Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3548 05.11.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.11.2018) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt II Große Anfrage Fraktion AfD - Drs. 7/3329 Vorbemerkung der Fragestellenden: Aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/2791, haben sich zahlreiche Nachfragen ergeben, die nun im Rahmen dieser Großen Anfrage zur Beantwortung an die Landesregierung gerichtet werden. Die Nachfragen nehmen stets Bezug auf die Antwort der Landesregierung aus Drs. 7/2791. In der Gliederung orientiert sich diese Anfrage an den Abschnitten und in diesen Abschnitten an den jeweiligen laufenden Nummern der Fragen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Große Anfrage der Fraktion AfD „Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung “ des Landes Sachsen-Anhalt II“ (Drs. 7/3329) ist am 4. September 2018 bei der Landesregierung eingegangen. Aufgrund des Umfangs und der damit verbundenen Notwendigkeit der Beteiligung der Ressorts der Landesverwaltung, nachgeordneter Geschäftsbereiche und weiterer Stellen bat die Landesregierung gemäß § 43 Abs. 4 Satz 2 GO.LT um eine Terminverlängerung. Da dieser Bitte durch die fragestellende Fraktion nicht stattgegeben wurde, konnte ein Teil der Fragen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht umfassend beantwortet werden. 2 Nachfragen zur Vorbemerkung der Landesregierung aus Drs. 7/2791 In der Vorbemerkung erklärt die Landesregierung, dass sie im Koalitionsvertrag der sie tragenden Regierungskoalition, „ein demokratisches und diskriminierungsfreies Zusammenleben“ fördern will. Zudem soll demokratiefeindlichen Einstellungen und allen Formen „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit “ entschieden entgegengetreten werden. 1. Wie soll „ein demokratisches und diskriminierungsfreies Zusammenleben“ möglich sein und wie sollen demokratiefeindliche Einstellungen bekämpft werden, wenn es keine Maßnahmen, Initiativen und Programme der Landesregierung gegen Linksextremisten und Ausländerextremismus und mit „Salam Sachsen-Anhalt“ lediglich ein „Mini“-Programm gegen Islamismus im Bundesland gibt? Mit den Maßnahmen der Demokratiestärkung und Radikalisierungsprävention verfolgt die Landesregierung das Ziel, alle Formen von politischem und religiösem Extremismus , Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen. Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit eröffnet bereits Fördermöglichkeiten für die Entwicklung zielgruppenadäquater Maßnahmen gegen Linksextremismus. Für das Landesprogramm sind im Haushaltsplanentwurf 2019 Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von Linksextremismus vorgesehen. Hinsichtlich der Einordnung von „Salam Sachsen-Anhalt“ wird auf die Antwort der Landesregierung vom 25. April 2018 zu Frage 68 der Großen Anfrage „Fördermittelvergabe an den Verein ‚Miteinander e. V.‘ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten ‚Demokratieförderung‘ des Landes Sachsen-Anhalt“ (Drs. 7/2791) verwiesen. 2. Welche Formen der von der Landesregierung erwähnten „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ gibt es nach Auffassung der Landesregierung? 3. Welcher wissenschaftlichen Definition des Terminus der „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ bedient sich die Landesregierung? Bitte nennen Sie die zugrunde gelegten wissenschaftlichen Quellen. Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verstanden (Küpper, Beate/Zick, Andreas (2015): Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, veröffentlicht durch die Bundeszentrale für politische Bildung auf: http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/214192/ gruppenbezogene -menschenfeindlichkeit#footnode2-2). Der Begriff Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wurde von einem Forscherteam am Bielefelder Institut für Konflikt- und Gewaltforschung um Prof. Wilhelm Heitmeyer geprägt. In einer Langzeitstudie untersuchten sie gesellschaftliche Feindseligkeiten gegenüber bestimmten Personengruppen, in der Regel Minderheiten. Als Kern des abwertenden Denkens identifizierten die Forscher eine „Ideologie der Ungleichwertigkeit“. Auf der Basis ihrer Langzeitstudien gelten folgende Elemente von Menschenfeindlichkeit als wissenschaftlich etabliert: Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Homophobie /Abwertung von Trans*menschen, Abwertung von Obdachlosen, Abwertung von 3 Behinderten, Islamfeindlichkeit, Sexismus, Etabliertenvorrechte, Abwertung von Langzeitarbeitslosen (ebd.; Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/lernen/grafstat/rechtsextremismus/173103/glossar). Für eine weitere Einordung in wissenschaftliche Fachdiskurse wird auf den Sachsen-Anhalt- Monitor verwiesen (Holtmann, Everhard et al. (2018): Sachsen-Anhalt-Monitor 2018. Polarisierung und Zusammenhalt, veröffentlicht durch die Landeszentrale für politische Bildung, S. 106 ff.). 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auch Formen „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ existieren, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer deutschen Abstammung richten? Wenn ja, wie wird diese durch die Landesregierung bekämpft? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auch Formen „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ existieren, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer europäischen Abstammung richten? Wenn ja, wie wird diese durch die Landesregierung bekämpft? Die genannten Formen sind keine Elemente des Konzeptes der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Gleichwohl können auch Angehörige der Mehrheitsgesellschaft individuelle Ausgrenzungserfahrungen machen, strukturellem Rassismus sind sie aber in der Regel nicht ausgesetzt. Grundsätzlich können sich Betroffene von Diskriminierung, wie in der Antwort zu Frage 231 in der Dr. 7/2791 dargelegt, an die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes richten. Die ADS ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie unterstützt Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, die rassistisch motiviert oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind. Die ADS kann insbesondere über Ansprüche informieren, Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen, Beratungen durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben. In der „Vorbemerkung der Landesregierung“ wird lediglich auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ eingegangen. In der Anlage 1 der Antwort der Landesregierung (Drs. 7/2791) werden diese Mittel zusammengefasst für Bund, Land, Kommunen und EU dargestellt. 6. Aus welchen anderen Programmen, Quellen, Ministerien, Stellen u. Ä. bezieht der Verein Miteinander e. V. zudem EU-, Bundes-, Landes- und kommunale Mittel? Bitte die Summen nach Jahren und Geldgeber bzw. Förderprogramm aufschlüsseln. Für die Aufstellung der Fördermaßnahmen mit den entsprechenden Angaben wird auf die Antwort zu Frage 3 mit der dazu gehörigen Anlage 1 in der Drs. 7/2791 verwiesen . Eine weiterführende Ergänzung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4 Abschnitt I: Förderung des Vereins „Miteinander e. V.“ Finanzen des Vereins 7. Wie bewertet es die Landesregierung, dass sich der Verein, laut der veröffentlichten Tätigkeitsberichte, im Jahr 2014 zu 95 %, im Jahr 2015 zu 97 % und 2016 zu 96 % aus Bundes-, Landes- und kommunalen, also aus öffentlichen , Mitteln finanziert hat? Sieht die Landesregierung durch den erheblichen Anteil der öffentlichen Mittel an den Gesamteinkünften des Vereins die Gefahr einer Abhängigkeit des Zuwendungsempfängers vom Staat und damit verbunden die potentielle Möglichkeit eines stärkeren staatlichen Einflusses auf ihn und somit auf die politisch-thematische Ausrichtung der Vereinsarbeit? Wird hier nach Auffassung der Landesregierung das Verbot der Staatsnähe tangiert? Die Landesregierung begrüßt, dass die Arbeit des Vereins Miteinander e. V. durch verschiedene Zuwendungsgeber und Spenden finanziert wird. Die „Gefahr einer Abhängigkeit des Zuwendungsempfängers vom Staat“ wird von der Landesregierung nicht gesehen. Die Ausrichtung der Ziele und der Arbeit ist in der Satzung des Vereins festgelegt, die durch dessen Mitglieder beschlossen wurde. Ein staatlicher Einfluss auf die politisch-thematische Ausrichtung der Vereinsarbeit ist insoweit nicht gegeben. 8. Ist es im Bundesland üblich, dass Vereine finanziell gefördert werden, die wie bspw. Miteinander e. V. in den letzten Jahren weniger als 6 % seiner benötigten Mittel durch eigene Einkünfte und Spenden bestritt? Gibt es diesbezüglich Richtlinien? Zuwendungsempfänger sind in der Regel Vereine, Stiftungen, Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, Kommunen und natürliche Personen. Vereine, die Unterstützungs -, Beratungs- oder Präventionsangebote zur Verfügung stellen, sind meist auf Zuschüsse der öffentlichen Hand als Haupteinnahmequelle angewiesen. Bei den durch Miteinander e. V. genutzten Förderprogrammen bestehen mit Blick auf die Programmziele und den Kreis der Zuwendungsempfänger nur geringe Refinanzierungsmöglichkeiten . Der Anteil der Förderung aus öffentlichen Mitteln bei Vereinen gestaltet sich daher teilweise sehr unterschiedlich. Aus den o. g. Gründen kann der Anteil aus eigenen Einkünften und Spenden auch unter 6 % der Gesamtausgaben betragen. Die Finanzierungsarten und allgemeinen Vorgaben des Landes zur Höhe von Zuwendungen sind in Ziffer 2 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) geregelt. 9. Ab welchem Finanzierungsgrad kann man nach Auffassung der Landesregierung von einem „staatlichen“ Verein bzw. einem Staatsbetrieb oder einer öffentlichen Einrichtung sprechen? Sind der Landesregierung dazu landesrechtliche Regelungen bekannt? Nach Auffassung der Landesregierung kann im Fall des Vereins Miteinander e. V. unabhängig von der Frage, ob es überhaupt „staatliche“ Vereine nach der Rechtsordnung in Deutschland gibt, nicht von einem „staatlichen" Verein, einem Staatsbetrieb oder einer öffentlichen Einrichtung gesprochen werden. „Miteinander Netzwerk 5 für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e. V.“ ist ein eingetragener Verein im Sinne der §§ 54 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist eine juristische Person des Privatrechts. Mitglieder des Vereins sind derzeit sechs Institutionen sowie 51 Privatpersonen. Das Land Sachsen-Anhalt ist kein Mitglied des Vereins. 10. Begründen nach Auffassung der Landesregierung derart hohe öffentliche Zuwendungen bzw. der erhebliche Anteil der öffentlichen Mittel an den gesamten Einkünften des Vereins die Gefahr einer Abhängigkeit des Zuwendungsempfängers vom Staat und damit verbunden eines stärkeren staatlichen Einflusses auf ihn und damit auf den politischen Prozess? Der Anteil und die Höhe der Landesfinanzierung richten sich nach den jeweiligen Interessen der Beteiligten an der Erfüllung der Aufgabe. Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie liegen entsprechend der Koalitionsvereinbarung im vorrangigen staatlichen Interesse. Der Staat bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben fachlich qualifizierter Träger, die aufgrund der Kenntnisse, Qualifikationen und Spezifizierungen geeignet sind, die Aufgaben zu erfüllen. Wegen des hochrangigen Interesses des Staates an der Stärkung der Demokratie ist der entsprechende Anteil der Landesfinanzierung gerechtfertigt. Der Verein gerät damit nicht in Abhängigkeiten. 11. Begründen nach Auffassung der Landesregierung derart hohe öffentliche Zuwendungen bzw. der erhebliche Anteil der öffentlichen Mittel an den gesamten Einkünften des Vereins die Gefahr einer Entkoppelung des Zuwendungsempfängers von seinen gesellschaftlichen Grundlagen, da er nicht mehr oder nur in geringem Maße noch auf die (finanzielle) Unterstützung seiner Mitglieder oder nahestehender Bürger angewiesen ist? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12. Welche anderen durch das Land geförderten Vereine in Sachsen-Anhalt weisen eine öffentliche Förderquote von mehr als 90 % auf? In der zur Verfügung stehenden Zeit konnte lediglich eine kursorische Sichtung erfolgen . Folgende andere - durch das Land geförderte - Vereine weisen nach einer ersten Sichtung eine öffentliche Förderquote von mehr als 90 % auf: Bildungswerk der KPV Sachsen-Anhalt e. V., Friedrich-Ebert-Stiftung e. V., Grüne kommunalpolitische Vereinigung Sachsen-Anhalt e. V., Heinrich-Böll-Stiftung e. V., Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e. V., Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V., Landesmusikrat e. V., Landesstelle für Suchtfragen, Landesverband der Musikschulen e. V., Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V., Landeszentrum Spiel & Theater e. V., 6 Museumsverein Gröbziger Synagoge e. V., Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V., Stiftung Familie in Not, Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V., Werkleitzgesellschaft e. V. 13. Inwieweit sieht die Landesregierung, angesichts der nahezu komplett durch die öffentliche Hand getragenen Finanzierung des Vereins, die Bindung an die Zivilgesellschaft dennoch als gegeben an? Wie begründet die Landesregierung inhaltlich und strukturell diese Bindung angesichts der nahezu vollständigen öffentlichen Finanzierung? Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen. Bei Miteinander e. V. handelt es sich um einen zivilgesellschaftlich zu verortenden Verein, der für die Umsetzung eines Teils seiner Aufgaben und Ziele Fördermöglichkeiten von Kommune, Land, Bund und EU nutzt. 