Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3667 26.11.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Einfluss des Haushaltsgesetzgebers auf EU-Programme Kleine Anfrage - KA 7/2079 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie hoch ist das geplante Budget der einzelnen EU-Programme (EFRE, ESF, ELER, EMFF) für Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2014 bis 2020 aufgeschlüsselt nach EU-Mitteln, Bundesmitteln, die direkt vom Bund gezahlt werden, Bundesmittel, die über den Landeshaushalt etatisiert werden, Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sonstigen öffentlichen Mitteln, privaten Mitteln insgesamt? Nachfolgende Tabelle stellt das geplante Budget für die EU-Programme EFRE, ESF und ELER für die Förderperiode 2014 - 2020 dar. Tab. 1: Budget EFRE, ESF und ELER 2014 – 2020 EFRE ESF ELER EU-Mittel 1.427.495.230 € 611.783.670 € 859.308.363 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 11.450.000 € 23.756.500 € 0 € Bundesmittel über Landeshaushalt 38.339.549 € 1.357.143 € 71.098.107 € Landesmittel 106.697.792 € 87.926.959 € 90.505.886 € kommunale Mittel 120.512.404 € 5.971.097 € 76.257.670 € Private 61.088.376 € 28.091.797 € 142.687.976 € Andere 78.451.712 € 6.199.566 € 0 € Gesamt 1.844.035.063 € 765.086.732 € 1.239.858.002 € 2 Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) wird in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2014 - 2020 nicht eingesetzt. Für den ELER gilt, dass die geplanten Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) eingesetzt werden, wobei die Finanzierung des Bundes 60 % und des Landes 40 % beträgt. Kirchliche Ausgaben (sonstige öffentliche Mittel) sind den öffentlichen Ausgaben der Kommunen gleichgestellt und werden daher nicht getrennt ausgewiesen. 2. Wie hoch sind die Bewilligungs- und Zahlungsstände zum Zeitpunkt des letzten in 2018 gestellten Zahlungsantrages und im Verhältnis zu dem Betrag , den die EU bis maximal für das Jahr 2018 gebunden hat - unterschieden nach EU-Fonds und aufgeschlüsselt nach EU-Mitteln, Bundesmitteln, die direkt vom Bund gezahlt werden, Bundesmittel, die über den Landeshaushalt etatisiert werden, Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sonstigen öffentlichen Mitteln, privaten Mitteln? Im Jahr 2018 wurde für den EFRE noch kein Zahlungsantrag gestellt. Es ist geplant , mit Datenstand Mitte/Ende November 2018 auch für den EFRE einen Zahlungsantrag zu stellen. Die Angaben für den ESF tragen den Datenstand 16.02.2018 für den zuletzt im Jahr 2018 gestellten Zahlungsantrag. Es ist geplant, einen weiteren ESF- Zahlungsantrag im Jahr 2018 zu stellen. Tab. 2: Stand Bewilligungen ESF per 16.02.2018 ESF EU-Mittel 310.956.294 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 17.830.234 € Bundesmittel über Landeshaushalt 900.200 € Landesmittel 48.482.016 € kommunale Mittel 1.799.514 € Private 14.337.598 € Andere 544.471 € Gesamt 394.850.327 € Den ELER betreffend erfolgt für die Darstellung von Bewilligungen und Auszahlungen von Bundesmitteln keine getrennte Erfassung der Bundesmittel, die direkt vom Bund gezahlt werden und der Bundesmittel, die über den Landeshaushalt etatisiert werden, da diese getrennte Kategorisierung in den Datenerfassungssystemen Profil c/s und ravel c/s nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus gilt, dass der Anteil an kommunalen, gleichgestellten und privaten Mitteln hinsichtlich der Bewilligungen (bewilligt werden nur ELER-, Bundesund Landesmittel) durch die Zahlstelle des MULE im Datenerfassungssystem Profil c/s und ravelc/s nicht ausgewertet werden kann, da es sich hier um die Eigenmittel der Begünstigten handelt. Eine solche Darstellung ist daher nur für erfolgte Auszahlungen möglich. 