Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3703 11.12.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 12.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der Expertengruppe zur Bestimmung des längerfristigen Lehrkräftebedarfs (Beschlussrealisierung Drs. 7/2437) an der MLU und der OvGU Kleine Anfrage - KA 7/2103 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die vom Landtag mit Beschluss 7/328 eingesetzte Expertengruppe zur Bestimmung des längerfristigen Lehrkräftebedarfs hat in ihrem Bericht an den Landtag (Beschlussrealisierung Drs. 7/2437 vom 12. Februar 2018) auf der Grundlage der ermittelten Einstellungsbedarfe (Bericht Tabelle 8, Seite 13) und der bisherigen Studienerfolgsquote über alle Lehrämter von 61 Prozent empfohlen, die Kapazitäten in der 1. Phase der Lehramtsausbildung auf mindestens 1.100 bis 1.200 Studienanfänger für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen zu erhöhen. Darüber hinaus hat die Expertengruppe den fächerspezifischen Bedarf ermittelt (Bericht Abschnitt 1.8, Seiten 15 bis 22). Letztlich hat die Expertengruppe auf bestehende Zugangsbeschränkungen für sehr viele Fächer und die z. T. deutliche Überschreitung der Regelstudienzeit hingewiesen (Bericht Abschnitt 1.9 und 1.10, Seiten 23 bis 24). 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: In der Expertengruppe wurde die These vertreten, dass entgegen früheren Erfahrungen damit zu rechnen sei, dass an der MLU die niedrige Studienerfolgsquote über alle Lehrämter von 61 Prozent auf 75 Prozent steigen würde. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden dafür ergriffen? Welche konkreten Anhaltspunkte gibt es, dass mit einer Erhöhung der Studienerfolgsquote tatsächlich zu rechnen ist? Welche Entwicklung nehmen dabei die Studienerfolgsquoten für die einzelnen Schulformen? Der Landtag hat mit Beschluss vom 2. September 2016 (Drs. 7/328) die Landesregierung beauftragt, eine Expertengruppe einzurichten, die den längerfristigen Lehrkräftebedarf ermittelt. Die Beschlussrealisierung erfolgte mit Drucksache 7/2437 vom 12. Februar 2018. Seit Februar 2018 können die an der Lehrerbildung beteiligten Einrichtungen die Empfehlungen der Expertengruppe nun umsetzen. Es bedarf jedoch einiger Zeit, um zu sehen, wie die Maßnahmen greifen. Schon vor der Aufnahme eines Studiums berät die MLU in Informationsveranstaltungen der Allgemeinen Studienberatung und im Zentrum für Lehrerbildung Interessierte und deren Eltern insbesondere über Fächer mit einem längerfristigen Lehrkräftebedarf , über Zulassungsvoraussetzungen und über empfohlene Fächerkombinationen. Die MLU verspricht sich mit einer intensiven Begleitung der Studierenden von Anfang an, die Erfolgsquote zu steigern. Zu Beginn des Wintersemesters 2018/19 wurde das Programm für den Studienstart ausgeweitet. Im Rahmen der Orientierungswoche fanden für die Studierenden der Lehrämter an Sekundarschulen, Gymnasien und Förderschulen separate Einführungsveranstaltungen und Informationsmöglichkeiten zur Stundenplanerstellung statt. Das Angebot der „offenen Tür“ im Zentrum für Lehrerbildung für diese Lehrämter wurde außerordentlich gut genutzt. Für Studierende des Lehramtes an Grundschulen wurde ein neues Format der Einführung in das Studium offeriert: Die Tutorien der ersten Veranstaltungswoche, die die Studierenden rund um das Studium informierten und bei der Stundenplanerstellung halfen, und die Veranstaltung „Meet & greet“ mit Angeboten der Arbeitsbereiche am Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik