Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3616 19.11.2018 (Ausgegeben am 20.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Verstoß gegen die Neutralitätspflicht am Luther-Melanchthon-Gymnasium Kleine Anfrage - KA 7/2028 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem Bekanntwerden eines mutmaßlich von Migranten im sächsischen Chemnitz verübten Mordes steht die Stadt im Zentrum der medialen Debatte. So berichtete das ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ am 4. September 2018 in verzerrter und teilweise verleumderischer Weise über die dort seit Ende August stattfindenden Protestbewegungen . Am 7. September 2018 spielte eine Lehrerin des Wittenberger Luther-Melanchthon- Gymnasiums den Bericht Schülern der 11. Klasse im Rahmen des Englischunterrichts vor. Nach Kenntnis der Fragesteller ging sie im Nachgang nicht etwa kritisch auf die politische Einseitigkeit der medialen Darstellung ein, sondern setzte den bürgerlichen Protest mit den „Anfängen Nazi-Deutschlands“ („beginning of nazi germany “) in Zusammenhang. Die Fragesteller erkennen hierin nicht nur eine schwerwiegende Form der politischen Verächtlichmachung, sondern auch einen möglichen Verstoß gegen die der Lehrkraft obliegende Neutralitätspflicht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung im Hinblick auf den in der Vorbemerkung dargestellten Sachverhalt? 2 Antwort: Die Landesregierung hat im Rahmen der zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage erforderlichen Sachverhaltsermittlung Kenntnis von dem zugrundeliegenden Sachverhalt erlangt. Frage 2 Hat es nach Bekanntwerden des Vorfalls Aufsichtsbeschwerden gegen die betreffende Lehrkraft gegeben? Antwort: Es hat keine Aufsichtsbeschwerde gegeben. Frage 3 Ist mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen in dieser Angelegenheit zu rechnen ? Falls nein, warum nicht? Antwort: Es ist nicht mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Im Englischunterricht der Klasse 11 am 7. September 2018 standen vorrangig die Kompetenzen im Bereich der Sprachmittlung/Mediation im Fokus. Zu diesem Zweck wurde ein Videoclip des ZDF („Frontal 21“) zu Ereignissen in Chemnitz gezeigt, der von den Schülerinnen und Schülern übersetzt/vermittelt werden sollte. Die Lehrerin hat die Ereignisse in Chemnitz nicht mit den „Anfängen Nazi- Deutschlands“ gleichgesetzt. Vielmehr wurde in der an die Vorführung des Videoclips anschließenden Diskussion die ganze Vielfalt des politischen Spektrums deutlich. Diese kontroverse Auseinandersetzung diente dabei insbesondere dem vorrangigen Ziel der Unterrichtsstunde, da sie sprachlich ausgesprochen anspruchsvoll war. Es besteht somit kein Anlass für disziplinarrechtliches Eingreifen. Frage 4 Wie wird sich die Schulleitung in dieser Angelegenheit voraussichtlich positionieren ? Antwort: Die Schulleitung vertritt die Auffassung, dass an der hier betroffenen Schule unter Beachtung des sogenannten Beutelsbacher Konsenses indoktrinierungsfrei unterrichtet wird. Dementsprechend werden Themen schülerorientiert kontrovers dargestellt und diskutiert, wenn diese in Wissenschaft oder Politik kontrovers erscheinen. Dadurch werden die Lernenden in die Lage versetzt, sich selbst zu reflektieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen. Frage 5 In welcher Weise werden sich Schulleitung und Landesregierung um eine Richtigstellung des gegenüber den Schülern verzerrt dargestellten Sachverhalts bemühen? Antwort: Eine Richtigstellung ist entbehrlich, da es hier an einem fehlerhaft bzw. verzerrt dargestellten Sachverhalt mangelt.