3 Tab. 3: Stand Bewilligungen ELER per 30.09.2018 ELER EU-Mittel 506.887.687 € Bundesmittel 28.835.334 € Landesmittel 43.795.120 € Gesamt 579.518.141 € Tab. 4: Stand Zahlungen ESF per 16.02.2018 ESF EU-Mittel 100.549.580 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 4.950.876 € Bundesmittel über Landeshaushalt 702.303 € Landesmittel 17.103.887 € kommunale Mittel 516.474 € Private 4.364.916 € Andere 380.466 € Gesamt 128.568.502 € Tab. 5: Stand Zahlungen ELER per 30.09.2018 ELER EU-Mittel 160.742.971 € Bundesmittel 16.434.078 € Landesmittel 16.917.003 € kommunale Mittel 14.600.924 € Private 28.911.841 € Gesamt 237.606.817 € Für den ELER gilt, dass bis einschließlich 2018 die Europäische Kommission 214.944.776 € an ELER-Mitteln gebunden hat, die gemäß der n+3-Regelung bis zum 31.12.2018 auszuzahlen sind. Abzüglich der per 30.09.2018 getätigten Auszahlungen und der von der Europäischen Kommission gezahlten Vorschüsse sind durch das Land bis zum 31.12.2018 noch rund 33 Mio. € ELER-Mittel auszuzahlen . Für den ESF hat die Europäische Kommission unter Berücksichtigung der gezahlten Vorschüsse 96.586.365,56 € an EU-Mitteln gebunden, die gemäß der n+3-Regelung bis zum 31.12.2018 auszuzahlen sind. Abzüglich der per 16.02.2018 getätigten Auszahlungen hat das Land bereits 6.222.722,32 € mehr als bis 2018 von der Europäischen Kommission gebunden wurden, erhalten. Damit erfolgte bereits ein Vorgriff auf die Folgejahre. 4 3. Wie hoch sind - nach Stellung des letzten Zahlungsantrages im Jahr 2018 - die für die Haushaltsjahre der Förderperiode 2014 bis 2020 verbleibenden Mittel aufgeschlüsselt nach EU-Mitteln, Bundesmitteln, die direkt vom Bund gezahlt werden, Bundesmittel, die über den Landeshaushalt etatisiert werden , Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sonstigen öffentlichen Mitteln, privaten Mitteln? Im Jahr 2018 wurde für den EFRE noch kein Zahlungsantrag gestellt. Für den ESF ergeben sich somit folgende, im Vergleich zum Plan, noch nicht verausgabte Mittel: Tab. 6: Verbleibende Mittel ESF per 16.02.2018 ESF EU-Mittel 511.234.090 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 18.805.624 € Bundesmittel über Landeshaushalt 654.840 € Landesmittel 70.823.072 € kommunale Mittel 5.454.623 € Private 23.726.881 € Andere 5.819.100 € Gesamt 636.518.230 € Der Abgleich zwischen den bereits kumulativ getätigten Ist-Auszahlungen per 30.09.2018 und dem maßnahmenbezogenen Finanzierungsplan ELER ergibt, dass, anteilig errechnet, noch folgende Auszahlungen im Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2023 zu tätigen sind: Tab. 7: Verbleibende Mittel ELER per 30.09.2018 ELER EU-Mittel 698.458.399 € Bundesmittel 57.789.581 € Landesmittel 73.564.500 € kommunale Mittel 61.983.344 € Private 115.978.886 € Gesamt 1.007.774.710 € 4. Wie sind für die verbleibenden Haushaltsjahre der aktuellen EU- Förderperiode die zukünftigen Zahlungen von EU-Programmmitteln nach Jahren geplant aufgeschlüsselt nach EU-Mitteln, Bundesmitteln, die direkt vom Bund gezahlt werden, Bundesmittel, die über den Landeshaushalt etatisiert werden, Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sonstigen öffentlichen Mitteln, privaten Mitteln und inwieweit liegen für diese Haushaltsjahre bereits Bewilligungen oder sonstige Festlegungen vor? 5 Folgende Planungswerte liegen für EFRE und ESF vor: Tab. 8: Planwerte laut Operationellem Programm EFRE (OP EFRE) OP 2019 OP 2020 Gesamt EU-Mittel 207.950.160 € 215.228.104 € 423.178.264 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 1.874.686 € 1.652.608 € 3.527.294 € Bundesmittel über Landeshaushalt 6.090.815 € 6.212.694 € 12.303.509 € Landesmittel 14.496.721 € 15.314.637 € 29.811.358 € kommunale Mittel 17.347.062 € 15.108.449 € 32.455.511 € Private 9.847.729 € 10.044.783 € 19.892.512 € Andere 14.948.605 € 15.074.865 € 30.023.470 € Gesamt 272.555.778 € 278.636.140 € 551.191.918 € Tab. 9: Planwerte laut Operationellem Programm ESF (OP ESF) OP 2019 OP 2020 Gesamt EU-Mittel 90.859.639 € 92.677.760 € 183.537.399 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 3.197.092 € 3.261.071 € 6.458.163 € Bundesmittel über Landeshaushalt 201.557 € 205.591 € 407.148 € Landesmittel 12.956.824 € 13.216.091 € 26.172.915 € kommunale Mittel 927.070 € 945.622 € 1.872.692 € Private 4.399.893 € 4.487.935 € 8.887.828 € Andere 1.085.517 € 1.107.232 € 2.192.749 € Gesamt 113.627.592 € 115.901.302 € 229.528.894 € Folgende Bewilligungen wurden mit Datenstand 31.08.2018 für EFRE und ESF ausgesprochen: Tab. 10: Bewilligungen nach Haushaltsjahren EFRE per 31.08.2018 2019 2020 2021 2022 2023 EU-Mittel 150.964.521 € 70.243.034 € 19.404.674 € 7.632.282 € 2.651.642 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bundesmittel über Landeshaushalt 10.990.864 € 3.561.052 € 619.085 € 0 € 0 € Landesmittel 16.115.945 € 7.991.689 € 3.341.906 € 1.496.688 € 1.144.140 € kommunale Mittel 13.166.402 € 5.380.808 € 760.703 € 0 € 0 € Private 6.717.069 € 1.094.554 € 37.422 € 0 € 0 € Andere 5.403.353 € 5.458.876 € 22.655 € 0 € 0 € Gesamt 203.358.154 € 93.730.014 € 24.186.444 € 9.128.970 € 3.795.782 € 6 Tab. 11: Bewilligungen nach Haushaltsjahren ESF per 31.08.2018 2019 2020 2021 2022 2023 EU-Mittel 51.446.898 € 29.201.952 € 9.507.932 € 4.605.886 € 732.945 € Bundesmittel ohne Landeshaushalt 7.402.682 € 5.523.703 € 449.399 € 0 € 0 € Bundesmittel über Landeshaushalt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Landesmittel 7.372.595 € 5.601.535 € 1.566.733 € 951.963 € 327.178 € kommunale Mittel 387.362 € 116.323 € 0 € 0 € 0 € Private 5.632.220 € 2.395.719 € 352.969 € 0 € 0 € Andere 147.610 € 75.272 € 0 € 0 € 0 € Gesamt 72.389.367 € 42.914.505 € 11.877.033 € 5.557.849 € 1.060.122 € Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014, Anhang I, Nr. 10.1 ff. gibt es - im Unterschied zum EFRE und ESF - für den ELER keine nach Jahren unterteilte Finanzplanung für die nationalen Kofinanzierungsmittel (Bundes- und Landesmittel, kommunale Mittel) sowie für die Eigenbeteiligungen der privaten Begünstigten, wobei letztere nicht als nationale Kofinanzierung abgerechnet werden dürfen. Eine jährliche Darstellung im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) umfasst demzufolge nur die ELER-Mittel, die nachfolgend dargestellt werden. In Erfüllung des aktuell geltenden Finanzplanes V3/2016 mit einem Gesamtvolumen an EU-Mitteln in Höhe von 859,3 Mio. € wurden durch die Maßnahmen umsetzenden Ressorts: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen- Anhalt (MULE), Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (MB), Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI), Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF), Referat 35, EU- Verwaltungsbehörde ELER und Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung (MW) mit entsprechenden EU-Mittelanmeldungen zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs (HPE) für das Haushaltsjahr 2019 und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 im Einzelplan 13 Kapitel 1390 vorgenommen. Danach ergibt sich für die Umsetzung der EU-Mittel des ELER in Sachsen-Anhalt folgendes Bild: Tab. 12: Haushaltsangaben ELER-Förderung Haushaltsansatz 2018 167.534.200 € Anmeldung Haushaltsansatz 2019 184.958.300 € Anmeldung MIPLA 2020 149.070.500 € Anmeldung MIPLA 2021 123.733.800 € Anmeldung MIPLA 2022 60.437.100 € noch nicht im Haushalt veranschlagter Restbetrag des Finanzplans 56.708.357 € 7 Dementsprechend werden die zur Kofinanzierung der EU-Mittel benötigten nationalen Ausgaben (Landesmittel und GAK-Mittel) für die einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen laut Finanzplan geforderten Beteiligungen an den zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben im Landeshaushalt etatisiert. Im jeweiligen Vorbericht zum Haushaltsplan werden für die EU-Fonds 2014 - 2020 Tabellen abgebildet, die einen Überblick über die Veranschlagung der EU- Mittel sowie der dazugehörigen nationalen Kofinanzierung maßnahmenbezogen im Rahmen des EPLR aufzeigen. Im Ergebnis der letzten Auswertung zum Stand 30.09.2018 liegen Bewilligungen in Höhe von insgesamt 506,9 Mio. € EU-Mittel für den ELER laut aktuellem Statusbericht der Zahlstelle des MULE vor. Die ebenfalls zum Stand 30.09.2018 erfolgten Auszahlungen betragen insgesamt 160,8 Mio. €. Für die zukünftigen Haushaltsjahre der aktuellen EU-Förderperiode verbleiben damit eingegangene und noch auszuzahlende Rechtsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 346,1 Mio. €. 5. Wie hoch sind der Anteil sowie die Summe an Haushaltsmitteln im Landeshaushalt 2019, über deren Verwendung der Haushaltsgesetzgeber disponieren kann, die noch nicht durch eingegangene Rechtsverpflichtungen oder Ähnliches festgelegt sind? Wie haben sich diese Anteile seit 2011 entwickelt ? In welche Bereiche fließen diese Mittel? Die EU-Programme - zusammengefasst in den Operationellen Programmen EFRE und ESF sowie im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes - werden mit Beginn der Förderperiode über deren Laufzeit sukzessive umgesetzt. Sie definieren in abstrakt-genereller Weise inhaltlich und praktisch auch der Höhe nach den Verwendungszweck der Mittel für die Förderperiode und stellen insofern bereits eine Bindung des Landes und damit des Haushaltsgesetzgebers dar. Veränderungen sind