und weiterer Institutionen haben den Studierenden den Start erleichtert. Ergänzend verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Frage 2: Wurden entsprechend der Empfehlung der Expertengruppe die Gründe für Studienabbrüche analysiert und welche Erkenntnisse und Konsequenzen wurden ggf. daraus gewonnen? Wurde die Empfehlung der Expertengruppe nach einer weiteren Professionalisierung der Studienberatung aufgegriffen? An der MLU fand in den Sommermonaten 2018 die Evaluation der Lehramtsstudiengänge mit einer hohen Beteiligung statt. Hier wurde u. a. auch nach den Gründen für einen Studienabbruch gefragt. Der Ergebnisbericht liegt nun vor. Die Auswertung erfolgt in entsprechenden Arbeitsgruppen. 3 Um dem möglichen Studienabbruch zu begegnen, wurde das Projekt „Lehrkraft“ im vergangenen Jahr implementiert. In diesem Zusammenhang fand eine Befragung an der MLU durch die Firma Conomic statt, die Ängste, Zweifel und daraus resultierende Studienabbrüche untersuchte. Ein bedeutsames Ergebnis dieser Befragung war die formulierte Angst vor den Prüfungen, dem Vorbereitungsdienst und vor dem Berufsalltag in der Schule. Es ist demnach zwischen fachlichen Problemen im engeren Sinne und darüber hinausgehenden Problemen zu unterscheiden. Deshalb werden nun die Lehramtsstudierenden im Zentrum für Lehrerbildung unterstützt und beraten, Zweifeln bezüglich der Studienwahl zu begegnen und Kompetenzen zu erlangen, um den Berufsalltag in der Schule zu meistern. Außerdem werden sie durch Vertreter und Vertreterinnen der 2. Phase der Lehramtsausbildung ausführlich über die Anforderungen des Vorbereitungsdienstes informiert. Die Studierenden aller Lehrämter erhalten die Möglichkeit, an praxisnahen Workshops, an individuellen Coachings, welche auch psychologische Einzelberatungen arrangieren sowie an Informationsveranstaltungen teilzunehmen. In den Workshops stehen Konfliktmanagement , Körpersprache, Classroom-Management und die Kommunikation mit Schülern und Schülerinnen und deren Eltern im Vordergrund (Informationen unter http://lehrkraft.info). An der MLU erfolgt eine professionelle Studienberatung, sowohl als zentrale Studienberatung , als lehramtsspezifische Studienberatung im Zentrum für Lehrerbildung wie auch als Fachstudienberatung an den einzelnen Instituten. Jedes dieser Beratungsangebote steht allen Lehramtsstudierenden jederzeit zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die Studienberatungen der Universität und das Studentenwerk eine Reihe von sozialen Beratungsmöglichkeiten (BAföG-Beratung, psychosoziale Beratung, Sozialberatung) für alle Studierenden an. Alle Beratungsangebote sind kostenlos und frei zugänglich. Bei fachlichen Problemen entscheiden sich die meisten Studierenden für einen Fachwechsel und/oder einen Wechsel der Schulform, in der Regel also für einen Verbleib im Lehramt. Bei einem Wechsel erhalten sie die notwendige Beratung und Unterstützung bei der Anrechnung der bisherigen Studienleistungen und der Fortführung des Studiums. Ein Studiengangwechsel oder gar -abbruch ist dabei für alle Beteiligten eine nicht erstrebenswerte Konsequenz. Deshalb liegt der Fokus der Beratung zuallererst auf einem Verbleib der/des Studierenden im Studium. Außerdem werden Studieninteressenten an einem Lehramtsstudium in der Beratung auf die Besonderheit des Lehrerberufs hingewiesen und ihnen werden Vorpraktika (z. B. ein Freiwilliges Soziales Jahr) in Vorbereitung auf ein Lehramtsstudium empfohlen. Die OVGU hat im Zentrum für Lehrerbildung im Jahr 2017 