Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3567 06.11.2018 (Ausgegeben am 08.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Haushaltsüberschuss und Kreisumlage im Burgenlandkreis Kleine Anfrage - KA 7/2040 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Burgenlandkreis hat für das Haushaltsjahr 2018 einen Haushaltsplan beschlossen . Dieser sieht vor, dass der Landkreis im Jahr 2018 Erträge/Einnahmen in Höhe von 315.926.100 Euro und Aufwendungen/Ausgaben in Höhe von 259.957.800 Euro hat. In den Erträgen/Einnahmen ist eine Kreisumlage in Höhe von 157.361.900 Euro enthalten (der Kreisumlagesatz wurde in der Haushaltssatzung auf 38,23 Prozent festgelegt). Letztlich weist der Haushalt einen Überschuss in Höhe von 55.968.300 Euro auf. Gemäß § 99 Abs. 3 KVG LSA darf ein Landkreis eine Kreisumlage nur dann und insoweit erheben, als „seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen“, seinen erforderlichen Bedarf zu decken. Der Burgenlandkreis hat aber eine Kreisumlage in Höhe von ca. 157 Millionen erhoben, obgleich eine Differenz zwischen den „sonstigen Einnahmen “ und dem Bedarf nur in Höhe von ca. 100 Millionen Euro bestand. Dabei ist noch nicht einmal geklärt, ob er dabei nur den „erforderlichen“ Bedarf in Ansatz gebracht hat oder darüber hinaus weitere Aufwendungen/Ausgaben im Haushaltsplan berücksichtige. Mithin hat er über 50 Millionen Euro zu viel von den umlagepflichtigen Gemeinden erhoben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurde die Haushaltssatzung 2018 des Burgenlandkreises mit der obigen Kreisumlage von der Landesverwaltung genehmigt? 2 Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 erfolgte durch das Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 15. Januar 2018. 2. Hält die Landesregierung die Erhebung einer Kreisumlage in der Höhe von ca. 157 Millionen Euro für rechtmäßig? Dies auch, wenn ein Überschuss von über 50 Millionen Euro erwirtschaftet wird? Nach § 99 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erhebt der Landkreis, soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen , von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage, um seinen erforderlichen Bedarf zu decken. Mit der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte eine Reduzierung der Umlagesätze und damit verbunden eine Verringerung der Erträge durch die Kreisumlage um ca. 5,3 Mio. Euro, sodass eine Kreisumlage i. H. v. ca. 152 Mio. Euro erzielt wird. Allein die Stadt Lützen hat eine Kreisumlage i. H. v. 92,3 Mio. Euro an den Landkreis zu zahlen, das entspricht ca. 61 % des Absolutbetrages der Kreisumlage . Dieser hohe Betrag stellt einen Einmaleffekt aufgrund der durch die Stadt Lützen im Jahr 2016 erzielten hohen Erträge aus der Gewerbesteuer dar (ca. 115,5 Mio. Euro). Der Ergebnisplan des Burgenlandkreises für das Haushaltsjahr 2018 weist daher einen Überschuss von ca. 51 Mio. Euro auf. In der mittelfristigen Planung (2019 - 2022) geht der Landkreis von Erträgen durch die Kreisumlage i. H. v. maximal 71,1 Mio. Euro p.a. aus. Über die Verwendung des absehbaren einmalig erhöhten Ertrages aus der Kreisumlage fasste der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 14. August 2017 einen Grundsatzbeschluss, wonach insbesondere dem eingetretenen Sanierungsstau an der Infrastruktur im Landkreis mit einem Instandsetzungs- und Sanierungsprogramm begegnet werden soll. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde ein ungedeckter Bedarf für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises für das Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 89.250.600 Euro ermittelt. Hinzu kommt ein durch das Bauamt festgestellter Sanierungsstau an Schulen in kreislicher Trägerschaft i. H. v. 79.304.700 Euro sowie an Kreisstraßen i. H. v. 18.144.000 Euro. Zur Deckung dieser Bedarfe hätte sich rechnerisch für die Kreisumlage 2018 ein Hebesatz von 45,36 % ergeben. Da letztlich nicht alle als erforderlich angesehenen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können, wurden diese in die mittelfristige Planung gemäß § 106 KVG LSA aufgenommen. Infolgedessen weist der Burgenlandkreis im Haushaltsjahr 2019 ein Defizit i. H. v. ca. 19,6 Mio. Euro im Ergebnisplan aus. Dieses Defizit soll durch Entnahmen aus den Rücklagen der Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis, insbesondere aus dem Haushaltsjahr 2018, gedeckt werden. Im Finanzplan wird infolge der Investitionen zum Ende des Haushaltsjahres 2020 ein Defizit i. H. v. 478.962 Euro aufgezeigt. Erst im Haushaltsjahr 2021 wird wieder ein positiver Bestand an Finanzmitteln i. H. v. 1.733.438 Euro ausgewiesen. Im Ergebnis konnte daher das Landesverwaltungsamt eine gesetzeskonforme Haushaltswirtschaft bestätigen. 3 3. Wurde das Ministerium für Inneres und Sport vor der Genehmigung in das Genehmigungsverfahren einbezogen? Nein. 4. Erfolgte die Genehmigung durch den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes bzw. auf Weisung oder mit Zustimmung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes? Die Genehmigung der Haushaltssatzung erfolgte in Abstimmung mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes. 5. Erfolgte hinsichtlich der Genehmigung eine Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport oder wurde dieses Ministerium in anderer Weise in die Entscheidung einbezogen? Wenn ja, von wem wurde die Weisung wann erteilt bzw. wann erfolgte wie die Einbeziehung? Nein.