nur in den durch die EU zugelassenen Grenzen möglich, etwa im Wege der sogenannten „Umprogrammierung“, einer Änderung der Operationellen Programme, die aber an enge Voraussetzungen gebunden ist. Die haushaltsrechtlich wirksame Bindung der Mittel in Form der Ausreichung von einzelfallbezogenen Förderbescheiden erfolgt dabei nicht in haushaltsjahresmäßigen Schritten, sondern vollzieht sich über den Gesamtzeitraum der Förderperiode und begründet die konkret-individuelle Bindung der Mittel . Im Haushaltsplan des jeweiligen Jahres wiederum werden die voraussichtlich zur Umsetzung der EU-Programme erforderlichen Mittel veranschlagt. Dabei werden die konkreten Bewilligungen ebenso berücksichtigt wie der seitens der EU bereitgestellte Finanzrahmen, der im vorgegebenen zeitlichen Rahmen (Stichwort n+3-Regelung) durch das Land umzusetzen ist. Der Vorbericht zum Haushalt erläutert die Verwendung der Mittel im Einzelnen. Vor diesem Hintergrund kann der Handlungsspielraum also nicht im Sinne einer Addition einzelner Haushaltsansätze beziffert werden. Der Umfang der seit Beginn der Förderperiode bereits ausgesprochenen konkret-individuellen Förderzusagen ergibt sich aus den Ausführungen zu Frage 2. Die noch nicht in dieser Weise gebundenen Mittel der EU stehen wiederum nur in den Grenzen der jewei- 8 ligen Programme zur Verfügung. Insofern hat das Land keine alleinige Gestaltungsbefugnis mehr. 6. Wie hoch sind der jährliche Anteil sowie die jährliche Summe der für institutionelle Förderungen gebundenen Haushaltsmittel im Landeshaushalt seit 2011? In welche Bereiche fließen diese Mittel? Die EU-Mittel und die zur Kofinanzierung dieser herangezogenen Bundes- und Landesmittel werden ausschließlich für Projektfördermaßnahmen verwendet. Zuwendungen an institutionell geförderte Einrichtungen sind in den jeweiligen EU-Programmen des Landes nicht vorgesehen. 7. Wer entscheidet auf Landesebene und auf welcher rechtlichen Grundlage über die Konzipierung und Untersetzung der EU-Programme? Für die laufende Förderperiode 2014 - 2020 hat das Kabinett in seiner auswärtigen Sitzung am 06.03.2012 in Brüssel die Verfahrensschritte und Zuständigkeiten für den Programmierungsprozess beschlossen. Die Federführung dafür erhielt das Ministerium der Finanzen. Die Konzipierung und Untersetzung der EU- Programme erfolgte in einem komplexen Verhandlungsprozess mit der Europäischen Kommission unter Einbeziehung diverser Stakeholder, wie z. B.: Staatskanzlei, Ressorts, Landtagsabgeordnete, Wirtschafts- und Sozialpartner. Dies geschah auf verschiedenen Wegen, wie zum Beispiel über die: Steuerungsgruppe „Fondsübergreifende Programmierung“, Workshopreihe „Zukunftsdialoge - Eine Strategie für mein Land“, Veröffentlichung einschlägiger Dokumente (z. B. Sozioökonomische Analyse) im Europaportal, Berichterstattung in Arbeitskreisen des Landtages, Berichterstattung in den Fachausschüssen des Landtages, Internet-Konsultation zu den Entwürfen der EU-Programme, Auftaktveranstaltung. Rechtliche Grundlagen für die Programmierung sind die Vorgaben in den einschlägigen EU-Verordnungen. Für die Programmierung der EU-Programme für die Förderperiode 2014 – 2020 waren dies insbesondere: Verordnung (EU) Nr. 1301/2013, Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Verordnung (EU) Nr. 1304/2013, Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Für die kommende Förderperiode ab 2021 liegen bisher erste Verordnungsvorschläge vor, die aktuell noch diskutiert und verhandelt werden. 9 8. Mit welchem Verfahren, in welchen Verfahrensschritten soll die Konzipierung und Untersetzung der EU-Programme für die kommende EU- Förderperiode erfolgen? Basierend auf dem Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Kommission vom 02.05.2018 wurden im Mai/Juni 2018 erste Verordnungsvorschläge veröffentlicht, die konkrete Regelungen für die zukünftige Ausgestaltung der Förderperiode 2021 – 2027 enthalten. Die Strategische Clearingstelle hat am 18.09.2018 zwei Positionspapiere1 verabschiedet, in denen sie Stellung zu diesen Verordnungsentwürfen (insb. Instrumenten der Kohäsionspolitik und zu GAP-Strategieplänen) nimmt. Dort wird auch u. a. mit Blick auf Vorfestlegungen für die nächste Förderperiode deutlich, dass der Einsatz der EU-Fonds im Land einer fondsübergreifenden Strategie folgen soll. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat in enger Abstimmung mit den EU-Verwaltungsbehörden EFRE/ESF und ELER im Sommer 2018 einen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung zu ersten Grundsätzen für die Programmierung der Förderperiode 2021 - 2027 angestoßen. Diese sollen Ende November 2018 auf Kabinettsebene diskutiert werden. Wie auch in den Vorjahren wird der Ausgangspunkt für die Ableitung von Handlungsschwerpunkten und den konkreten Programmierungsprozess eine Analyse der Situation des Landes und damit verbundener Herausforderungen sein. Die Federführung für den Programmierungsprozess für die Förderperiode 2021 - 2027 haben die Verwaltungsbehörden mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur. Es ist geplant, unter Vorsitz der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, eine Interministerielle Arbeitsgruppe zur Vorbereitung und Begleitung der Programmierung einzurichten. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Entwürfe der EU-Programme auf bewährte Weise mit den verschiedenen Stakeholdern diskutiert werden. Bei Bedarf werden Workshops zu Themen der Programmierung angeboten. 9. In der aktuellen Förderperiode konnten die EU-Programme u. a. aufgrund spät in Kraft tretender Landesrichtlinien erst lange nach Beginn der Förderperiode anlaufen. In welchem Verfahrensstand befinden sich die Planungen für die kommende EU-Förderperiode und die künftigen EU- Programme aktuell? Der Start der Förderperiode 2014 - 2020 verzögerte sich unter anderem auch deshalb, weil die EU-Rechtsgrundlagen erst sehr spät veröffentlicht wurden (im Dezember 2013 das sog. Grundgesetz der Struktur- und Investitionsförderung und bis in das Jahr 2017 hinein spezielle Rechtsakte der EU-Kommission zu Einzelfragen ). Zudem war die Förderdung erst nach Genehmigung der EU-Programme durch die Europäische Kommission - zuletzt für den EFRE im Dezember 2014 - möglich. 1 Diese können unter https://www.efreporter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=36110361 abgerufen werden. 10 Bezüglich des aktuellen Verfahrensstands zur Planung der Förderperiode 2021 - 2027 wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Was bedeutet die Allokation von Mitteln für die mit der EU auszuhandelnden Programme für die Veranschlagung von Landesmitteln für die nächsten Haushaltsjahre? Die Europäische Kommission hat im Mai 2018 ihre Verordnungsvorschläge für die EU-Kohäsionspolitik nach 2020 vorgelegt. Danach sollen die künftigen nationalen Zuweisungen für Deutschland real um mehr als 20 % gekürzt werden. Die von den ostdeutschen Ländern geforderte besondere Berücksichtigung des demografischen Faktors der Überalterung der Erwerbsbevölkerung und des damit verbundenen Rückgangs des Arbeitskräftepotentials fand bisher leider keinen Eingang in den Verordnungsentwurf. Die Forderung wird jedoch sowohl vom Bundesrat (z. B. BR-Drs. 227/18 (Beschluss)) als auch vom Europäischen Ausschuss der Regionen aufrechterhalten. Außerdem ist seitens der Europäischen Kommission vorgeschlagen, die nationale Kofinanzierung für den Zeitraum nach 2020 auf 45 % beim EFRE/ESF (aktuell 20 %) für bisherige Übergangsregionen wie Sachsen-Anhalt anzuheben. Beim ELER, der künftig nicht mehr Bestandteil der gemeinsamen Dachverordnung für die EU-Struktur- und Investitionsfonds sein soll, soll die nationale Kofinanzierung nach dem Kommissionsvorschlag sogar auf 57 % ansteigen (aktuell 25 %). Die nationale Kofinanzierung kann durch den Bund, das Land und/oder die Kommunen erbracht werden, zum Teil sind auch Beiträge Privater möglich. Diesbezüglich wird gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen die Forderung erhoben, dass die nationale Kofinanzierung für Übergangsregionen nicht über 30 % ansteigen soll. Das Ergebnis der weiteren Beratungen auf EU-Ebene ist insofern noch nicht abzusehen . Jedoch wird voraussichtlich einerseits das Volumen der dem Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehenden EU-Mittel für die Förderperiode 2021 - 2027 geringer sein als in der laufenden Förderperiode, anderseits wird ein erhöhtes Maß an Kofinanzierungsmitteln national aufzubringen sein. Hier wird es darauf ankommen, die nach EU-rechtlich definierten Schwerpunkten konzentriert einzusetzenden Fördermittel durch eine sinnvolle Kombination von Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln zu ergänzen. Die jährliche Untersetzung mit Landesmitteln wird im jeweiligen Haushaltsplanentwurf der Landesregierung dargestellt und ist für die gesamte Förderperiode dem noch auszuarbeitenden Operationellen Programm bzw. dem Strategieplan der gemeinsamen Agrarpolitik für Deutschland zu entnehmen. 