Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3623 20.11.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 20.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Gebühren und Entgelte gemäß § 111 sowie Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 112 Abs. 1 Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (HSG LSA) Kleine Anfrage - KA 7/2016 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1a: Welche Einnahmen erzielten die einzelnen Hochschulen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren), Lehr- und Lernmittel sowie die Benutzung von Hochschuleinrichtungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester)? Wie verteilen sich diese Einnahmen auf die einzelnen oben genannten Kategorien? Antwort zu Frage 1a: In der Anlage 1 sind die Meldungen der Hochschulen zu den Einnahmen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren), Lehr- und Lernmittel sowie die Benutzung von Hochschuleinrichtungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) zusammengefasst dargestellt. 2 Frage 1b: Wurden in den einzelnen Jahren des oben genannten Zeitraums diese Einnahmen und wenn ja, nach welchem Schlüssel an den einzelnen Hochschulen den Fakultäten bzw. Fachbereichen zur Verfügung gestellt? Wurden in den einzelnen Jahren des oben genannten Zeitraums sämtliche Mittel für die Verbesserung der Lehre verwendet? Wenn nein, welche anderen Aufgaben wurden mit diesen Mitteln in den einzelnen Jahren des oben genannten Zeitraums an den einzelnen Fachbereichen und Fakultäten oder der jeweiligen Hochschule finanziert ? Antwort zu Frage 1b: Die Hochschulen antworten zur Verwendung der Einnahmen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) wie folgt: Stellungnahme der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die Gebühren für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis stehen den verantwortlichen Instituten in vollem Umfang für die Durchführung dieser Angebote zur Verfügung. Die Entgelte für Lehr- und Lernmittel sowie die Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen stehen den Fakultäten bzw. Einrichtungen ebenfalls direkt zur Verfügung. Die Zweitstudiengebühren sowie die Gebühren für Gasthörer stehen den Fakultäten im Zuge der Budgetierung und des jährlichen Mittelverteilungsmodells zur Verfügung, ohne dass sich unmittelbar die gewünschte prozentuale Aufteilung quantifizieren lässt. Stellungnahme der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Die Einnahmen wurden den vereinnahmenden Bereichen zum Einsatz überlassen. Stellungnahme der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Die Einnahmen wurden den Fachbereichen nicht direkt zur Verfügung gestellt. Die Steuerung erfolgte zentral. In den einzelnen Jahren wurden sämtliche Mittel für die Verbesserung der Lehre in den Fachbereichen zur Verfügung gestellt. Stellungnahme der Hochschule Anhalt Die Gebühren und Entgelte nach § 111 sind kostendeckend kalkuliert. Sie werden entsprechend Hochschulgesetz z. B. zur Deckung der Ausgaben für zusätzlich in Anspruch genommenes Lehrpersonal, für Personal zur Studiengangorganisation, für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen, für die Überlassung von Lernmitteln an Studierende und für multimedial aufbereitete und online bereitgestellte Studienmaterialien verwendet. Den Fachbereichen wurden die Einnahmen nach § 111 zu 90 % als Drittmittel differenziert nach Studiengängen zur Verfügung gestellt. Zehn Prozent der Einnahmen werden von der Hochschule zur Deckung zentraler Hochschulinfrastrukturkosten genutzt . Stellungnahme der Hochschule Harz Sämtliche Gebühren aus den Fachbereichen wurden den Fachbereichen im vollen Umfang zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung gestellt. Die Gebühren zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis wurden insbesondere verwendet, um die Angebote durchzuführen. 3 Stellungnahme der Hochschule Magdeburg-Stendal Die Einnahmen wurden vollständig für die Lehre sowie für die organisatorische Absicherung der Weiterbildungsveranstaltungen durch die Hochschule verwendet. Stellungnahme der Hochschule Merseburg Alle Einnahmen aus gebührenpflichtigen Studiengängen an den Fachbereichen verbleiben für eine studiumsnahe Verwendung in den Projektkonten. Frage 1c: Welche Einnahmen erzielten die einzelnen Fakultäten und Fachbereiche der Hochschulen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren ), Lehr- und Lernmittel sowie die Benutzung von Hochschuleinrichtungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester)? Wie verteilen sich diese Einnahmen auf die einzelnen oben genannten Kategorien? Antwort zu Frage 1c: In der Anlage 2 sind die Angaben der Hochschulen zu den Einnahmen von den Studierenden nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) nach einzelnen Fakultäten und Fachbereichen sowie den nachgefragten Kategorien dargestellt. Frage 1d: In welchen Umfängen wurden im oben genannten Zeitraum die Regelungen in § 111 Absatz 8 Sätze 2 bis 4 HSG LSA genutzt? Antwort zu Frage 1d: In der nachfolgenden Übersicht sind die Fallanzahlen für eine Gebührenerhebung gemäß § 111 Absatz 8 Sätze 2 bis 4 HSG LSA in den Jahren 2016 bis 2018 (Sommersemester ) an den Hochschulen des Landes