Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3565 06.11.2018 (Ausgegeben am 08.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Gesperrte Brücke zwischen Gnölbzig und Strenznaundorf Kleine Anfrage - KA 7/2034 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ein Bürger informierte mich vor kurzem, dass seit Juni 2018 die Brücke über den Bach zwischen Gnölbzig und Strenznaundorf aufgrund eines Schadens gesperrt ist. Dies führt für Ortsansässige zu längeren Umwegen. So müssen zum Beispiel Pendler , die in Könnern oder Halle arbeiten, über Alsleben ausweichen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Bei den Kreisstraßen K 2111 und K 2113, einschließlich der dazugehörigen Bauwerke , handelt es sich um kommunale Straßen in der Baulast des Salzlandkreises. Die Baulast an Kreisstraßen ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte und unterfällt der kommunalen Selbstverwaltung. In der Ausübung dieser Pflichtaufgabe unterliegen die Landkreise nur der Rechtsaufsicht durch das Land. Der Salzlandkreis wurde zu der Kleinen Anfrage um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des Landkreises ist Grundlage der nachfolgenden Antworten. 1. Wie wird die verkehrliche Situation im Umfeld der gesperrten Brücke bewertet und aus welchem Grund wurde zusätzlich ein Straßendurchlass zwischen Piesdorf und Ihlewitz gesperrt? Die gesperrte Brücke befindet sich zwischen Gnölbzig und Strenznaundorf im Zuge der Kreisstraße K 2111. Diese verbindet die zugehörigen Ortsteile Gnölb- 2 zig und Strenznaundorf mit der Stadt Könnern. Betroffen von der Brückensperrung sind die Bewohner der Ortsteile Strenznaundorf, Belleben und Piesdorf, welche auch über die Kreisstraßen K 2111 und K 2112 Alsleben erreichen und somit über die Landesstraße L 85 Könnern oder über die L 153 Gnölbzig erreichen können. Der Straßendurchlass zwischen Piesdorf und Ihlewitz im Zuge der Kreisstraße 2113 ist seit dem 28. Dezember 2015 infolge Vernässung gesperrt. Es wurden für die Wiederherstellung des Durchlasses Fördermittel nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässung oder Erosion“ bei der Landesanstalt für Altlastenfreistellung beantragt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. 2. Wie ist der derzeitige bauliche und funktionelle Zustand der Brücke zwischen Gnölbzig und Strenznaundorf? Aufgrund der Vielzahl und Größe der Schäden an der in Rede stehenden Brücke ist eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht sinnvoll. Eine Restnutzungsdauer ist nicht mehr vorhanden. Durch die Mängel sind Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerkes nicht mehr gegeben. Daher musste es für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. 3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll die Brücke zwischen Gnölbzig und Strenznaundorf instandgesetzt und für den Verkehr wieder frei gegeben werden ? Mit der Planung eines Ersatzneubaus wurde sofort nach Feststellung des schlechten baulichen Zustands der Brücke begonnen. Die neue Brücke soll voraussichtlich Mitte 2019 für den Verkehr freigegeben werden.