11. Welche revolvierenden Finanzierungsinstrumente hat die Landesregierung seit 2000 über die EU-Programme mit Mitteln ausgestattet? Folgende Finanzinstrumente wurden seit 2000 gegenüber der Europäischen Kommission abgerechnet: Förderperiode 2000 – 2006: Darlehensprogramm für KMU Risikokapitalfonds für technologieorientierte KMU (RKF I) 11 Förderperiode 2007 – 2013: KMU-Darlehensfonds Risikokapitalfonds II (RKF II) Ego.SEED-Darlehensfonds Förderperiode 2014 – 2020: Mittelstands- und Gründerdarlehensfonds (MuG) Risikokapitalfonds III (RKF III) 12. Welche revolvierenden Finanzinstrumente hat das Land seit 2000 und aus welchen EU-Programmen aufgelegt, aufgeschlüsselt nach EU-Mitteln, Bundesmitteln , die direkt vom Bund gezahlt werden, Bundesmittel, die über den Landeshaushalt etatisiert werden, Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sonstigen öffentlichen Mitteln, privaten Mitteln? Aus dem ELER wurden seit dem Jahr 2000 keine revolvierenden Finanzinstrumente finanziert. Aus den Operationellen Programmen EFRE und ESF wurden seit 2000 folgende revolvierende Finanzinstrumente aufgelegt: Tab. 13: Aufgelegte Finanzinstrumente EFRE seit 2000 Finanzinstrument EU-Mittel in TEUR nat. Kofinanzierung in TEUR Zusammensetzung der nat. Mittel RKF I 107.577 € 20.963 € + 38.324 € Land + IBG Eigenmittel ego Plus-SEED- Darlehensfonds 10.000 € 0 € entfällt Schienengüterinfrastrukturfonds 3.635 € 0 € entfällt KMU-Darlehensfonds 236.517 € 85.275 € IB/Land2 RKF II 52.182 €3 22.900 €4 IBG Eigenmittel Zukunftsfonds Entsorgungswirtschaft 2.493 € 1.663 € Land RKF III5 36.585 €6 21.000 €7 IBG Eigenmittel8 MuG 107.474 € 34.994 € Land9 KMU-Folgefonds10 entfällt entfällt entfällt 2 Dabei handelt es sich um durch die Investitionsbank am Kapitalmarkt refinanzierte Mittel mit Landesgarantie besichert . 3 Hierbei handelt es sich um den tatsächlich absolut verwendeten EFRE-Anteil; abgerufene EFRE-Mittel: 54.759 TEUR, nicht verbraucht und zurückgezahlt: 2.577 TEUR. 4 Tatsächlich absolut verwendete nationale Kofinanzierung; initialisierte nationale Mittel: 24.007 TEUR. 5 Stand: 30.09.2018 6 Auf das initialisierte Fondsvolumen laut Finanzplan Stand 30.09.2018 (57.585 TEUR) wurden bislang 9.146 TEUR EFRE-Mittel und 7.354 TEUR IBG-Eigenmittel eingezahlt. 7 Auf das initialisierte Fondsvolumen laut Finanzplan Stand 30.09.2018 (57.585 TEUR) wurden bislang 9.146 TEUR EFRE-Mittel und 7.354 TEUR IBG-Eigenmittel eingezahlt. 8 IBG Eigenmittel stammen aus Einnahmen aus erfolgreichen Exits, Rückzahlungen, Beteiligungsentgelten und Zinsen früherer Strukturfondsperioden. 9 Entnahme von Rückflüssen aus dem KMU-Darlehensfonds bzw. dem KMU-Folgefonds. 10 Der KMU-Folgefonds ist aus der Zusammenlegung des KMU-Darlehensfonds und des ego Plus-Seed- Darlehensfonds der Förderperiode 2007 – 2013 hervorgegangen und wurde nicht mit EU-Mitteln kofinanziert. 12 Tab. 14: Aufgelegte Finanzinstrumente ESF seit 2000 Finanzinstrument EU-Mittel Land Landesqualifizierungsdarlehensfonds 616.350 € 205.450 € ESF-Garantiefonds Sachsen-Anhalt 9.000.000 € 3.000.000 € 13. Wie ist der finanzielle Status dieser Finanzierungsinstrumente? Konnten nach Finanzierungsinstrumente unterschieden alle dafür vorgesehenen Mittel aus den EU-Programmen in den unterschiedlichen EU- Förderperioden umgesetzt werden? Sind dabei unterschieden nach Finanzierungsinstrumenten EU-Mittel verfallen? Wie ist unterschieden nach Finanzierungsinstrumenten der Stand der Rückflüsse aus ausgereichten Mitteln ? Wie hoch sind bei den einzelnen Finanzierungsinstrumenten die Ausfälle ? Schienengüterinfrastrukturfonds Trotz intensiver Bemühungen, Gespräche und Anträgen von Eisenbahnunternehmen konnten aus verschiedenen Gründen keine Darlehen ausgereicht werden . Zur Feinsteuerung des OP EFRE 2007 – 2013 und aufgrund des damaligen hohen Bedarfs im Landesstraßenbau wurden die Mittel für Landesstraßenbaumaßnahmen verausgabt. Das Finanzinstrument wurde aufgelöst und nicht gegenüber der Europäischen Kommission abgerechnet. Zukunftsfonds Entsorgungswirtschaft