Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/356 15.09.2016 (Ausgegeben am 15.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Begleitung und Betreuung von Opfern und Zeugen von Straftaten in Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/169 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. An welchen Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt gibt es eine eigenständige Zeugen- bzw. Opferbetreuung? In welchen Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt befinden sich derzeit gesonderte Räumlichkeiten zur Betreuung von Opfern und Zeugen von Straftaten? Am Landgericht Magdeburg und am Amtsgericht Magdeburg erfolgt eine eigenständige Zeugenbetreuung in von den Gerichten zur Verfügung gestellten Dienstzimmern. Eine Zeugenbetreuung erfolgt auch beim Amtsgericht Halberstadt . In fast allen Land- und Amtsgerichten werden Zeugenzimmer vorgehalten. In wenigen Gerichtsstandorten besteht aus Kapazitätsgründen kein extra vorgehaltenes Zeugenzimmer. Dort wird jedoch im Bedarfsfall der gesonderte Aufenthalt von Zeugen gewährleistet. 2. Durch wen erfolgt die Betreuung der Opfer bzw. Zeugen vor Ort? An welchen Gerichten wird die Betreuung durch Angehörige des Gerichtes selbst realisiert? Professionelle Opferberatung und Zeugenbetreuung werden durch die verschiedenen Opferschutzeinrichtungen, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben, angeboten. 2 Eine unmittelbare gesonderte Betreuung von Zeugen vor Ort durch Angehörige von Gerichten ist nicht vorgesehen. Gleichwohl kann in Einzelfällen durch Angehörige der Gerichte bei Anmeldung besonderen Bedarfes durch Zeugen vor Ort Hilfestellungen geleistet werden. 3. In welchem Umfang findet die Psychosoziale Begleitung und Betreuung von Opfern statt? Psychosoziale Prozessbegleitung im Sinne des Gesetzes findet noch nicht statt, da das Gesetz erst zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. 4. Wie viele Opferberater bzw. Opferberaterinnen sind derzeit in den Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz beschäftigt? Bitte getrennt nach Standorten aufschlüsseln. Im Sozialen Dienst der Justiz sind neben den in der Antwort zu 1 genannten Zeugenbetreuerinnen als Opferberaterinnen mit folgenden Arbeitskraftanteilen tätig: Dienststelle Aufgabenanteil (in %) Dessau - Roßlau 1 Mitarbeiterin 100 Halberstadt 1 Mitarbeiterin 100 Halle 2 Mitarbeiterinnen 100 100 Magdeburg 2 Mitarbeiterinnen 50 50 Naumburg 1 Mitarbeiterin 100 Stendal 1 Mitarbeiterin 100 5. Wie schätzt die Landesregierung die gegenwärtige personelle Situation in Opferberatung und Zeugenbetreuung in Sachsen-Anhalt ein? Ist die gegenwärtige Personalsituation aus Sicht der Landesregierung ausreichend, um ein flächendeckendes Betreuungsangebot in Sachsen- Anhalt zu gewährleisten? Es gibt vielfältige Angebote staatlicher und freier Opferhilfe in Sachsen-Anhalt. Diese reichen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht aus. 6. Worin sieht die Landesregierung Mindeststandards zur Umsetzung der Psychosozialen Prozessbegleitung und von Standards in der Weiterbildung ? Das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vom 21. Dezember 2015 (3. Opferrechtsreformgesetz/3. ORRG) regelt erstmals unter anderem die psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht - in § 406g 3 der Strafprozessordnung (StPO) und einem eigenständigen Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG). Besonders belasteten Opfern soll damit professionelle Hilfe mit dem Ziel emotionaler und psychologischer Unterstützung im Strafverfahren zuteil werden. Das Leitbild der psychosozialen Prozessbegleitung ist in den bundeseinheitlichen „Mindeststandards für die psychosoziale Prozessbegleitung“ niedergelegt worden, die mit Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25./26. Juni 2014 bestätigt wurden. Dieses Leitbild hat sowohl in § 406g StPO als auch im PsychPbG gesetzliche Ausprägung erfahren und wird auch in dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren verankert werden.