Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3541 29.10.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Bibervorkommen (Castor fiber) in der Dübener Heide (historisch und aktuell) Kleine Anfrage - KA 7/1959 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Dübener Heide wurde historisch durch die mittelalterliche Waldflächennutzung sowie den in und um die Heide betriebenen Wasser-, Säge- und Schmiedemühlen intensiv geprägt. Wie Werner Skyra (2003) in „Biber im Naturpark Dübener Heide, was soll das?“ - im Jahrbuch der Dübener Heide 2004, Bd. 11, (Bad Düben), S. 39 bis 43 beschreibt, existierten 1925 noch über 60 Mühlenstandorte innerhalb der Dübener Heide. „Die durch den Mühlenbetrieb verbundene Forderung der ständigen Verfügbarkeit der fließenden Welle, (…), konnten über 700 Jahre keine Biberstaue und damit Biber gestatten“, was seiner Vermutung nach frühzeitig zur Ausrottung der Heidepopulation des Elbebibers geführt haben muss. So lägen keinerlei schriftliche Belege zum historischen Vorkommen des Elbebibers aus den zentralen Teilen der Dübener Heide vor. Die Landschafts- und Nutzungsgeschichte der Dübener Heide wird ebenfalls ausführlich in der Landschaftsschutzgebietsbeschreibung des LSG-Nr. 35 dargestellt. Unter anderem heißt es da: „Einschneidende Veränderungen in der natürlichen Waldbestockung fanden dann jedoch im 19. und 20. Jahrhundert mit der Einführung der Kahlschlagwirtschaft und Monokulturpflanzung statt. In der Zeit vor 1990 war die Dübener Heide ein bedeutendes Holzeinschlagsgebiet, das vom staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb ”Dübener Heide” in Tornau, Ortsteil Eisenhammer, bewirtschaftet wurde. In den Erläuterungen zur Pflanzen- und Tierwelt des LSG 35 wird anschließend eindeutig auf die Niederlassung bzw. Ansiedlung, des nicht für die Heide typischen El- 2 bebibers (Castor fiber) hingewiesen, welche vermutlich „(…) durch abwandernde Biber aus einer ehemaligen Hälterungsanlage des Forstbetriebes in Köplitz“ entstammen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wann hat wer, wo, wie viele Elbebiber im heutigen Gebiet des LSG 35 mit welcher Zielsetzung ausgesetzt? Existieren darüber Aufzeichnungen/ Nachweise? 3. Bitte listen Sie anhand eindeutiger Nachweise/ Literatur die ersten Elbebibervorkommen pro km2 in diesem Gebiet. Antwort zu Frage 1 und 3: In Sachsen-Anhalt gab es keine Wiederansiedlungsprojekte des Bibers, dementsprechend auch nicht im Gebiet des heutigen LSG 35. Im Land fand stets nur die natürliche Wiederbesiedlung des ehemaligen Verbreitungsgebiets ausgehend von dem autochthonen Reliktvorkommens des Elbebibers (Castor fiber albicus) im Bereich der mittleren Elbe und ihrer Zuflüsse statt. Die natürliche Wiederbesiedlung der Dübener Heide wurde im Rahmen des „Modellprojekts zum Schutz und Management des Elbebibers im Landkreis Wittenberg“ dokumentiert . Erstnachweise des Bibers in verschiedenen Teilen der Dübener Heide sind in der Anlage tabellarisch (Anl. 1.1) sowie als Übersichtskarte (Anl. 1.2) dargestellt. Im Bereich der Dübener Heide hält sich bis heute hartnäckig das Gerücht, die Besiedlung der Dübener Heide durch den Biber ginge auf Tiere zurück, die aus der ehemaligen Hälteranlage in Oppin entwichen sind, bzw. sogar bewusst freigesetzt worden wären. Diese Hälteranlage wurde im Rahmen des Wiederansiedlungsprojekts des Bibers in den Niederlanden im Jahr 1984 gebaut und diente der Zwischenhälterung von gefangenen Bibern bis zum Transport in die Niederlande. Hierbei handelte es sich um eine Art Zootierhaltung, ein „abwandern “ der Biber war nicht möglich. Nachweise über eine Flucht von Bibern aus der Anlage oder gar eine beabsichtigte Freilassung, die illegal gewesen wäre, liegen der Landesregierung nicht vor. Diese Argumentation wird außerdem durch die Daten für die Erstnachweise des Bibers in bestimmten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten der Dübener Heide widerlegt. Lange vor der Einrichtung der Hälteranlage in Oppin begann die Wiederbesiedlung der Dübener Heide Der Biber ist eine typische Art der Gewässer in der Dübener Heide. 