eine Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. eine wissenschaftliche Mitarbeiterin geschaffen und besetzt. Derzeit werden u. a. Forschung und Analysen zur Ergründung von Studienabbrüchen durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden Handlungsempfehlungen abgeleitet und umgesetzt. Im Dezember 2017 wurde am Zentrum für Lehrerbildung die Stelle der Assistenz der Geschäftsführung besetzt. Um der allgemeinen Studienberatung zum Lehramt mehr Raum zu geben, wurde diese Aufgabe von der Geschäftsführung an die Assistenz der Geschäftsführung übertragen. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Studienberatung nimmt die beratende Person an Fortbildungen zur Studienberatung teil. 4 Gleichzeitig wurde 2017 die Studienlaufbahnberatung basierend auf dem Career Counselling for Teachers (CCT) eingeführt. Der CCT ist ein Selbsterkundungsverfahren für angehende Lehrkräfte. Die Studienlaufbahnberatung erfolgte durch die Geschäftsführung des Zentrums für Lehrerbildung. Frage 3: Die Expertengruppe hat in ihrem Bericht empfohlen, die Studienorganisation im Lehramtsstudium daraufhin zu überprüfen, wie die regelmäßigen erheblichen Überschreitungen der Regelstudienzeiten reduziert werden können. Wurde diesen Empfehlungen der Expertengruppe gefolgt und welche Erkenntnisse und Konsequenzen wurden ggf. daraus gewonnen? In der genannten Evaluation der Lehramtsstudiengänge an der MLU (Antwort zu Frage 1) wurden Fragen nach Aspekten von Verzögerungen im Studium gestellt. Eine erste Sichtung erkennt als wesentliche Ursache das Fehlen von Praxisplätzen. Hierzu fanden im Juni 2018 Gespräche zwischen dem Ministerium für Bildung, dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und den beiden Universitäten (MLU und OvGU) statt. Im Mittelpunkt standen Initiativen zur Gewinnung von Praxisplätzen und die Implementierung von Online-Portalen zur Vermittlung dieser Plätze im Land Sachsen-Anhalt. An der Umsetzung wird gearbeitet. Die Zentren für Lehrerbildung unterstützen die Studierenden bei der Gestaltung des Studienplanes, um Überschneidungen von Veranstaltungen und daraus ggf. resultierenden Studienzeitverlängerungen zu vermeiden. Frage 4: Wie wird begründet, dass im Wintersemester 2018/2019 Studienplätze in katholischer Religion angeboten werden (LA an Sekundarschulen 22, LA an Gymnasien 30), obwohl es nach dem Bericht der Expertengruppe hierfür keinen Bedarf gibt? Wie viele Studienplätze wurden zu den Wintersemestern 2016/2017 und 2017/2018 angeboten und wie haben sich die Immatrikulationszahlen entwickelt ? Soll das Studienangebot in diesem Fach weiter aufrechterhalten werden ? In welchem Umfang und mit welcher Begründung? Frage 5: Wie wird begründet, dass im Wintersemester 2018/2019 Studienplätze in evangelischer Religion angeboten werden (LA an Sekundarschulen 41, LA an Gymnasien 37), die nach dem Bericht der Expertengruppe etwa vierfach über dem ermittelten Bedarf liegen? Wie viele Studienplätze wurden zu den Wintersemestern 2016/2017 und 2017/2018 angeboten und wie haben sich die Immatrikulationszahlen entwickelt? Wie soll das Studienangebot in diesem Fach in Zukunft entwickelt werden und mit welcher Begründung? Frage 6: Wie wird begründet, dass im Wintersemester 2018/2019 im Lehramt an Gymnasien Studienplätze für Informatik und für Spanisch (jeweils 26 Studienplätze ohne Zugangsbeschränkung) angeboten werden, obwohl nach dem Bericht der Expertengruppe für diese Fächer wegen des geringen Unterrichtsanteils und der hohen Zahl der bereits in Ausbildung befindlichen Lehrkräfte