14. Gibt es Regelungen, analog zu denen für politische Parteien, dass öffentlich geförderte Vereine eine Bindung an die demokratische Gesellschaft vorweisen müssen, die sie mit ihrer Arbeit erreichen wollen? Wenn ja, welche ? Wenn nein, warum nicht? Das Vereinsrecht ist in den §§ 21 bis 79 BGB geregelt. Zu der Frage der Förderfähigkeit von Projektvorhaben und der Bindung an die demokratische Gesellschaft wird auf die Antwort zu Frage 6 in der Drs. 7/2791 verwiesen. Im Gutachten „Rechtlicher Rahmen der Förderung von Initiativen gegen Gewalt , Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ des parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg wird im Abschnitt 2 festgestellt , dass eine staatliche Förderung nicht dazu führen darf, dass sich geförderte Vereine von der Gesellschaft, in die sie wirken sollen, loslösen. Denn so würden sie ihren ursprünglichen gesellschaftlichen Auftrag nicht mehr wahrnehmen können. Zudem bestünde die Gefahr, dass nicht die Zivilgesellschaft, sondern der Staat zum Akteur im Kampf gegen u. a. demokratische, rechte politische Kräfte wird. Dies wäre ein Grund, die Förderung zu beschneiden oder ganz einzustellen. 15. Liegt nach Auffassung der Landesregierung im Fall des Miteinander e. V. ein Verlust der gesellschaftlichen Rückkopplung im Sinne der Argumente der oben genannten Studie vor? Wenn nein, warum nicht? Bitte zeigen Sie die Unterschiede in der Landesgesetzgebung, Landesverfassung und den Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt zur o. g. Rechtsauffassung des Landes Brandenburg auf. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Die Gewährung von Zuwendungsmitteln erfolgt auf der Grundlage der Kriterien der Institutionellen Förderung, der Förderrichtlinien im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie der Förderleitlinien des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. Eine juristische Bewertung der Unterschiede der Landesgesetzgebung, Landesverfassung und Förderrichtlinien der Länder Sach- 7 sen-Anhalt und Brandenburg kann in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden. 16. Wie wird bei einer nahezu Komplettfinanzierung des Vereins sichergestellt, dass Land und Bund nicht selbst zum Akteur werden und über den Verein verdeckte Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Sinn betreiben oder ihr verdeckter Einfluss zum Nachteil parlamentarischer Opposition wirksam wird? 17. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher , dass der Verein Miteinander e. V. als Fördermittelempfänger seine Neutralitätspflicht gegenüber allen Parteien und Bürgern wahrt? Wenn dies bisher nicht erfolgte, benennen Sie bitte die Gründe. Auf die Antwort zu Frage 13 sowie auf die Antworten zu den Fragen 6 und 22 in der Drs. 7/2791 wird verwiesen. Sowohl die Träger der politischen Bildungsarbeit als auch die fördermittelgebenden Stellen achten darauf, dass Maßnahmen im Sinne des Fördermittelmittelzwecks sowie unter Beachtung der Fördergrundlagen umgesetzt werden. Dies geschieht im Rahmen der Prüfung der Sachberichte, der regelmäßigen Treffen des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus sowie der wissenschaftlichen Begleitung. 18. Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die Drittmittel, die in Anhang 1 aufgelistet werden, in den angegebenen Jahren zusammensetzen und aus welchen Quellen sie stammen? Wenn nein, erläutern Sie bitte, aus welchem Grund die Landesregierung diese Informationen bei der Haushaltsdebatte für entbehrlich hielten. Ja, da vor jedem Zuwendungsbescheid die Gesamtfinanzierung zu prüfen ist, ist der Landesregierung die Zusammensetzung der Drittmittel bekannt. 19. Die Drittmittel des Vereins stammen laut Anlage 1 u. a. auch aus Stiftungsund Fondsmitteln. Welche Stiftungen und Fonds haben in den letzten zehn Jahren dem Verein welche Summen mit welchen Verwendungszwecken bzw. -vorgaben zur Verfügung gestellt? Die benannten Stiftungs- und Fondsmittel wurden von der Stiftung Erinnerung - Verantwortung - Zukunft, dem Fonds Soziokultur, der Aktion Mensch und dem U.S- Generalkonsulat Leipzig zur Verfügung gestellt. Eine Auflistung von Summen und Verwendungszwecken ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 20. Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten und die politische Einflussnahme von Stiftungen und Fonds in Sachsen-Anhalt allgemein und im Speziellen im Fall des Vereins Miteinander e. V.? Die Landesregierung bewertet das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Stiftungen und Fonds zum Wohl der Allgemeinheit ausdrücklich positiv und erklärt sich gern bereit, eine partielle Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen für Aufgaben, die im staatlichen Interesse liegen, zu prüfen. Dies trifft ausdrücklich auch auf den Verein Miteinander e. V. zu. 8 21. War der Landesregierung bekannt, dass das US-Generalkonsulat Leipzig den Verein Miteinander e. V. fördert? Wenn ja, seit wann wird der Verein durch das US-Generalkonsulat Leipzig gefördert, in welcher Höhe, in welchen Jahren, welche Projekte werden finanziert oder mit welchen Förderzwecken ? Im Zeitraum von 2015 bis 2018 wurde das Kleinstprojekt „Lernende Gesellschaft - Aushandlungsprozesse als Instrument demokratischer Gemeinwesensentwicklung stärken und Antworten auf rassistische Diskurse finden“ durch das US- Generalkonsulat Leipzig gefördert. Das Projekt zielte auf die Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Bildungsarbeit für ein weltoffenes demokratisches Gemeinwesen. Weitere Angaben sind in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 22. Wie bewertet die Landesregierung die direkte finanzielle Förderung und die politische Einflussnahme von Auslandsvertretungen ausländischer Staaten im Bundesland? Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Die Landesregierung orientiert ihre Förderungen an den staatlichen Aufgaben und an den Vorgaben des jeweiligen Haushaltes. Finanzielle Beteiligungen an Projekten sind stets dann denkbar , wenn die mittelgebende Stelle ein Interesse an der Verwirklichung des Projektes hat und die Voraussetzungen für eine Gesamtfinanzierung gegeben sind. 23. Ist bekannt, welche anderen Vereine und Organisationen in Sachsen-Anhalt von US-Vertretungen gefördert werden? Wenn ja, welche Vereine und Organisationen , in welcher Höhe und mit welchen Förderzwecken? Eine abschließende Prüfung aller durch das Land geförderten Vereine und Organisationen ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Laut Angaben der Landesregierung wird „der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz des Vereins und seiner Projekte durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben besteht “. Die auf der Internetseite des Vereins veröffentlichten Jahresberichte des Vereins geben zu diesen Fragen und zur Mittelverwendung keine Antwort. 24. Wo sind der Sachbericht und der zahlenmäßige Nachweis der Einnahmen und Ausgaben des Vereins und aller Projekte für die Öffentlichkeit und die Mitglieder des Landtages einsehbar? Sachberichte und die genannten Nachweise unterliegen dem Datenschutz. Insoweit sind die Rechte der Öffentlichkeit nach dem Informationszugangsgesetz begrenzt. Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sieht als Instanz für die unabhängige Prüfung von Zuwendungen den Landesrechnungshof vor, der das Recht und die Pflicht hat, Zuwendungen und die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu prüfen. Mitglieder des Landtages haben das Recht zur Akteneinsicht . 9 Laut Landesregierung wird von Fördermittelempfängern kein Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Landesverfassung verlangt. Es erfolgen nur Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid. 25. Welche konkreten Nebenbestimmungen sind dies und wo sind diese für die Mitglieder des Landtages einsehbar? Die in Rede stehenden Nebenbestimmungen sind unter https://www.demokratieleben .de/zusatzseiten/begleitschreiben-zum-zuwendungsbescheid-im-rahmen-desbundesprogramms -demokratie-leben.html einsehbar. Laut Landesregierung erfolgt eine „von den Zuwendungsbescheiden unabhängige Prüfung“ nur bei „Zweifeln an der Einhaltung dieser Bestimmungen“ (siehe Frage 17). 26. Welche Umstände begründen die oben zitierten „Zweifel“? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 in der Drs. 7/2791 wird verwiesen. In dem Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid für Fördermittelempfänger im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird ausgeführt, „dass extremistischen Organisationen oder Personen, die nicht Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung zuteil werden darf. Es bedarf einer Prüfung, sofern begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass Personen oder Gruppen in Projekten einbezogen sind oder werden, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung betätigen. 27. Welche Fördermittelempfänger in Sachsen-Anhalt wurden in den letzten zehn Jahren aus welchen konkreten Gründen wegen Zweifeln an der Einhaltung der Nebenbestimmungen unabhängig geprüft? Eine Antwort ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Jahresbericht des Vereins für 2016 werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.221.881,79 Euro genannt. Laut Anhang 1 (Drs. 7/2791) standen dem Verein im Jahr 2016 1.206.513,59 Euro zur Verfügung. Dieses Muster der uneinheitlichen Darstellung wiederholt sich in den anderen Jahren. 28. Woraus ergeben sich die Differenzen in den Daten der Landesregierung und in der Selbstdarstellung des Vereins? Bei dem Jahresbericht von Miteinander e. V. handelt es sich um eine Selbstdarstellung des Vereins. Maßgeblich für die in der Drs. 7/2791 dargestellten Daten sind die von unterschiedlichen Fördermittelgebern zusammengetragenen Daten und nicht die Selbstdarstellungen des Vereins. Unterschiede in der Darstellung von Zusammenstellungen zu Förderungen sind in der Praxis nicht unüblich. Diese können sich beispielsweise in der Frage begründen, ob eine Zusammenstellung auf bewilligten Mitteln (Soll), tatsächlich in Anspruch genommenen Mitteln (vorläufiges Ist) oder in der Verwendungsnachweisprüfung festgestellten Zuwendungsbedarfen (abschließendes Ist) beruht. 10 Laut den Daten des Anhang 1 betrugen die Personalkosten im Jahr 2016 80,60 % der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel, im Jahr 2017 waren es 78,07 %. 29. Ist dieser hohe Anteil der Personalkosten in vergleichbaren geförderten Vereinen nach Auffassung der Landesregierung üblich? Ja. 30. Hält die Landesregierung den Personalkostenanteil in dieser Höhe für gerechtfertigt ? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Handlungsempfehlungen hält die Landesregierung für geboten? Die Personalkosten basieren auf maßnahmenbezogenen Tätigkeitsdarstellungen und entsprechend vorgenommenen Stellenbewertungen. Dabei wird regelmäßig die Einhaltung des Besserstellungsverbotes bei der Eingruppierung der Beschäftigung geprüft, damit die Beschäftigten des Zuwendungsempfängers nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete. 31. Welchen prozentualen Anteil an Personalkosten erwartet oder empfiehlt die Landesregierung bei Projekten der Demokratieförderung? Eine Erwartung oder Empfehlung kann im Sinne der Fragestellung nicht quantifiziert werden. 32. Beziehen sich die in Anlage 1 genannten Personalkosten der Projekte nur auf die Kosten für die in der Antwort genannten Stellen der Projekte oder werden damit auch weitere Kosten wie z. B. Honorare getragen? Wenn ja, welche Projekte des Vereins haben in den genannten Jahren an wie viele weiteren Personen welche Summen ausgezahlt? In den in Anlage 1 in der Drs. 7/2791 genannten Personalkosten der Projekte sind die Personalkosten für die Projektreferent/innen sowie anteilig für Verwaltungsmitarbeiter /innen enthalten. Honorare werden üblicherweise den Sachausgaben zugeordnet . 33. Aufgrund der hohen Personalkosten sinkt der zur Verfügung stehende Mittelanteil für die eigentliche Projektarbeit. Wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand? Für den Bereich der Bildungs- und Beratungsarbeit erachtet es die Landesregierung als üblich, dass die Kosten für Personal einen hohen Mittelanteil darstellen. In der Antwort der Landesregierung werden die Personalkosten nicht aufgeschlüsselt und es wird nicht klar, wo es sich um Vollzeit- und wo um Teilzeitstellen handelt. 11 34. Wie hoch sind die Personalkosten für die einzelnen Stellen des Vereins und der Projekte? Bitte die Anzahl der Stellen, Stundenzahl und Gehälter bzw. Einstufungen für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln. Auf die Antworten zu den Fragen 34, 35, 43, 44, 55, 56, 71, 72, 141, 142, 156, 157, 165, 166, 182 und 183 in der Drs. 7/2791 wird verwiesen. Die tarifliche Eingruppierung der einzelnen Stellen des Vereins und der Projekte erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag TV-L. Die Stellen der Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten werden mit der TV-L EG 10 vergütet, die Projektleitung mit der TV-L EG 11, die Verwaltungsstellen mit der TV-L EG 6, die Geschäftsführung mit TV-L EG 12. 35. Welche konkreten Aufgaben, Inhalte und Stellenbeschreibungen haben die genannten Stellen in den einzelnen Projekten? Auf die Antworten zu den Fragen 38, 47, 59, 75, 145, 161, 169 und 186 in der Drs. 7/2791 wird verwiesen. Auf die Frage der fachlichen Eignung der Mitarbeiter des Vereins wurde durch die Landesregierung nur ausweichend geantwortet. 36. Welche Qualifikation und Berufs- und/oder Studienabschlüsse haben die einzelnen Mitarbeiter der genannten Stellen der Projekte? 