2. Von wann an wurden durch wen die Biberbestände betreut? Welche Institution kontrolliert und prüft die Bestände im LSG 35 seit 2005 und aktuell? Initiiert durch Dr. D. Heidecke (zunächst an der Biologische Station in Steckby, später Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) werden seit 1972 jährliche Erfassungen des Elbebibers im Bereich des heutigen Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Erfassung. Diese erfolgt seit den 1990er Jahren durch den Arbeitskreis Biberschutz im NABU Sachsen- Anhalt e. V. in Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden der 3 Landkreise und der Landesreferenzstelle für Biberschutz Sachsen-Anhalt. Sie basiert in wesentlichen Teilen auf der Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter. Eine gezielte Kontrolle oder Prüfung der Biberbestände auf Basis des LSG 35 erfolgt nicht. Für Teilbereiche liegen Daten auf Grundlage des landesweiten Monitorings vor. 4. Wie viele Biber wurden im o. g. LSG 35 der Dübener Heide zu welchem Anlass, durch wen zuletzt pro km2 gezählt? Wann fand die letzte Zählung statt und wer führte diese mit welcher Qualifikation durch? Bitte unterteilen Sie dabei in die: a) Anzahl adulter ♂ und ♀ Individuen, b) Anzahl der Paare, c) Anzahl juveniler ♂ und ♀. 5. Wie viele (besetzte) Biber-Reviere wurden im o. g. LSG 35 der Dübener Heide zu welchem Anlass, durch wen zuletzt pro km2 gezählt? Wann fand die letzte Zählung statt und wer führte diese mit welcher Qualifikation durch? Antwort zu Frage 4 und 5: Das LSG 35 Dübener Heide war bisher nicht Ziel einer Erfassung des Biberbestands . Die jährlichen Bestandserfassungen des Bibers in Sachsen-Anhalt erfolgen in Zusammenarbeit von Arbeitskreis Biberschutz in Sachsen-Anhalt, Landesreferenzstelle für Biberschutz in der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, den unteren Naturschutzbehörden sowie der Naturparkverwaltung Drömling: Die Erfassungen der Bibervorkommen erfolgen insbesondere außerhalb des Biosphärenreservats Mittelelbe und des Naturparks Drömling überwiegend durch Ehrenamtliche, so auch im Bereich der Dübener Heide. Das Monitoring basiert auf einem System, das bereits Anfang der 1970er Jahre etabliert wurde, zur Methodik siehe Heidecke (2005): Mitteilungsblatt des AK Biberschutz Sachsen -Anhalt). Durch die zunehmend geringer werdende Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter, die eine zunehmende Zahl von Biberrevieren betreuen muss, ist in den vergangenen Jahren lediglich noch eine Bestandsschätzung möglich gewesen. Dies betrifft in besonderem Maße die ländlichen Regionen. Hinsichtlich der Methodik der Bestandserfassung des Bibers sind folgende Punkte anzumerken: Eine Unterscheidung zwischen Männchen und Weibchen ist beim Biber nach äußeren Körpermerkmalen nicht möglich. Lediglich laktierende Weibchen lassen sich unter günstigen Bedingungen auch im Gelände anhand der angesaugten Zitzen erkennen. Konkrete Zählungen des Biberbestands sind sehr aufwändig. Sie sind unter bestimmten Fragestellungen und in abgegrenzten Gebieten wichtig. Bei der aktuellen Verbreitung des Bibers im Land mit ca. 1.300 bekannten, aktuell oder in der Vergangenheit besiedelten Biberrevieren ist eine Zählung der Biber in den Ansiedlungen auf der gesamten Landesfläche ehrenamtlich nicht