Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3633 21.11.2018 (Ausgegeben am 22.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Harms (CDU) Wann und warum wurde aus einer Deponie eine bergbauliche Einrichtung? Kleine Anfrage - KA 7/2071 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Wann wurde der erste Betriebsplan für die „Deponie“ Brüchau genehmigt? Antwort zu Frage 1: Der erste bergrechtliche Betriebsplan wurde durch die Bergbehörde Staßfurt mit Bescheid vom 3. September 1985 genehmigt. Frage 2: Wie viele Betriebspläne wurden insgesamt für die „Deponie“ Brüchau genehmigt ? Antwort zu Frage 2: Bis zum Stand 28. Oktober 2018 ergingen 27 Zulassungen (einschließlich Ergänzungen bzw. Verlängerungen) bergrechtlicher Betriebspläne mit Bezug zur „Deponie“ Brüchau. Frage 3: Wie hat die Fachaufsicht die dafür notwendige Umweltkompetenz sichergestellt ? Antwort zu Frage 3: Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) sichert sich die ggf. notwendige Umweltkompetenz anderer Fachbehörden im Rahmen der bergrechtlichen Zulassung von Betriebsplänen durch das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren . Im Zweifel beauftragt das LAGB selbstständig entsprechende Sachverständige zur Klärung von Fachfragen. Die Fachaufsicht wird hinsichtlich der 2 Umweltkompetenz tätig, wenn es gilt, grundsätzliche Regelungen zu Umweltfragen aus EU- und Bundesebene in der Bergverwaltung des Landes zu verankern. Die Fachaufsicht ist dafür in verschiedenen Arbeitskreisen und Fachausschüssen des Bund-Länderausschusses Bergbau tätig. Außerdem besteht für die Fachaufsicht auch stets die Möglichkeit, Zweifelsfragen zum Vollzug des Umweltrechtes mit den Fachkollegen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt kurzfristig zu erörtern. Frage 4: Sind Bergbauexperten ausreichend geeignet, die Lagerung von gefährlichen Stoffen in grundwasserführenden Schichten zu beurteilen? Antwort zu Frage 4: Ja. Eine Lagerung gefährlicher Stoffe in grundwasserführenden Schichten erfolgte mit der Entsorgung bergbaulicher Abfälle am Standort Brüchau jedoch nicht. Frage 5: Wer hat wann darüber entschieden aus der „Deponie“ Brüchau eine bergbauliche Einrichtung zu machen? Mit welcher Begründung? Antwort zu Frage 5: Die Nutzungsgenehmigung des Rates des Kreises Kalbe/Milde vom Dezember 1971 betraf die Freigabe der Tongrube Brüchau als Deponiefläche für die Ablagerung von Öl, öl- oder treibstoffverseuchten Erdstoffen sowie chemikalienverseuchten Schlammrückständen aus Tiefbohrungen des VEB Erdöl-Erdgas als Hauptnutzer und diente damit in tatsächlicher Hinsicht von Anfang an hauptsächlich der Ablagerung bergbaulicher Abfälle. Die rechtliche Einordnung als bergbauliche Anlage erfolgte mit der Genehmigung des ersten bergrechtlichen Betriebsplanes im Jahre 1985 auf der Grundlage des Berggesetzes der DDR. Auch mit dem Inkrafttreten der Geltung des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG) vom 27. August 1986 auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt am 3. Oktober 1990 änderte sich daran nichts. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 galt dieses Gesetz (sowie die darauf folgenden Abfallgesetze) nicht für Abfälle, die beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Bodenschätzen in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben anfallen. Damit war spätestens seit diesem Zeitpunkt eine Anwendung abfallrechtlicher Vorschriften nicht mehr gegeben. Frage 6: In welchem Umfang unterstützen zusätzliche Umweltfachkräfte mit entsprechender Sach- und Fachkenntnis die Arbeit des Landesbergamtes? Antwort zu Frage 6: Das LAGB wird im Rahmen der Beteiligungsverfahren bergrechtlicher Betriebspläne durch entsprechende Fachbehörden in seinen Tätigkeiten unterstützt. Jährlich werden etwa zweihundert Betriebsplanverfahren mit Beteiligung anderer Fachbehörden beim LAGB durchgeführt. 3 Frage 7: Gab es 1998 ein Amtshilfeersuchen des LAGB an den Altmarkkreis in Sachen Brüchau? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Antwort zu Frage 7: Das Bergamt Staßfurt hatte sich im Rahmen der Begleitung des Rückbaus von Schlammgruben mit Schreiben vom 17. Juli 1998 im Wege der Amtshilfe an den Altmarkkreis Salzwedel gewandt. Mit dem Schreiben wurde der Altmarkkreis Salzwedel gebeten, nach Aushubarbeiten von Bohrschlammgruben im Einzelfall bei Vorortbefahrungen aufgrund der territorialen Nähe teilzunehmen, da die freigelegten Bohrschlammgruben nach Beendigung der Aushubarbeiten umgehend zu verfüllen seien. Die „Deponie“ Brüchau wird in diesem Schreiben nicht erwähnt.