Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3672 27.11.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 28.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Demonstrationen in Köthen am 10. September 2018 - Handlungen und Straftaten Kleine Anfrage - KA 7/2086 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 10. September 2018 fand in Köthen, ab 19:00 Uhr, die ordnungsgemäß angemeldete Demonstration „Wir trauern um einen Menschen!“ mit ca. 500 Teilnehmern statt. Der Schweigemarsch vom Markt- zum Spielplatz endete dort mit anschließender Kranzniederlegung. Nach knapp einer Stunde lösten die Organisatoren die Versammlung auf. Alles blieb ruhig und friedlich. Die Polizei zeigte mit Beamten „im hohen dreistelligen Bereich“ und einer Reiterstaffel massive Präsenz (Mitteldeutscher Rundfunk, 10. September 2018, zuletzt aktualisiert 22:36 Uhr). Gegen 17:00 Uhr brannten auf dem Parkplatz der Köthener Badewelt fünf Autos. Die Feuerwehr war drei Stunden im Einsatz. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welche Gegenkundgebungen wurden am 10. September 2018 angemeldet und wer war der jeweilige Antragsteller? Dabei bitte berücksichtigen, welche der beantragten Demonstrationen mit wie vielen Teilnehmern, in welchem Zeitraum stattfanden. Abgelehnte Anträge bitte begründen. Am 10. September 2018 fanden keine Versammlungen im Sinne der Anfrage statt. 2 2. Welche Sachschäden traten im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 10. September 2018 auf und wurden entsprechend zur Anzeige gebracht ? Bitte Art des Sachschadens mit Schadensumme (€) und ermittelten Schadensverursachern den jeweiligen registrierten Demonstrationen und Tatorten zuordnen. Der Landesregierung sind keine Sachschäden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen bekannt. 3. Wurden Polizeibeamte oder Teilnehmer der Demonstrationen oder Personen an anderen Tatorten körperlich angegriffen? Bitte Verletzte, getrennt nach Polizeibeamten und Zivilpersonen mit den entstandenen Körperschäden auflisten und den jeweiligen Angreifern entsprechend den registrierten Demonstrationen und Ereignissen bzw. Tatorten zuordnen. Der Landesregierung ist ein Sachverhalt im Sinne der Anfrage bekannt, bei dem sich ein 22-Jähriger aus Köthen (Anhalt) den polizeilichen Maßnahmen widersetzte , nachdem er versucht hatte, ein Dienstkraftfahrzeug zu beschädigen. Bei diesem Sachverhalt wurde niemand verletzt. Hierzu wurde eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. Der Tatverdächtige war zuvor Teilnehmer der in Rede stehenden Versammlung. 4. Welche weiteren Straftaten wurden im Zeitraum der Demonstrationen im Stadtgebiet Köthen festgestellt bzw. zur Anzeige gebracht? Bitte auflisten nach Straftatbestand, Anzahl Beschuldigter und Alter, Anzahl Geschädigter mit Art des Schadens und zeitlich den entsprechenden Ereignissen und Tatorten zuordnen. Im Zeitraum der versammlungsrechtlichen Aktionen am 10. September 2018 wurden mit Stand vom 16. November 2018 insgesamt 14 Straftaten erfasst, wovon sechs Straftaten im unmittelbaren Zusammenhang mit den versammlungsrechtlichen Aktionen eingeleitet wurden. Die Angaben zu den Strafanzeigen sind der Anlage zu entnehmen. 5. Wie viele Festnahmen erfolgten am 10. September 2018 im Stadtgebiet Köthen? Bitte Anzahl der festgenommenen Personen mit Alter, Geschlecht, Festnahmegrund (Straftatbestand) und den weiter folgenden Maßnahmen (Haft/Freilassung) auflisten und den jeweiligen registrierten Demonstrationen - oder anderen Ereignissen und Tatorten - zeitlich zuordnen. Der Landesregierung sind keine Festnahmen im benannten Zeitraum bekannt. 3 6. Wie oft wurden Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs oder andere Maßnahmen (z. B. Personalienfeststellung/Verwarnung) gegen Demonstranten oder andere Personen am 10. September 2018 im Stadtgebiet Köthen durch Polizeibeamte angewandt bzw. ausgesprochen? Bitte Personen mit Alter, Geschlecht, Grund der durchgeführten Zwangsmaßnahme und den weiter folgenden Maßnahmen auflisten sowie den jeweiligen registrierten Demonstrationen - oder anderen Ereignissen und Tatorten - zeitlich zuordnen. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über eine Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäß § 58 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vor (vgl. Antwort auf Frage 3). Dabei widersetzte sich ein 22-Jähriger aus Köthen (Anhalt) den polizeilichen Maßnahmen, nachdem er versucht hatte, ein Dienstkraftfahrzeug zu beschädigen. Bei dem Tatverdächtigen wurden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung gemäß § 163b Strafprozessordnung (StPO) sowie ein Atemalkoholtest durchgeführt. Es wurde eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB aufgenommen. Darüber hinaus wurden zwei weitere Identitätsfeststellungen gemäß § 163b StPO durchgeführt. Der Redebeitrag einer 22-Jährigen aus Köthen (Anhalt) enthielt eine Textpassage, die den Anfangsverdacht einer Bedrohung gemäß § 241 StGB begründete. Hierzu wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Des Weiteren wurde ein Journalist durch einen 47-Jährigen aus Dessau-Roßlau beleidigt. Der 47-Jährige war zuvor Teilnehmer des sogenannten Trauermarsches . Hierzu wurde eine Strafanzeige aufgenommen. 