Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/359 16.09.2016 (Ausgegeben am 16.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Anfrage zur Übernahme von ehemaligen Feldjägern der Bundeswehr in den Polizeidienst des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/156 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im November 2015 kündigten Vertreter der Regierungsfraktionen CDU und SPD medienwirksam an, 50 bzw. 150 ehemalige Feldjäger der Bundeswehr in den Polizeidienst des Landes Sachsen-Anhalt zu übernehmen. Dazu sei unter anderem die Übernahme des Brandenburger Modells «Vom Feldjäger zum Polizisten» geplant. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Anstrengungen wurden bislang unternommen, um die anvisierte Anzahl von Feldjägern für den Polizeidienst des Landes zu gewinnen? Zu welchen Ergebnissen führten diese Aktivitäten? Zur Gewinnung zusätzlichen Personals für den Polizeivollzugsdienst wird angestrebt , gemeinsam mit der Bundeswehr Feldjägerinnen und Feldjägern die Möglichkeit zu eröffnen, nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr als Polizeivollzugsbeamte in der Landespolizei eine berufliche Perspektive zu finden. Hierfür ist mit der Änderung der Polizeilaufbahnverordnung vom 26. Juli 2016 (GVBl. LSA S. 220) die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt für Bewerberrinnen und Bewerber aus der Bundeswehr, die die Ausbildung zum Feldjägerfeldwebel mit der Bezeichnung ATN/ATB 300 0460 Feldjägerfeldwebel SK erfolgreich abgeschlossen haben, geöffnet worden. Mit der Anerkennung des Ausbildungsnachweises wurde somit die Voraussetzung geschaffen, den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Polizeivollzugsdienst und die Einstel- 2 lung im Beamtenverhältnis auf Probe für ehemalige Feldjägerfeldwebel zu ermöglichen . Im Rahmen der dreijährigen Probezeit soll eine polizeifachliche Unterweisung erfolgen, die der Ausprägung der Fach- und Sozialkompetenzen sowie der personalen Kompetenzen, die zur Erfüllung der Aufgaben im Polizeivollzugsdienst erforderlich sind, dient. Diese beinhaltet u. a. auch eine theoretische Ausbildung an der Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt in Aschersleben. Der entsprechende Rahmenlehrplan zur Unterweisung von Feldjägerinnen und Feldjägern liegt bereits vor. Bevor erstmals ehemalige Feldjägerinnen und Feldjäger eingestellt werden können, bedarf es noch weiterer Abstimmungen mit der Bundeswehr. 2. Wie viele ehemalige Feldjäger haben zum 1. März 2016 den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt begonnen? Bitte nach Laufbahngruppen getrennt auflisten. Zum 1. März 2016 haben keine ehemaligen Feldjägerinnen und Feldjäger den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt begonnen. 3. Ist aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse zukünftig mit einer nennenswerten Anzahl von Einstellungen von ehemaligen Feldjägern in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zu rechnen? Da bisher noch kein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat, sind verlässliche Angaben zum Interesse von Feldjägerinnen und Feldjägern an einer Anschlussverwendung im Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.