Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3692 06.12.2018 (Ausgegeben am 07.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Freistellung der Chef-Pressesprecherin der Stiftung Bauhaus Kleine Anfrage - KA 7/2096 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Berichten der Mitteldeutschen Zeitung hat die Stiftung Bauhaus Dessau ihre Chef-Pressesprecherin Helga Huskamp von ihren Aufgaben freigestellt. Dies geschah im Zuge der Diskussion um die Absage des Konzerts der linken Punkband Feine Sahne Fischfilet durch die Stiftung Bauhaus, in deren Rahmen die Stiftungsdirektorin Frau Dr. Claudia Perren „kommunikative Fehler“ eingeräumt hat. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1 Was waren die Gründe für die Freistellung der Chef-Pressesprecherin? Vorbemerkung: Mit der Frage 1 werden auch schützenswerte personenbezogene Daten von Bediensteten der Stiftung Bauhaus Dessau, die zudem Gegenstand laufender Verfahren sind, erfragt. Nach Art. 53 Abs. 4 LVerf LSA braucht die Landesregierung einem Informationsverlangen nur insoweit nicht zu entsprechen, als dadurch die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung oder Verwaltung wesentlich beeinträchtigt würde oder zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohle des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Dabei muss auch erwogen werden, ob sich ein Interesse an einer Geheimhaltung nicht ausreichend durch Vorkehrungen nach der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt wahren lässt. 2 Diese Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus. Dazu gehört z. B. die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterung und Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollziehen, aber auch die entsprechende Eigenverantwortung der neben der Regierung genannten Verwaltung . Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen , besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Möglichkeit besteht bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungs- oder Verwaltungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich daher die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Zudem unterliegen personenbezogene Daten von Bediensteten der Stiftung Bauhaus Dessau aufgrund des gemäß Artikel 6 LVerf LSA bestehenden informationellen Selbstbestimmungsrechts einem besonderen Schutz (§ 1 Abs. 1 DSG-LSA). Um sowohl diesem als auch dem auf Artikel 53 LVerf LSA beruhenden parlamentarischen Informationsanspruch gerecht zu werden, erfolgt eine solche Beantwortung mit schützenswerten personenbezogenen Daten üblicherweise vertraulich. Antwort zu Frage 1: Die Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau führt gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Bauhaus Dessau als Vorstand die laufenden Geschäfte der Stiftung und hat gemäß Abs. 2 die personalrechtlichen Befugnisse, soweit sich keine Einschränkungen aus § 8 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Bauhaus Dessau ergeben. Davon unberührt bleibt die Direktionsbefugnis und Weisungsbefugnis des Vorstandes in fachlicher und rechtlicher Hinsicht. Nach § 6 der Satzung ist der Stiftungsrat Beschlussorgan u. a. bei der Einstellung von Mitarbeitern, deren Vergütung vergleichbar dem (ehemals) höheren Dienst im Sinne des Beamtengesetzes erfolgen soll. Zudem ist es nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Bauhaus Dessau Aufgabe der Direktorin, den Stiftungsrat über alle wesentlichen Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Der Stiftungsrat hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2018 mit der Thematik „Freistellung der Chef-Pressesprecherin“ nicht abschließend befasst. Nach Angaben der Stiftung wird diese Personalangelegenheit sowohl im Stiftungsrat als auch in der Stiftung Bauhaus Dessau selbst noch bearbeitet. Es handelt sich insofern um ein laufendes Verfahren, zu dem unter Hinweis auf die Vorbemerkung keine weitergehende Auskunft möglich ist. Frage 2 Wer hat entschieden, die Chef-Pressesprecherin freizustellen? Antwort zu Frage 2: Die Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau. 3 Frage 3 War die Freistellung der Chef-Pressesprecherin mit der Staatskanzlei besprochen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu Frage 3: Nein. Frage 4 Wie eingangs bereits erwähnt, räumte die Stiftungsdirektorin Frau Dr. Perren „kommunikative Fehler“ im Zusammenhang mit der Absage des Konzerts der Band Feine Sahne Fischfilet ein. Sieht die Direktorin eine eigene Mitverantwortung für diese Fehler? Wenn ja, welche? Antwort zu Frage 4: Nach Angaben der Stiftung übernimmt die Direktorin die volle Verantwortung zur Absage des Konzerts, inkl. Kommunikation. Ergänzend wird auf das Statement des Stiftungsrates vom 07.11.2018 verwiesen, das auf der Internetseite der Stiftung Bauhaus Dessau abrufbar ist. Darin heißt es u. a.: 1. Der Stiftungsrat hat sich auf der Grundlage des Berichtes der Direktorin intensiv mit der Absage des Konzertes von „Feine Sahne Fischfilet“ im Rahmen der ZDF- Sendereihe zdf@bauhaus befasst. Der Stiftungsrat erwartet, dass er zukünftig bei Entscheidungen von erheblicher kultur-politischer Tragweite umgehend eingebunden wird. 2. Er stellt auf Grundlage der heutigen Diskussion fest, dass die Entscheidung ohne ausführliche Abwägung der damit verbundenen Konsequenzen und ohne ausreichende Einbeziehung der lokalen Akteure und Verantwortlichen sowie fachlichen Partnern erfolgte. Frage 5 War die Pressemitteilung zur Absage des Konzerts von Feine Sahne Fischfilet abgestimmt? Wenn ja, mit wem? Antwort zu Frage 5: Nach Angaben der Stiftung wurde die Pressemitteilung innerhalb der Stiftung Bauhaus Dessau verfasst und abgestimmt.