Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3612 15.11.2018 (Ausgegeben am 16.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Unbesetzte Stellen in der Forstverwaltung Kleine Anfrage - KA 7/2046 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Forstverwaltung ist im besonderen Maße von einer Überbelastung der Beschäftigten geprägt. Sturmereignisse wie Orkan „Friederike“ haben dazu verschärfend beigetragen. Ergänzend zu der Antwort Drs. 7/2255 (KA 7/1224) werden die folgenden Fragen gestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele unbesetzte Stellen befanden sich zum 1. August 2017, zum 1. August 2018 und zum 1. September 2018 im Bereich der Forstverwaltung ? Welche Maßnahmen wurden unternommen, die unbesetzten 63 Stellen zum 1. November 2017 zu besetzen? Ergänzend zur Antwort Drs. 7/2255 (KA 7/1224) wird klarstellend mitgeteilt, dass die dort benannten 63 unbesetzten Stellen im Bereich der Forstverwaltung (LFB, LZW, NW-FVA) zum Stichtag 1. November 2017 unter Bezug auf die im Haushaltsplan 2017/2018 ausgewiesenen Stellen und dem IST-Personal ermittelt wurden. Mit Inkrafttreten des Haushaltsplanes 2017/2018 wurde die Bezugsgröße einer Stelle geändert und Vollzeitäquivalente (VZÄ) als maßgebendes Kriterium der Personalbewirtschaftung eingeführt. Die Anzahl an Stellen ist danach nicht gleichzusetzen mit den verfügbaren VZÄ, sondern ist regelmäßig größer, da für jede Person (z. B. auch in Teilzeit) eine volle Stelle zu berücksichtigen ist. Von 2 daher wird zur Vermeidung von Irritationen bei der Beantwortung der Frage ausschließlich auf Vollzeitäquivalente abgestellt. VZÄ-Ziel 2017 VZÄ-Ist 2017 VZÄ-Ziel 2018 VZÄ-Ist 2018 01.08.2017 01.11.2017 01.08.2018 01.09.2018 629 599,1 598,1 614 604,2 603,6 Der vorgenannten Übersicht ist zu entnehmen, dass zum 1. August 2017 und zum 1. November 2017 im Vergleich zum VZÄ-Ziel 2017 29,9 bzw. 30,9 VZÄ nicht besetzt waren. Zum 1. August 2018 und zum 1. September 2018 waren es bezogen auf die Zielzahl 2018 9,8 bzw.10,4 VZÄ. Verfügbare VZÄ, bei denen alle haushalterischen Voraussetzungen vorlagen bzw. vorliegen, wurden bzw. werden nach organisatorischen Notwendigkeiten unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und besetzt. 2. Warum wurden 21 der 22 durch das Land ausgebildeten Forstwirtinnen und Forstwirte sowie Fachinformatiker auf den Arbeitsmarkt der privaten Holzwirtschaft entlassen, wenn das Land gleichzeitig 63 unbesetzte Stellen im Bereich der Forstverwaltung zu verzeichnen hat und damit die ihr vom Gesetzgeber gebotenen Einstellungsmöglichkeiten nicht nutzt? Für eine Übernahme nach Beendigung der Ausbildung müssen alle vorgegebenen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorhanden sein, neben einer entsprechenden Stelle auch die notwendigen Haushaltsmittel sowie freie VZÄ-Kapazitäten . Zum 1. August 2017 waren 29,9 VZÄ (sh. Frage 1) nicht besetzt. Ausschreibungen und Einstellungen wurden entsprechend vorheriger Prioritätensetzung und unter Berücksichtigung erforderlicher Qualifikationen mit Schwerpunkt bei den Revierleitungen und Funktionsingenieurinnen und Funktionsingenieuren vorgenommen. 3. Sind Klagen nicht übernommener Auszubildender gegen ihre Nichtübernahme anhängig? Wenn ja, wie viele? Wenn ja, wie viele unter den Klageführern haben als Mitglieder der Jugendauszubildendenvertretung Anspruch auf befristete Übernahme in den Landesdienst soweit unbesetzte Stellen vorhanden sind? Klagen nicht übernommener Auszubildender gegen ihre Nichtübernahme sind nicht anhängig. Unterstellt, der Fragensteller nimmt Anträge nach § 9 Abs. 4 PersVG LSA in Bezug, so kann hierzu mitgeteilt werden, dass derzeit 4 Verfahren anhängig sind. Von den dortigen 4 Antragsgegnern waren 3 Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und werden für die Dauer der Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 9 Abs. 4 PersVG LSA im Landesdienst beschäftigt. Der vierte Antragsgegner war Ersatzmitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung und wird nicht weiterbeschäftigt . 