Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3538 29.10.2018 (Ausgegeben am 30.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Funkempfang in den Mobilfunknetzen 1 Kleine Anfrage - KA 7/2026 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt haben wir viele Bereiche mit mangelhaftem Mobilfunknetzausbau. Oftmals wird trotz LTE-Vertrag lediglich ein Bruchteil der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit erreicht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Wie hoch ist die Abdeckung der jeweiligen Mobilfunkanbieter jeweils in jedem Landkreis? Die aktuelle Versorgung der Haushalte in Sachsen-Anhalt mit LTE-fähigem Mobilfunk (4G) liegt bei 97,6 Prozent. Diese Zahl umfasst alle drei großen Netzbetreiber (T-Mobile, Vodafone, Telefonica/O2). Die Spanne reicht von 94,9 Prozent im Landkreis Stendal bis 100 Prozent in den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle. 2 Im Detail: Landkreis Versorgung der Haushalte mit LTE (in Prozent) Altmarkkreis Salzwedel 95,2 Anhalt-Bitterfeld 98,2 Börde 96 Burgenlandkreis 98 Dessau-Roßlau 99,8 Halle (Saale) 100 Harz 96,3 Jerichower Land 97,1 Magdeburg 100 Mansfeld-Südharz 95,3 Saalekreis 99 Salzlandkreis 96,7 Stendal 94,9 Wittenberg 95,9 Quelle: Statistik des TÜV Rheinland, Stand: Mitte 2018 Die drei Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone und Telefonica/O2 beziehen sich in ihren eigenen Erhebungen zur Mobilfunkabdeckung nicht auf einzelne Landkreise, sondern auf die Versorgung der Haushalte im gesamten Bundesland Sachsen- Anhalt. Vodafone versorgt insgesamt 96,7 Prozent, T-Mobile 97,5 Prozent und Telefonica rund 80 Prozent der Haushalte mit LTE-fähigem Internet (jeweils eigene Angaben der Netzbetreiber). Die Versorgung mit den Mobilfunkstandards GSM und EDGE (2G) sowie UMTS (3G) ist bei den drei Mobilfunkbetreibern höher; konkrete Prozentzahlen konnten die Anbieter jedoch nicht liefern. Frage 2: Wie hoch ist die Auslastung der jeweiligen Netzanbieter je Sendemast? Die Auslastung ist jeweils abhängig von der Nutzungsdauer und der Anzahl der Nutzer , die sich in einer der Funkzellen der Sendeanlage befinden. Entwickelt sich die Nutzung dahin, dass die vorhandene Kapazität dauerhaft ausgeschöpft wird, so erfolgen entsprechende Nachrüstungen (zusätzliche Frequenzen, Sektorisierungen) bis hin zum Bau von Entlastungsstandorten. Konkrete Zahlen unterliegen bei jedem Mobilfunkanbieter dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, sie liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: In welchen Bereichen im Land sind die Sendemasten bis zu 100 Prozent der Kapazitätsgrenze in Benutzung? Bitte listen Sie die Sendemasten ja nach Anbieter auf. Durch permanente Überwachung der Netzqualität werden dahingehende Entwicklungen in der Regel rechtzeitig erkannt, sodass die unter Antwort zu Frage 2 genannten Entlastungsmaßnahmen greifen können. Zum Abfangen temporärer Lastspitzen zu Volksfesten und anderen Großveranstaltungen werden darüber hinaus mobile 3 Sendesysteme eingesetzt. Konkrete Angaben zu einzelnen Sendemasten unterliegen bei jedem Mobilfunkanbieter dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, sie liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Wie entwickelt sich der Datenupload und Datendownload, wenn die Kapazitätsgrenze der Sendemasten von 100 Prozent erreicht ist? Wird die Verbindungsgeschwindigkeit dann für alle langsamer oder werden einzelne Nutzer mit der Geschwindigkeit gedrosselt? Bei Erreichen der Lastgrenze werden verschiedene Regelmechanismen aktiv. Nutzer am Zellrand oder mit schlechtem Signal-Rausch-Verhältnis (beide zumeist in größeren Entfernungen) werden von der Funkzelle abgewiesen, sodass die