Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3645 23.11.2018 (Ausgegeben am 26.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Wald (AfD) Förderung des Studierendenrates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Kleine Anfrage - KA 7/2063 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg tritt in seiner Selbstdarstellung gern als politisches Sprachrohr der Studierendenschaft auf. Sei es bei der Organisation von linken Demonstrationen, sog. „antirassistischen“ Campusfesten , politischen Konzerten, oder von „antifaschistischen“ Vortragsveranstaltungen. Insbesondere bei Demonstrationen üben sich die Vertreter des Studierendenrates dabei im Schulterschluss mit radikal linken bis linksextremistischen Gruppen. Da der Studierendenrat diese Demonstrationen häufig mit ihm zur Verfügung stehenden Geldern subventioniert und ein Teil des Etats direkt vom Land Sachsen-Anhalt gezahlt wird, besteht in diesem Zusammenhang Klärungsbedarf. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: In welcher Höhe wurde der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stand Oktober 2018) im Rahmen der im Hochschulgesetz festgelegten Grundfinanzierung mit Landesmitteln bezuschusst? Bitte semesterweise aufschlüsseln. Antwort zu Frage 1: Die Zahlungen an die Studierendenschaft der Martin-Luther-Universität sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 2 Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2010 4.805,00 2.402,50 3.714,00 2011 4.090,00 4.090,00 4.090,00 4.090,00 2012 4.356,00 2.178,00 2.178,00 2013 2.600,00 5.950,00 2.850,00 2014 2.764,00 714,00 2.764,00 2.764,00 2015 10.690,00 2016 10.790,00 2017 11.835,00 2018 12.033,00 Die Akten des Jahres 2009 und älter wurden bereits vernichtet. Insofern sind hierfür keine Zahlen mehr verfügbar. Da die Zahlungen quartalsweise vorgenommen wurden , erfolgt auch die Darstellung entsprechend. Ab 2015 wurde aus Gründen der Verwaltungsökonomie auf jährliche Zahlungsweise umgestellt. Frage 1a: Gab es innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stand Oktober 2018) zusätzlich zu den unter 1. erfragten Zahlungen noch weitere Bezuschussungen durch Landesmittel ? Wenn ja, welche? Bitte semesterweise aufschlüsseln nach regelmäßig /unregelmäßig, Höhe der Zahlung, Zweck. Antwort zu Frage 1a: Weitere Bezuschussungen aus Landesmitteln an die Studierendenschaft erfolgten nicht. Frage 2: Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof. Haben diese Prüfungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre tatsächlich stattgefunden? Antwort zu Frage 2: Der Landesrechnungshof (LRH) hat laut eigener Angabe eine solche Prüfung bisher nicht durchgeführt. Frage 2a: Wenn ja, sind in diesem Zusammenhang innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stand Oktober 2018) Unregelmäßigkeiten aufgefallen; wenn möglich bitte entsprechenden Prüfbericht anfügen. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 2a: Die Festlegung der Prüfungsgegenstände liegt aufgrund der unabhängigen Stellung des LRH in dessen Ermessen. 3 Frage 2b: Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen ergriffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 2b: Die Beantwortung entfällt. Es wird auf die Ausführungen zu Frage 2a verwiesen. Frage 2c: Wie bewertet die Landesregierung die Haushaltsführung des Studierendenrates insgesamt? Antwort zu Frage 2c: Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solches Glied der Hochschule (Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt , HSG LSA § 65, Abs. 1). Der Landeszuschuss für die Studierendenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird durch die Hochschule gegen detaillierte Rechnungslegung an den Studierendenrat (Organ der Studierendenschaft) weitergereicht , d. h. die zugehörigen Ausgaben werden vom Studierendenrat durch Kopien der Rechnungsbelege nachgewiesen. Im Übrigen bewirtschaftet der Studierendenrat seine Finanzen selbständig unter Beiziehung eines Steuerberaters. Die Rechenschaftslegung erfolgt satzungsgemäß entsprechend der Finanzordnung der Studierendenschaft vom 29. Oktober 2012 - Abl. 2012, Nr. 10, S. 29 ff., zuletzt geändert am 9. April 2018 - Abl. 2018, Nr. 4, S. 1). Beanstandungen bzw. Auffälligkeiten