7. Wie viele Polizeibeamte und Einsatzkräfte waren am 10. September 2018 im Stadtgebiet Köthen im Zuge der Demonstrationen im Einsatz? Bitte auflisten nach Einsatzart (z. B. Reiterstaffel, Hubschraubereinsatz, Wasserwerfern ), Bundes- und Landespolizei (Sachsen-Anhalt u. a. Bundesländer) sowie Ordnungskräften der Demonstrationsveranstalter. Dabei bitte auch die Anzahl eingesetzter Technik, Pferde u. a. berücksichtigen. Der Polizeieinsatz am 10. September 2018 wurde mit acht Einsatzhundertschaften und einem Einsatzzug sowie zwei Reiterstaffeln und eine Wasserwerferstaffel bewältigt. Neben der einsatzführenden Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost waren auch die Polizeidirektionen Sachsen-Anhalt Nord und Süd, die Landesbereitschaftspolizei (inklusive Polizeihubschrauber) sowie das Technische Polizeiamt am Einsatz beteiligt. Die Landespolizei wurde bei der Einsatzbewältigung durch Einsatzkräfte aus Baden -Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen unterstützt. Zur Anzahl der eingesetzten Ordner liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen des Kooperationsgespräches mit dem Anmelder der Versammlung wurde ein Schlüssel von einem Ordner pro 25 Teilnehmer vereinbart. 4 8. Bezogen auf die in Frage 7 gelisteten Einsatzkräfte mit Reiterstaffel und Technik: Wie hoch waren die Kosten (€) des Polizeieinsatzes? Die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes am 10. September 2018 beliefen sich auf 206.772,50 €. 9. Über die Ursache der Fahrzeugbrände vor der Köthener Badewelt wurde von der Polizei ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Bitte das vorliegende Gutachten als Anlage beifügen. Der Landesregierung liegt das Sachverständigengutachten derzeit nicht vor. Das beauftragte Sachverständigenbüro gab gegenüber der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost an, dass der Brand an einem Personenkraftwagen ausbrach und die Brandübertragung auf die weiteren Kraftfahrzeuge über die angrenzenden Sträucher erfolgte. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden als Brandursache ein Defekt am Motor des Kühlerlüfters und eine dadurch resultierende Erhitzung der Motoroberfläche angenommen. Die Möglichkeit der Einbringung einer Zündquelle von außen wird seitens des beauftragten Sachverständigenbüros derzeit ausgeschlossen . 5 Anlage Nr. Straftatbestand Tatort Tatzeit (Uhrzeit) Anzahl Beschuldigte / Alter in Jahren Anzahl Geschädigte und Schadensart Ereignisbezug 1 Unerlaubter Handel mit Cannabis und Zubereitungen § 29 BtMG Köthen, Jürgenweg 21:25 - 23:59 Uhr 1/ 19 Öffentliche Sicherheit und Ordnung kein Bezug 2 Bedrohung § 241 StGB Köthen, Markt 18:55 Uhr 1/ 22 1 Versammlung auf dem Markt/Holzmarkt 3 Beleidigung o. sex. Grundlage § 185 StGB Köthen, Mittelstraße 19:45 Uhr 1/ 47 1 Versammlung mit Aufzug 4 Brandermittlung Köthen, Ratswall 17:06 Uhr unbekannt 2, Sachschaden kein Bezug 5 Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen sonsti-ges Gut §§ 242, 247, 248a StGB Köthen, Fasanerieallee 17:00 - 11:30 Uhr unbekannt 1, Sachschaden kein Bezug 6 Diebstahl von Kraftwagen §§ 242, 247 StGB Köthen, Jakobstraße 20:30 - 05:30 Uhr unbekannt 1, Sachschaden kein Bezug 7 Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses § 316 StGB Köthen, Leopoldstraße 21:19 Uhr 1/ 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung kein Bezug 8 Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses § 316 StGB Köthen, An der Rüsternbreite 18:24 Uhr 1/ 64 Öffentliche Sicherheit und Ordnung kein Bezug 9 Sonst. Sachbeschädigung an Kfz § 303 StGB Köthen, Zimmerstraße 18:00 - 08:00 Uhr unbekannt 1, Sachschaden Versammlung mit Aufzug 10 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB Köthen, Langenfelder Straße 17:25 Uhr 1/ 78 1, Sachschaden kein Bezug 11 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86 a StGB Köthen, Markt 14:05 Uhr 1/ 18 Rechtsordnung Versammlung auf dem Markt/Holzmarkt 12 Volksverhetzung § 130 StGB Köthen, Markt 18:55 Uhr 1/ 22 Rechtsordnung Versammlung auf dem Markt/Holzmarkt 13 Beleidigung o. sex. Grundlage § 185 StGB Internet 13:10 - 14:15 Uhr unbekannt 1 Versammlung mit Aufzug 14 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB Köthen, Dr.- Krause-Straße 22:00 Uhr 1/ 22 1, kein Schaden Beschuldigter war zuvor Teilnehmer einer Versammlung