Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3691 06.12.2018 (Ausgegeben am 07.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Bildungswochen in Halle am 17. März 2018 unter Mitwirkung der Interventionistischen Linke Kleine Anfrage - KA 7/2092 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Beantwortung (Drs. 7/2791) der Großen Anfrage der AfD-Fraktion zur Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V. (Drs. 7/2247), wurde mitgeteilt , „dass entsprechend der Förderleitlinie des Bundes die Bekennung zur freiheitlich -demokratischen Grundordnung und die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungsmitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist. Im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger ist geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen fließen dürfen.“ Laut diesem Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid für das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv…“ dürfen extremistische Organisationen nicht direkt oder indirekt bzw. materielle/immaterielle Leistungen von Fördermitteln profitieren. Konkret lautet der Wortlaut im Begleitschreiben wie folgt: „Zu den immateriellen Leistungen gehört dabei zum Beispiel die aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen aus extremistischen Strukturen im Sinne des § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfasschG) an öffentlich geförderten Veranstaltungen , sofern nicht diese Veranstaltung in verantwortlicher Weise gerade die kritische Auseinandersetzung mit diesen Strukturen zum Gegenstand haben.“ Laut Programmheft der Initiative „Halle gegen rechts - Bündnis für Zivilcourage“ fand im März 2017 in Halle die Veranstaltung „Bildungswochen gegen Rassismus“ statt, welche sowohl durch das „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend “ als auch durch die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt finanziell gefördert wurde. An dieser Veranstaltung nahm sowohl die vom Verfassungsschutz beobachtete linksextremistische „Interventionistische Linke“ (IL), als auch die linksextremistisch und in Bayern als verfassungsfeindlich eingestufte „Ver- 2 einigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA) teil. Diese „Initiativen“ haben nicht nur aktiv durch Beiträge teilgenommen, sondern erhielten darüber hinaus immaterielle Leistungen von einem Bundesministerium und auch von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt. Da diese „Organisationen“ die vom Verfassungsschutzbericht erfasst und als linksextremistische Organisation beschrieben werden, darf nach dem Regelungszweck des Begleitschreibens diese nicht „materiell oder immateriell“ von der Förderung aus dem Programm des Bundes „Demokratie leben!“ profitieren. Auch die Landesregierung geht davon aus, dass bei einer Förderung aus Landesmitteln ein Bekenntnis des Begünstigten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbstverständlich ist. Mithin war eine Förderung des Bundes oder des Landes für die Bildungswochen gegen Rassismus 2017 daher unzulässig. Die Bildungswochen gegen Rassismus im März 2018 wurden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration gefördert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Nach § 1 Abs. 2 Sätze 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Verfassungsschutzgesetz Sachsen-Anhalt hat der Verfassungsschutz die Aufgabe, die Landesregierung vor einer etwaigen Förderung über die Teilnahme solcher Organisationen in Kenntnis setzen zu setzen. Ist dies seinerzeit erfolgt? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen? Die Verfassungsschutzbehörde ist entgegen der Fragestellung nicht gehalten, anlasslos oder ohne Anfrage die zuständigen Behörden vor einer etwaigen Förderung über konkrete verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterrichten. Sie kommt den ihr obliegenden Unterrichtungspflichten fortlaufend nach, insbesondere mit dem jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht, der die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, sich ein Bild über die in Sachsen- Anhalt verfassungsfeindliche Ziele verfolgenden Gruppierungen zu machen. Hierzu sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Voraussetzung dafür, dass die Verfassungsschutzbehörde Informationen sammeln und auswerten darf, ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltpunkte für o. g. Bestrebungen. Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse, d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen konkrete Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, Gegenstand der Informationssammlung und Unterrichtung . Der Verfassungsschutzbericht des Landes enthält (ebenso wie der des Bundes) ergänzend zu den Berichtsausführungen einen entsprechenden Registeranhang der Bestrebungen. 3 2. Wird die Landesregierung angesichts dieses Vorfalls in Halle eine Konsolidierung ihrer Fördermittel-Praxis vornehmen? Welche Änderungen werden vorgenommen? Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Änderung der Fördermittelpraxis ergeben sich aus Sicht der Landesregierung nicht. 3. Beabsichtigt die Landesregierung die Initiative „Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage“ weiter zu fördern? Eine unmittelbare Förderung der Initiative „Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage “ durch die Landesregierung fand und findet nicht statt. Die Antragstellung zur Unterstützung der „Bildungswochen gegen Rassismus“ mit Mitteln des Landes erfolgte durch den Friedenskreis Halle e. V. 4. Wie hoch war die Förderung für die Bildungswochen gegen Rassismus im Jahr 2018? Zur Durchführung der „Bildungswochen gegen Rassismus“ im Jahr 2018 wurden dem Träger Friedenskreis Halle e. V. im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit Fördermittel in Höhe von 6.000 Euro gewährt. 5. Aus welchem Grund wurde über die Förderung der Bildungswochen gegen Rassismus in Halle ab dem Jahr 2018 nicht mehr durch die Landeszentrale für politische Bildung, sondern durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration befunden? Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wurde gemäß Koalitionsvertrag 2016 aus dem Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums in den des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration umressortiert. Die „Bildungswochen gegen Rassismus“ wurden bereits in den vorangegangenen Jahren im Rahmen des Landesprogramms gefördert – damals noch in Zuständigkeit der Landeszentrale für politische Bildung. Der Träger hat für 2018 beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eine Förderung aus dem Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit beantragt. 6. Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage wurden Mittel, für deren Ausschüttung zunächst die Landeszentrale für politische Bildung zuständig war, für die Bildungswochen gegen Rassismus 2018 nun durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration an den Veranstalter ausgeschüttet ? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Will die Landesregierung mit dem Wechsel der Zuständigkeiten eine Mitsprache des Kuratoriums bzw. einzelner Kuratoriumsmitglieder durch die oben beschriebene Verlagerung der Zuständigkeit erreichen? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.