praktikabel und mit Haushaltsmitteln des Lan- 4 des nicht finanzierbar. Da Biber im Familienverband leben, zudem aber auch Einzelbiber Reviere besiedeln können, ist ebenso die Frage nach der Anzahl der Paare nicht zielführend. Die grundsätzliche Einheit stellt das Biberrevier dar. Aufgrund detaillierter Bestandserfassungen in Sachsen-Anhalt wurde ein langjähriger Mittelwert für den Besatz von Biberansiedlungen ermittelt. Dieser wird als Basis für die Bestandsabschätzung bezüglich der Individuenzahl herangezogen . Die letzte Erfassung, die ein weitgehend vollständiges Verbreitungsbild des Bibers im LSG Dübener Heide vermittelt, stammt aus dem Erfassungsjahr 2010/11. Die Daten basieren auf den Ergebnissen der jährlichen Erfassung des Arbeitskreises Biberschutz in Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden und der Landesreferenzstelle für Biberschutz sowie auf den Ergebnissen des ELER-Vorhabens „Modellprojekt für den Schutz und das Management des Elbebibers im Landkreis Wittenberg“. Die Erfassung erfolgte durch fachlich qualifizierte Auftragnehmer im ELER-Projekt bzw. langjährige, fachlich qualifizierte Mitarbeiter des AK Biberschutz und der unteren Naturschutzbehörden. Zum Zeitpunkt der Erfassung waren im Bereich des LSG Dübener Heide 53 Gebiete mit früheren Bibervorkommen bekannt. Von diesen Gebieten waren 34 Biberansiedlungen besetzt, in 14 Gebieten gab es keine Vorkommen, fünf Gebiete wurden nicht kontrolliert. Berücksichtigt man, dass in den fünf nicht kontrollierten Gebieten wahrscheinlich auch einige besetzte Ansiedlungen vorhanden sind (anteilig wie bei den kontrollierten Gebieten ca. 71 %, entspricht 3,55 von 5 Ansiedlungen), dann sind im LSG Dübener Heide 2010/11 ca. 38 Biberansiedlungen besetzt gewesen. Nach Heidecke beträgt der durchschnittliche Besatz 3,3 Biber pro Ansiedlung, demnach lebten ca. 126 Biber im LSG. Das LSG Dübener Heide hat eine Gesamtfläche von 316,79 km². Im Erfassungsjahr 2010/11 lebten im LSG Dübener Heide ca. 0,4 Biber/km² (ca. 0,12 besetzte Biberreviere/km²). 6. Wie viele Biberdämme sind der unteren und oberen Naturschutzbehörde pro km2 im o. a. Gebiet bekannt? Bitte unterteilen Sie in: a) Wohndämme. b) Nahrungsdämme. c) In welchem Zustand befinden sich diese (intakt und bewohnt oder zerstört bzw. verlassen/aufgegeben)? d) Bitte stellen Sie Biberreviere und Einzelnachweise des LSG 35 kartografisch dar bzw. lassen Sie diese bitte erstellen. Eine Kartierung und Dokumentation der bekannten Biberreviere ggf. einschließlich Wohndämme, Nahrungsdämme und Biberburgen erfolgt federführend durch die Referenzstelle für Biberschutz Sachsen-Anhalt einschließlich ehrenamtlicher Revierbetreuer. Den Unteren Naturschutzbehörden liegen daraus nur fallbezogene Auszüge vor. a) Der Landesregierung sind im LSG Dübener Heide 27 Hauptdämme (= Wohndämme) bekannt. Das entspricht ca. 0,09 Hauptdämmen/km². 5 b) Der Landesregierung sind im LSG Dübener Heide 39 Nebendämme (= Nahrungsdämme ) bekannt. Das entspricht ca. 0,12 Nebendämmen /km². c) Zum Zeitpunkt der Erfassung 2015/16handelte es sich um intakte Dämme in besetzten Biberrevieren. Anmerkungen zu a-c): Die Zahl der Dämme unterliegt in Abhängigkeit von der Reviernutzung durch den Biber sowie der Hydrologie, aber auch von anthropogenen Störungen (legale Entnahme von Dämmen im Rahmen des Konfliktmanagements, aber auch illegale Entnahmen) starken Schwankungen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Biber in ihrem Revier i.d.R. mehrere Baue gleichzeitig nutzen. Daher kommen regelmäßig in einem Biberrevier mehrere Hauptdämme vor. Von den 58 im LSG Dübener Heide bekannten Revieren bauen die Biber in 19 Revieren aufgrund der Gewässerstruktur (stehende