Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3637 23.11.2018 (Ausgegeben am 23.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Entwicklung des Bedarfes an Kita-Plätzen Kleine Anfrage - KA 7/1987 Vorbemerkung des Fragestellenden: Insbesondere in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts scheint der Bedarf an Kita- Plätzen zu steigen. Nicht nur in den Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau- Roßlau gibt es erhebliche Bemühungen der Nachfrage gerecht zu werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie stellte sich in den kreisfreien Städten und Landkreisen zum 31. Dezember 2017 der Auslastungsgrad bei den vorhandenen Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft dar? 2. Wie viele freie Kitaplätze gab es in den kreisfreien Städten und Landkreisen zum 31. Dezember 2017 bei den vorhandenen Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft? 3. Wie verteilten sich die freien Plätze in den Stadtteilen der kreisfreien Städte und in den Ortschaften jeder einzelnen Gemeinde Sachsen-Anhalts? Die Fragen 1. bis 3. werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung lagen die angefragten Daten nicht vor, sodass sie bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe abgefordert wurden. Eine Feindifferenzierung nach Stadtteilen und Gemeinden (Frage 3.) war von den örtlichen Trägern in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Die Antworten sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. Die Antworten aus dem Altmarkkreis Salzwedel und dem Landkreis Mansfeld-Südharz differenzieren nicht zwischen Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft. Die Angaben des Altmarkkreises Salzwedel beziehen sich abweichend auf den Stichtag 01.10.2017: 2 Gesamtkapazität gemäß der am 31.12.2017 gültigen Betriebserlaubnis Ist-Belegung (Betreuungsverträge) am 31.12.2017 Auslastungsgrad am 31.12.2017 in Prozent Anzahl der freien Plätze am 31.12.2017 Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld 6.570 5.646 85,94 924 Bördekreis 10.197 9.081 89,06 1.116 Burgenlandkreis 9.512 8.085 85,00 1.427 Dessau-Roßlau 3.017 2.846 94,33 171 Stadt Halle 4.930 4.654 94,40 276 LK Harz 9.471 7.871 83,11 1.600 Jerichower Land 3.954 3.682 93,12 272 Stadt Magdeburg 458 446 97,38 12 Mansfeld-Südharz Saalekreis 8.286 7.304 88,15 982 Salzlandkreis 4.852 3.968 81,78 884 Stendal 6.208 5.302 85,41 906 Wittenberg 4.558 3.981 87,34 577 gesamt 72.013 62.866 87,30 9.147 Kommunale Träger keine Angabe keine Angabe Gesamtkapazität gemäß der am 31.12.2017 gültigen Betriebserlaubnis Ist-Belegung (Betreuungsverträge) am 31.12.2017 Auslastungsgrad am 31.12.2017 in Prozent Anzahl der freien Plätze am 31.12.2017 Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld 4.479 3.957 88,35 522 Bördekreis 3.832 3.553 92,72 279 Burgenlandkreis 3.990 3.599 90,20 391 Dessau-Roßlau 2.251 2.079 92,36 172 Stadt Halle 6.037 5.594 92,66 443 LK Harz 5.986 5.361 89,56 625 Jerichower Land 2.544 2.434 95,68 110 Stadt Magdeburg 17.732 16.945 95,56 787 Mansfeld-Südharz Saalekreis 5.475 4.649 84,91 826 Salzlandkreis 9.814 8.556 87,18 1.258 Stendal 1.562 1.483 94,94 79 Wittenberg 4.332 3.891 89,82 441 gesamt 68.034 62.101 91,28 5.933 Freie Träger keine Angabe keine Angabe 3 Gesamtkapazität gemäß der am 31.12.2017 gültigen Betriebserlaubnis Ist-Belegung (Betreuungsverträge) am 31.12.2017 Auslastungsgrad am 31.12.2017 in Prozent Anzahl der freien Plätze am 31.12.2017 Altmarkkreis Salzwedel 6.210 5.571 89,71 639 Anhalt-Bitterfeld 11.049 9.603 86,91 1.446 Bördekreis 14.029 12.634 90,06 1.395 Burgenlandkreis 13.502 11.684 86,54 1.818 Dessau-Roßlau 5.268 4.925 93,49 343 Stadt Halle 10.967 10.248 93,44 719 LK Harz 15.457 13.232 85,61 2.225 Jerichower Land 6.498 6.116 94,12 382 Stadt Magdeburg 18.190 17.391 95,61 799 Mansfeld-Südharz 8.865 7.690 86,75 1.175 Saalekreis 13.761 11.953 86,86 1.808 Salzlandkreis 14.666 12.524 85,39 2.142 Stendal 7.770 6.785 87,32 985 Wittenberg 8.890 7.872 88,55 1.018 gesamt 155.122 138.228 89,11 16.894 Kommunale und Freie Träger gesamt 4. In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung mit dem Haushalt 2019 dieser Entwicklung Rechnung zu tragen? 5. Welche Gründe könnten ein Kita-Bau-Förderprogramm des Landes für die Kommunen rechtfertigen, in denen der Auslastungsgrad bei den vorhandenen Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft besonders hoch ist und in denen es nur wenige freie Plätze gibt? 6. Welche Konditionen sollten für ein solches Kita-Bau-Förderprogramm des Landes gelten? Die Fragen 4. bis 6. werden zusammen beantwortet. Die Bedarfsplanung und das Vorhalten geeigneter Betreuungsplätze sind Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Im Haushalt 2019 sind keine Landesmittel für Investitionen im Kita-Bereich eingestellt. 7. In welcher Höhe hat das Land Sachsen-Anhalt die im Rahmen des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel zum Stand 30. Juni 2018 im laufenden Haushaltsjahr abgerufen ? Im ersten Halbjahr des Jahres 2018 wurden von Sachsen-Anhalt Mittel in Höhe von 3.370.000 EUR abgerufen.