Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3694 06.12.2018 (Ausgegeben am 07.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Disziplinarverfahren gegen die Haldenslebener Bürgermeisterin Blenkle II Kleine Anfrage - KA 7/2110 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit der Kleinen Anfrage KA 7/1830 wurde nach Interessenkonflikten des Innenministers Stahlknecht gefragt. In der Beantwortung der Landesregierung Drs. 7/3202 wurde darauf verwiesen, dass solche ausgeschlossen seien, da die abgeordnete Landesbeamtin während der Abordnung ausschließlich den Weisungen des Stadtrats der Stadt Haldensleben unterlag. Hiermit versteht die Landesregierung die Frage falsch oder sie weigert sich, sachgerechte Auskunft zu geben. Ausdrücklich war auf die Person des Innenministers und auf seine Doppel-Funktion als Minister und Kreisvorsitzender der CDU abgestellt worden - nicht auf die Ermittlungsführerin. Zutreffend wird in der Beantwortung ausgeführt, dass die Ermittlungsführerin abgeordnet war und damit nicht mehr dem Weisungsrecht des Innenministers, sondern dem des Stadtrats unterstand. Fraglich ist jedoch schon, wie es zu dieser Abordnung kam. Zwar hätte das Innenministerium das Disziplinarverfahren an sich ziehen können - was einer Begründung bedurft hätte - aber das wurde vorliegend gerade nicht gemacht . Allerdings wurde eine Beamtin aus dem Polizeibereich dem Stadtrat der Stadt Haldensleben durch das Innenministerium durch Abordnung zur Verfügung gestellt, um in diesem Disziplinarverfahren zu ermitteln. Eine solche Abordnung - insbesondere aus dem Polizeibereich - ist durchaus ungewöhnlich und kann nur auf Wunsch bzw. mit Zustimmung der Hausspitze des Innenministeriums erfolgen. Soweit aus öffentlichen Quellen bekannt ist, ist dies in der Dienstzeit des Ministers Stahlknecht nur in einem anderen Fall erfolgt, und dies nur, da Parteifreunde des Ministers dies öffentlichkeitswirksam einforderten. Schon an dieser Stelle wird deutlich, 2 dass die Bereitstellung einer Ermittlungsführerin aus dem Polizeibereich durch das Innenministerium ein Akt der Einflussnahme auf ein Disziplinarverfahren ist. Vor dem Hintergrund des öffentlich bekannten Falls, in dem der CDU-Minister offensichtlich durch Parteifreunde unter Druck gesetzt wurde, liegt es nahe nachzufragen, ob auch in diesem Fall eine parteiliche Einflussnahme bestand. Zudem ergibt sich, dass Minister Stahlknecht auch insoweit interessiert sein muss, als er Kreisvorsitzender der CDU Börde ist und Haldensleben als Sitz der Kreisverwaltung eine hervorgehobene Position in diesem Kreis hat. Zudem stellte die CDU lange Jahre den Bürgermeister der Stadt Haldensleben. Mit der letzten Bürgermeisterwahl „verlor“ die CDU dieses wichtige Amt. Dass die CDU dieses Bürgermeisteramt verlor, wird dementsprechend auch dem zuständigen CDU-Kreisvorsitzenden, also Minister Stahlknecht, angelastet . Nachdem der Stadtrat der Stadt Haldensleben beschloss, ein Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin Blenkle einzuleiten, wurde zunächst eine andere Ermittlungsführerin bestellt. Diese Ermittlungen führten aber offensichtlich nicht zu dem von der CDU-geführten Stadtratsmehrheit gewünschten Ergebnis. In der Folge wurde die nunmehrige Ermittlungsführerin abgeordnet. Aufgrund deren Arbeit wurde die Bürgermeisterin suspendiert und die stellvertretende Bürgermeisterin übernahm die Amtsführung als Bürgermeister. In der Kleinen Anfrage Drs. 7/3202 wird danach gefragt, ob Herr Minister Stahlknecht mit der Ermittlungsführerin S. ein oder mehrere Gespräche über das „Disziplinarverfahren Blenkle“ geführt hat. Die Landesregierung erklärt, dass das Innenministerium mit der Stadt Haldensleben und der Ermittlungsführerin Abstimmungen ausschließlich hinsichtlich der Dauer der Anordnung vornahm. Die damit implizite Aussage der Landesregierung, dass der Minister keinerlei Gespräche mit der Ermittlungsführerin oder derem Ehemann geführt hat, dürfte jedoch nicht zutreffen. Die Ermittlungsführerin erstattete dem Stadtrat am 1. Februar 2018 einen Bericht vor dem Stadtrat der Stadt Haldensleben. Im Rahmen dieser Sitzung wurde sie auch befragt , inwieweit sie in der Sache „Disziplinarverfahren Blenkle“ Gespräche im Innenministerium , insbesondere mit dem Innenminister geführt hat. Die Beantwortung dieser Fragen durch Frau S. in der Stadtratssitzung steht inhaltlich im Gegensatz zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 7/3202 durch die Landesregierung. Sie bestätigte , dass sie sowohl dem Minister, der Kommunalabteilungsleiterin als auch gegenüber dem Ref. 31 inhaltlich über das Disziplinarverfahren berichtet hat. Daher sind weitere Fragen zur Aufklärung des Vorgangs notwendig. