Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3648 23.11.2018 (Ausgegeben am 27.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Fahrsicherheits- und Deeskalationstraining im Rettungsdienst Kleine Anfrage - KA 7/2075 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nachfolgende Fragen zielen auf Fahrer von Rettungsmitteln im bodengebundenen Rettungsdienst, wie beispielsweise Fahrern von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen , Intensivtransportwagen, Krankentransportwagen und Ähnlichem. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Gesetze, Verordnungen bzw. Richtlinien regeln in Sachsen-Anhalt die Durchführung von Fahrsicherheits- und Deeskalationstrainings für Fahrer im Rettungsdienst? Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Fahrsicherheits- und Deeskalationstrainings sind nicht bekannt. Die Aus- und Fortbildungspflicht für das nichtärztliche medizinische Personal ist in den jeweiligen Ausbildungsverordnungen für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter geregelt. Durch den Träger des Rettungsdienstes können ergänzende Vorgaben, zum Beispiel im Rahmen von Vergabeverfahren der Leistungen oder in Rettungsdienstbereichsplänen , gemacht werden. Einige Leistungserbringer des Rettungsdienstes haben eine eigene Fortbildungsrichtlinie. 2 2. Sind diese Trainings verpflichtend, wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen bzw. wie häufig müssen solche Trainings durchgeführt werden? 3. Wurden die Vorgaben aus Frage 2 eingehalten? Wie häufig wurden solche Trainings durchgeführt? Bitte jeweils nach Fahrsicherheits- und Deeskalationstraining und nach Landkreisen aufschlüsseln. 4. Sofern die vorgeschriebenen Fristen bzw. Zeiträume für die Trainings nicht eingehalten wurden, nennen sie bitte Gründe? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. 5. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung notwendig und geeignet, um evtl. Missstände im Bereich der Fahrsicherheitsund Deeskalationstrainings im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt wirksam zu bekämpfen? Der Landesregierung sind keine solchen Missstände in Sachsen-Anhalt bekannt . In Sachsen-Anhalt ist der Rettungsdienst eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe obliegt es den Trägern des Rettungsdienstes, in eigener Zuständigkeit entsprechende Vorgaben zu machen und sich geeigneter Leistungserbringer zu bedienen.