praktisch kein weiterer Bedarf mehr besteht? Wie viele Studienplätze wurden zu den Wintersemestern 2016/2017 und 2017/2018 angeboten und wie haben sich die Im- 5 matrikulationszahlen entwickelt? Wie soll das Studienangebot in diesem Fach in Zukunft entwickelt werden und mit welcher Begründung? Evangelische Religion, Katholische Religion, Informatik und Spanisch sind Fächer der amtlichen Stundentafeln der Sekundarschule und des Gymnasiums im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertenkommission wurde festgelegt, dass die Prognose auf Basis der aktuellen Unterrichtsverteilung, wie sie in Tab. 13 und 15 des Berichtes der Expertenkommission festgehalten ist, erfolgen soll. Über eine Prognose zur Veränderung der Fächerverteilung wurde nicht gesprochen. In den Staatsverträgen des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen Sachsen- Anhalts (1994) und der römisch-katholischen Kirche (1998) gewährleistet das Land die Erteilung eines regelmäßigen evangelischen bzw. katholischen Religionsunterrichts als ordentliche Lehrfächer an öffentlichen Schulen. Dazu bedarf es Lehrkräfte für den jeweiligen Religionsunterricht. Die Studiengänge für die Fächer Evangelische Religion und Katholische Religion sind nicht ausgelastet und daher auch nicht zulassungsbeschränkt. Sowohl die (evangelische) Theologische Fakultät als auch das Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik sind so ausgestattet, dass sie gerade die fachlichen Mindestanforderungen ihrer Disziplinen erfüllen. Für Kürzungen mit dem Effekt einer Kapazitätsreduzierung besteht daher kein Spielraum. Die Digitalisierung wird zukünftig ein viel stärkeres Gewicht in den Schulen haben. Dies betrifft sowohl die Nutzung neuer Medien, als auch die technischen Grundlagen der Digitalisierung. Ohne Letzteres ist ein kritisch-konstruktiver Umgang mit den Möglichkeiten der Digitalisierung nicht denkbar. Die technischen Grundlagen der Digitalisierung, die neben Rechnen, Lesen und Schreiben zu den notwendigen Grundkompetenzen für das 21. Jahrhundert gehören, sollte jede Absolventin bzw. jeder Absolvent von Schulen (Gymnasien und Sekundarschulen) in ausreichendem Maß kennen und beherrschen. Die Vermittlung dieser Grundkompetenz kann nicht nebenbei in anderen Fächern - auch nicht im Fach Mathematik - erfolgen, sondern gehört in das Fach Informatik. Die Universitäten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren der Unterrichtsanteil für das Fach Informatik erhöht werden muss. Es sollte vermieden werden, Kapazitäten für Lehramtsstudiengänge in Informatik, die sich derzeit einer großen Nachfrage erfreuen, abzubauen, um womöglich nach einigen Jahren festzustellen, dass man dann möglicherweise auch in Sachsen-Anhalt viele Informatiklehrerinnen und Informatiklehrer benötigt. Spanisch ist eine der am häufigsten gesprochenen Sprachen und ihre Beherrschung steigert die Bildungschancen der Schüler und Schülerinnen. Die Sprache ist im Vergleich zu den derzeit als zweite Fremdsprache angebotenen Fächern Russisch und Französisch leichter zu erlernen, was gerade Schülern und Schülerinnen in heterogenen Gruppen zugutekäme. Das Fach wird derzeit nur für das Lehramt an Gymnasien angeboten. Es gab erste Gespräche zwischen der MLU und dem Bildungsministerium zur Implementierung des Fachs an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen, da in den kommenden Jahren durch das Ausscheiden vieler Lehrkräfte für das Fach 6 Russisch eine Vakanz und die Möglichkeit einer inhaltlichen Neuausrichtung des Angebots einer zweiten