Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3684 04.12.2018 (Ausgegeben am 04.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt zur Beseitigung der Hochwasserschäden und Verkehrschaos in Weißenfels Kleine Anfrage - KA 7/2094 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Weißenfels ist seit Monaten die Beuditzstraße zwischen Kleiner Deichstraße und Friedrichstraße voll gesperrt. Wegen sich massiv verzögernder Baumaßnahmen im Auftrag der Stadt Weißenfels wird die Vollsperrung weiter andauern. Am 2. Oktober 2018 ereignete sich in der Naumburger Straße (Ortsdurchfahrt der B 87) ein schwerer Verkehrsunfall mit einem LKW, welcher in ein Wohnhaus fuhr. Das Wohnhaus ist einsturzgefährdet. Deshalb ist die B 87 in diesem Bereich in der Fahrtrichtung Naumburg halbseitig gesperrt. Auf den umfangreichen und komplizierten Umleitungsstrecken herrschen bereits seit dem 2. Oktober 2018 täglich stundenlange Staus. Zumindest zeitweise entlastete die Große Deichstraße in Richtung Kreisverkehr am Niemöllerplatz in Spitzenzeiten die Verkehrssituation. Seit dem 22. Oktober 2018 ist die Große Deichstraße wegen Bauarbeiten voll gesperrt , was das Verkehrschaos in Weißenfels weiter verstärkt. Zur Begründung trägt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung vom 22. Oktober 2018 vor, dass man „jetzt auch die Große Deichstraße wieder schließen (musste), da die dortigen Baumaßnahmen an Fördermittel gebunden sind und damit in einem fest vorgeschriebenen Zeitrahmen fertiggestellt werden müssen (100 %ige Förderung aus der Hochwasserschadensbeseitigung , Ende Baumaßnahme Juni 2019).“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. In welcher Höhe wurde der Stadt Weißenfels eine Zuwendung für die Hochwasserschadensbeseitigung an der Großen Deichstraße gewährt? 2 Bis wann muss die Beseitigung der Hochwasserschäden an der Großen Deichstraße abgeschlossen sein? Der Stadt Weißenfels wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 3.422.944,42 Euro gewährt, zuletzt mit Änderungsbescheid vom 29. Mai 2018 für die Hochwasserschadensbeseitigung der Einzelmaßnahme 35a „Stützwand Große Deichstraße sowie Sanierung Große Deichstraße und Sanierung Hirsemannstraße“. Das Maßnahmeende ist gemäß o. g. Bescheid auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt, kann aber durch formlosen Antrag grundsätzlich verlängert werden . Allerdings kann die Maßnahme nicht ohne Weiteres unterbrochen werden . Nach Auskunft der Stadt Weißenfels wurden die Sanierungsarbeiten - mit der Maßgabe des Baubeginns am 22. Oktober 2018 - öffentlich ausgeschrieben und inzwischen auch vergeben. Wird die Maßnahme unterbrochen, werden die dadurch entstehenden Verzögerungskosten bzw. Teuerungen nicht gefördert und sind von der Stadt Weißenfels selbst zu tragen. Dies gilt auch für Kostenerhöhungen an weiteren Bauabschnitten, die dadurch erst später begonnen werden können und deshalb Teuerungen nach sich ziehen. 2. Drohten der Stadt Weißenfels der (Teil-)Widerruf des Zuwendungsbescheids , wenn die Baumaßnahme in Anbetracht der oben geschilderten Umstände nicht bis zum Juni 2019 abgeschlossen sind? Nein, ein (Teil-)Widerruf droht nicht, jedoch hätte die Stadt Weißenfels die o. g. Kostensteigerungen selbst zu tragen. 3. Hat sich die Stadt Weißenfels bei dem Land Sachsen-Anhalt als Zuwendungsgeber wegen der oben geschilderten Umstände um eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bemüht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Nein, die Stadt Weißenfels hat sich bisher nicht um eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bemüht. Dies ist derzeit auch nicht erforderlich.