Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3564 06.11.2018 (Ausgegeben am 08.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Planungen der Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für den Fall eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (V) Kleine Anfrage - KA 7/2033 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im November 2017 wurde unter Leitung des Ministeriums für Inneres und Sport die Stabsrahmenübung „Themis 2017“ durchgeführt. Zu dem zu bewältigenden Szenario gehörte u. a., dass es aufgrund eines Cyberangriffs zu einem flächendeckenden, langandauernden Stromausfall kommt. Nach Abschluss der Übung erklärte die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres und Sport gegenüber den Medien, dass die Übung „summa summarum (…) ein Erfolg“ gewesen sei. Eine komplette Auswertung der Übung solle „voraussichtlich im März 2018 vorliegen“. In der Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage „Planungen der Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für den Fall eines flächendeckenden , langandauernden Stromausfalls (IV)“ vom 2. Juli 2018 (Drs. 7/3134) wird ausgeführt , dass sich der Auswertebericht noch in der Schlussabstimmung durch die Lenkungsgruppe befinde und in Kürze vorliegen werde. Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen „Planungen der Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für den Fall eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (I bis III)“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2 1. Liegt die komplette Auswertung der Übung „Themis 2017“ nunmehr vor? Wenn nein, was hat zu den erneuten Verzögerungen bei der Auswertung geführt und wann wird diese vorliegen? Der Auswertungsbericht liegt vor. 2. Für den Fall, dass die Auswertung vorliegt: Schätzt die Landesregierung im Ergebnis der Übung ein, dass die Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt über eine ausreichende Zahl mobiler Notstrom-Großaggregate zur dezentralen Energieeinspeisung in Gebäude und Anlagen kritischer Infrastrukturen verfügen? Wenn nein, wie umfangreich müsste die Ausstattung nach Einschätzung der Landesregierung sein und wie soll diese erreicht werden? Im Auswertungsbericht zu Themis 2017 wird festgestellt, dass Bevölkerung, Betriebe , Unternehmen und Institutionen grundsätzlich im Vorfeld eigenständig die erforderlichen Vorkehrungen treffen müssen, um auf Ereignisse wie z. B. den Eintritt eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls vorbereitet zu sein. Dieses trifft insbesondere auf Gebäude und Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen zu. Persönliche Notfallvorsorge, Absicherung von innerbetrieblichen Produktionsprozessen, Produktionsanlagen, Steuerungs- und Organisationsabläufen durch eine entsprechend technisch angelegte Notstromversorgung im Wege der Eigenfinanzierung sind erforderlich. Die Eigenverantwortlichkeit wird durch den Katastrophenschutz nicht abgenommen. Vielmehr sind die Betreiber bestimmter Infrastruktur aufzufordern, Selbstvorsorge zu treffen . Eine Berücksichtigung aller erdenklichen Besonderheiten zur Sicherstellung einer Notstromversorgung aus Landessicht ist nicht möglich. Zur Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden prüft das Land im Rahmen des Katastrophenschutzes die Förderung der Beschaffung von Netzersatzanlagen. Insbesondere werden die Sicherstellung von Einsatzmaßnahmen (z. B. Stromversorgung von Betreuungsplätzen, Bereitstellungsräumen, Behandlungsplätzen und Gebäuden) sowie die Notstromeinspeisung in Gebäuden der Kritischen Infrastrukturen betrachtet. Ein abschließendes Ergebnis steht noch aus.