegend - den angefügten Anlagen zu entnehmen. 5. Werden die in der Anlage 3 enthaltenen Zweckbestimmungen aus dem Haushalt des Landes gefördert? Wenn ja, bitte für die Jahre 2015 bis 2017 darstellen nach den beantragten Förderungen und den tatsächlich ausgezahlten Fördermitteln. Die Angaben sind - soweit vorliegend - der Anlage 3 zu entnehmen. 6. Wie viele Stellen wurden mit Mitteln aus dem Haushalt des Landes Sachsen -Anhalt in den Jahren 2015 bis 2017 für die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Zweckbestimmungen jeweils finanziert? Die Informationen sind - soweit vorliegend - den Anlagen 1 - 3 zu entnehmen. Darüber hinausgehende Angaben zur tatsächlichen Anzahl der im Rahmen der einzelnen Projekte finanzierten Stellen sind aufgrund der heterogenen Strukturen und Förderformen (bspw. institutionelle Förderungen, Projektförderungen, Förderrichtlinien sowie Projekten, bei denen das Land lediglich eine Kofinanzierung hat) sowie vor dem Hintergrund möglicher Änderungen im Verlauf einer Förderperiode (bspw. Erweiterungen, Umwidmungen etc.) und der Vielzahl der Förderfälle in der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht rekonstruierbar . 4 7. Gibt es über die benannten Institutionen und Vereine weitere Empfänger, wenn ja, bitte eintragen und entsprechend der Tabellen ergänzen. Im Integrationsbericht wird schließlich auf eine Auswahl von Empfängern reflektiert , das suggeriert, dass es darüber hinaus weitere gibt, welche nicht im Bericht benannt sind. Sämtliche Förderrichtlinien des Landes im Handlungsfeld „Integration“ sind im Bericht vollständig aufgeführt. Bei der Darstellung der im Rahmen dieser Richtlinien geförderten Projekte erfolgte im Integrationsbericht 2011 - 2016 eine Auswahl nach folgenden Kriterien: Maßnahmen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Menschen mit Migrationshintergrund richten, im Bereich der Flüchtlingshilfe angesiedelt sind oder Engagierte in der Integrationsarbeit bzw. eine interkulturelle Öffnung zum Fokus haben; Maßnahmen mit landesweiter Ausstrahlung bzw. besonderer integrationspolitischer Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt; Maßnahmen mit einer besonderen strategischen Relevanz für das zuständige Ressort; Maßnahmen mit einer finanziellen Unterstützung (Finanzierung aus Landesmitteln ; nachrangig Maßnahmen mit einer Kofinanzierung) durch das Land Sachsen-Anhalt. Ergänzende Angaben finden sich in den Anlagen. I Anlage 1 zu KA 712007 ....... ZweckbnClmrNlna ftMnziert IUS I+I-Stel" Htf..AnNtz I HH-stde Ist - ,Ur die ZWKkbHIlI'I'III'IUrIG _ .... 201. 20" 2017 .... 20 .. 2017 1 Ausr8ndlg~ellschaft sachsen - Anhalt e.V. (AGSA) institutionelle FOrderung 050368:5 02 437.1ODOO€ 445.50000E 502.200 ODE 437.100aOE 445.500,00 E 485.77676E eInewetthaus Beim UB NIndeIt. sich um kein • ~ aondam um ein Benllungsgremium für die Lendesint~rttionsbelrtt landesregierung. 3 I' ""'_ (EOO<) Keine ~ des lMIdaa ST •• ESF-8prachkursfördarrlchtlinie 2014 bla 2020 für alle Sch entapricht Anlage 21fd.Nr. 8 .3 lMKIes"""""",,,,_ entsoricht tfd1*'. 15 Servicest.l1 •• lnlerlwlh.relle. Lamen in Kita und Schule" ~20'5 und 2016 HH.t. •• 0707 88S 66/ seit 2017 HHst. 0707 88S 02 50.000 00 € 210.00000 € 210.000,00 E SO.OOO OOE 210.000,00E 210.000 00 € KIta + Schvle: 1_.., Ifd . .... . 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