3 4. Werden im Bereich der Forstverwaltung Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt? Wie viele waren das in 2017 und 2018? Ja. Im Jahr 2017 waren im laufenden Jahr maximal 27 Leiharbeitnehmer*innen gleichzeitig in den Forstbetrieben tätig, in 2018 waren es maximal 25, aktuell sind es noch 4. 5. Welche Einstellungen nach Laufbahngruppen wurden seit dem 1. August 2017 vorgenommen? Welchen Anteil hat dabei das Programm 100+20 zusätzliche Stellen? Bitte gliedern sie die Einstellungen zudem nach Zugängen aus anderen Bereichen der Landesverwaltung, aus Ausbildungsabsolventen und Neueinstellungen von außerhalb. In der nachfolgenden Tabelle sind die Einstellungen in den beiden Betrieben der Forstverwaltung und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW NVA) dargestellt. Die Darstellung beinhaltet auch das im LAU zur Sturmschadenbeseitigung eingestellte Personal (Stand 19.10.2018). Die Tarifbeschäftigten wurden entsprechenden Laufbahngruppen zugeordnet. Aufgrund der Sturmereignisse wurden temporär VZÄ im LAU bereitgestellt, um Forstpersonal einzustellen. Das im LAU eingestellte Forstpersonal ist derzeit an die Betriebe abgeordnet. Sie wurden in der Tabelle bei dem Betrieb erfasst, zu welchem die Abordnung erfolgt ist. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Tabelle aufgenommen. LFB Laufbahn - gruppe Anzahl Zugänge Anteil 100+20 Stellen externe Neueinstellungen /davon Ausbildungsabsolventen Versetzung (landesintern ) Bemerkung 2.1 9 56 % 9/1 - 1 über LAU 1.2 8 50 % 7/1 1 3 über LAU Summe 17 53 % 16/0 1 4 über LAU LZW Laufbahn - gruppe Anzahl Zugänge Anteil 100+20 Stellen externe Neueinstellungen /davon Ausbildungsabsolventen Versetzung (landesintern ) Bemerkung 2.2 3 33 % 1/1 2 2.1 13 46 % 12/2 1 2 über LAU* 1.2 10 20 % 10/6** - Summe 26 35 % 23/7 3 2 über LAU* *zzgl. 1 Einstellung Laufbahngruppe 2.1 im LAU zum 01.01.2019- in Tabelle noch nicht ausgewiesen ** tlw. Klagen zur Feststellung des Nichtzustandekommens des Arbeitsvertrages anhängig 4 NW FVA Laufbahn - gruppe Anzahl Zugänge Anteil 100+20 Stellen externe Neueinstellungen /davon Ausbildungsabsolventen Versetzung (landesintern ) Bemerkung 2.2 1 100 % 1/0 0 Summe 1 100 % 1/0 0 6. Welche Erkenntnisse für die Organisation der Forstverwaltung hat sich nach dem Orkan „Friederike“ und der derzeit bereits langanhaltenden Dürre ergeben? Wie wird sich die Forstverwaltung auf diese veränderten Klimaereignisse einstellen? Gibt es ausgehend von den Überlegungen bereits Veränderungen beim Personaleinsatz bzw. wird in absehbarer Zeit eine Veränderung erfolgen? Aufgrund der klimatischen Veränderungen und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Wälder werden neben waldbaulichen Anpassungen auch strukturelle Veränderungen in der Forstverwaltung für erforderlich gehalten. Ziel ist es, die personellen Ressourcen optimal einzusetzen, um eine angemessene Aufgabenerfüllung im Forstbereich sicherzustellen. Beispielsweise mit der geplanten Änderung der Binnenstruktur des Landeszentrums Wald sollen hierfür Voraussetzungen geschaffen werden. Daneben ist eine Änderung der inhaltlichen Schwerpunktsetzung beabsichtigt. Diese umfasst eine Stärkung der Aufgaben in den Bereichen Beratung und Förderung, Waldund Naturschutz, Klimawandel und Biodiversität. Der diesbezügliche Prozess wird durch das MULE unter Einbeziehung der Beteiligten und Betroffenen begleitet .