Der Zukunftsfonds Entsorgungswirtschaft wurde mit EU-Mitteln aufgelegt, jedoch zum Abschluss des Operationellen Programms nicht mit abgerechnet, so dass nach Abrechnung keine EU-Mittel verwendet wurden. RKF I, II und III Die IBG hat seit dem Jahr 2001 drei Risikokapitalfonds aufgesetzt, die initial mit 21 Mio. € an Eigenmitteln des Landes Sachsen-Anhalt kofinanziert wurden. Seit 2001 wurden 171 Mio. € an EFRE-Mitteln in diese Fonds gesteuert, von denen 2 Mio. € nicht zeitgerecht ausgereicht werden konnten. Die IBG agiert hierbei als „Dachfondsgesellschaft“. Die Risikokapitalfonds unterscheiden sich allein durch deren Finanzausstattung an EFRE-Mitteln, die entsprechend der jeweiligen Strukturfondsperiode getrennt dargestellt und abgerechnet werden müssen. Alle Fonds verfolgen einen revolvierenden Ansatz, der sich allein aus der Zweckbindung der bereitgestellten EF- RE Mittel ergibt, da die Rückflüsse aus diesen dem gleichen Zweck wieder zugeführt und verwendet werden müssen. Durch die Gestaltung der revolvierenden Fonds konnten durch den Einsatz von Landesmitteln in Höhe von 21 Mio. €, 166 Risikofinanzierungen für Existenzgründer oder junge innovative Unternehmen zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Höhe von 262 Mio. € eingegangen werden. 13 Tab. 15: Status RKF I, II und III per 30.09.2018 Finanzinstru - ment Finanzstatus Nichtverbrauchte Anzahl / Summe der Rückflüsse Ausfälle in Stand 30.09.2018 und zurückgeführte Insgesamt ausgereichter Anzahl der Fälle Liquidität Buchwerte EFRE-Mittel eingegangenen Mittel und Wert in EUR Beteiligungen zum 30.09.2018 Beteiligungen zum 30.09.2018 zum 30.09.2018 zum 30.09.2018 RKF I 46.341 TEUR 5.262 TEUR 0 TEUR 89 / 170.882 TEUR 117.119 TEUR 43 / 77.801 TEUR RKF II 12.247 TEUR 16.452 TEUR 2.577 TEUR 61 / 79.702 TEUR 48.667 TEUR 20 / 23.101 TEUR RKF III 5.145 TEUR 11.369 TEUR 0 TEUR 16 / 11.369 TEUR 277 TEUR 0 TEUR Finanzinstrumente in der Investitionsbank Die in den SEED- und den KMU-Darlehensfonds eingezahlten Mittel konnten vollständig abgerechnet werden. Gegenüber der ursprünglichen Mittelausstattung konnten in den KMU- Darlehensfonds darüber hinaus rd. 61,7 Mio. € nicht gebundene EFRE-Mittel aus anderen Programmen eingezahlt werden, die anderenfalls verfallen wären. Insoweit haben die Finanzinstrumente einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der OP-Umsetzung geleistet und auch für die Steuerung der Verwendung von EU-Mitteln zeigen sich die positiven Eigenschaften derartiger Förderinstrumente. 14 Tab. 16: Status der Finanzinstrumente in der IB Förderinstrument Liquidität 31.12.2016/ 31.12.2017 in EUR Forderungsbestand 31.12.2016/ 31.12.2017 in EUR Summe der ausgereichten Darlehen zum 31.12.16 /31.12.17 in EUR Rückflüsse zum 31.12.2016 in EUR Ausfälle11 in EUR 31.12.2016/ 31.12.2017 Anzahl der Ausfälle ego. Plus SEED DF12 1.183.276,80 9.361.091,72 11.313.900,00 3.345.174,60 118.418,83 1 KMU-DF13 162.243.837,38 185.028.661,20 327.390.636,83 9.510.780,05 9.510.780,05 19 Zukunftsfonds Entsorgungs - wirtschaft 1.735.073,39 1.383.524,68 2.100.000,00 1.007.311,78 0,00 0 KMU – Folgefonds 14 130.563.346,20 180.115.990,60 2.790.506,61 24.058.701,30 4.130.182,15 21 MuG 20.127.786,26 15.155.086,95 15.327.720,00 453.354,00 0,00 0 Landesqualifizierungsdarlehensfonds Nach erfolgtem Programmstart musste der Fonds aufgrund von grundsätzlichen Beanstandungen der Europäischen Kommission zu sog. „Nicht Art. 44-Fonds“ im April 2010 gestoppt werden. Bis dahin konnten nur wenige Darlehensverträge geschlossen werden. Aufgrund der lange strittigen Sachlage zu den „Nicht Art. 44er-Fonds“ wurde im Zuge der Zwischenevaluierung des Operationellen Programms ESF 2007 - 2013 in Abstimmung mit der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF entschieden, den Landesqualifizierungsfonds ganz einzustellen und die freiwerdenden Mittel auf andere ESF-Maßnahmen umzuverteilen. Die Mittelumverteilung erfolgte im Rahmen der ESF-Finanzplanänderung V2.0. Später legitimierte die Europäische Kommission diese Fonds zwar, auf einen erneuten Programmstart verzichtete das Land jedoch zugunsten der Mittelverwendung in anderen Aktionen des Operationellen Programms ESF 2007 - 2013. Nicht durch bestehende Darlehensverträge gebundene Fondsmittel in Höhe von zunächst 705.000 € wurden auf der Grundlage des Nachtrages zum Geschäftsbesorgungsvertrag vom 03./10.12.2013 an den Landeshaushalt erstattet. 