Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3555 05.11.2018 (Ausgegeben am 06.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Zukunft der Straßenmeisterei im Zuge der Aufwertung der B 6n zur Autobahn Kleine Anfrage - KA 7/2039 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zum 1. Januar 2019 erfolgt die Aufwertung der B 6n zur Autobahn. Im Rahmen dessen , wird es absehbar auch zu Veränderungen bei der Zuständigkeit der Straßenmeisterei und deren Aufgaben kommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Kleine Anfrage zur Zukunft der Straßenmeisterei Wernigerode, ab 1. Januar 2019 Autobahn- und Straßenmeisterei, auf die Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen, d. h. die Abgabe der Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen an die für den Bund tätig werdende Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA), zum 1. Januar 2021 bezieht. Im Jahr 2017 hat der Deutsche Bundestag die wesentlichen Eckpunkte der Reform der Bundesautobahnverwaltung in einem Gesetzespaket beschlossen. Darin ist u. a. geregelt, dass Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung sowie die vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen ab dem 1. Januar 2021 vom Bund verantwortet werden. Der Personalübergang zum Fernstraßen-Bundesamt (FBA) bzw. zur IGA zum 1. Januar 2021 sowie die vorbereitenden Schritte sind im Gesetz zu Überleitungsregelungen zum Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz und zum Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz sowie steuerliche Vorschriften (Fernstraßen -Überleitungsgesetz) festgelegt. Ein Arbeitgeber- oder Dienstherrenwechsel zur IGA oder zum FBA bzw. eine Abordnung, Gestellung oder Zuweisung zur IGA 2 oder zum FBA setzen voraus, dass die Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt die künftige Verwendung in der IGA oder im FBA vorgeschlagen hat und der oder die Bedienstete mit dem Wechsel einverstanden ist. 1. Welche organisatorischen und strukturellen Auswirkungen haben die Veränderungen bei der bislang zuständigen Straßenmeisterei? Mit der Aufstufung der B 6n zur A 36 zum 1. Januar 2019 sind zunächst keine grundlegenden organisatorischen und strukturellen Auswirkungen verbunden. Die Straßenmeisterei Wernigerode wird für den Bereich der neuen Bundesautobahn A 36 der Fachaufsicht des für die Bundesautobahnen in Sachsen- Anhalt verantwortlichen Regionalbereiches Süd der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) unterstellt. Zugleich erhält die Straßenmeisterei mit der Betreuung eines Autobahnabschnittes den Status einer Mischmeisterei, d. h. sie wird zur Autobahn- und Straßenmeisterei (ASM). Gemäß Neustrukturierungskonzept des Bundes soll die ASM Wernigerode ab dem 1. Januar 2021 als reine Autobahnmeisterei dann der IGA, Niederlassung Ost, zugeordnet werden. Die nach Aufstufung der B 6n zur A 36 noch in der Betreuung der ASM Wernigerode liegenden Bundes- und Landesstraßen sollen zukünftig von den Straßenmeistereien Halberstadt und Gernrode betreut werden. Damit verbunden ist, dass das ebenfalls bisher im Bereich der Bundes- und Landesstraßen arbeitende Personal (Straßenwärter) einschließlich Betriebsdiensttechnik ab dem 1. Januar 2021 zu den Straßenmeistereien Halberstadt und Gernrode umgesetzt wird und die Bediensteten weiterhin in der LSBB bleiben. Für die auf der Bundesautobahn A 36 tätigen Straßenwärter besteht das Angebot des Wechsels zur IGA. 2. Welche konkreten Auswirkungen haben die Veränderungen auf die Beschäftigten und ihre Arbeitsverträge? Die Aufstufung der B 6n zur Bundesautobahn hat bis zum 31. Dezember 2020 keine Auswirkungen auf die Arbeitsverträge der Bediensteten. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen ab dem 1. Januar 2021 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Sind die Veränderungen mit einem Wechsel des Arbeitgebers verbunden ? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 2. 4. Wie viel Beschäftigte sind von den Veränderungen betroffen? Nach jetzigem Stand sind ca. 20 Vollzeit-Äquivalente (VzÄ) der Straßenmeisterei Wernigerode von den Veränderungen betroffen. 3 5. Falls es einen neuen Arbeitgeber gibt, wer wird dieses konkret sein? Siehe Vorbemerkung. 6. Ist der neue Arbeitgeber tarifgebunden? Das FBA ist eine Bundesbehörde, die tarifvertraglich gebunden ist. Die IGA ist eine GmbH, die nach Auskunft des Bundes derzeit noch nicht tarifgebunden ist. 7. Welche Tarifverträge gelten bei dem neuen Arbeitgeber? Für Bundesbehörden findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) Anwendung. Nach Information des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beabsichtigt die IGA, die im Eigentum des Bundes steht, tarifvertragliche Regelungen zu vereinbaren. Weitere belastbare Kenntnisse liegen in der Landesverwaltung dazu nicht vor. 8. Werden beim Wechsel des Arbeitgebers erworbene Besitzstände, wie zum Beispiel Beschäftigungszeiten, anerkannt? Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz wird der Bund die betroffenen Bediensteten unter Wahrung ihrer Besitzstände übernehmen. In der Landesverwaltung liegen keine belastbaren Kenntnisse darüber vor, ob auch die Beschäftigungszeiten anerkannt werden.