Fremdsprache in den Schulen besteht. Im Zuge des Voranschreitens der Digitalisierung, der Heterogenität der Schüler und Schülerinnen und der Internationalisierung sollte das Studienangebot dieser Fächer aufrechterhalten werden. Fächer WS 2016/2017 WS 2017/2018 WS 2018/2019 Evangelische Religion LAS 38 (50) 42 (46) 53 (41) Evangelische Religion LAG 37 (36) 23 (37) 29 (37) Katholische Religion LAS 3 (61) 4 (20) 9 (22) Katholische Religion LAG 8 (60) 1 (35) 2 (30) Informatik (nur als Erweiterungsfach studierbar) 1 (21) 3 (21) 2 (21) Informatik LAG 33 (34) 23 (30) 41 (26) Spanisch LAG 20 (24) 32 (27) 37 (26) Anzahl der Immatrikulationen im 1. Fachsemester, jeweils zum Stichtag 31.10. In Klammern steht die Anzahl der Studienplätze gemäß Kapazitätsverordnung. LAS = Lehramt an Sekundarschulen, LAG = Lehramt an Gymnasien Frage 7: Im Bericht der Expertengruppe wird festgestellt, dass im Fach Kunst im LA an Sekundarschulen faktisch keine Ausbildung stattfindet und auch im LA an Gymnasien der Bedarf der Schulen nicht erfüllt werden kann (Bericht Abschnitte 1.11.4 und 1.11.5, Seiten 26 und 27). Wie erfolgt diese Ausbildung derzeit und worin werden die Gründe für die fehlenden Absolventenzahlen gesehen? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass auch im Fach Kunst Lehrkräfte im erforderlichen Maß ausgebildet werden? Nach den Zielvereinbarungen für 2011-2013, 2014 und für 2015-2019 stellt die Kunsthochschule Halle (KHH) jährlich eine Aufnahmekapazität von zehn Studienplätzen im Bereich der Lehrerbildung zur Verfügung. Die KHH wirkt auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Studienplätze zwischen den Lehramtsstudiengängen für Sekundarschule und Gymnasien hin. Die KHH kann jedoch nicht verhindern, dass Studierende, die sich zunächst für das Lehramt an Sekundarschulen eingeschrieben haben, in den Studiengang Lehramt an Gymnasien wechseln. Daher gibt es im Studiengang an Sekundarschulen so wenige Absolventen und Absolventinnen. Ab dem Jahr 2017 erfolgte eine Aufstockung der Studienplätze im Lehramtsbereich, sodass für die beiden Lehrämter mehr Studienplätze zur Verfügung stehen. Aufgrund intensiver Werbemaßnahmen konnten auch im Fach Kunst an Sekundarschulen mehr Studienplätze vergeben werden. Auf die Anzahl der Absolventen und Absolventinnen kann sich dies jedoch erst in drei Jahren auswirken. 7 Frage 8: Im Bericht der Expertenkommission wird festgestellt, dass es für das Fach Hauswirtschaft als Ergänzungsfach im LA an Sekundarschulen derzeit kein Studienangebot gibt und ein solches geschaffen werden muss. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Studium von Hauswirtschaft als Ergänzungsfach im LA an Sekundarschulen im erforderlichen Umfang (ca. 50 Studienplätze ) anzubieten? Das Fach Hauswirtschaft an Sekundarschulen kann als drittes Unterrichtsfach gemäß § 32 Abs. 4 1. Lehrerprüfungsverordnung (1. LPVO) studiert werden. Dafür ist im Rahmen eines Ergänzungsstudiums im Umfang von 45 Leistungspunkten die Lehrbefähigung zu erwerben, § 39 Abs. 3 1. LPVO. Bis ins Jahr 2012 wurden an der MLU Lehrerinnen und Lehrer in berufsbegleitenden Studiengängen im Fach Hauswirtschaft immatrikuliert. Das damalige Kultusministerium und die MLU teilten sich die Kosten für die berufsbegleitende Ausbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer . Danach erfolgte keine Fortsetzung der Ausbildung, da hierfür keine Ausbildungskapazität mehr existiert. Die aktuell an der MLU vorgenommenen und geplanten Kapazitätserhöhungen konzentrieren sich auf die als prioritär