11 Ausbuchungen inkl. der ausgefallenen Zinsen 12 Daten vom 31.12.2016. Diese Fonds wurden mit Abschluss der Förderperiode abgerechnet und sind zum 01.01.2017 im KMU-Folgefonds aufgegangen. 13 Daten vom 31.12.2016. Diese Fonds wurden mit Abschluss der Förderperiode abgerechnet und sind zum 01.01.2017 im KMU-Folgefonds aufgegangen. 14 Daten zum 31.12.2017. Der KMU-Folgefonds ist 2017 aus dem KMU-Darlehensfonds und dem SEED- Darlehensfonds der Förderperiode 2007 – 2013 hervorgegangen und wurde nicht erneut mit EU-Mitteln ausgestattet . Die Angaben zu den ausgereichten Darlehen, den Rückflüssen und den Ausfällen im KMU- Darlehensfonds betreffen nur den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2017. Zu beachten ist, dass die Rückflüsse und Ausfälle hauptsächlich aus früher ausgereichten Darlehen der Vorgängerfonds resultieren. Ausfälle sind definiert als nach Verwertung der Sicherheiten und Abschluss gegebenenfalls durchgeführter Insolvenzverfahren uneinbringliche Forderungen. 15 Nach vertragsgemäßem Auslaufen der Darlehensverträge erfolgt aktuell die Endabrechnung des Fonds durch die Investitionsbank gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, in deren Ergebnis die restlichen Fondsmittel abzüglich der aus dem Fondsvermögen zu deckenden Verwaltungskosten der Investitionsbank für die Fondsverwaltung an den Landeshaushalt zurückgeführt werden. Im Rahmen dieses Fonds sind keine Darlehen ausgefallen. ESF-Garantiefonds Sachsen-Anhalt“ Der ESF-Garantiefonds wurde zur Absicherung der Gesamtfinanzierung nicht verkürzbarer Ausbildungen von den Arbeitsagenturen/Jobcentern und Unternehmen nur in geringem Umfang genutzt. Hintergrund dafür waren insbesondere andauernde Bundesratsverfahren zur sogenannten Instrumentenreform bzgl. der Weiterbildungsförderung nach dem SGB III und zu einer Wiedereinführung der 2010 ausgelaufenen Finanzierung des dritten Fortbildungsjahres, die in Erwartung entsprechender gesetzgeberischer Entscheidungen zu massiver Zurückhaltung bei der Nutzung der Fortbildungsmöglichkeiten des SGB III in Kombination mit dem Garantiefonds führten. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF im Juli/August 2013 entschieden, den Garantiefonds zu schließen und aufzulösen und die freiwerdenden Mittel in anderen Aktionen des Operationellen Programms ESF 2007 – 2013 einzusetzen. Die Prüfung der Schlussrechnung wurde am 17.08.2016 abgeschlossen. Alle eingezahlten Fondsmittel zuzüglich Zinserträge und abzüglich der aus dem Fondsvermögen zu deckenden Verwaltungskosten der Investitionsbank für die Fondsverwaltung wurden an den Landeshaushalt erstattet. Im Rahmen dieses Fonds sind keine Garantien ausgefallen. 14. Wer entscheidet über die Fortsetzung von Finanzinstrumenten nach Abschluss einer Förderperiode? Die Verwendung der revolvierten Mittel der Fonds nach Abschluss der Förderperiode erfolgt entsprechend der Bestimmungen der jeweils gültigen Strukturfondsverordnungen . Das sind für die Förderperiode 2007 - 2013 die Verordnung (EU) Nr. 1080/2006 und für die Förderperiode 2014 - 2020 die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Die konkrete Ausgestaltung der Grundsätze für den Zeitraum nach Abschluss der Förderperiode wird vom zuständigen Fachressort in Abstimmung mit der jeweiligen Fondsverwaltung vorgenommen. 16 15. Inwiefern wird der Haushaltsgesetzgeber in diese Verfahren mit einbezogen ? Mit dem jährlichen Haushaltsgesetz und dem Haushaltsplan gewährt der Haushaltsgesetzgeber der Höhe und dem Inhalt nach begrenzte Ausgabeermächtigungen . Er bestimmt damit den fiskalischen Handlungsrahmen der Exekutive. Die Gestaltungsbefugnis des Haushaltsgesetzgebers ist dabei freilich durch vorgelagerte Festlegungen des allgemeinen Gesetzgebers, aber auch durch Bundesgesetze und EU-Verordnungen eingeschränkt. Die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers umfasst dabei unter anderem auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung der EU-Programme. EU-Mittel erhält das Land nur dann, wenn es - auf der Basis von durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligten Ausgabeansätzen im Haushaltsplan - Ausgaben leistet. Das Handeln des Haushaltsgesetzgebers ist also konstitutiv für die Umsetzung der EU-Programme .