Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3651 23.11.2018 (Ausgegeben am 27.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Behindertenparkplätze am Universitätsklinikum Halle Kleine Anfrage - KA 7/2082 Vorbemerkung des Fragestellenden: Durch Bürgeranfragen wurde ich auf die Parksituation für Menschen mit Behinderung (en) am Universitätsklinikum Halle (Standort Ernst-Grube-Straße) hingewiesen. Bis vor einiger Zeit waren direkt am Eingang des Universitätsklinikums mehrere Behindertenparkplätze ausgewiesen. Diese wurden jedoch in Privatparkplätze umgewandelt . Die im Parkhaus des Universitätsklinikums vorhandenen Behindertenparkplätze seien, so die Aussagen, mit einem deutlich weiteren Weg verbunden, der zudem durch den fließenden Verkehr führt und, durch die Wegführung über Rampen, insbesondere für Rollstuhlfahrer*innen ungünstig ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Täglich besuchen fast 2.000 ambulante Patienten den Standort in der Ernst-Grube- Straße 40, hinzukommen die stationären Patienten sowie deren Besucher, zudem fast 2.000 Mitarbeiter und die für den Betrieb des Universitätsklinikums Halle (Saale) notwendigen täglichen Lieferfahrzeuge, sowie in den Vorlesungszeiten die Studierenden . Leider ist die Zahl der Parkplätze aus räumlichen Gründen jedoch stark begrenzt . 2 Frage 1: Wer betreibt das Parkhaus des Universitätsklinikums Halle und die am Standort vorgehaltenen weiteren Parkplätze? Mit der Eröffnung des Parkhauses und der Parkraumbewirtschaftung durch die Stadt Halle in den umliegenden Straßen wurde auch eine entgeltliche Parkplatzbewirtschaftung auf den Flächen des Universitätsklinikums Halle (Saale) installiert, welche ausschließlich den Mitarbeitern des Hauses zur Verfügung stehen. Der Klinikumsvorstand hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 2008 die Einführung der entgeltpflichtigen Parkplatzbewirtschaftung beschlossen und folgt damit der Vorgabe des Landes und des Landesrechnungshofes (LRH), auf die Nutzung aller Stellplätze Parkgebühren zu erheben. Das Parkhaus wird durch einen privaten Investor betrieben (A. Himmelreich GmbH & Co. KG). Das Universitätsklinikum Halle (Saale) stellte diesem lediglich das Grundstück zur Verfügung. Die Einhaltung bauordnungsrechtlicher bzw. öffentlicher Vorschriften sowie die Gestaltung der Parkgebühren obliegen demnach dem Bauherrn des Parkhauses. Dieses ist seit der Inbetriebnahme den Patienten und Besuchern vorbehalten. Frage 2: Wo wurden für die weggefallenen Behindertenparkplätze Ersatzparkmöglichkeiten geschaffen? Welche weiteren Parkflächen werden für Menschen mit Behinderung (en) am Universitätsklinikum Halle vorgehalten? Leider wirkt sich die beengte Parksituation auf dem Gelände des Universitätsklinikums auch auf die Möglichkeiten von Schwerbehindertenparkflächen aus. So ist es nur möglich, Schwerbehindertenparkflächen für die Mitarbeiter des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät auszuweisen. Für Patienten und Besucher stehen Schwerbehindertenparkflächen im Parkhaus zur Verfügung, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen entsprechend der geltenden Vorschriften berücksichtigen (3,50 m Breite). Diese Stellplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Parkhausausgang und somit zum Haupteingang des Universitätsklinikums Halle (Saale). Die Anordnung des Parkhauses in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang des Klinikums wurde insbesondere aus Gründen kurzer Wegstrecken für die Patienten und Besucher des Hauses gewählt. Bereits vor der Einfahrt in das Parkhaus kann ein im Außenbereich stehender Wachschutz-Vertreter informiert werden, dass Hilfe benötigt wird. Dieser nimmt dann Kontakt mit den entsprechenden Mitarbeitern des Hauses auf, die daraufhin Hilfe organisieren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, über die Einfahrt Kreuzvorwerk auf das Gelände des Universitätsklinikums zu gelangen und einen freien Parkplatz in der Nähe des gewünschten Eingangs zu suchen. Die erste Stunde des Parkens ist kostenlos. In dieser Zeit ist beispielsweise das Bringen oder Abholen eines Patienten etwa zum/vom Bettenhaus 1 problemlos zu realisieren. Danach fallen die am Terminal ersichtlichen Parkgebühren an. Diese geschilderte Ausnahme wurde im Interesse der Patienten und Besucher getätigt, um bei mobilitätseingeschränkten Patienten kürzere Wege zu ermöglichen. 