Gewässer wie z. B. Bergwitzsee oder Muldestausee) keine Dämme. Aus 22 Revieren liegen keine konkreten Daten zu Dämmen vor. Aus der Vergangenheit sind jedoch Dammbauten bekannt oder aufgrund der Gewässerstruktur ist das Bauen von Dämmen durch den Biber nicht auszuschließen. Aus 17 Revieren liegen konkrete Angaben zu Dammbauten und deren Funktion innerhalb des Biberreviers vor. d) Übersichtskarte zu Biberrevieren siehe Anlage 1.3 7. Wie schätzen Biberbeauftragter, LAU und BUND den Entwicklungsstand der Biberpopulation in der Dübener Heide ein bzw. wann hat der Elbebiber im o. a. Gebiet seinen Erhaltungszustand mit welcher Individuenzahl erreicht bzw. überschritten? Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG, hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zum Ziel. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Für die Beurteilung des Erhaltungszustands einer Art werden neben dem Zustand der Population auch die Habitatqualität und die Beeinträchtigungen bewertet. Dies erfolgt nicht flächendeckend für Sachsen-Anhalt sondern für festgelegte Stichprobenflächen. Von daher liegen für das LSG keine ausreichenden Daten zu den genannten Parametern Habitatqualität und Beeinträchtigungen vor. Darüber hinaus ist diese Gebietskulisse (Grenzen des LSG) ungeeignet für eine solche Bewertung, geeignet wäre hier z. B. die Betrachtung des Landschaftsraumes. Hinsichtlich der Besiedlung der Dübener Heide durch den Biber (siehe Antwort 6) ist einzuschätzen, dass grundsätzlich alle Gewässer im LSG potentielle Lebensräume für die Art darstellen. Aufgrund der Hydrologie und der Nahrungsausstattung ist zu erwarten, dass vor allem die Besiedlung der kleinen Fließgewässer in der Dübener Heide durch sehr langgestreckte Reviere und eine hohe Fluktuation im Bestand gekennzeichnet ist. Eine weitere wesentliche Bestandszunahme der Biberpopulation ist für das LSG nicht zu erwarten. 6 8. Wie viele Hektar (ha) Waldfläche (Unterteilung in Landes- und Privatwald), Ackerfläche und soziokulturelle Fläche, bzw. gewerblich genutzte Fläche wurden durch Castor fiber seit 2012 bereits gemeldet und nachhaltig geschädigt ? Der Landesregierung liegen keine konkreten Zahlen zu nachhaltig durch den Biber geschädigten Waldflächen, Ackerflächen, soziokulturellen bzw. gewerblich genutzten Flächen ab dem Jahr 2012 vor. Dies liegt daran, dass der unteren Naturschutzbehörde keine konkreten Größen benannt bzw. die angegebenen Zahlen nicht hinreichend durch Nachweise belegt werden. Meldungen aus dem Nichtstaatswald liegen z. B. nicht vor, weil für die Waldbesitzenden keine einzuhaltende Meldepflicht besteht. Lediglich für den Landeswald können ca. 350 ha angegeben werden die als unbewirtschaftete Wälder im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie erfasst wurden. In den meisten Antragsfällen werden gemeldete Schäden mit Hilfe von Vorortbegehungen und situationsbedingt angepassten Regulierungsmaßnahmen (Herabnehmen des Biberdammes, Komplettentnahme etc.) behoben, sodass diese Schäden nicht nachhaltig sind. 9. Welche Abwehrmaßnahmen wurden seit 1990 seitens der oberen und unteren Naturschutzbehörde getroffen? Bitte unterscheiden in genehmigungs - und anzeigepflichtige Abwehrmaßnahmen, entspr. zuständige Behörde /Genehmigungsbehörde und vollziehende Institution/Organisation. Die Zuständigkeit für Befreiungen zum Biber liegt seit 19.04.1996 bei den Unteren Naturschutzbehörden (Runderlass des MU vom 19.04.1996). Um potentielle Schäden durch Biberaktivitäten zu verhindern, wurden durch die Naturschutzbehörden bereits folgende Maßnahmen ergriffen: Wohndamm: vollständige Entfernung, teilweise Entfernung (Schlitzen, Heruntersetzen , Drainagerohre