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: In der Kleinen Anfrage wird Bezug auf den Inhalt der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrats der Stadt Haldensleben vom 1. Februar 2018 genommen. Auszüge aus dieser Niederschrift können Dritten nur unter Missachtung der Verschwiegenheitspflicht bekannt geworden sein. Die Landesregierung jedenfalls kann keine Bewertung von in einer kommunalen Vertretung unter Aus- 3 schluss der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen vornehmen noch kann sie bestätigen oder dementieren, dass oder ob es solche Äußerungen gab. In der Antwort insbesondere zu den Fragen 17 und 18 werden insoweit nur die zugrundeliegenden Vorgänge im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport erläutert. 1. In welchen Fällen wurde in der Amtszeit des Innenministers Stahlknecht entsprechend der im Fall „Blenkle“ aufgegriffenen Vorgehensweise durch das Innenministerium ein Polizeibeamter an einen Gemeinde- oder Stadtrat abgeordnet, um dort als Ermittlungsführer im Rahmen eines Disziplinarverfahrens tätig zu sein? Bitte Anzahl und betreffende Gemeinde nennen sowie die betreffenden Vorgänge zusammenfassend ausführen. In der Amtszeit des Ministers für Inneres und Sport, Herrn Holger Stahlknecht, wurden keine weiteren Beamtinnen oder Beamten der Landespolizei durch das Ministerium für Inneres und Sport an einen Gemeinde- oder Stadtrat abgeordnet, um dort als Ermittlungsführer im Rahmen eines Disziplinarverfahrens tätig zu werden. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass im Jahr 2015 für mehrere Monate ein Polizeivollzugsbeamter des Landeskriminalamts für die Durchführung disziplinarer Ermittlungen gegen einen Bürgermeister an das Landesverwaltungsamt abgeordnet wurde. Aufgrund der Vertraulichkeit des Disziplinarverfahrens wird auf die Mitteilung weiterer Einzelheiten verzichtet. 2. Wenn eine Kommune nicht in der Lage ist, ein Disziplinarverfahren zu führen , kann sie sich an die Kommunalaufsicht wenden, um insoweit Unterstützung zu erlangen. Dies ist im vorliegenden Fall auch erfolgt, indem der Landkreis zunächst personell unterstützend tätig wurde. Falls auch der Landkreis sich nicht in der Lage sieht, die Aufgabe zu übernehmen, kann das Landesverwaltungsamt als obere Kommunalaufsichtsbehörde um Unterstützung angefragt werden. Ist vorliegend eine solche Anfrage erfolgt? 3. Wenn ja, von wem und auf welchem Weg? 4. Wenn ja, wann und auf welchem Weg erfolgte die Antwort des Landesverwaltungsamts ? 5. Warum hat das Innenministerium nicht, wie eigentlich aufgrund des Aufbaus der Kommunalaufsicht, vorgesehen, das Landesverwaltungsamt mit der Unterstützung in der Disziplinarsache Blenkle beauftragt, sondern die Sache selbst übernommen? Die Fragen 2 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Börde hat am 26. Oktober 2016 die obere Kommunalaufsichtsbehörde im Landesverwaltungsamt um Unterstützung in dem Disziplinarverfahren durch Abordnung eines Ermittlungsführers gebeten . Die Kommunalaufsichtsbehörde hatte die mit dem Stadtrat der Stadt Haldensleben abgestimmte Bitte damit begründet, dass die im Landkreis vorhandene einzige geeignete Beamtin für die Ermittlungsführung an die Stadt abgeordnet 4 wurde, diese Beamtin aufgrund einer langfristigen Erkrankung aber nunmehr nicht mehr zur Verfügung stehe. Die obere Kommunalaufsichtsbehörde hatte keine Möglichkeit gesehen, seitens des Landesverwaltungsamts einen geeigneten Bediensteten zur Unterstützung des Stadtrates abzustellen, und die Bitte unverzüglich an die oberste Kommunalaufsichtsbehörde im Ministerium für Inneres und Sport weitergeleitet. Nach