37. Wie stellt die Landesregierung die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter des Vereins sicher? Für jede Stelle ist eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter/innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. Eine detaillierte Antwort ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 38. Sind Berufs- und/oder Hochschulabschlüsse ein Kriterium für die entgeltmäßige Einstufung der Mitarbeiter und damit auch für die Höhe der Zuschüsse für die Personalkosten? Die Eingruppierung der Stellen im Verein richtet sich nach den Vorgaben der §§ 12 ff. TV-L sowie der Entgeltordnung zum TV-L. Bei der Ausschreibung der Stellen werden entsprechend des Ergebnisses der Eingruppierung die erforderlichen beruflichen Qualifikationen als Bewerbungsvoraussetzung gefordert. Bei den Beraterstellen wird in der Regel ein (Fach-) Hochschulabschluss verlangt. Für die Besetzung von Verwaltungsstellen genügt regelmäßig eine abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. als Bürokauffrau). Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben wird unter Berücksichtigung der festgestellten Eingruppierung (Entgeltgruppe nach TV-L) sowie der individuellen Stufenlaufzeit der Beschäftigten ermittelt. Durch dieses Verfahren wird dem in der Förderung einzuhaltenden Besserstellungsverbot aus Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) als Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO Rechnung getragen. 12 Der Verein gibt in Interviews an, dass er über 27 Mitarbeiter verfügt. Durch die Antworten der Landesregierung zu den einzelnen Projekten können jedoch lediglich 24 Stellen zugeordnet werden. 39. In welchen Bereichen/Projekten arbeiten bisher nicht zugeordnete Mitarbeiter ? Bitte benennen Sie ggf. die konkreten Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibungen , eingeplante Stundenzahlen und Personalkosten für diese Mitarbeiter. Die Differenzen begründen sich darin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Drs. 7/2791 die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgreich beantragten Modellprojekte noch keine Berücksichtigung finden konnten. Eine detailliertere Auflistung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 40. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass Mitglieder des Vereins Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten bzw. erhalten haben? Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. In der Satzung ist darüber hinaus geregelt, dass die Mittel des Vereins nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Darin heißt es wörtlich: „Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.“ Mietzahlungen 41. Welche Kosten für die Anmietung der Geschäftsräume in Antwort 27 (Drs. 7/2791) sind für welche Standorte in den letzten zehn Jahre entstanden? Bitte nach Standort und Jahren aufschlüsseln. 42. Wie viele Mittel wurden in den vergangenen zehn Jahren für die Anmietung welcher Veranstaltungsräume aufgewendet? Bitte nach Jahren, Summen und Veranstaltungsorten aufschlüsseln. Eine Antwort ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Verzahnung mit SPD und LINKE Der Verein behauptet, parteiübergreifend und parteipolitisch neutral zu arbeiten , obwohl er sich nahezu vollständig über staatliche Mittel finanziert. In der Veröffentlichung „Impulse für eine lebendige Demokratie“ gibt der Verein, entgegen der Behauptung der Überparteilichkeit, an: „Gestartet als Initiative von Pädagog/innen, engagierten Einzelpersonen, Mitgliedern von SPD, PDS und Kirchenvertreter/innen verbindet Miteinander e. V. fachliches, zivilgesellschaftliches und politisches Engagement.“ 43. Wie wird sichergestellt, dass der Verein, der von den Parteien SPD und LINKE (früher PDS) mitbegründet wurde, sich tatsächlich parteipolitisch 13 neutral verhält und nicht verdeckte Öffentlichkeitsarbeit gegen andere politische Parteien und Gruppierungen im Sinne der Parteien SPD und LINKE macht? 44. Wie werden Interessenkonflikte von Regierungsmitgliedern und Regierungsmitarbeitern der SPD in Bezug auf den Verein vermieden? 45. Der SPD-nahe Verein wird hauptsächlich durch das SPD-geführte Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration finanziert. Wie werden im Ministerium Interessenkonflikte, Vetternwirtschaft und mögliche Korruption vermieden ? Die Gewährung von Zuwendungsmitteln erfolgt auf der Grundlage der Kriterien der Institutionellen Förderung, der Förderrichtlinien im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie der Förderleitlinien des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. Im Rahmen dieser Förderkriterien hat die Öffentlichkeitsarbeit zu erfolgen. Wie in anderen Bereichen auch werden mögliche Interessenkonflikte durch die Einrichtung von Förderrichtlinien sowie durch die Prüfung der Verwendungsnachweise, der Sachberichte und der Einnahmen und Ausgaben vermieden. 46. Welche Mittel der Demokratieförderung wurden in welcher Höhe für welche Projekte mit welchem Förderzweck in den letzten zehn Jahren an die Parteien SPD, LINKE (zuvor PDS) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder ihnen nahestehende Organisationen (z. B. Vereine, Parteistiftungen, Unterorganisationen ) ausgereicht? Eine Förderung von Parteien aus Mitteln der Demokratieförderung findet nicht statt. Eine Auflistung der Mittel für Parteistiftungen ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen obliegt es nicht der Landesregierung zu definieren, welche Vereine und Unterorganisationen im Sinne der Fragestellung als parteinah eingestuft werden. Grundsätzlich wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen. Öffentlich finanzierter Kampf gegen Rechtspopulismus Die Landesregierung spricht in ihren Antworten wiederholt von Rechtsextremismus . 47. Wie definiert die Landesregierung den Begriff des Rechtsextremismus und wo liegt nach ihrer Auffassung die Abgrenzung zu rechten Positionen im demokratischen Spektrum, die durch das Grundgesetz geschützt sind? 48. Die Landesregierung fördert laut Anhang 2 der Antwort aus Drs. 7/2791 Veranstaltungen gegen Rechtspopulismus. Wie definiert die Landesregierung Rechtspopulismus, und handelt es sich nach ihrer Auffassung um eine Erscheinungsform innerhalb des demokratischen Meinungsspektrums? Wenn ja, wie wird dies begründet? Wenn nein, warum nicht?   14 49. Mit welchem Ziel fördert die Landesregierung Veranstaltungen gegen Rechtspopulismus? 50. Die Landesregierung spricht in ihren Antworten von antidemokratischem Populismus. Wie definiert die Landesregierung antidemokratischen Populismus , welche Ausprägungen hat dieser und gibt es im Umkehrschluss auch einen demokratischen Populismus? Bitte wissenschaftliche Quellen benennen. Hinsichtlich der gefragten Definitionen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 25. September 2018 zu Frage 2 der KA 7/1953 in der Drs. 7/3398 verwiesen. Populismus beinhaltet nicht per se einen antidemokratischen Kern. Populismus weist jedoch auf eine bestimmte Politikvorstellung hin, die mit antipluralistischen und damit antidemokratischen Tendenzen einhergeht, indem auf eine Ideologie zurückgegriffen wird, die die Gesellschaft in zwei homogene, antagonistische Gruppen - das als homogen ‚gedachte Volk' und die ‚korrupte Elite‘ - begreift (Cas Mudde, The Populist Zeitgeist, in: Government and Opposition, 39 (2004) 3, S. 543; Müller, Jan-Werner: Was ist Populismus (2016); Diehl, Paula: Populismus und Massenmedien, veröffentlicht durch die Bundeszentrale für politische Bildung (2012): http://www.bpb.de/apuz/75854/populismus-und-massenmedien?p=all). Die regierungstragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag festgelegt, die Aufklärungs - und Bildungsarbeit über populistische Parteien und Gruppierungen, die durch antidemokratische Systemkritik, einfache Scheinlösungen und Hetze das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie untergraben und das friedliche Zusammenleben gefährden, weiterzuentwickeln. Diesem Auftrag folgen die Landesverwaltung und die durch sie geförderten Träger unter Achtung der Kriterien politischer Bildungsarbeit und des Neutralitätsgebotes. Verzahnung mit Landeseinrichtungen Laut Landesregierung arbeitet der Verein Miteinander e. V. mit dem Verfassungsschutz zusammen. Der Verfassungsschutz wird sogar durch den Verein geschult. Die Landesregierung nennt in ihrer Antwort nur ein Beispiel für eine trägerübergreifende Zusammenarbeit in Gremien und Netzwerken. 51. In welchen Gremien und Netzwerken arbeiten sowohl Verfassungsschutz als auch der Verein zusammen? Auf die Antwort zu Frage 9 in der Drs. 7/2791 wird verwiesen. Ergänzend ist anzumerken , dass das Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt im Beirat zum Landesprogramm vertreten ist und dort die Belange des Innenressorts in Gänze insgesamt vertritt. 52. Gab es weitere Schulungen des Vereins, außer den genannten, an denen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes teilnahmen? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort zu Frage 9 in der Drs. 7/2791 wird verwiesen. Ergänzend ist anzumerken , dass es sich bei der genannten Veranstaltung um eine gemeinsame Fachta- 15 gung des Ministeriums für Inneres und Sport, des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und der Landeszentrale für politische Bildung gehandelt hat, an der auch ein Vertreter der Arbeitsstelle Rechtsextremismus vom Verein Miteinander e. V. mit einem Fachvortrag mitgewirkt hat. 53. Plant die Landesregierung weitere gemeinsame Projekte oder Schulungen des Vereins mit der Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt? Wenn ja, welche? Zum Zeitpunkt der Beantwortung liegen keine Planungen vor. 54. Aus welchem Grund wurden die Mittel der Veranstaltung „Rechten Terror als rechten Terror benennen. Aktuelle Entwicklungen...“ der Landeszentrale für politische Bildung und des Vereins vom 3. bis 4. November 2016 seinerzeit widerrufen? Da die Veranstaltung nicht stattgefunden hat und der Zuwendungsempfänger somit keinen Anspruch auf eine Zuwendung hatte, wurde der Zuwendungsbescheid widerrufen . Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung nicht um eine Veranstaltung der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) des Landes Sachsen-Anhalt gehandelt hätte. 55. Wo fanden die Veranstaltungen „Rechten Terror als rechten Terror benennen . Aktuelle Entwicklungen...“ der Landeszentrale für politische Bildung und des Vereins statt? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. Demzufolge gab es keinen Veranstaltungsort . Die LpB gewährte dem Veranstalter eine Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, die jedoch aus o. g. Gründen widerrufen wurde. Datenschutz und Gemeinnützigkeit Laut Antwort auf Frage 14 geht die Landesregierung davon aus, dass die Sammlung von Daten zu Personen und Organisationen durch den Verein „unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung von Persönlichkeitsrechten erfolgt“. 56. Wie hat die Landesregierung dies überprüft, wurde der Landesdatenschutzbeauftragte konsultiert und wie stellt die Landesregierung sicher, dass keine Rechte von Bürgern verletzt werden? Die Prüfung, ob eine Verarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) rechtmäßig erfolgt, liegt außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, der in dieser Frage nicht konsultiert wurde. Unabhängig davon gelten für alle Zuwendungsempfänger die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von Bund und Land (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung. Darin werden die Zuwendungsempfänger u. a. zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften den Datenschutz betreffend, verpflichtet. 16 57. Hat sich der Datenschutzbeauftragte bereits mit dem Verein beschäftigt? Wenn ja, aus welchem Grund? Gab es den Datenschutz betreffende Beschwerden über den Verein? Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat sich nach eigener Aussage nicht mit der Datenverarbeitung beim Verein „Miteinander e. V.“ beschäftigt. Es liegen dort keine den Datenschutz betreffenden Beschwerden über den Verein vor. Die Frage 15 wurde durch die Landesregierung nicht beantwortet. 58. Wie steht die Landesregierung zur Weitergabe persönlicher Daten auf sogenannten Bildungs- und Informationsveranstaltungen des Vereins? Nach Kenntnis der Landesregierung beruhen Analysen, Informationen und Publikationen auf der wissenschaftlichen Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Weitergabe persönlicher Daten auf Bildungs- und Informationsveranstaltungen des Vereins vor. Darüber hinaus orientiert sich die Arbeit der Projektträger an den Grundsätzen der politischen Bildungsarbeit . Als ausdrücklich förderfähig gilt, im Rahmen von Bildungs- und Informationsveranstaltungen - unter Angabe von Quellen - Zitate, programmatische Aussagen und öffentliche Statements von Parteien und deren Mitgliedern anzubringen sowie deren Einordnung und Bewertung vorzunehmen. Die Frage 16 wurde durch die Landesregierung nicht beantwortet. 59. Wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde und warum sieht die Landesregierung sich nicht in der Lage, einen Verein zu bewerten, den sie seit Jahren intensiv finanziert und mit dem sie eng zusammenarbeitet? Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Betroffene können sich mit Beschwerden und Eingaben an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Des Weiteren liegt die Prüfung, ob eine Verarbeitung nach BDSG oder DS-GVO rechtmäßig erfolgt, außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 14 in der Drucksache 7/2791 verwiesen. 60. Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde vom Finanzamt Magdeburg am 11. April 2017 zuletzt bestätigt. Wann erfolgt die nächste Bestätigung und wer kann Zweifel an der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Magdeburg anmelden ? Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 in der Drucksache 7/2791 wird verwiesen . Die Landesregierung ist nicht berechtigt, die erbetenen Informationen von den Finanzbehörden zu erhalten. Diese stammen aus dem Besteuerungsverfahren und unterliegen damit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Eine Weitergabe von Informationen aus dem Besteuerungsverfahren setzt das Vorliegen einer Offenbarungsbefugnis voraus. Eine Offenbarungsbefugnis im Sinne des § 30 Absatz 4 AO, insbesondere der dortigen Nummern 3 und 5, liegt nicht vor. 17 Grundsätzlich soll eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit spätestens alle drei Jahre vom zuständigen Finanzamt überprüft werden. Zweifel an der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft kann grundsätzlich jede Person beim zuständigen Finanzamt anmelden. Die Frage 20 wurde durch die Landesregierung nicht beantwortet. 61. Welche konkreten Umstände, wie beispielsweise der Kontakt zu Linksextremen , Misswirtschaft, Nichteinhaltung des Vereinszweckes, zu hoher Verwaltungs - bzw. Personalkostenanteil oder falsche Angaben bei der Antragsstellung und Berichterstattung, könnten zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen? Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem , geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Beurteilungsmaßstab ist hierbei nicht nur der satzungsmäßig festgelegte Zweck, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung, also das reale Handeln der Vertreter/innen der Körperschaft. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Körperschaft keine Bestrebungen fördert, die sich gegen den Bestand, die Sicherheit, die Funktionsfähigkeit des Bundes oder eines Landes oder der freiheitlichen Grundordnung insgesamt richten, also im verfassungsschutzrechtlichen Sinne relevant sind. Die tatsächliche Geschäftsführung darf nur auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Die Körperschaft muss durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben nachweisen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit gerecht wird. Eine abstrakte Obergrenze für den Anteil der Personal- oder Verwaltungskosten gibt es hierbei nicht - der Beurteilungsmaßstab ist ein rein inhaltlicher. Selbstverständlich besteht im Übrigen die Pflicht, zu jeder Zeit ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sachlich richtige Nachweise zu erbringen. Auseinandersetzung mit der AfD In der Antwort 22 gibt die Landesregierung an, nicht zu wissen, dass sich der Verein inhaltlich einseitig gegen die AfD ausrichtet. Dennoch stellt die Landesregierung fest: „Grundsätzlich gilt für aus Landesmitteln geförderte Maßnahmen, dass sich diese nicht ausdrücklich gegen Parteien richten und damit die Chancengleichheit im Parteienwettbewerb beeinträchtigen sollen.“ Dennoch wird die AfD durch die staatlich geförderte Öffentlichkeitsarbeit des Vereins diffamiert. Die Partei ist regelmäßig Ziel der einseitigen parteipolitischen Anfeindungen des Vereins. Laut dem Gutachten „Rechtlicher Rahmen der Förderung von Initiativen gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit “ des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg und dem Gutachten „Neutralitätspflichten für Zuwendungsempfänger“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages dürfen öffentlich geförderte Vereine keine einseitige Öffentlichkeitsarbeit gegen demokratische Parteien betreiben. Dies würde dem Zweck der Demokratieförderung wider- 18 sprechen und der Staat würde zudem unrechtmäßig in die Chancengleichheit der Parteien eingreifen. 62. Wie bewertet die Landesregierung den fast komplett staatlich finanzierten Verein vor dem Hintergrund der Aussagen der genannten Gutachten, u. a. zu den Themen Demokratieprinzip, Grundrechte Dritter und der Chancengleichheit der Parteien? Auf die Antwort zu der Frage 22 in der Drucksache 7/2791 wird verwiesen. 63. Erkennt die Landesregierung in den folgenden Schriften und Texten des Vereins eine einseitige Auseinandersetzung mit der AfD und eine negative Öffentlichkeitsarbeit zulasten der AfD? Bitte zu jeder einzelnen Publikation ausführlich Stellung nehmen. a. Miteinanderaktuell. Grüße an die Volksgemeinschaft - Die AfD Sachsen- Anhalt im Vorwahlkampf. Vom 8. Januar 2016. b. Miteinanderthema #3. Die AfD vor den Landtagswahlen. Vom 1. Februar 2016. c. Miteinanderaktuell. Volk - Nation - Identität. Das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. 25. Februar 2016. d. Blogmeldung: Nach Wahlerfolg der AfD. Wir brauchen eine breite Demokratieoffensive . Vom 13. März 2016. e. Miteinanderaktuell. Kulturkampf von Rechts. Ein Jahr AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt. Vom 14. März 2017. f. Blogmeldung: Die AfD und die soziale Frage. Vortragsveranstaltung mit Andreas Kemper. Vom 6. Juni 2017. g. Blogmeldung: Stellungnahme von Miteinander e. V. Die „Meile der Demokratie “ und die AfD. Vom 28. November 2017. h. Miteinanderthema #5. Kulturkampf von rechts. Vom 19. Januar 2018. Eine ausführliche Stellungnahme ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Grundsätzlich weist bereits die Antwort zu Frage 22 in der Drucksache 7/2791 darauf hin, dass die Arbeit des Vereins dem in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziel von politischer Bildungsarbeit folgt, Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischem Populismus auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu begegnen. Dabei gelten die Grundsätze politischer Bildungsarbeit, nach denen eine sachdienliche und differenzierte Auseinandersetzung mit und Aufklärungsarbeit über Ziele und Inhalte von Parteien stattfinden darf. Ausdrücklich zulässig ist in diesem Zusammenhang die Behandlung ideologischer Bestandteile und Themen u. a. des Rechtsextremismus und des organisierten Rechtspopulismus auch im Kontext von Parteien. 19 Abschnitt II: Projekt Arbeitsstelle Rechtsextremismus (AREX) Das Projekt AREX wird von der Landesregierung als „zentrale Recherche- und Analyseinstanz“ beschrieben. 64. Was bedeutet dies im Detail? Als Aufgabe des Projektes wird die „Recherche und Analyse rechter Strukturen und Aktivitäten in Sachsen-Anhalt und deren Einordnung in einen überregionalen und bundesweiten Kontext“ genannt. 65. Was bedeutet dies ganz konkret, was macht das Projekt im Detail, und schließt die „Recherche und Analyse“ auch demokratische rechte Strukturen wie die AfD und Bürger mit einer demokratischen rechten Gesinnung ein? Die Arbeitsstelle Rechtextremismus analysiert die Entwicklungen in der extremen Rechten in Sachsen-Anhalt und betrachtet heutige rassistische, antisemitische und neonazistische Ideologien in den Kontinuitäten und Entwicklungen, um daraus abgeleitete Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Detail werden öffentlich verfügbare Informationen über rechtsextreme und neonazistische Aktivitäten gesichtet und ausgewertet. Dazu zählen Online- und Printerzeugnisse ebenso wie Veröffentlichungen von rechtsextremen Musikprojekten. Hinsichtlich der gewünschten Detaillierung und der Analyse aktueller Phänomene wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 38 in der Drucksache 7/2791 verwiesen. 66. Sammelt und/oder archiviert das Projekt personenbezogene Daten und/oder Bilder von Bürgern aus Sachsen-Anhalt? Wenn ja, welche Daten und zu welchem Zweck? 67. Dokumentieren und begleiten festangestellte oder freie Mitarbeiter des Vereins dieses Projektes oder anderer Projekte, rechte, populistische oder rechtsextreme Veranstaltungen mit Foto- oder Filmaufnahmen? Wenn ja, zu welchem Zweck? Wie werden diese im Verein genutzt? Auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 16 sowie 39 in der Drucksache 7/2791 verwiesen . 68. Kauft oder erhält der Verein Foto- oder Filmaufnahmen von rechten, populistischen oder rechtsextremen Veranstaltungen und/oder rechten oder rechtsextremen Personen aus externen Quellen bspw. von Journalisten oder freien Fotografen? Wenn ja, zu welchem Zweck? Wie werden diese im Verein genutzt und wie viele Bilder wurden für welche Summen in den letzten zehn Jahren von wem gekauft? Erkenntnisse über Käufe von Foto- und Filmaufnahmen aus externen Quellen zum Zwecke einer Archivierung personenbezogener Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 20 Als eine geförderte Aufgabe des Projektes nennt die Landesregierung „Fortbildungsbedarfe analysieren, Fortbildungen konzeptionieren, planen und durchführen “. 69. Was bedeutet dies konkret und welche und wie viele Fortbildungen wurden durch das Projekt in den letzten zehn Jahren bei wem und wo mit welchem Ziel durchgeführt? Fortbildungsangebote richten sich nach den Bedarfen, den die Fachkräfte an die Landesregierung, ihr nachgeordneten Behörden oder an freie Träger kommunizieren. Auf dessen Grundlage werden die Fortbildungsangebote konzipiert und durchgeführt. Im Übrigen wird auf Anlage 2 in der Drucksache 7/2791 und die Antwort zu Frage 70 verwiesen. Eine Spezifizierung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht in allen Bereichen möglich. Als eine geförderte Aufgabe des Projektes nennt die Landesregierung die „Teilnahme und Referententätigkeit bei überregionalen Veranstaltungen, Tagungen , Seminaren“. 70. Was bedeutet dies konkret und an welchen Veranstaltungen, Tagungen, Seminaren hat das Projekt in den letzten zehn Jahren mit welchem Ziel teilgenommen ? Die Mitarbeiter/innen der Arbeitsstelle Rechtsextremismus nehmen regelmäßig an überregionalen Veranstaltungen, Tagungen, Seminaren und Fachaustauschen teil. Im Übrigen wird auf Anlage 2 in der Drucksache 7/2791 verwiesen. Eine Spezifizierung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht in allen Bereichen möglich. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt führte in den letzten zehn Jahren die nachstehenden Veranstaltungen durch: a) Auf Landesebene: 2009 - Rechtsextreme Strategien auf dem Weg in die Mitte: Das Drei-Säulen-Konzept der NPD 2014 - 2 Fachtagungen zum Thema: Reichsbürger - Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung? Die regionalen Tagungen wurden federführend durch die Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt organisiert. Neben anderen Referentinnen und Referenten (3 bis 4) wirkte jeweils ein Referent des Vereins Miteinander e. V. mit. b) Überregional: 2011 - „Rechtsextremismus“ 2014 - „Rechtsextremismus“ 21 Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt war Ausrichter zweier Veranstaltungen an der Deutschen Richterakademie. Die Deutsche Richterakademie ist eine überregionale Fortbildungsstätte für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst, die vom Bund und den Ländern gemeinsam getragen wird. Das Programm wird in seinen Grundzügen von der jährlichen Programmkonferenz festgelegt, in der der Bund und jedes Land mit je einer Stimme vertreten sind. Sachsen-Anhalt hat 2011 und 2014 als Veranstalterland jeweils dreitägige Veranstaltungen zum Thema „Rechtsextremismus“ organisiert, an denen neben fünf anderen Referentinnen und Referenten u. a. ein Mitglied des Vereins Miteinander e. V. Magdeburg referierte. Ziel aller Veranstaltungen war es, über aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus im Spektrum rechtsextremistischer Gruppierungen zu informieren und der interessierten Fachöffentlichkeit das Rekrutierungs- und Gefährdungspotenzial aufzuzeigen . Als eine geförderte Aufgabe des Projektes nennt die Landesregierung die „Zuarbeit für verschiedene politische Akteure und Medien“. 71. Was bedeutet dies konkret? Welchen politischen Akteuren und Medien wurde in den letzten zehn Jahren durch das Projekt zugearbeitet? Die durch die AREX gewonnenen Kenntnisse werden an Interessierte aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und interessierte Medienvertreter auf Anfrage weitergegeben . Dies beinhaltet auch Gespräche mit zahlreichen regionalen und überregionalen Medienvertreter/innen von Print, Radio, Fernsehen und Online. Eine statistische Erfassung der Medienkontakte erfolgt nicht. Im Übrigen wird auf Anlage 2 in der Drucksache 7/2791 verwiesen. Eine Spezifizierung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Als eine geförderte Aufgabe des Projektes nennt die Landesregierung „Öffentlichkeitsarbeit in überregionalen Kontexten“. 72. Was bedeutet dies konkret und wie wird verhindert, dass die Öffentlichkeitsarbeit einseitig zulasten der AfD und anderer demokratischer rechter Strukturen stattfindet? Die durch die AREX durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit beschränkt sich aufgrund der grenzüberschreitenden Herausforderungen der Demokratie nicht auf Sachsen- Anhalt. Damit wird im Sinne der Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sichergestellt, dass ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene gefördert werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 und 39 in der Drucksache 7/2791 verwiesen . Als eine geförderte Aufgabe des Projektes nennt die Landesregierung die „Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge in diversen Fachpublikationen“. 