3 Frage 3: Gab es zur Umwidmung der Parkflächen Absprachen mit der Leitung des Universitätsklinikums ? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde einer Umwidmung zugestimmt? Inwieweit wurde der Behindertenbeauftragte in die Entscheidung einbezogen? Die Umwidmung der Parkflächen sowie die Einführung der entgeltlichen Parkraumbewirtschaftung sind vom Vorstand des Universitätsklinikums Halle (Saale) im Jahr 2008 beschlossen worden. Damit wurde der Vorgabe des Landes und des Landesrechnungshofes , auf die Nutzung aller Stellplätze Parkgebühren zu erheben, entsprochen . Die Umwidmung der Parkflächen am Universitätsklinikum Halle (Saale) erfolgte zum einen aufgrund der Vorgabe des Landes Sachsen-Anhalt und des LRH und zum anderen, weil im Parkhaus eine ausreichende Anzahl an Behindertenparkflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Patienten sind laut Erbbaurechtsvertrag - vgl. Punkt 4 - dem Parkhaus zuzuführen, deswegen stellt das Universitätsklinikum Halle (Saale) auf dem Gelände ausschließlich für eigene Mitarbeiter Behindertenflächen zur Verfügung. Die Parksituation auf dem Gelände des Universitätsklinikums ist mehrfach mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Halle sowie dem Behindertenbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt - auch in Vor-Ort-Terminen - erörtert worden. Beide haben die getroffenen Maßnahmen anerkannt. Frage 4: Welche weiteren Absprachen zur Parkraumbewirtschaftung gibt es zwischen Universitätsklinikum und Parkhausbetreiber? Wie unter Punkt 1 beschrieben, stellt das Universitätsklinikum Halle (Saale) dem Parkhausbetreiber lediglich das Grundstück zur Verfügung. Mit dem Parkhausbetreiber wurde ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen und darin vereinbart, dass sich mit Inbetriebnahme des Parkhauses der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten gegenüber verpflichtet, jeglichen Wettbewerb, bezogen auf Patienten- und Besucherverkehr und gleich in welcher Form, sowohl auf dem Erbbaugrundstück als auch auf der beim Grundstückseigentümer verbleibenden Restfläche, in der darüber hinaus im Umkreis von bis zu 500 m von den Krankenhausgrundstücken entfernten Nachbarschaft sowie auf dem gesamten Krankenhausgelände zu unterlassen. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen diese Verpflichtung, so ist er nach obiger schriftlicher Abmahnung dem Erbbauberechtigten gegenüber zum Ersatz jeglichen Schadens verpflichtet. Frage 5: Wie schätzen die Landesregierung und das Universitätsklinikum Halle die Parksituation für Menschen mit Behinderung(en) ein? Das Universitätsklinikum Halle (Saale) würde es begrüßen, wenn im öffentlichen Verkehrsraum der Ernst-Grube-Straße in Höhe des Haupteingangs des Universitätsklinikums - zum Beispiel auf den derzeitigen Taxi-Parkplätzen - Behindertenparkplätze eingerichtet werden, um den Inhabern einer Sonderparkgenehmigung nach § 46 StVO behindertengerechtes und kostenfreies Parken zu ermöglichen. 4 Frage 6: Wie schätzen die Landesregierung und das Universitätsklinikum Halle die Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Parkhauses und der Parkflächen ein? Mit dem Betreiber des Parkhauses und der Parkflächen besteht nach wie vor eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.