einbauen) Genehmigungspflichtig Nahrungsdamm: vollständige Entfernung, teilweise Entfernung (Schlitzen, Heruntersetzen, Drainagerohre einbauen, akustischer Alarm, Elektrozaun) Anzeigepflichtig, aber die Einschätzung ob Nahrungs- oder Wohndamm muss von einer fachkundigen Person (Untere Naturschutzbehörde, Arbeitskreis Biberschutz oder Referenzstelle für Biberschutz) getroffen werden. Zudem können Nahrungsdämme unter Umständen für das Fortbestehen der Fortpflanzungs- und Ruhstätte (Biberbau) notwendig sein. Dann besteht wieder eine Genehmigungspflicht. Eine generelle Genehmigungspflicht besteht auch für Dämme innerhalb eines FFH-Schutzgebietes. Biberdämme an Durchlässen unter Straßen und Wegen (10 m davor oder dahinter): vollständige Entfernung, teilweise Entfernung (Schlitzen, Heruntersetzen , Drainagerohre einbauen) Anzeigepflichtig (da eine für 5 Jahre geltende Genehmigung vorliegt) Anbringen von Gehölz- bzw. Verbissschutz (Maschendrahtzaun, Anstrich mit WÖBRA® auf Privatgrundstücken, keine Genehmigung oder Anzeige erforderlich ), aber innerhalb von Schutzgebieten ist es häufig untersagt, störende Handlungen im Umkreis von 30 m um einen Biberbau vorzunehmen. Information und Beratung für Betroffene (Abstimmung über Schutzmaßnahmen , Biologie des Bibers, Klärung des rechtlichen Rahmens…). 7 Auf Anfrage bringt die Obere Naturschutzbehörde ihre Expertise bei der Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde mit ein und verbessert so die Entscheidungsfindung 10. Welche Ausgleichsflächen stehen zur Verfügung und wie wurden und werden Betroffene entschädigt? a) Wie verläuft das Antragsverfahren? b) Welche Nachweise durch Betroffene sind vorzulegen? Entsprechend den Anspruchsvoraussetzungen des § 68 Absatz 1 BNatSchG erhalten die Betroffenen eine angemessene Entschädigung, wenn sich die „Beschränkungen des Eigentums (Schaden), aufgund von Vorschriften dieses Gesetzes , Rechtsvorschriften oder Naturschutzrecht der Länder ergeben (Biberschutz ), im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führt, welche nicht durch andere Maßnahmen, insbesondere durch die Gewährung einer Ausnahme oder Befreiung, abgeholfen werden kann. Es sei angemerkt, dass speziell in der Dübener Heide mehrere Ausnahmen erteilt wurden. a) Sofern einer durch Biberaktivitäten entstehenden unzumutbaren Belastung nicht durch andere Maßnahmen abgeholfen werden kann, ist ein formloser Antrag an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zu stellen. b) Im Antrag sind die notwendigen Angaben zu machen, die die Untere Naturschutzbehörde in die Lage versetzen, das Vorliegen der genannten Voraussetzungen abzuprüfen (Schadensbeschreibung, was ist wann und wo passiert, glaubhafte und plausible Erklärung warum der Biber für den Schaden verantwortlich ist). 11. Welchen Haushaltstitel erhalten Entschädigungsleistungen des Landes nunmehr für das Haushaltsjahr 2018/2019 und in welcher Höhe werden diese geplant? Im Haushaltsplan 2918 wurden keine Mittel eingeplant. Für den Haushaltsplan 2019 sind in 15 05 685 54 für eine anteilige Erstattung von biberbedingten Mehraufwendungen bei der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung an die UHV 50.000 € eingestellt, die jedoch noch nicht vom Landtag genehmigt wurden. 8 Anlage 1.1 Erstnachweise des Bibers in verschiedenen Teilen der Dübener Heide (nach Zusammenstellung durch DR. D. HEIDECKE 9 Anlage 1.2 Zeitliche Abfolge der Wiederbesiedlung des Fliethbachsystems (blaue Linie) und angrenzender Gewässer in der Dübener Heide (vgl. Anlage 1.1) (Angaben nach HEIDE- CKE ) (rote Linie – Kreisgrenze); Besiedlung aus Richtung der Elbe (roter und blauer Pfeil) und aus Richtung der Mulde (grüner Pfeil) 10 Anlage 1.3