identifizierten Fächer , wozu Hauswirtschaft nicht gehört. Frage 9: Wie werden die im Wintersemester 2018/2019 deutlich zu geringe Ausweisung von Studienplätzen und die damit überwiegend auch verbundenen Zugangsbeschränkungen in Fächern begründet, für die sich aus dem Bericht der Expertengruppe ein erheblich höherer Ausbildungsbedarf (besondere Bedarfsfächer) ergibt: a) im Lehramt Sekundarschulen in allen Kernfächern und zusätzlich in Chemie, Physik, Ethik, Musik, Geographie, Sport und Französisch, b) im Lehramt an Gymnasien in allen Kernfächern und zusätzlich in Chemie, Physik, Musik, Geographie, Sport und Französisch? Wie viele Studienplätze wurden zu den Wintersemestern 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 in den unter a) und b) aufgeführten Fächern jeweils angeboten, welche Fächer waren jeweils zulassungsbeschränkt, wie hat sich die Zahl der Immatrikulationen jeweils entwickelt und wie viele Bewerbungen wurden jeweils abgelehnt? Es muss zwischen dem möglichen Angebot an Studienplätzen und dem Bedarf an Absolventinnen und Absolventen unterschieden werden. Die Festlegungen der Zulassungszahlen werden unter Anwendung des Hochschulzulassungsgesetzes in Verbindung mit dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung in einer Ordnung der MLU festgelegt , die vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zu genehmigen ist. Wesentlich ist, dass Kapazitätsberechnungen durchgeführt werden, um die Anzahl der möglichen Studienplätze auszuweisen. Die Ordnungen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die Studiengänge im örtlichen Vergabeverfahren und für den Studiengang Pharmazie im jeweiligen Wintersemester und dem folgenden Sommersemester geben Auskunft darüber, in welchem Umfang die MLU mit ihren Ressourcen Lehrkräfte ausbilden kann. 8 Unabhängig davon besteht ein bestimmter Bedarf an Lehrkräften in bestimmten Fächern . Diesen kann die MLU jedoch nicht innerhalb eines einzigen Durchgangs decken . Hierfür werden mehrere Kohorten benötigt. Die erbetenen Daten werden für die MLU in Anlage 1 gegeben. Einen wesentlichen kapazitätsbegrenzenden Faktor bilden die für schulpraktische Übungen und Schulpraktika bereitzustellenden Plätze. Im Bereich der Stadt Halle und dem nahen Umland wurden die Schulen schon bis zu ihrer Belastungsgrenze in Anspruch genommen. Eine größere Entfernung ist für die Studierenden oftmals schwer zu überbrücken, weil Zeit und Kosten damit verbunden sind. Hier bemüht sich zurzeit die MLU im Dialog mit der Schulverwaltung um eine Verbesserung des Angebots. Für die OVGU sieht die Situation anders aus. An der OVGU gab es zum Wintersemester 2018/2019 keine Zulassungsbeschränkungen für die angebotenen Fächerkombinationen in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen. Lediglich für das Fach Sport musste im Vorfeld ein Sporteignungstest absolviert werden. In folgenden Wintersemestern haben sich die angegebenen Studierenden an der OVGU in einem lehramtsbezogenen Bachelor immatrikuliert: WS 2018/2019 (Stand 31.Oktober 2018): 188 Studierende WS 2017/2018 (Stand 9. Oktober 2017): 94 Studierende WS 2016/2017 (Stand 30. September 2016): 112 Studierende. Frage 10: Nach dem Bericht der Expertengruppe ergibt sich für die in Ziffer 9 aufgeführten Fächer unter Berücksichtigung der Angaben zum durchschnittlichen Einstellungsbedarf , zur Studienerfolgsquote und zum jeweiligen Unterrichtsanteil des Faches der nachfolgende Bedarf an Studienplätzen für das 1. Fachsemester in den besonderen Bedarfsfächern (Bericht Anlage 