dargestellt. Dabei ist zu erwähnen, dass es an den Hochschulen Harz, Merseburg und an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle keine Gebührenerhebungen gemäß § 111 Absatz 8 Sätze 2 bis 4 HSG LSA im abgefragten Zeitraum gab. 2016 2017 2018 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 6.507 6.990 3.484 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 301 301 185 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle keine Hochschule Anhalt 0 1 0 Hochschule Harz keine Hochschule Magdeburg-Stendal 405 439 425 Hochschule Merseburg keine GESAMT 7.213 7.730 4.094 Quelle: Angaben der Hochschulen 4 Frage 1e: In wie vielen Fällen wurden im oben genannten Zeitraum gemäß § 111 Absatz 8 Satz 4 HSG LSA Gebühren bzw. Entgelte ganz oder teilweise erlassen? Wie viele Anträge wurden insgesamt gestellt? Antwort zu Frage 1e: Die Hochschulen haben nachfolgende Fallanzahlen insgesamt und die Fallanzahl für die vollständige oder teilweise Erlassung von Gebühren bzw. Entgelten angezeigt. 2016 2017 2018 Fallanzahl der Anträge nach § 111 Absatz 8 Satz 4 insgesamt (incl. nicht genehmigter) 303 282 136 davon Erlassung auf Antrag - vollständig - 285 273 133 Erlassung auf Antrag - teilweise - - - - Quelle: Angaben der Hochschulen Frage 2a: Wie hoch waren die Einnahmen der einzelnen Hochschulen aus Gebühren nach § 112 Absatz 1 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester)? Antwort zu Frage 2a: In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben der Hochschulen für die Einnahmen aus Gebühren nach § 112 Absatz 1 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) dargestellt: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1.588.313 1.761.539 1.731.276 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 850.429 780.688 k. A.*) Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 27.000 34.000 35.000 Hochschule Anhalt 344.500 378.952 367.014 Hochschule Harz 147.950 172.350 127.183 Hochschule Magdeburg-Stendal 589.662 575.182 301.560 Hochschule Merseburg 173.569 177.597 155.561 *) Werte für 2018 stehen erst nach dem endgültigen Jahresabschluss fest. Quelle: Angaben der Hochschulen Frage 2b: Wie hoch waren die Verwaltungskosten zur Erhebung der Gebühren nach § 112 Absatz 1 an den einzelnen Hochschulen in den einzelnen Jahren des oben genannten Zeitraums? Antwort zu Frage 2b: In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben der Hochschulen zu den Verwaltungskosten zur Erhebung der Gebühren nach § 112 Absatz 1 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) dargestellt. 5 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 84.624 94.440 103.036 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 73.068 71.140 k. A.*) Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle wird nicht erhoben Hochschule Anhalt wird nicht erfasst Hochschule Harz 8.534 8.708 8.886 Hochschule Magdeburg-Stendal keine Hochschule Merseburg keine *) Werte für 2018 stehen erst nach dem endgültigen Jahresabschluss fest. Quelle: Angaben der Hochschulen Frage 2c: Wie viele Studierende waren in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester ) in einem Zweitstudium an den einzelnen Hochschulen des Landes immatrikuliert? Wie viele dieser Studierenden haben in diesem Zeitraum einen Abschluss erlangt? Antwort zu Frage 2c: In der nachfolgenden Übersicht ist die Anzahl der Studierenden in einem Zweitstudium an den Hochschulen des Landes in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) gemäß Angaben des Statistischen Landesamts dargestellt. Hochschulen Ss 2016 *) Ss 2017 Ss 2018**) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg k. A. 317 k. A. Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg k. A. 139 k. A. Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle k. A. 57 k. A. Hochschule Anhalt k. A. 135 k. A. Hochschule Harz k. A. 28 k. A. Hochschule Magdeburg-Stendal k. A. 71 k. A. Hochschule Merseburg k. A. 45 k. A. *) Vor dem Ss 2017 (Gesetzesnovellierung in der Hochschulstatistik) wurden die Ss nur eingeschränkt abgerechnet (1. HS ,1. FS, Exmatrikulierte). Es liegen also keine Gesamtzahlen über die Studierenden vor. **) Abarbeitung für Ss 2018 nicht vor Ende November 2018. Quelle: Statistisches Landesamt Da es für den abgefragten Zeitraum keine Studienverlaufsstatistik gibt, kann keine Aussage zum Abschluss oben genannter Studierender getroffen werden. Die nachfolgende Übersicht gibt die Anzahl der Hochschulabsolventen im Zweitstudium im nachgefragten Zeitraum wieder. 6 Hochschulen Ss 2016 Ss 2017 Ss 2018*) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 37 31 k. A. Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 14 13 k. A. Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 1 3 k. A. Hochschule Anhalt 6 5 k. A. Hochschule Harz 4 5 k. A. Hochschule Magdeburg-Stendal 3 6 k. A. Hochschule Merseburg 3 5 k. A. *) Daten werden erst Anfang 2019 geliefert. Quelle: Statistisches Landesamt Frage 2d: Wie viele Studierende im Zweitstudium haben in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) das Zweitstudium an den einzelnen Hochschulen insgesamt ohne Abschluss abgebrochen? Antwort zu Frage 2d: Zu dieser Frage können keine Daten zugearbeitet werden, da laut Auskunft vom Statistischen Landesamt keine validen Daten vorhanden sind. Die Angaben zu Studienfach und Prüfung bei den Exmatrikulierten im Datensatz sind nicht als Pflichtfeld festgelegt. Frage 2e: Wie viele Studierende haben an den einzelnen Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2018 (Sommersemester) das Studium ohne Abschluss im gewählten Studienfach nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester abgebrochen ? Welche Studienabschlüsse hatten diese Studienabbrecher angestrebt? Antwort zu Frage 2e: Aus der Anlage 3 (Tabelle 1) sind die Angaben der Hochschulen zu den Studierenden in den Jahren 2016 bis 2018 (Sommersemester), welche das Studium ohne Abschluss im gewählten Studienfach nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester abgebrochen haben, dargestellt. Die angestrebten Studienabschlüsse dieser Studienabbrecher werden in Tabelle 2 aufgeführt. Frage 2f: In wie vielen Fällen wurde in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester ) seitens der einzelnen Hochschulen auf der Grundlage von § 112 Absatz 4 HSG LSA die Gebührenpflicht hinausgeschoben? Antwort zu Frage 2f: In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben der Hochschulen zu den Fallanzahlen über die Hinausschiebung der Gebührenpflicht auf der Grundlage von § 112 Absatz 4 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester) dargestellt. 7 2016 2017 2018 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 112 120 44 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 216 216 98 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 35 37 22 Hochschule Anhalt 140 113 63 Hochschule Harz 55 44 64 Hochschule Magdeburg-Stendal 111 126 44 Hochschule Merseburg 258 259 90 Quelle: Angaben der Hochschulen Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 1 zur KA 7/2016 Antwort auf Frage 1a: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 515.290 533.234 445.005 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 193.707 188.343 143.692 Zweitstudium 317.033 339.791 297.613 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) 4.550 5.100 3.700 Lehr- und Lernmittel *) - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen *) - - - Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 662.492 691.268 k.A. ***) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 417.199 397.850 k.A. Zweitstudium 124.200 106.834 k.A. Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) 700 350 k.A. Lehr- und Lernmittel - - k.A. Benutzung Hochschuleinrichtungen 120.393 186.234 k.A. Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 3.420 2.900 2.550 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis - - - Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) 3.420 2.900 2.550 Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Hochschule Anhalt 747.423 898.213 992.629 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 266.485 316.825 418.980 Zweitstudium **) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel 418.420 508.350 487.575 Benutzung Hochschuleinrichtungen 62.518 73.038 86.074 Hochschule Harz 314.789 254.124 257.951 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 282.178 232.652 231.202 Zweitstudium 28.800 18.000 23.000 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) 200 - - Lehr- und Lernmittel - - 87 Benutzung Hochschuleinrichtungen 3.611 3.472 3.662 Hochschule Magdeburg-Stendal 1.137.224 1.134.402 887.838 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 1.137.224 1.134.402 887.838 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Frage 1a: Welche Einnahmen erzielten die einzelnen Hochschulen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren), Lehr- und Lernmittel sowie die Benutzung von Hochschuleinrichtungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester)? Wie verteilen sich diese Einnahmen auf die einzelnen oben genannten Kategorien? Seite 1/2 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 1 zur KA 7/2016 Hochschule Merseburg 230.949 225.179 154.412 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 230.949 225.179 154.412 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - **) Die Hochschule erfasst die Kategorien Vertiefung und Ergänzung der berufliche Praxis sowie Zweitstudium nicht getrennt. ***) Laut Hochschule sind die Werte für 2018 erst nach dem endgültigen Jahresabschluss feststehend. Quelle: Angaben der Hochschulen *) Entgelte für Lehr- und Lernmittel sowie Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen werden, soweit diese erhoben werden, dezentral von den jeweiligen Fakultäten und Einrichtungen selbst eingenommen. Diese lassen sich anhand der Buchungen nicht gesondert ausweisen, stehen aber den Fakultäten bzw. Einrichtungen selbst unmittelbar zur Verfügung. Seite 2/2 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 Antwort auf Frage 1c: Hochschule: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 15.925 12.823 6.300 Zweitstudium Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) Lehr- und Lernmittel Benutzung Hochschuleinrichtungen Summe Fakultät / Fachbereich 15.925 12.823 6.300 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 34.000 15.650 7.300 Zweitstudium Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) Lehr- und Lernmittel Benutzung Hochschuleinrichtungen Summe Fakultät / Fachbereich 34.000 15.650 7.300 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 143.782 159.870 130.092 Zweitstudium Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) Lehr- und Lernmittel Benutzung Hochschuleinrichtungen Summe Fakultät / Fachbereich 143.782 159.870 130.092 Quelle: Angaben der Hochschule Frage 1c: Welche Einnahmen erzielten die einzelnen Fakultäten und Fachbereiche der Hochschulen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren), Lehr- und Lernmittel sowie die Benutzung von Hochschuleinrichtungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2016 bis 2018 (Sommersemester)? Wie verteilen sich diese Einnahmen auf die einzelnen oben genannten Kategorien? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg *) Philosophische Fakultät I Philosophische Fakultät II Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät *) Für die anderen Fakultären gilt: Entgelte für Lehr- und Lernmittel sowie Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen werden, soweit diese erhoben werden, dezentral von den jeweiligen Fakultäten und Einrichtungen selbst eingenommen. Diese lassen sich anhand der Buchungen nicht gesondert ausweisen, stehen aber den Fakultäten bzw. Einrichtungen selbst unmittelbar zur Verfügung. Seite 1/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 Hochschule: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 322.488 290.067 k.A. Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 322.488 290.067 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 94.711 107.783 k.A. Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 94.711 107.783 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis - - - Zweitstudium 124.200 106.834 k.A. Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) 700 350 k.A. Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 124.900 107.184 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis - - - Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen 57.206 53.258 k.A. Summe Fakultät / Fachbereich 57.206 53.258 Fakultät für Humanwissenschaften Otto-von-Guericke Universität Magdeburg Sprachenzentrum Rektorat**) Universitätsbibliothek Seite 2/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis - - - Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen 63.188 132.976 k.A. Summe Fakultät / Fachbereich 63.188 132.976 Quelle: Angaben der Hochschule Hochschule: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis - - - Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) 3.420 2.900 2.550 Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Hochschule 3.420 2.900 2.550 ***) Die Vereinnahmung erfolgt nur insgesamt und nicht auf Fachbereichsebene. Quelle: Angaben der Hochschule Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle***) Universitätsrechenzentrum **) Die Einnahmen zum Zweit-/Gaststudium werden zunächst zentral verbucht, da die Inanspruchnahme bzw. die Verwendung dieser Mittel an ein Antragsverfahren an das Rektorat gebunden ist. Die Struktureinheiten können Einzelanträge für Maßnahmen stellen, die der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre sowie der Beratung und Betreuung der Studierenden dienen. Seite 3/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 Hochschule: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis****) 108.070 95.525 122.100 Zweitstudium ****) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel 126.700 176.650 211.800 Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) - - - Summe Fakultät / Fachbereich 234.770 272.175 333.900 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis****) - - 31.760 Zweitstudium ****) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) - - - Summe Fakultät / Fachbereich - - 31.760 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis****) 34.085 57.450 63.620 Zweitstudium ****) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) - - - Summe Fakultät / Fachbereich 34.085 57.450 63.620 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis****) - - - Zweitstudium ****) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) - - - Summe Fakultät / Fachbereich - - - Fachbereich Wirtschaft Fachbereich Architektur Fachbereich Design Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung Hochschule Anhalt Seite 4/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis****) - - - Zweitstudium ****) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) - - - Summe Fakultät / Fachbereich - - - 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis****) 107.075 133.400 165.800 Zweitstudium ****) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel 145.455 187.950 126.675 Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) - - - Summe Fakultät / Fachbereich 252.530 321.350 292.475 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis****) 17.255 30.450 35.700 Zweitstudium ****) - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel 146.265 143.750 149.100 Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) - - - Summe Fakultät / Fachbereich 163.520 174.200 184.800 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis - - - Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen*****) 62.518 