maximal mögliche Datenrate nur den Nutzern innerhalb der eigentlichen Funkzelle zur Verfügung steht. Dies gilt nicht für Notrufe, die stets priorisiert in das Netz vermittelt werden. Nutzerbezogene Reduzierungen der Datengeschwindigkeiten finden nur im Rahmen der Datenverträge statt. Mobilfunk ist ein geteiltes Medium (shared Medium), sodass sich alle Nutzer in einer Zelle die zur Verfügung stehende Bandbreite teilen. Frage 5: Gibt es aktuell Planungen der Mobilfunkanbieter, das Mobilfunknetz bzw. deren Sendemasten im aktuellen Netzbereich zu verbessern? Wenn ja, dann erläutern Sie die Ausbaupläne. Dem Umstand, dass sich die technischen Möglichkeiten und damit das Nutzerverhalten fortlaufend weiterentwickeln, tragen die Mobilfunkanbieter mit einem steten Ausbau des Mobilfunknetzes Rechnung, so auch in Sachsen-Anhalt. Bundesweit fließt jährlich ein Milliardenbetrag allein in den Ausbau des Mobilfunknetzes. Für das Land Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2019 eine ganze Reihe von Neubaustandorten geplant, vor allem in bisher noch nicht ausreichend versorgten Kommunen. Frage 6: Gibt es aktuell im Land Planungen und Zeitpläne, um das 5G-Netz im Land zu etablieren? Wenn ja, erläutern Sie dies. Der Aufbau der 5G-Netze der Zukunft ist zuerst eine Aufgabe der Telekommunikationsbranche und insbesondere der drei großen Mobilfunkanbieter. Diese haben sich auf verschiedene Weise zur Ertüchtigung der Mobilfunkinfrastrukturen bekannt (Anbindung aller Mobilfunkstandorte mit Glasfaser, Errichtung neuer Standorte, Kooperationsmodelle , Erhöhung der Investitionssummen, gemeinsame Testlabors mit der Industrie etc.). Die Landesregierung steht im Austausch mit den Mobilfunkbetreibern, um auch für Sachsen-Anhalt zu gewährleisten, dass die Mobilfunkinfrastruktur in den nächsten Jahren 5G-fähig gemacht wird. Darüber hinaus wird das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung die modellhafte Anwendung von 5G-Diensten (z. B. autonomes Fahren, Smart Farming , machine-to-machine-Kommunikation) unterstützen, in dem beispielsweise Hochschulen bei der Errichtung eines „5G-Campus“ gefördert werden. Des Weiteren bemüht sich das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, gemeinsam mit Partnern, auch um die für das Jahr 2019 vorgesehene 5G-Förderung des Bundes. 4 Frage 7: Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Sendemasten bei den jeweiligen Anbietern ? Handelt es sich um eigene Masten oder angemietete bzw. bestehen andersartige Vereinbarungen mit den jeweiligen Mastinhabern. Die Sendeanlagen (Antennen) sind aus Gründen des Wettbewerbs- und Kartellrechts Eigentum der jeweiligen Netzbetreiber. Die Standorte, an denen sich die Sendeanlagen befinden, können sowohl Eigentum darstellen (hier zum Beispiel wichtige Netzund Vermittlungsknoten) als auch auf angemieteten Immobilien installiert sein. Ein Standort kann jeweils auch von weiteren Betreibern genutzt werden, sofern er in die Netzstruktur des jeweiligen Anbieters passt, genehmigungsfähig ist und wirtschaftlich darstellbar erscheint. Die gemeinsame Nutzung von Sendemasten ist auch in Sachsen -Anhalt an vielen Standorten gelebte Praxis. Frage 8: Bitte teilen Sie den jeweiligen Kostenpunkt der Sendemasten je nach Anbieter mit. Hier bitte ich um Errichtungskosten und laufende Kosten je Mast. Hierbei handelt es sich um sehr unterschiedliche Kosten, die vor allem von der Höhe des Mastes und seiner statischen Belastung durch Sendeanlagen abhängen. Die konkreten Angaben, bezogen auf einzelne Standorte, unterliegen bei den Mobilfunkbetreibern und Infrastrukturanbietern dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, sie liegen der Landesregierung ebenfalls nicht vor.