22 73. Welche wissenschaftlichen Beiträge wurden in welchen Fachpublikationen in den letzten zehn Jahren durch das Projekt veröffentlicht? In den vergangenen Jahren wurden u. a. in folgenden Publikationen wissenschaftliche Beiträge der Arbeitsstelle Rechtsextremismus veröffentlicht: Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Hg.): Streiten mit Neonazis? Zum Umgang mit öffentlichen Auftritten von Rechtsextremisten. Magdeburg (2008) Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Hg.): Argumentationshilfe gegen die Schulhof-CD der NPD zur Landtagswahl 2011 in Sachsen-Anhalt. Magdeburg , Bielefeld (2011) Begrich, David: Die Quellen des Hasses: Neonazismus in den neuen Bundesländern . In: Blätter für deutsche und internationale Politik (2012) Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Hg.): Im Schatten der Wende: Rassismus und Neonazismus in Zeiten des Umbruchs. Magdeburg (2015) Begrich, David: „Wir sind das Pack“. Von Hoyerswerda nach Heidenau. In: Blätter für deutsche und internationale Politik (2015) Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Verf. u. a.) miteinanderthema #1: Rassistische Mobilisierungen (2015) Begrich, David: Pegida: Ein ostdeutsches Protestformat? Aspekte und Fragen an eine Mobilizing Ressource. Berlin (2015). Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Verf. u. a.): miteinandertaktuell : Grüße an die Volksgemeinschaft. Die AfD Sachsen-Anhalt im Vorwahlkampf (2016) Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Verf. u. a.): miteinanderaktuell : Volk, Nation, Identität. Das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt (2016) Begrich, David: Hoyerswerda und Lichtenhagen : Urszenen rassistischer Gewalt in Ostdeutschland. In: Spangenberg, Anna (Hg.): Generation Hoyerswerda: Bebra Verlag. Potsdam (2016) Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Verf. u. a.): Miteinanderthema #3: Die AfD vor den Landtagswahlen (2016) Miteinander e. V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus (Verf. u. a.): miteinanderthema #5: Kulturkampf von Rechts (2017) Begrich, David: „Heiliges Deutsches Reich“. Reichsidee und Reichsideologie der extremen Rechten. In: Speit, Andreas (Hg.): Reichsbürger: Die unterschätzte Gefahr . Berlin (2017). Laut eigener Angaben informiert sich die Landesregierung fortlaufend bei Vernetzungstreffen und Fachtagungen über Inhalte, Arbeitsschwerpunkte und Verfahrensweisen des Trägers. 74. Welche Vernetzungstreffen und Fachtagungen sind dies, welche Vertreter der Landesregierung und wer vom Verein nehmen daran teil? Wie regelmäßig finden diese Treffen und Tagungen statt und wie sind die Inhalte der Treffen und Tagungen für die Mitglieder des Landtages und die Öffentlichkeit nachzuvollziehen? 23 Neben der Prüfung der Sachberichte und Verwendungsnachweise informiert sich die Landesregierung, vertreten durch die Landeskoordinierungsstelle des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus, insbesondere im Rahmen von den viermal im Jahr stattfindenden Treffen mit Vertreter/innen aller Regionalen Beratungsstellen, der Opferberatungsstellen und der AREX über aktuelle Ereignisse im Themenfeld. Diese Treffen dienen der Vernetzung, dem Informationsaustausch, Absprachen und dem fachpolitischen Dialog zwischen den Beratungsstellen, Opferberatungen, der AREX und der Landesverwaltung. Aufgrund der Falldiskussionen ist der Charakter dieser Treffen vertraulich. Zudem ist das Beratungsnetzwerk im Beirat des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit vertreten. Über dieses landesweite Fach- und Lobbygremium wird der fachpolitische Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Organisationen auf Landesebene gewährleistet. Im Übrigen wird auf Anlage 2 in der Drs. 7/2791 verwiesen. Eine Auflistung der Teilnehmenden ist nicht möglich, da die Teilnahmelisten keinen Teil der Sachberichte darstellen. Laut Landesregierung sind die AREX-Hintergrundpapiere auf der Homepage des Vereins zu finden. 75. Welche Papiere mit welchen Titeln und Schwerpunkten wurden in den letzten zehn Jahren veröffentlicht und unter welchen genauen Hyperlinks sind diese einzusehen? Die AREX-Hintergrundpapiere sind unter folgendem Link auf der Homepage von Miteinander e. V. abrufbar: https://www.miteinander-ev.de/category/impulsehintergrundpapiere /page/3/. Diese wurden Ende 2014 durch „miteinanderaktuell“ und „miteinanderthema“ abgelöst . 76. Ist es richtig, dass die zwei Teilzeitstellen des Projektes AREX mit insgesamt 60 Wochenstunden im Jahr 2017 97.762,70 Euro Personalkosten verursacht haben oder wurden im Jahr 2017 weitere Stellen finanziert? Wenn ja, wie lassen sich derart hohe Personalkosten begründen? Wenn nein, wie setzt sich die Summe sonst zusammen? Wahrt der Verein nach Auffassung der Landesregierung die Rechtssätze des § 55 Absatz 1 Satz 3 Abgabenordnung , nach der die Körperschaft keine Person durch Ausgaben durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen darf? Grundsätzlich enthalten Personalkosten auch Sozialabgaben. Im Projekt AREX des Vereins Miteinander e. V. wurden im Jahr 2017 mit Bescheid zuwendungsfähige Personalausgaben in Höhe von 97.762,38 Euro anerkannt. Diese Summe umfasst die bewilligten Ausgaben für zwei Referent/innen mit einer Wochenarbeitszeit von 20 und 40 Stunden, für eine Verwaltungsmitarbeiter/in mit einer projektbezogenen Wochenarbeitszeit von sieben Stunden sowie für anfallende Beiträge für die Berufsgenossenschaft und Kosten der Gehaltsabrechnung. Für das geförderte Personal erfolgte die Bewertung der Stelle auf Grundlage von Tätigkeitsdarstellungen . Zudem findet hier das Besserstellungsverbot Anwendung. Dies 24 bedeutet, dass nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und § 2 Abs. 2 ff. Haushaltsgesetz 2017/2018 die Beschäftigten des Zuwendungsempfängers nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete. Höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden und auch keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart werden. Ein Verstoß gegen das Besserstellungsverbot liegt hier nicht vor. 25 Abschnitt III: Projekt Bildungsteam Projekttitel laut Landesregierung: Regionale Beratungsteams Nord, Mitte und Süd Laut Antwort 47 der Landesregierung dient das Projekt der „Förderung einer demokratischen Toleranz- und Anerkennungskultur“ und soll die „demokratische Stärkung von Jugendlichen und Jugendgruppen“ unterstützen. 77. Wie wird durch die Landesregierung i. S. des Gleichbehandlungsprinzips sichergestellt, dass auch eine Toleranz- und Anerkennungskultur für demokratische rechte Positionen unserer Gesellschaft Teil des Projektes sind und welche konkreten Inhalte werden zur tatsächlichen Tolerierung aller demokratischen Positionen durch das Projekt umgesetzt? Ziel des Projektes ist es, auf Grundlage der Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und der Koalitionsvereinbarung Sachsen-Anhalt Angebote für Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Rechtsextremismus und Demokratie sowie historisch-politischen Themen zu entwickeln und umzusetzen. „Die Förderung einer demokratischen Toleranz- und Anerkennungskultur“ bezieht sich auf alle demokratischen politischen Positionen innerhalb der Gesellschaft. Die Bildungsarbeit soll die aktive Auseinandersetzung mit Vorurteilen, Diskriminierungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung stärken und dadurch zu einer demokratischen Toleranzund Anerkennungskultur beitragen. Das o. g. Projekt fokussiert hierbei auf die Prävention von Rechtsextremismus. 78. Erfolgt im Projekt eine klare Abgrenzung zum Linksextremismus? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Wie aus der Vorbemerkung und der Antwort auf Frage 91 in der Drs. 7/2791 hervorgeht , sieht die Landesregierung keine Anhaltspunkte, die den mit der Umsetzung von Projekten betrauten Verein in die Nähe von (links)-extremistischen Erscheinungsformen und Personengruppen rücken. Im Rahmen der Projektförderung durch Bund und Land bekennen sich alle Projektträger, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert werden, zu demokratischen Grundwerten und gegen jegliche Form von Extremismus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 in der Drs. 7/2791 verwiesen. Das Projekt soll „über Entwicklungen der extremen Rechten informieren und Grundlagenwissen zu aktuellen Erscheinungsformen rechtsextremer Lebenswelten vermitteln“. 79. Wie wird ganz konkret sichergestellt, dass es sich tatsächlich nur gegen Extremisten richtet und nicht gegen demokratische Parteien wie die AfD oder rechte Bürger, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes und der rechtlichen Normen der Bundesrepublik bewegen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 26 Zielgruppe des Projektes sind laut Landesregierung „Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Jugend- und Sozialarbeit“. 80. Wer ist damit genau gemeint und welche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Jugend- und Sozialarbeit konnten in den letzten zehn Jahren in welchen Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit erreicht werden? Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Jugend- und Sozialarbeit sind u. a. hauptund ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen, Jugendverbänden, Wohlfahrtsverbänden , Kirchen, Beratungsstellen etc. Auf Anlage 2 in der Drs. 7/2791 wird verweisen . Eine Spezifizierung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das Projekt bietet für Jugendliche und Erwachsene Angebote u. a. in den Bereichen „Demokratie“ und „historisch-politische Bildung“. 81. Warum spielt die DDR-Diktatur bzw. SED-Unrecht hierbei augenscheinlich keine Rolle und welche Angebote zum Thema DDR-Diktatur oder SED- Unrecht hat das Projekt oder der Verein in den letzten Jahren angeboten? Seit Beginn der Tätigkeit im Jahr 1998 hat sich der Verein mit einer landesweit anerkannten Fachexpertise im Feld der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus profiliert . Diese Fokussierung begründet sich in den Förderrichtlinien von Bund und Land, die den Schwerpunkt auf die Prävention von Rechtsextremismus und aktuelle Phänomene von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit setzen. Angebote der historisch-politischen Bildung zu dem Themenfeld DDR-Diktatur bzw. SED-Unrecht sind insofern Teil des Portfolios des Vereins, als dass die Entwicklung von Rechtsextremismus im Kontext der DDR-Eingang in die Analysen findet. 27 Abschnitt IV: Kompetenzstelle „Eltern und Rechtsextremismus (KER)“ Laut Antwort der Landesregierung ist das Ziel des Projektes KER die Unterstützung von Distanzierungsprozessen vom Rechtsextremismus für Betroffene und Angehörige. 82. Wie viele Rechtsextreme und wie viele Angehörige wurden seit Bestehen des Projektes betreut und wie viele haben erfolgreich die Distanzierung oder sogar den Ausstieg aus der rechtsextremen Szene geschafft? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Das Projekt stellt Ressourcen für ein Beratungsangebot für Angehörige sowie für die Unterstützung von Distanzierungsprozessen vom Rechtsextremismus in Sachsen- Anhalt zur Verfügung. Ausgehend von den Antworten zu den Fragen 59, 60 und 65 in der Drs. 7/2247 liegt das Kerngeschäft der Kompetenzstelle in den Bildungs- und Beratungsangeboten, von denen zumeist Fachberatungsstellen profitieren. Somit obliegt es Dritten, Distanzierungsprozesse zu begleiten. Da die Kompetenzstelle entsprechend ihres Auftrages für die Qualifizierung der Fachberatungsstellen verantwortlich ist, liegen im Rahmen des Projektes keine statistischen Daten über erfolgte und durch die Fachberatungsstellen begleitete Distanzierungen vor. Das Projekt hilft bei „multidimensionalen Problemlagen mit fachkompetenter Beratung“. 83. Welche konkreten multidimensionalen Problemlagen sind damit gemeint? Extremistische Einstellungen entstehen in der Regel im Jugendalter und sind Ergebnis z. B. fehlender Kontakte zu anderen sozialen Gruppen, Ausgrenzungserfahrungen , individueller und sozialer Entwicklungsrisiken in der Familie, unzureichender Resilienz, mangelnder Integration in gesellschaftliche Bezüge, ökonomischer, sozialer und kultureller Desintegration der Betroffenen und ihrer Familien, Abwertung und Ausgrenzung in bestimmte Randgruppen und das daraus entstehende Bedürfnis nach Abgrenzung zu scheinbar fremden Gruppierungen. Erziehungsberatung hat die Chance, diese Radikalisierungsrisiken zu minimieren. Laut Landesregierung führt das Projekt „Qualifizierungsmaßnahmen“ durch und „begleitet Beratungsstellen in der Beratung von Eltern und Angehörigen fachlich“. 84. Was ist im Detail damit gemeint und welche konkreten Qualifizierungsmaßnahmen finden statt? Welche beruflichen bzw. akademischen Anforderungen werden an die Durchführenden dieser Qualifizierungsmaßnahmen gestellt ? Um rechtsextrem gefährdeten bzw. orientierten Jugendlichen und deren Angehörigen bei den oft multifaktoriellen Problemlagen mit fachkompetenter Beratung zur Seite zu stehen, werden vorhandene Beratungsstrukturen in der Breite der Trägerlandschaft qualifizierend gestärkt. Qualifizierungsmodule werden passgenau vorbereitet, da jede Beratungsform entsprechend der unterschiedlichen Aufgabenfelder unterschiedliche Herangehensweisen und methodische Ansätze mit sich bringt. 28 Primäres Ziel ist die Qualifizierung von Fachkräften der Jugendhilfe u. a. durch Vermittlung von Handlungsstrategien im Umgang mit rechtsextrem gefährdeten und orientierten Jugendlichen und ihren Eltern und bei der Unterstützung der Integration der Jugendlichen in Ausbildung und Beruf. Bei Bedarf werden auch Einzelprojekte mit rechtsextrem gefährdeten und orientierten Jugendlichen zur Förderung von Distanzierungsprozessen durchgeführt. Inhalt der Qualifizierungsmodule sind auch Erscheinungsformen von Extremismus und die entwicklungspsychologischen Grundlagen für das Entwickeln extremistischer Haltungen bei Jugendlichen. Hinsichtlich der Anforderungen der Projektmitarbeiter/innen wird auf die Antwort zu Frage 57 in der Drs. 7/2247 verwiesen. Eine Aufstellung mit den entsprechenden Angaben kann der zu der Antwort zu Frage 60 gehörenden Anlage 3 in der Drs. 7/2247 entnommen werden. Zielgruppe des Projektes sind „rechtsorientierte Jugendliche“. 