Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3621 19.11.2018 (Ausgegeben am 20.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Beseitigung von Hochwasserschäden in Diebzig Kleine Anfrage - KA 7/2088 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Ortschaft Diebzig in der Gemeinde Osternienburger Land wurde 2013 vom Hochwasser überschwemmt. Während die Wiederherstellung der Wohngebäude im Wesentlichen unbürokratisch und zügig durch private Versicherungen erfolgte, konnten 5 Jahre nach der Katastrophe Schäden und Zerstörungen an kommunalen Wegen , Bäumen und Straßen bisher nicht beseitigt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Aus welchen Gründen konnten die Schäden und Zerstörungen an kommunalen Wegen, Bäumen und Straßen in der Ortschaft Diebzig bisher nicht beseitigt werden? Wie die Gemeinde Osternienburger Land mit Schreiben vom 02.11.2018 mitteilte , konnten aufgrund unzureichender personeller Kapazitäten bisher nicht alle 53 Hochwasser-Maßnahmen umgesetzt werden. Für den OT Diebzig liegen der Bewilligungsbehörde 10 Maßnahmen vor, die den Teil E der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 betreffen. Davon wurden bereits sechs Maßnahmen abgeschlossen und deren Verwendungsnachweis vorgelegt. Lediglich vier Maßnahmen konnten baulich noch nicht begonnen werden. Hierfür sollen Fördermittel im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt werden. 2 2. Warum wurden seitens des Landesverwaltungsamtes die finanziellen Mittel für die nachträglich beantragte Bitumendecke zur grundhaften Erneuerung des Mühlenweges in Diebzig noch nicht bewilligt bzw. freigegeben? Für die Erneuerung des Mühlenweges wurden mit Bescheid vom 26.02.2016 Fördermittel in Höhe von 40.956,54 EUR bewilligt. Mit Datum vom 29.06.2017 wurde der geotechnische Bericht erstellt, welcher die Tragfähigkeit der vorhandenen Tragschicht ausweist, wonach lediglich die Erneuerung durch eine Bitumendecke notwendig ist. Hierzu sollte laut Beratung vom 14.05.2018 ein Änderungsantrag gestellt werden. Am 06.11.2018 ging dieser Änderungsantrag mit Kosten in Höhe von 41.420,15 EUR bei der Bewilligungsbehörde ein. Ein geänderter Bescheid soll dort zeitnah erstellt werden. 3. Wann ist mit einem Baubeginn zur grundhaften Erneuerung des Mühlenweges in Diebzig zu rechnen? Wie die Gemeinde Osternienburger Land mit Schreiben vom 02.11.2018 mitteilte , soll die Erneuerung des Mühlenweges mit einer Bitumendecke im Jahr 2019 erfolgen.