sind der Landesregierung hierbei nicht bekannt. Frage 3: Aus den öffentlich einsehbaren Protokollen des Studierendenrates geht hervor, dass der in den Studierendenrat eingegliederte „Arbeitskreis Protest“ häufig politische Demonstrationen (u. a. finanziell und infrastrukturell) unterstützt. Wie bewertet die Landesregierung die Unterstützung des Bündnisses „Kick them Out“ bei den Demonstrationen am 11. Juli 2018 und 28. Oktober 2018, welches sich offen mit gewalttätigen Linksextremen solidarisiert und auf seinen Demonstrationen vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen wie der sog. „Gesellschaftskritische Odyssee“ eine Plattform bietet durch den Studierendenrat ? Frage 3a: Wie bewertet die Landesregierung die Unterstützung der Demonstration „Refugees Welcome to Paulusviertel“, welche vom, durch den Landesverfassungsschutz als gewaltbereite linksextreme Gruppe eingestuften, „Offenen Antifaplenum “ mitorganisiert und mitdurchgeführt wurde? Antwort zu Frage 3 und 3a: Dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist nicht bekannt, dass am 11. Juli 2018 und 28. Oktober 2018 Veranstaltungen des Bündnisses „Kick them out“ stattfanden. Es liegen aber Informationen über Veranstaltungen des Bündnisses „Kick them out“ am 11. Juli 2017 und am 28. Oktober 2017 vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Anfragesteller Informationen im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen begehrt . 4 Der Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt sammelt Informationen insbesondere über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse , d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen konkrete Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, Gegenstand der Beobachtung. Bei dieser Beobachtung werden auch Informationen darüber erlangt, ob Extremisten auch an Veranstaltungen nicht extremistischer Gruppierungen teilnehmen . Der Landesregierung ist daher bekannt, dass sowohl an den genannten Veranstaltungen des Bündnisses „Kick them Out“ als auch an einer Demonstration unter dem Motto „Refugees Welcome to Paulusviertel“ am 19. September 2015 in Halle (Saale) in extremistischen Zusammenhängen aktive Personen beteiligt waren. Die Veranstaltungen berührten Themen, für die sich vor allem auch demokratische Institutionen und Personen engagieren und zu denen sie sich gebührend einbringen wollen. Aufgrund scheinbar gemeinsamer Interessen besteht grundsätzlich die Gefahr , dass es zu einer positiveren Wahrnehmung extremistischer Positionen in Teilen der Gesellschaft kommt. Dies erlaubt es Extremisten, diverse Kooperationsformen mit unterschiedlichen politischen Richtungen zu bilden. Die in diesem Zusammenhang positive Wahrnehmung beziehungsweise die Akzeptanz extremistischer Positionen durch nicht extremistische Akteure führt in der Folge auch zu einer Erosion der Abgrenzung zwischen Extremisten und Demokraten. Extremisten streben danach, ihre extremistischen Positionen und ihre demokratiefeindliche Ideologie zwecks Herstellung einer Anschlussfähigkeit zu verschleiern. Über eine finanzielle oder infrastrukturelle Unterstützung des Bündnisses „Kick them Out“ seitens des Studierendenrates liegen der Landesregierung hingegen keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Laut Protokollen des Studierendenrates wird die Internetseite https://hosenrunter .noblogs.org/ von Mitgliedern des in den Studierendenrat eingegliederten „Arbeitskreis Antifa“ betrieben. Liegen der Landesregierung Informationen vor, die dies bestätigen? Antwort zu Frage 4: Die Internetseite https://hosenrunter.noblogs.org ist ein so genanntes „Antifa- Infoportal“, wo nach eigenen Aussagen „Recherchen, Hintergrundartikel und Informationen zu Neonazis, rechten Strukturen und ihren Netzwerken“ veröffentlicht werden. Zu den Betreibern der Internetseite https://hosenrunter.noblogs.org liegen hier keine Erkenntnisse vor. Frage 4a: Sind der Landesregierung Straftaten im Zusammenhang mit dieser Internetseite bekannt? Wenn ja, welche? Antwort zu Frage 4a: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen derzeit insoweit vor, als je ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz sowie wegen des Verdachts der Verleumdung bekannt sind.