73.038 86.074 Summe Fakultät / Fachbereich 62.518 73.038 86.074 ****) Die Hochschule erfasst die Kategorien Vertiefung und Ergänzung der berufliche Praxis sowie Zweitstudium nicht getrennt. *****) Einnahmen nach § 111 Abs. 6 lassen sich gemäß Angabe der Hochschule nicht auf Fachbereiche aufschlüsseln, da diese zentral von der Hochschulverwaltung eingezogen werden. Quelle: Angaben der Hochschule Fachbereich Informatik Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Fachbereich Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik Hochschulverwaltung Seite 5/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 Hochschule: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 28.500 36.000 39.500 Zweitstudium 18.300 9.500 15.500 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 46.800 45.500 55.000 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 191.817 194.426 134.964 Zweitstudium 4.500 3.500 2.000 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) 200 - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen 3.611 3.472 3.662 Summe Fakultät / Fachbereich 200.128 201.398 140.626 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 61.861 2.226 56.738 Zweitstudium 6.000 5.000 5.500 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - 87 Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 67.861 7.226 62.325 Hochschule Harz Fachbereich Verwaltungswissenschaften Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Fachbereich Automatisierung und Informatik Seite 6/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 Hochschule: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 451.651 386.652 292.985 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 451.651 386.652 292.985 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis - - 37.304 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich - - 37.304 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 10.869 - - Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 10.869 - - 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 469.649 508.933 439.372 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 469.649 508.933 439.372 Hochschule Magdeburg-Stendal Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien Fachbereich Ingenieurwissenschaften/ Industriedesign Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit Fachbereich Wirtschaft Seite 7/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 100 64.220 117.777 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich - - 117.777 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 204.955 174.597 400 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 204.955 174.597 400 Quelle: Angaben der Hochschule Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften Fachbereich Zentrale Weiterbildung Seite 8/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 zur KA 7/2016 Hochschule: 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 46.712 41.959 4.014 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 46.712 41.959 4.014 2016 (in Euro) 2017 (in Euro) 2018 (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis 184.237 183.220 150.398 Zweitstudium - - - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren) - - - Lehr- und Lernmittel - - - Benutzung Hochschuleinrichtungen - - - Summe Fakultät / Fachbereich 184.237 183.220 150.398 Quelle: Angaben der Hochschule Hochschule Merseburg Fachbereich Soziale Arbeit/ Medien/ Kultur Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften Seite 9/9 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 3 zur KA 7/2016 Antwort auf Frage 2e: Tabelle 1 Hochschule 2016 (Anzahl) 2017 (Anzahl) 2018 (Anzahl) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 20 21 12 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 20 18 8 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 1 2 noch offen Hochschule Anhalt 46 52 38 Hochschule Harz 9 8 17 Hochschule Magdeburg-Stendal 10 15 9 Hochschule Merseburg 19 16 18 Quelle: Angaben der Hochschulen Tabelle 2 Hochschule angestrebter Abschluss 2016 (Anzahl) 2017 (Anzahl) 2018 (Anzahl) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Bachelor 10 8 8 Master 2 5 2 Andere 8 8 2 Promotion Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Bachelor 10 14 4 Master 4 3 4 Andere 6 1 - Promotion Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Bachelor 1 1 noch offen Master - - noch offen Andere - 1 noch offen Promotion - - noch offen Hochschule Anhalt Bachelor 28 37 24 Master 9 13 12 Andere 9 2 2 Promotion - - - Hochschule Harz Bachelor 9 8 16 Master - - 1 Andere - - - Promotion - - - Hochschule Magdeburg-Stendal Bachelor 6 12 7 Master 1 2 1 Andere 3 1 - Promotion - - - Hochschule Merseburg Bachelor 16 12 14 Master 1 3 4 Andere 2 1 - Promotion - - - Quelle: Angaben der Hochschulen wird nicht erfasst Frage 2e: Wie viele Studierende haben an den einzelnen Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2018 (Sommersemester) das Studium ohne Abschluss im gewählten Studienfach nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester abgebrochen? Welche Studienabschlüsse hatten diese Studienabbrecher angestrebt? Seite 1/1 d3623_Anlage.pdf Anlage 1 zu KA 7-2016.pdf Anlage 2 zu KA 7-2016 Anlage 3 zu KA 7-2016