85. Wie wird sichergestellt, dass damit wirklich nur Jugendliche ins Visier genommen werden, die das demokratische rechte Spektrum verlassen haben, und nicht eine ideologische Indoktrinierung des einseitig aufgestellten Vereins stattfindet? Wie wird dies durch die Landesregierung sichergestellt und überprüft? Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen. Laut Landesregierung soll das Projekt in den Bereichen Schul-, Jugend- und Sozialarbeit und Hort wirken. 86. Welche konkreten Ziele werden in den einzelnen Bereichen Schul-, Jugendund Sozialarbeit und Hort vom Verein und von der Landesregierung verfolgt ? Mit welchen konkreten Instrumenten, Methoden und Veranstaltungen werden die Ziele des Projektes umgesetzt? Auf die Antwort zu Frage 85 wird verwiesen. Die Aufstellung mit den entsprechenden Angaben kann der Anlage 3 in der in der Drs. 7/2247 entnommen werden. Eine entsprechende Zuordnung von Methoden und Instrumenten liegt der Landesregierung nicht vor. 87. Mit welchen in Antwort 65 aufgeführten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe , Beratungsstellen und Jugendeinrichtungen hat das Projekt zusammengearbeitet ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Eine Antwort ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der Verein gibt an, dass der Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus eine Teilzeitstelle (25 Stunden/Woche) zu 45.871,37 Euro Personalkosten pro Jahr zugeordnet ist. 88. Welche fachlich akademische Qualifizierung hat der Mitarbeiter? 29 Die Stelle wurde mit einem Diplom-Sozialpädagogen besetzt. 89. Wie werden derart hohe Personalkosten begründet? Wahrt der Verein nach Auffassung der Landesregierung die Rechtssätze des § 55 Absatz 1 Satz 3 Abgabenordnung, nach der die Körperschaft keine Person durch Ausgaben durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen darf? Die Höhe der beantragungsfähigen Personalausgaben wird anhand der Tätigkeitsdarstellung und der beruflichen Erfahrungen (Stufenlaufzeit) des Projektmitarbeiters in Anlehnung an die Vorgaben des TV-L/Tarifgebiet Ost ermittelt. Durch die Anwendung des TV-L wird das Besserstellungsverbot aus Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) als Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO gewahrt. Eine Begünstigung von Personen durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung erfolgt somit vorliegend nicht. Dies gilt auch für die in dem genannten Betrag mit enthaltenen Personalausgaben für eine Verwaltungskraft mit fünf Wochenstunden in dem Projekt, die auf der gleichen tarifrechtlichen Basis ermittelt werden. Die Landesregierung hat in Antwort 63 eingeräumt, dass der Verein und das Projekt keine Bildungsinhalte zu Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösem Extremismus vermittelt. 90. Welche anderen Projekte, die sich mit diesen Bildungsinhalten beschäftigen , fördert die Landesregierung, außer dem Projekt „Salam Sachsen- Anhalt“? Wenn keine vorhanden sein sollten, welche diesbezüglichen Projekte plant die Landesregierung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. In Antwort 68 wird auf das einzige Projekt gegen religiösen Extremismus des Landes verwiesen, das Projekt „Salam Sachsen-Anhalt“ in Trägerschaft des Multikulturellen Zentrums Dessau. 91. Wer sind die erwähnten muslimischen Akteure, mit denen zusammengearbeitet wird, und wird es weitere Programme geben? Das Projekt bemüht sich, mit den islamischen Gemeinden im Land Kontakt zu halten und bei geeigneten Gelegenheiten auch partiell zusammen zu arbeiten. Eine Erweiterung der Kontakte auch zu muslimischen Akteuren in Vereinen und Verbänden z. B. aus dem Bereich der Jugend- oder Kulturförderung wird angestrebt. 92. Wie begründet die Landesregierung das Fehlen von Programmen gegen Linksextremismus und Ausländerextremismus? Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit eröffnet bereits Fördermöglichkeiten für die Entwicklung zielgruppenadäquater Präventionsmaßnahmen im Feld des Linksextremismus. Für das Landesprogramm sind im Haushaltsplanentwurf 2019 Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro für die Förderung von Maßnahmen 30 zur Prävention von Linksextremismus vorgesehen. Hinsichtlich der Einordnung von „Salam Sachsen-Anhalt“ wird auf die Antwort der Landesregierung vom 25. April 2018 zu Frage 68 in der Drs. 7/2791 verwiesen. 31 Abschnitt V: Projekt Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Einordnung im Abschnitt V verwendeter Begrifflichkeiten wird folgende Vorbemerkung vorangestellt. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) beschreibt den Auftrag des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt dahingehend, dass es seine Aufgabe ist, Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen und Tätigkeiten zu sammeln und auszuwerten. In § 5 Abs. 1 Satz 1 Verf- SchG-LSA werden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes näher erläutert. Diese Bestrebungen sind politisch bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss . Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie ziel- und zweckgerichtet unterstützt (§ 5 Abs. 1 Satz 2 VerfSchG-LSA). Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 VerfSchG-LSA nur dann Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des VerfSchG- LSA erheblich zu beschädigen. Gemäß § 7 Abs. 2 VerfSchG-LSA ist das Sammeln und Auswerten von Informationen jedoch nur in Fällen zulässig, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für solche Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Bei dem Tatbestandsmerkmal „Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterfällt. Bloße Mutmaßungen oder Hypothesen, dass Bestrebungen der genannten Art gegeben sein könnten, genügen nicht. Andererseits bedarf es nicht bereits der Gewissheit, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft oder abgeschafft werden soll. Es müssen vielmehr konkrete Umstände vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung auf solche Bestrebungen hindeuten und deshalb eine weitere Aufklärung erforderlich erscheinen lassen. Ausreichend ist dabei, dass eine Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen. 93. Was meint die Landesregierung konkret damit, wenn sie als Aufgabe des Projektes formuliert: „für potentielle Betroffenengruppen sollen Bedingungen für eine gesellschaftliche Partizipation geschaffen und Solidarisierungsprozesse angeregt werden“? Warum ist dieser Aspekt förderungswürdig ? Zur Spezifik politisch rechts motivierter Gewalt gehört, dass die Betroffenen nicht nur als Individuen, sondern als Repräsentantinnen und Repräsentanten einer abgewerteten Gruppe angegriffen werden. Im Sinne einer Botschaftstat wirken die Taten damit auf alle Menschen, die der jeweiligen Betroffenengruppe angehören. Dadurch können u. a. Angsträume in lokalen und sozialen Nahräumen entstehen und es kann eine kollektive Viktimisierung stattfinden. Angriffe gegen das Eigentum, die körperliche Integrität oder das Leben von Menschen aus rassistischen und diskriminierenden 32 Gründen haben daher eine über die individuelle Rechtsgutverletzung hinausgehende Bedeutung. Durch gesellschaftliche Partizipation und Solidarisierungsprozesse kann dem entgegengewirkt werden. 94. Was meint die Landesregierung konkret damit, wenn sie als Aufgabe des Projektes formuliert: „Ziel der Arbeit ist zudem, die Perspektive der Betroffenen im gesellschaftlichen Diskurs über Rechtsextremismus und rechte Gewalt zu verankern“? Wie soll dies ganz konkret geschehen und warum ist dieser Aspekt förderungswürdig? Opferhilfe und Opferschutz sind, wie im Opferschutzbericht der Landesregierung dargestellt, gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die Perspektive der Betroffenen spielt dabei eine zentrale Rolle, auch in der präventiven Arbeit und zur Kriminalitätsvorbeugung . Entsprechend der Förderleitlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unterstützen die Beraterinnen und Berater der Opferberatung Betroffene rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer und islamfeindlicher Vorfälle bei der Bewältigung der materiellen und immateriellen Folgen solcher Taten. Daneben setzen sich die Opferberatungen für die gesellschaftliche Integration der Betroffenen bzw. von Betroffenengruppen ein. Sie bieten gezielt solche Unterstützungsleistungen an, die die Ressourcen der Betroffenen nutzen und/oder fördern und leisten damit „Hilfe zur Selbsthilfe “. Durch die Opferberatungen werden zur Stärkung von (potenziellen) Opfergruppen gemeinsam mit lokalen Akteurinnen und Akteuren Strategien entwickelt, um die Rahmenbedingungen vor Ort dahingehend zu verändern, dass die betroffene/n Gruppe/n längerfristig gesellschaftlich integriert wird/werden. 95. Was meint die Landesregierung konkret damit, wenn sie in der Projektbeschreibung formuliert: „Das Projekt ist gekennzeichnet durch seinen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte“? Verstößt das Projekt mit seiner einseitigen Ausrichtung und dem Sammeln von persönlichen Daten, wie in der Vorbemerkung zu Abschnitt V der Anfrage beschrieben, nicht sogar gegen Grund- und Menschenrechte? Politisch rechts motivierte Gewalt richtet sich gegen zentrale demokratische Werte, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und negiert die Existenz universell geltender Menschenrechte. Durch diese Taten kommt auch die Ablehnung einer offenen und heterogenen Gesellschaft zum Ausdruck. Durch die Unterstützung derjenigen , die von Gewalt betroffen sind, leistet das Projekt einen Beitrag zur Verwirklichung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte. Entsprechend der Förderleitlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unterstützen die Beraterinnen und Berater der Opferberatung Betroffene rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer und islamfeindlicher Vorfälle bei der Bewältigung der materiellen und immateriellen Folgen solcher Taten. Opferberatungsstellen verfolgen einen niedrigschwelligen, zugehenden und parteilichen Ansatz. Im Zentrum steht die direkte Hilfe für individuell Betroffene. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 16 sowie 77 in der Drs. 7/2247 verwiesen, denen zu entnehmen ist, dass der Vorwurf der Sammlung personenbezogener Daten nicht bestätigt werden kann. 33 In Antwort 77 wird behauptet, dass das Projekt nur Daten der lokalen Neonaziszene sammelt. Dies widerspricht dem Aufruf des Projektes, alle „rechte Aktivitäten “ zu melden. 96. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass nur Daten über Extremisten und nicht über andere Bürger gesammelt werden? Es wird weiter behauptet, dass das Projekt Daten nur anlass- und fallbezogen sammelt. 97. Wie wird dies durch die Landesregierung sichergestellt? Das Projekt betreffend liegen der Landesregierung keine tatsächlichen Anhaltpunkte darüber vor, dass von diesem bzw. dort handelnden Personen Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne der Vorbemerkungen und Fragen ausgehen. Der Aufruf auf der Homepage des Projektes zielt auf ein Monitoring von rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und islamfeindlichen Vorfällen. Dieses Monitoring gehört zur Aufgabe der Opferberatung und wird durch die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ abgedeckt. In der Antwort zu Frage 77 in der Drs. 7/2791 stellte die Landesregierung bereits fest, dass eine Katalogisierung oder Speicherung von Daten „über sogenannte rechte Aktivitäten“ nicht stattfindet. In Antwort 81 stellt die Landesregierung fest, dass abweichende Statistiken der Opferberatung keinerlei Relevanz haben und von allen Stellen im Bundesland ignoriert werden. 98. Aus welchem Grund und mit welcher Zielsetzung fördert die Landesregierung die Erstellung solcher Statistiken ohne Aussagekraft und wissenschaftlichen Wert? Die Erstellung von Statistiken ist immanenter Projektbestandteil und dient der Kontextualisierung der Beratungsarbeit. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 77 und 80 in der Drs. 7/2791 verwiesen. Die Landesregierung hat auf die Fragen zu den in der Anfrage belegten Kontakten der Opferberatung zu Linksextremen nicht geantwortet. 99. Warum antwortet die Landesregierung nicht auf diese Frage? Die Frage aus Drs. 7/2791 halten wir aufrecht und bitten die Landesregierung erneut um Antwort. Erkenntnisse darüber, dass „aktive oder ehemalige Extremisten“ als Mitarbeiter/innen bei „Miteinander e. V.“ oder in den von diesem Verein betriebenen Projekten arbeiten bzw. gearbeitet haben, liegen der Landesregierung nicht vor. Erkenntnisse über eine Zuarbeit aus extremistischen bzw. extremistisch beeinflussten Kreisen für die Arbeit in „Miteinander e. V.“ liegen ebenfalls nicht vor. 100. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit und das Lob u. a. im Newsletter 51 des Projektes der Autonome Antifa Burg (AAB), einer 34 linksextremen gewaltbereiten Organisation, die laut Verfassungsschutzbericht 2017 des Landes Sachsen-Anhalt nicht nur vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sondern sich auch an den gewalttätigen G20-Krawallen Hamburg beteiligt hat, mit der Folge der Verhaftung eines Mitglieds der AAB und Hausdurchsuchungen in Burg? 101. Wie bewertet die Landesregierung die in der Großen Anfrage ausführlich beschriebene Zusammenarbeit des Projektes mit der illegalen Internetplattform harzinfo.blogsport.de, die ohne rechtlich Verantwortlichen und Impressum agiert und ähnlich wie die vom Bundesinnenministerium verbotene extremistische Internetseite linksunten.indymedia.org gegen Andersdenkende hetzt und Falschmeldungen verbreitet? Weder das Projekt „Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt“ noch die Internetseite „harzinfo.blogsport.de“ betreffend liegen der Landesregierung tatsächliche Anhaltpunkte darüber vor, dass von diesen bzw. dort handelnden Personen Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne der Vorbemerkung ausgehen. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung keinerlei Erkenntnisse über die Zusammenarbeit des Projekts „Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt“ mit der Internetseite „harzinfo .blogsport.de“ vor. Das Zitat aus dem Newsletter 51 lautet: „Seit Ende April 2016 treffen sich zahlreiche von Rassismus Betroffene, um sich gegenseitig zu unterstützen und mit Aktionen nach Außen zu treten. Auch mehrere Kirchgemeinden, der ‚Runde Tisch gegen Rechts‘ und die Burger Antifa wollen durch Gegenveranstaltungen zu rechten Demonstrationen , Aktionen der Begegnung oder praktische Unterstützung geflüchteter Menschen Zeichen gegen Rassismus und für Solidarität setzen.“ Der deskriptive Charakter dieses Zitats wird seitens der Landesregierung ebenfalls nicht als Ausdruck einer Zusammenarbeit gewertet. 102. Worin liegt der Unterschied zwischen den in Antwort 124 erwähnten „Zuwanderern “ und den „nichtdeutschen Tatverdächtigen“? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose sowie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit als nichtdeutsche Tatverdächtige erfasst. Unter dem Begriff Zuwanderer sind Personen mit Aufenthaltsanlass „Asylberechtigter /Schutzberechtigter“, „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingent/Bürgerkriegsflüchtling “ und „unerlaubt“ erfasst. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union werden nicht in der Gruppe der Zuwanderer erfasst. Gleichwohl kann es in lediglich vereinzelt auftretenden Fällen zu einer Erfassung eines Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union als Zuwanderer kommen. In die PKS-Erfassung fließen alle in Sachsen-Anhalt stattgefundenen Straftaten ein, unabhängig davon, ob die Tat auch von der Landespolizei bearbeitet wird. Der Qualitätssicherung unterliegen hingegen lediglich die Fälle, in denen die Ermittlungen von den Landesbehörden geführt werden. Mithin erfolgt keine „Bereinigung“ der Statistik, sondern die Abbildung der Gesamtheit aller in Sachsen-Anhalt erfassten Fälle. Die unter Umständen auftretenden Fehler in der PKS-Erfassung anderer Behörden, z. B. 35 der in Sachsen-Anhalt tätigen Bundespolizei werden bei der Fallübernahme in die PKS des Landes nicht behoben. Die Prüfung des Vorgangs obliegt allein der ermittelnden Behörde. In Antwort 126 wird die Nutzung der Logos der Landeseinrichtungen erläutert. 103. Ist es richtig, dass die Nutzung der Logos erst nach Ende des Haushaltsjahres überprüft wird und die Träger die Landeseinrichtung nicht vorher informieren müssen? Wenn ja, wie wird Missbrauch verhindert? Die Zuwendungsbescheide werden grundsätzlich mit der Auflage bewilligt, dass nachweislich auf die Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt hinzuweisen ist (in Form von Einladungen, Programmen, Flyern o. Ä.). Die Auflagen zur Nutzung der Logos von Bundes- und Landeseinrichtungen richten sich zudem an konkreten Förderprogrammen und Förderrichtlinien aus. Bei begründeten Zweifeln erfolgt seitens des Fördermittelgebers ein Hinweis an den Projektträger. In der Antwort 131 sieht die Landesregierung keine Möglichkeit, die Mittel für das Projekt Opferberatung zu kürzen, da die „hohen Beratungsfallzahlen“ dies nicht zuließen. 104. Wie viele Menschen aus welchen Ländern hat das Projekt aus welchen Gründen in den letzten zehn Jahren beraten und welche Vorfälle konnten durch polizeiliche Ermittlungen bestätigt werden? Hintergrund der Beratungsarbeit sind individuelle Bedarfe und Problemlagen von Betroffenen im Zusammenhang mit politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten bzw. Taten, bei denen eine entsprechende Motivation nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Anzeige bei der Polizei ist keine Voraussetzung für die Beratung. Der Ausgang polizeilicher Ermittlungen ist nicht in jedem Beratungsfall bekannt und wird statistisch auch nicht erfasst. Durch das Projekt wurden von 2012 bis 2017 beraten: 2012 354 Menschen 2013 302 Menschen 2014 288 Menschen 2015 458 Menschen 2016 493 Menschen 2017 576 Menschen Die Angaben beziehen sich auf den Förderzeitraum ab 2012, weil die fünfjährige Aufbewahrungsfrist nach § 18 Absatz 1 Buchst. b) Aktenordnung für die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vor 2012 abgelaufen ist und das als Einzel- bzw. Nebenakten geführte Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht länger archiviert wurde. Eine statistische Erfassung der Staatsbürgerschaft der Beratungsnehmenden findet nicht statt. 36 In Antwort 132 gibt die Landesregierung an, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Presse per Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport geregelt ist. 105. Wo ist dieser Erlass einsehbar und wie können Journalisten ihren Status auf geeignete Weise nachweisen? Der Erlass ist am 17. Oktober 2016 in der Ausgabe 37/2016 des Ministerialblatts veröffentlicht worden. Der Deutsche Presserat und die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder haben sich im Jahr 2017 auf die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises geeinigt. Der Nachweis ist durch diesen Presseausweis möglich. In Antwort 98 gibt die Landesregierung an, dass ihr keine weiteren Informationen zur linksextremen Internetseite www.lsa-rechtsaussen.net vorliegen. Bei der Besprechung des Verfassungsschutzberichtes 2016 in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport im September 2017 teilte das MI mit, dass die Verantwortlichen dieser Internetseite bekannt seien. 106. An welcher „Stelle“ können die Informationen über Betreiber bzw. Verantwortliche oder Ansprechpartner und mögliche Zuträger der Netzseite des „SACHSEN-ANHALT RECHTSAUSSEN - Informationen zur rechten Szene in Sachsen-Anhalt“ www.lsa-rechtsaussen.net, eingesehen werden? Der Landesregierung liegen bezüglich der Internetseite „Sachsen-Anhalt Rechtsaußen “ keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Insoweit hat die Antwort zu Frage 98 in der Drs. 7/2791 Bestand. Am 14. Juni 2018 verfasste das vom Verein Miteinander e. V. getragene Projekt „Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt“ einen Spendenaufruf zugunsten des AZ Kim Hubert in Salzwedel. Dabei verweist der Aufrufverfasser explizit auf die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden. Die Spenden sollen zugunsten des AZ Kim Hubert über das Spendenkonto des Vereins Miteinander e. V. vom sogenannten „Opferfonds für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Sachsen-Anhalt“ vereinnahmt werden. Das AZ Kim Hubert in Salzwedel ist laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Ulrich Siegmund (Drs. 7/2477) ein Treffpunkt für Linksextremisten, in dessen Umfeld es aus Reihen der Besucher bereits mehrfach zu politisch motivierten Straftaten, u. a. Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigungen gekommen ist. 107. Wie bewertet es die Landesregierung, dass Miteinander e. V. Vorteile aus seiner Gemeinnützigkeit, wie steuerliche Abzugsfähigkeit bei Spenden, sowie seine zu mehr als 95 % mit öffentlichen Mitteln finanzierten (personelle) Infrastruktur dazu einsetzt, um das AZ Kim Hubert in Salzwedel zu unterstützen ? Der Spendenaufruf der Opferberatung dient der Unterstützung von Betroffenen rechter Gewalt bei der - auch finanziellen - Bewältigung der Folgeschäden von rechten 37 Angriffen, im vorliegenden Fall im Umfeld des alternativen Wohnprojektes Kim Hubert in Salzwedel. Dabei geht es immer um die Unterstützung von Personen als Betroffene und nicht die Unterstützung von Personen in ihren politischen Ansichten oder Aktivitäten. Der Opferfonds finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Eine Förderung durch die Landesregierung erfolgt nicht. 38 Abschnitt VI: Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg 108. Entspricht es auch dem Kenntnisstand der Landesregierung, dass Mitarbeiter des Vereins auch im „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“ aktiv sind? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Aktivitäten? 109. Wie bewertet es die Landesregierung, dass das „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“ zu Blockaden von angemeldeten Versammlungen aufgerufen und Blockaden durchgeführt hat? 110. Beteiligten sich Mitglieder der Landesregierung oder Abgeordnete der Koalitionsfraktionen am „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“? Das „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“ ist ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Akteuren. Eine Förderung aus Landesmitteln findet nicht statt. Mitglieder der Landesregierung haben sich nicht an dem Bündnis beteiligt. Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 39 Abschnitt VIII: Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus In Antwort 169 nennt die Landesregierung die „Beratung kommunaler Akteure gegen Rechtsextremismus und für Demokratie“ als Ziel des Projektes. 111. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung die Beratung für Demokratie erfolgreich sein, wenn antidemokratische Bestrebungen wie Linksextremismus , Ausländerextremismus und religiöser Extremismus nicht in die Beratung einfließen, und wie steht die Landesregierung den Kommunen bei der Bewältigung der genannten antidemokratischen Tendenzen beiseite? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 92 wird verwiesen. Die Landesregierung nennt die „Erstellung von Situationsanalysen zu rechtsextremen Aktivitäten, Strukturen, Netzwerken und Akteuren in den einzelnen Landkreisen“ als Ziel des Projektes. 112. Was bedeutet dies konkret? Wo können diese Situationsanalysen eingesehen werden? Wo liegt hier der konkrete Unterschied zum Projekt AREX und sieht die Landesregierung hier Einsparpotenziale? Die Situationsanalyen der Regionalen Beratung sind Teil eines individuellen Beratungsprozesses und beziehen sich auf konkrete Problemlagen. Sie werden anhand der Bedarfe der Beratungsnehmenden vor Ort erstellt und bilden die fallbezogenen Herausforderungen mit einer entsprechenden Analyse der Ereignislage, der Handlungspotenziale und des Handlungsrahmen ab, um daraus mögliche Lösungsansätze abzuleiten. Dabei erfolgt die Arbeit der Regionalen Beratungsteams auf den Grundsätzen der Vertraulichkeit und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange der Beratungsnehmer/innen. Die Analysen der AREX erfolgen losgelöst von individuellen Beratungssituationen und fokussieren vielmehr auf gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. Aus Sicht der Landesregierung können keine Einsparmöglichkeiten identifiziert werden . Die Landesregierung antwortet auf die Frage, welche Erfolge das Projekt vorweisen kann, dass „Mobile Beratung Handlungsstrategien und Kompetenzen im Umgang mit Rechtsextremismus vermitteln und zu demokratischer politischer Teilhabe ermutigen“ konnte. 113. Was bedeutet dies konkret und mit welchen Zahlen, Daten oder Fakten lässt sich dies belegen? Auf die Antwort zu Frage 112 wird verwiesen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. In Antwort 170 heißt es: „Die Landesregierung betrachtet insbesondere in diesem Zeitraum die Beratung der Bürgerbündnisse und Willkommensinitiativen als Erfolg.“ 40 114. Welche Bürgerbündnisse und Willkommensinitiativen wurden seit Bestehen des Projektes in welcher Form beraten und welche konkreten Ergebnisse wurden erreicht? Eine Antwort ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Beispielhaft soll auf die erfolgreiche Bündnis- und Beratungsarbeit in Nienhagen verwiesen werden. 115. Wer konkret sind die in Antwort 173 erwähnten Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen, welche nachweisbaren Erfolge wurden erzielt und wie und durch wen wurde diese Arbeit neutral wissenschaftlich evaluiert? Die Arbeit der Regionalen Beratungsteams erfolgt auf den Grundsätzen der Vertraulichkeit und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange der Beratungsnehmer /innen, sodass von einer Konkretisierung abgesehen wird. Die Evaluation erfolgte durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Laut Antwort 174 ist ein Ziel der Beratungsteams, „die Entwicklung einer aktiven , weltoffenen und demokratischen Gesellschaft zu fördern“. 116. Was bedeutet diese Aussage konkret, wie definiert die Landesregierung eine „aktive“ und „weltoffene“ Gesellschaft? Die Zielstellung einer aktiven und weltoffenen Gesellschaft rekurriert auf engagierte Bürger/innen, die sich diskriminierungsfrei, d. h. ohne Herabwürdigungen aufgrund von Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft etc. für ein demokratisches Gemeinwesen einsetzen. Im Übrigen wird auf das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit verwiesen. In Antwort 174 wird von „Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung“ gesprochen . 117. Wer hat diese wissenschaftliche Begleitung wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt und wo ist sie einsehbar? Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch das DJI. Die Berichte sowie weitere Angaben sind auf der Homepage des DJI einsehbar. 41 Abschnitt IX: Frei(T)Räume Als langfristige Ziele des Projektes sind laut Landesregierung „Impulse für eine positive Veränderung des sozialen Klimas in ausgewählten Regionen zu setzen sowie Erkenntnisse, Rahmenbedingungen und pädagogische Formate zur Verfügung zu stellen, die geeignet sind, rechtsextreme Radikalisierungstendenzen zurückzudrängen und bestenfalls zu unterbrechen“. 