Einschätzung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde war unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots im Disziplinarverfahren schnellstmöglich der Einsatz eines neuen Ermittlungsführers geboten. Die oberste Kommunalaufsicht verfügt selbst aber über kein eigenes Personal, auf das sie im vorliegenden Fall hätte zurückgreifen können. Die Unterstützungsbitte wurde daher am 28. Oktober 2016 an die für die Polizei zuständige Abteilung 2 weitergeleitet. Der Minister für Inneres und Sport hat am 1. November 2016 ein persönliches Gespräch mit Frau S. geführt und im Ergebnis dieses Gespräches gegenüber dem für die Polizei zuständigen Abteilungsleiter 2 angeordnet, dass die Beamtin mit Wirkung vom 7. November 2016 abgeordnet werden soll. Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hat in seiner Sitzung vom 10. November 2016 diese Beamtin zur Ermittlungsführerin bestellt. 6. Wurde der Innenminister vor der Abordnung von Ermittlungsführerin S. von Personen auf das Disziplinarverfahren gegen Frau Blenkle angesprochen oder angeschrieben? Ja. 7. Führte der Innenminister vor der Abordnung von Frau S. ein Gespräch oder mehrere Gespräche über den Vorgang „Disziplinarverfahren Blenkle“? Der Minister für Inneres und Sport führte am 1. November 2016 ein persönliches Gespräch mit der Beamtin. Im Vorfeld der Abordnung gab es im Ministerium Gespräche mit den für Kommunales und für Polizei zuständigen Abteilungsleitern zur Bitte um Unterstützung der Stadt Haldensleben. 8. Führte der Innenminister vor der Abordnung von Ermittlungsführerin S. mit Personen, die der CDU angehören, ein Gespräch oder mehrere Gespräche über den Vorgang „Disziplinarverfahren Blenkle“? Ja. 9. Sprach der Innenminister vor der Abordnung von Ermittlungsführerin S. mit dem Landrat des Bördekreises, der ebenfalls der CDU angehört, über den Vorgang „Disziplinarverfahren Blenkle“? Ja. Der Landrat informierte Minister Stahlknecht über die Erkrankung der Ermittlungsführerin und bat um personelle Unterstützung. 5 10. Führte der Innenminister vor der Abordnung von Ermittlungsführerin S. mit dem Ex-Bürgermeister ein Gespräch oder mehrere Gespräche über den Vorgang „Disziplinarverfahren Blenkle“? Ein derartiges Gespräch ist Minister Stahlknecht nicht erinnerlich. 11. Führte der Innenminister vor der Abordnung von Ermittlungsführerin S. mit dem Vorsitzenden des Stadtrats von Haldensleben ein Gespräch oder mehrere Gespräche über den Vorgang „Disziplinarverfahren Blenkle“? Ein derartiges Gespräch ist Minister Stahlknecht nicht erinnerlich. 12. Führte der Innenminister vor der Abordnung von Ermittlungsführerin S. mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Stadtrat Haldensleben ein Gespräch oder mehrere Gespräche über den Vorgang „Disziplinarverfahren Blenkle“? Ein derartiges Gespräch ist Minister Stahlknecht nicht erinnerlich. 13. Wer beantragte die Abordnung von Ermittlungsführerin S.? Die Unterstützungsbitte der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Börde, weitergeleitet durch die obere Kommunalaufsichtsbehörde im Landesverwaltungsamt an die oberste Kommunalaufsichtsbehörde im Ministerium für Inneres und Sport, beschränkt sich auf die Bitte um Abordnung eines geeigneten Ermittlungsführers . Ein konkreter Personalvorschlag war der Kommunalaufsichtsbehörde naturgemäß nicht möglich; hierüber war im Ministerium für Inneres und Sport in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. 14. Wies der Innenminister die Abordnung von Ermittlungsführerin S. an? Ja. 15. Wenn nein, wurde ihm der Vorgang „Abordnung S. an den Stadtrat Haldensleben “ vor der Abordnung vorgelegt oder wurde er vor der Abordnung darüber informiert? Entfällt. 