Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3566 06.11.2018 (Ausgegeben am 08.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Einrichtung von Stellen für Opfer homophober Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2038 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag haben die Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Seite 31 vereinbart, dass für Opfer homophober Hasskriminalität Ansprechpartner *innen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen werden sollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Mit welchen Maßnahmen wurde das o. g. Vorhaben bisher untersetzt? Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung bat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung mit Erlass vom 9. Januar 2017 den Generalstaatsanwalt, bei den Staatsanwaltschaften jeweils eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für Opfer homophober Hasskriminalität benennen zu lassen, die als Kontaktpersonen für Anliegen dieser Opfer mit Bezug zum Strafverfahren dienen sollen. Zu den Aufgaben der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gehört auch die verpflichtende Teilnahme an dem im Rahmen des „Aktionsprogramms für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt“ umzusetzenden Fachaustausch. Der Generalstaatsanwalt hat mit Bericht vom 24. Januar 2017 sieben Dezernentinnen und Dezernenten als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Staatsanwaltschaften Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal benannt. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat mit Erlass vom 27. Dezember 2017 den Generalstaatsanwalt gebeten, im Rahmen einer stichtagsbezogenen Berichts- 2 pflicht über die Tätigkeiten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner jährlich in anonymisierter Form zu berichten. 2. Welche Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt haben bereits eine Ansprechpartnerin /einen Ansprechpartner für Opfer homophober Hasskriminalität ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wo ist diese Ansprechpartnerin/dieser Ansprechpartner angesiedelt? Mit welchem Stundenvolumen ist diese Stelle untersetzt? Eine besondere organisatorische Anbindung ist nicht vorgesehen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner werden in den Geschäftsverteilungsplänen der Staatsanwaltschaften besonders ausgewiesen. Für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner homophober Hasskriminalität im Rahmen der originären staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wird kein gesondertes Stundenvolumen ausgewiesen werden. 4. Welche Qualifikationen müssen die Ansprechpartner*innen für Opfer homophober Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften vorweisen? Gibt es Fortbildungsmodule? Wenn ja, wie gestalten sich diese? Es handelt sich bei dem als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner eingesetzten Personal um langjährig erfahrene Dezernentinnen und Dezernenten insbesondere aus den Bereichen der politischen Straftaten, Sexualstraftaten und der Kapitaldelikte . Einer weitergehenden Qualifikation bedarf es nicht. Fortbildungsmodule für Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen von Opfern homophober Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften bestehen nicht. Der notwendige Fachaustausch wird auf andere Weise sichergestellt: So fand am 27. März 2017 im Ministerium für Justiz und Gleichstellung ein Fachaustausch zu homophober Hasskriminalität statt. Daran nahmen die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der hiesigen Staatsanwaltschaften sowie Frau Oberstaatsanwältin Ines Karl als Referentin teil, die seit 2012 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Ansprechpartnerin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen ist. Frau Oberstaatsanwältin Karl berichtete über ihre Erfahrungen und gab Hinweise zur praktischen Umsetzung einer solchen Tätigkeit. Ferner wurde am 16. Oktober 2018 an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ein gemeinsamer Fachtag der AgL (Ansprechpartner gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei Polizei und Staatsanwaltschaft) zusammen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt zum Thema „Vorurteilsmotivierte Kriminalität“ durchgeführt. Hierbei berichteten die Strafverfolgungsbehörden gemeinsam von ihren bisher gemachten Erfahrungen und traten mit den am Fachtag Beteiligten in einen zukunftsorientierten Fachaustausch ein. 3 5. Gibt es zu diesem Zeitpunkt bereits Erkenntnisse darüber, wie das Angebot genutzt wird? Wenn ja, die Antwort bitte nach jeweiliger Staatsanwaltschaft aufschlüsseln. Der Generalstaatsanwalt hat im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht unter dem 6. Februar 2018 berichtet, dass Verfahren wegen Straftaten, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richten, im Jahr 2017 nicht bekannt geworden sind. Der nächste Bericht wird mit Stichtag 31. Januar 2019 Mitte Februar 2019 erstattet werden. Auf die vorliegende Kleine Anfrage hat der Generalstaatsanwalt am 23. Oktober 2018 berichtet, das Angebot sei bislang im gesamten Geschäftsbereich nicht in Anspruch genommen worden.