Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3618 19.11.2018 (Ausgegeben am 20.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Verkehrslärmbelastung der Ortsteile Kleinhelmsdorf, Weickelsdorf und Roda der Stadt Osterfeld (Burgenlandkreis) durch die Bundesautobahn A 9 (II) Kleine Anfrage - KA 7/2060 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Verkehrslärmbelastung der Ortsteile Kleinhelmsdorf, Weickelsdorf und Roda der Stadt Osterfeld (Burgenlandkreis) durch die Bundesautobahn“ vom 25. September 2018 (Drs. 7/3396). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 9 im Jahr 1999 war eine Lärmberechnung. Grundlage für die Berechnung war eine Prognose für 2010 von 83.000 Fahrzeugen am Tag bei einem Schwerverkehrsanteil von 25 % pro Tag und 45 % in der Nacht. In dem betroffenen Bereich sind erhebliche Steigungen zu überwinden, die entsprechende Auswirkungen auf den von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm haben. Wie wurden diese bei der Lärmberechnung berücksichtigt? Im Rahmen der Beantwortung der o. g. Drs. 7/3396 ist dargelegt worden, dass zur Ermittlung der Beurteilungspegel eine gesetzliche Bindung an die Anwendung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) besteht. Die Berechnung der Beurteilungspegel der A 9 ist gemäß dem Berechnungsmodel der RLS-90 erfolgt. Das vorhandene Gelände mit den Einflüssen von Senken und Höhen ist in die Berechnung mit eingeflossen. Nach Ziffer 4.4.1.1.4 der RLS-90 wird die Steigung bzw. das Längsgefälle von Straßen mit einem Zuschlag berücksichtigt, der von der Längsneigung der Straße abhängt. Steigungen und Gefälle ≤ 5 % bleiben unberücksichtigt, da sie als schalltech- 2 nisch nicht relevant angesehen werden. Dies ist im angefragten Bereich der Fall. 2. Der Fahrbahnbelag nach Art und Güte hat erhebliche Auswirkungen auf die Lärmbelastung. Wie wurde dies bei der Lärmberechnung berücksichtigt ? Für verschiedene Fahrbahnoberflächen sind Zu- oder Abschläge gemäß Tabelle 4 der RLS-90 bzw. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. April 1991 zu berücksichtigen. In der Lärmberechnung der A 9 kam der Korrekturwert DStro = -2dB(A) zur Anwendung.