16. Hat er sich in diesem Zusammenhang als „befangen“ erklärt und aus der Entscheidungskette zurückgezogen? Nein. 17. In der Stadtratssitzung vom 1. Februar 2018 antwortete die Ermittlungsführerin S. auf eine entsprechende Frage eines Stadtratsmitglieds (siehe dazu das offizielle und genehmigte Protokoll der Stadtratssitzung vom 2. Februar 2018), dass sie mit dem Minister Stahlknecht nicht nur in Bezug auf die Dauer der Abordnung gesprochen hat, sondern ihn auch über den Sachstand des Disziplinarverfahrens Blenkle informiert hat (dies muss wohl Anfang 2018 erfolgt sein). Wie ist diese bekundete Tatsache damit zu verein- 6 baren, dass in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 7/3202 auf die entsprechende Frage geantwortet wurde, dass der Minister implizit gar nicht und das Innenministerium mit Ermittlungsführerin S. und mit der Stadt Haldensleben - und dann auch nur über die Dauer der Abordnung - kommunizierte? Dabei sei zudem keine inhaltliche Information bzw. Abstimmung erfolgt. 18. In der Stadtratssitzung vom 1. Februar 2018 antwortete die Ermittlungsführerin (siehe dazu das offizielle und genehmigte Protokoll der Stadtratssitzung vom 2. Februar 2018), dass sie mit der Kommunal-Abteilungsleiterin nicht nur in Bezug auf die Abordnung gesprochen hat, sondern sie auch über den Sachstand informiert hat. Wie ist diese bekundete Tatsache damit zu vereinbaren, dass in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 7/3202 auf die entsprechende Frage geantwortet wurde, dass der Minister implizit gar nicht und das Innenministerium mit Ermittlungsführerin S. und mit der Stadt Haldensleben - und dann auch nur über die Dauer der Abordnung - kommunizierte? Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet. In der angeführten Äußerung im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung bezieht sich die Ermittlungsführerin wohl auf zwei Gespräche im Februar 2017. Am 20. Februar 2017 fand auf Veranlassung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Börde eine gemeinsame Besprechung von Kommunalaufsichtsbehörde , oberer Kommunalaufsichtsbehörde und oberster Kommunalaufsichtsbehörde statt, in der die Ermittlungsführerin über den Sachstand des Disziplinarverfahrens informierte und die weiteren Verfahrenshandlungen erörtert wurden. Am 27. Februar 2017 war die Ermittlungsführerin zu einem Gespräch beim Minister für Inneres und Sport eingeladen, an dem auch die für Kommunales zuständige Abteilungsleiterin teilnahm. In diesem Gespräch ging es um den Verfahrensstand des Disziplinarverfahrens und das daraus resultierende Erfordernis der Verlängerung der Abordnung der Ermittlungsführerin. Die Information über den Verfahrensstand des Disziplinarverfahrens und die Darstellung der nächsten Verfahrenshandlungen waren Grundlage für die Einschätzung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde, in welchem Umfang eine Verlängerung der Abordnung der Ermittlungsführerin gerechtfertigt werden kann. Eine inhaltliche Erörterung der disziplinaren Vorwürfe ist nicht erfolgt. 19. Ist die Kommunal-Abteilungsleiterin überhaupt für die Entscheidung über die Dauer der Abordnung von Frau S. zuständig? Nein. Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde hat keine personalrechtlichen Befugnisse gegenüber Bediensteten der Landespolizei. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Abordnung hat die oberste Kommunalaufsichtsbehörde aber die Erforderlichkeit aus kommunalrechtlicher Sicht zu prüfen und gegenüber der Landespolizei ein Votum abzugeben. 7 20. Warum erörterte Frau S. die Verlängerung ihrer Abordnung mit dem Minister Stahlknecht persönlich? Das Ministerium für Inneres und Sport in der Eigenschaft als oberste Dienstbehörde hat sich gemäß Nr. 2.1.1 des RdErl. des MI vom 7. Januar 2008 – 24.21- 0300 (MBl. LSA S. 66), zuletzt geändert durch RdErl. vom 2. Mai 2013 – 25.21- 0300 (MBl. LSA S. 244), - Personalrechtlichen Befugnisse im Bereich der Polizei - die personalrechtlichen Befugnisse für die Abordnung und Versetzung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 15 BesO und aufwärts aus dem Geschäftsbereich der Landespolizei vorbehalten. Es steht dem Minister für Inneres und Sport als Leiter der obersten Dienstbehörde frei, beabsichtigte Personalmaßnahmen mit statusrechtlich herausgehobenen Beamten in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. 21. Ist die Erörterung der Verlängerung einer Abordnung der Ermittlungsführer im Landesdienst an einen Stadt- oder Gemeinderat bereits davor einmal direkt mit dem Minister Stahlknecht erfolgt oder handelt es sich hier um einen „Sonderfall“? Entfällt (vgl. Antwort auf Frage 1).