118. Was bedeutet dies im Detail für welche Regionen in Sachsen-Anhalt, und wie lassen sich solche Ziele messen und überprüfen? Bei dem genannten Vorhaben handelt es sich um ein Modellprojekt im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, welches in einer städtischen, einer ländlichen Region sowie in einer Haftanstalt wirkt. Die Modellprojekte werden programmgemäß wissenschaftlich begleitet. Die wissenschaftliche Begleitung hat zum Ziel, die unterschiedlichen pädagogischen Strategien der Projekte zu analysieren, übergreifende pädagogische Lernerfahrungen zu bündeln und die Ergebnisse sowie daraus abzuleitende Empfehlungen für die Fachpraxis aufzubereiten. Aussagen zu pädagogischen Formaten sowie die Erreichung der Zielstellung können erst nach Projektende getroffen werden. Laut Landesregierung liegen dem Projekt „in Haltung und Methode die Grundsätze einer emanzipatorischen Demokratie- und Menschenrechtserziehung zugrunde“. 119. Was bedeutet dies ganz konkret? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die weltanschauliche Erziehung zu den Aufgaben der Landespolitik zählt? Entsprechend der gesetzlichen Rahmung des SGB VIII wird festgelegt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Insofern ist es Aufgabe der Landespolitik, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Auftrag durch entsprechende Träger umgesetzt wird. Grundsätze einer, in Haltung und Methode, emanzipatorischen Demokratie- und Menschenrechtserziehung fördern auf Augenhöhe Prozesse des werteorientierenden Lernens, der Selbstbestimmung und Partizipation . Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass das Projekt eine weltanschauliche Erziehung zum Inhalt hat, nicht. In Antwort 189 verweist die Landesregierung bei der Frage nach den Methoden des Projektes auf die Jahresberichte des Vereins. Da der Verein in vielen Bereichen sehr intransparent und verschleiernd arbeitet, sind die Methoden nicht nachvollziehbar. 120. Welche Methoden des Projektes sind der Landesregierung bekannt? Die konkreten Methoden der Vereinsarbeit können den Jahresberichten des Vereins entnommen werden. Die Jahresberichte sind öffentlich auf der Homepage des Vereins unter folgendem Link abrufbar: https://www.miteinander-ev.de/jahresberichte/ Des Weiteren ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, das methodische Vorgehen 42 eines laufenden Modellprojektes zu bewerten, das innovative Ansätze und Formate erprobt. In Antwort 193 wird darauf verwiesen, dass der Charakter des Bildungs- und Beratungsangebotes vertraulich ist. 121. Warum ist der Charakter der Bildungs- und Beratungsangebote eines nahezu vollständig durch öffentliche Mittel geförderten Vereins für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? Erkennt die Landesregierung hier einen Konflikt zu den demokratischen Grundsätzen der Transparenz staatlichen Handelns und parlamentarischer Kontrolle? Das Modellprojekt arbeitet mit Jugendlichen und jungen Heranwachsenden. Diese stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Die pädagogische Arbeitsweise des Vereins Miteinander e. V., der im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt auf sinnvollen und korrekten Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft wird, steht damit nicht im Widerspruch zu den demokratischen Grundsätzen der Transparenz staatlichen Handelns und parlamentarischer Kontrolle. 43 Abschnitt XI: AntiDiskriminierungsNetzwerk Sachsen-Anhalt In Antwort 229 teilt die Landesregierung mit, dass sie keine Projekte unterstützt , bei denen Menschen geholfen wird, die aufgrund ihrer Weltanschauung verfolgt werden. 122. Aus welchen Gründen hält es die Landesregierung nicht für notwendig, solche Projekte zu unterstützen, die so ein wichtiges verfassungsmäßiges Grundrecht (Artikel 4 GG) und einen zentralen Punkt der Menschenrechte sichern? Die Landesregierung erkennt grundsätzlich Projekte und Initiativen als förderfähig an, die zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Land Sachsen- Anhalt beitragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 sowie auf die Antwort zu Frage 231 in der Drs. 7/2791 verwiesen. In Antwort 231 erklärt die Landesregierung, dass es im Bundesland keine Stelle gibt, an die sich Bürger um Hilfe oder Unterstützung wenden können, die wegen ihrer patriotischen Anschauung und/oder wegen ihres konservativen zivilgesellschaftlichen Engagements diskriminiert werden. 123. Wann wird es eine solche Stelle geben und an wie viele Stellen können sich Bürger wenden, die sich von rechten oder rechtsextremen Personen diskriminiert fühlen? Die Anlaufpunkte für Opfer rechter und rechtsextremer Personen bitte komplett aufzählen. Im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020 gewährt das Land Sachsen-Anhalt innerhalb der Aktion „Förderung der Eingliederung durch Abbau von Diskriminierung“ Zuwendungen für die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle (ADS) in Sachsen-Anhalt. Das Projekt soll landesweit zu allen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benannten Diskriminierungsmerkmalen (Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung , einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) beraten. Die Anlaufstellen für Opfer rechter und rechtsextremer Personen können der Homepage des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus entnommen werden: http://www.beratungsnetzwerk-sachsen-anhalt.de/. 44 Weitere Fragen ohne Zuordnung zu den Abschnitten Der Geschäftsführer des Vereins, Pascal Begrich gab in einem Interview mit der taz an, dass alle 27 Mitarbeiter des Vereins zu Rechtspopulismus und Rechtsextremismus recherchieren. Damit werden also auch „rechte“ Bürger, die sich im demokratischen Spektrum des Grundgesetzes bewegen zu Zielobjekten der Vereinstätigkeit. 124. Sieht die Landesregierung hier noch die Vorschriften der einschlägigen Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen gewahrt? Es wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. 125. Bitte benennen Sie für alle in Anhang 2 genannten Veranstaltungen die konkreten Veranstaltungsorte mit den zuständigen Trägern der Räumlichkeiten . Eine Antwort ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 126. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Zweck und Inhalt der sogenannten „Input“-Vorträge des Vereins? Handelt es sich dabei um Vorträge zu Personen und Strukturen? Wie wird sichergestellt, dass hier Bürgerrechte geschützt und der Datenschutz eingehalten werden? Die Landesregierung gewinnt ihre Kenntnis auf Grundlage der vorliegenden Sachberichte . Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 58 sowie auf die Antwort zu Frage 14 in der Drucksache 7/2791 verwiesen. Laut wiederholter Aussage der Landesregierung geht es bei der Förderung des Vereins um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Neonazismus. Der Verein hat jedoch sein Aufgabenfeld auf die Themen Rechtspopulismus und Neue Rechte erweitert, die auch laut Verfassungsschutz des Landes eindeutig nicht in den Bereich Extremismus fallen. Beispiele für Veranstaltungen abseits der eigentlichen Förderung: a. 2013; Berlin; Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin /Miteinander e. V.; Fortbildung zum Thema „Neue Rechte" b. 2013; Düsseldorf; Fachhochschule Düsseldorf; Fortbildungsbildungsveranstaltung für Studierende zum Thema „Neue Rechte“ c. 2016; kein Ort; Verein für Kultur und Bildung Angermünde; Seminar zum Thema „Neue Rechte und Netzwerke“ d. 2015; Bismarck; Evangelischer Kirchenkreis Stendal; Vortrag zu Rechtspopulismus und Rassismus in religiösen Diskursen e. 2015; kein Ort, Friedrich-Ebert-Stiftung Sachsen-Anhalt; Tagesseminar zu Erscheinungsformen des Rechtspopulismus 45 f. 2015; Halle; Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage/Heinrich-Böll- Stiftung; Vortrag und Diskussion zu Rechtspopulismus g. 2016; Magdeburg; SPD - Landesverband Sachsen-Anhalt; Workshop über Erscheinungsformen des Rechtspopulismus h. 2016; Magdeburg; Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.; Workshop zu „Rechtspopulismus: Analyse, Bewertung, Verhaltens- und Handlungsempfehlungen“ 2016; kein Ort; Arbeitsgruppe der Jugendbildungsreferent * innen in Sachsen- Anhalt; Vortrag zu „Herausforderungen des Rechtspopulismus“ i. 2016; Magdeburg; Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt; Vortrag über Herausforderungen des Rechtspopulismus 127. Inwieweit sieht die Landesregierung hierdurch die Vorschriften der einschlägigen Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen gewahrt ? Unter Verweis auf die Antworten zu den Fragen 49, 50 und 58 erachtet die Landesregierung die Einhaltung der Förderrichtlinie als gewahrt. Der Verein unterscheidet bei Veranstaltungstiteln Verlautbarungen zwischen extremen Rechten/Rechtsextremen und rechten Strukturen. Bei folgenden Veranstaltungen ist nicht erkennbar, ob nun Demokraten rechter Gesinnung oder Extremisten das Thema des Vereins waren. a. 2012; kein Ort; Caritas Deutschland/Miteinander e. V.; Workshop zu Rechte Jugendkultur zwischen Lifestyle und Militanz b. 2013; kein Ort; cultures interactiv e. V. Berlin/Landeszentrale für politische Bildung Thüringen/Miteinander e. V.; Unterstützung der Fachtagung „Jenseits der Toleranz!? Erfahrungen, Möglichkeiten und Grenzen der Sozialarbeit mit rechten Jugendlichen“ c. 2013; Landkreis Stendal; Fortbildung für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Pädagoginnen und Pädagogen zu „Rechte Strukturen im LK Stendal und darüber hinaus - Strategien gegen Neonazismus“ d. 2013; Halberstadt; Käthe-Kollwitz-Gymnasium Halberstadt; Schulprojekttag im Rahmen von „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ - Vortrag zu rechten Jugendkulturen e. 2013; kein Ort; buw Holding GmbH; Fortbildung zur Vermittlung grundlegender Kenntnisse zu neonazistischem Lifestyle und rechten Jugendkulturen 46 f. 2014; kein Ort; ijgd Sachsen-Anhalt e. V.; Workshop "Rechte Ökologie - Ökologie von Rechts?" g. 2014; Stendal; Bündnis für Demokratie und Weltoffenheit im Landkreis Stendal; Fortbildung zu rechten Einstellungspotentialen und rechten Strukturen in der Altmark und Handlungsmöglichkeiten dagegen h. 2014; Wendland; Bündnis gegen Rechts im Wendland; Vortrag über die rechte Szene in der Altmark und die Verbindungen ins Wendland i. 2015; Magdeburg; Beirat „Netzwerk für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt“/Landeszentrale für politische Bildung; Impulsvortrag zu Formen rechter Mobilisierung wie MAGIDA etc. j. 2015; Köthen; Musikschule; Einführung in Geschichte und Genres rechter Musikstile k. 2015; Halle; Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage/Heinrich-Böll- Stiftung; Vortrag zu „Direkte Demokratie - Ein rechtes Konzept?“ l. 2016; kein Ort; Miteinander e. V.; Fortbildungen für Eltern-, Familien- und Lebensberatungsstellen zum Umgang mit rechtem Klientel m. 2016; Halle; Diakonie Halle; Input und Diskussion zu „Rechte Strukturen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ n. 2016; Landsberg; Gymnasium; Schulprojekttag zu „Rechte Jugendkulturen und Gegenstrategien“ o. 2016, Halle; Kooperative Gesamtschule Ulrich von Hutten; Schulprojekttag zu "Rechte Jugendkulturen und Gegenstrategien" p. 2016; kein Ort; DGB Jugend südliches Sachsen-Anhalt; Vortrag und Diskussion zu rechten Strukturen im südlichen Sachsen-Anhalt q. 2016; Halle; Studierendenrat Universität Halle-Wittenberg; Vortrag und Diskussion zu rechten Strukturen im südlichen Sachsen-Anhalt r. 2016; Halle; Herder-Gymnasium; Vortrag und Diskussion zum Thema „Gender-'Kritik' von Rechts“ 128. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Themen der Veranstaltungen hinreichend bestimmt sind und in ihrer thematischen Themensetzung und Zielrichtung den einschlägigen Förderrichtlinien des Landes entsprechen? Ja. Zu Buchstabe d) wird durch die LpB angemerkt, dass diese zwar Programmteile des genannten Projekttages, jedoch nicht den hier genannten Vortrag, finanziell unter- 47 stützt hat. Aus diesem Grund war die LpB LSA auch nicht inhaltlich involviert und kann keine Aussagen dazu treffen. Zu Buchstabe i) wird durch die LpB angemerkt, dass dieses Thema in den Beiratssitzungen des „Netzwerkes für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt“ nicht behandelt wurde. Im November 2012 veranstaltete Miteinander e. V. einen Workshop bzw. Tagesseminar zum Thema „Critical Whiteness“. Der Workshop wurde über die Landeszentrale für politische Bildung durch das Ministerium für Bildung und Kultur gefördert. 129. In welchem Zusammenhang mit der vom Land bezweckten Demokratieförderung steht die thematische Ausrichtung des Vortrages? Erläutern Sie bitte das erhebliche Interesse des Landes an der Veranstaltung „Critical Whiteness “, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Critical Whiteness“? Die Zuwendung der LpB LSA wurde seitens des Zuwendungsempfängers nicht beansprucht und demzufolge durch die LpB LSA widerrufen. Außerdem liegt der Vorgang der LpB LSA nicht mehr vor, da er sich außerhalb der nach § 18 Absatz 1 Buchstabe b) Aktenordnung für die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt geltenden Aufbewahrungsfrist befindet. Somit kann auch keine Definition vorgenommen werden . 130. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass Mitglieder des Vereins Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten bzw. erhalten haben? Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.