5, Seite 71, hier modifiziert unter Berücksichtigung der derzeit bereits in der Ausbildung befindlichen Lehrkräfte): Lehramt Deu Mat Eng Che Phy Eth Mus Geo Spo Frz Sekundarschulen 150 150 130 30 50 40 30 30 60 25 Gymnasien 100 100 90 40 45 - 30 35 50 35 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Studienplätze ab dem Wintersemester 2019/2020 anbieten zu können? Welche Maßnahmen (Werbung, Studienberatung , Aufhebung von Zugangsbeschränkungen, vorgeschlagene Fächerbindung von Erstfach und Zweitfach, Anreize, etc.) werden ergriffen, um eine Anwahl der Fächer im erforderlichen Umfang zu erreichen? Die Expertengruppe orientierte sich bei ihrer Bedarfsbetrachtung an der Entwicklung der Lehrkräftesituation an den Schulen. Wesentlich ist, wie viele Lehrkräfte benötigt werden. Das entspricht nicht der Anzahl der Studierenden und/oder Referendare und Referendarinnen. 9 Das Land Sachsen-Anhalt und die beiden Universitäten schaffen Bedingungen, den erhöhten Bedarf an Lehrkräften zu decken. Um die erhöhte Anzahl von Studienplätzen anbieten zu können, müssen die personellen, räumlichen und sächlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wesentlich ist, dass die kapazitären Voraussetzungen vorliegen. Dazu werden aktuell die Weichen gestellt. Die Finanzierung des notwendigen Personals ab dem Haushaltsjahr 2019 ist Teil des Haushaltsaufstellungsverfahrens und der Verfahren der Folgejahre. Die MLU ihrerseits ist zunächst in Vorleistung getreten, um die bereits erfolgte Erweiterung der Studienplätze zu finanzieren. Des Weiteren werden Quer- und Seiteneinsteiger/innen benötigt. Um ihnen den Weg in Lehramtsstudiengänge zu erleichtern, beschloss die MLU die Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung. Die MLU verzichtet seit dem Wintersemester 2018/2019 auf die Erhebung von Zweitstudiengebühren für Lehramtsstudierende, die bereits einen Hochschulabschluss erworben haben. Außerdem wirken sich die Signale des Arbeitsmarktes auf das Verhalten von Schulabgängern und Schulabgängerinnen sowie von Absolventen und Absolventinnen anderer Fachstudiengänge aus. Finden sie in Sachsen-Anhalt in Stadt und Land attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen, so besteht auch ein stärkeres Interesse daran, den Lehrerberuf zu ergreifen. Frage 11: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um im Lehramt an Grundschulen bei Beibehaltung von mindestens 250 Studienanfängern zum Wintersemester 2019/2020 die Kapazität in den Drittfächern Sport und Gestalten bedarfsorientiert auf jeweils 55 Studienplätze zu erhöhen und im Gegenzug in den Drittfächern Sachunterricht die Zahl der Studienplätze auf 70 und in evangelischer Religion auf 10 zu reduzieren? Für die Fächer Sport und Gestalten können das Land Sachsen-Anhalt und die Hochschulen nicht allein die Voraussetzung für das Studium schaffen. In beiden Fächern muss eine Eignungsprüfung bestanden werden, sodass die Zahl der Immatrikulationen nicht allein von der Zahl der Studienplätze, sondern maßgeblich von der Zahl der speziell geeigneten Bewerber abhängig ist. Des Weiteren muss berücksichtigt werden , dass die fachliche Ausbildung der Lehrkräfte im Fach Gestalten in den Bereich der KHH fällt, die für dieses Fach Lehrexport an die MLU leistet. Sie kann aus Kapazitätsgründen nicht mehr Studierende betreuen. Eine mögliche Erhöhung der Ausbildungskapazität der KHH wird für die nächste Zielvereinbarungsperiode geprüft. Die Studienplätze für die Fächer Evangelische Religion (siehe hierzu auch die Antwort auf die Fragen 4 bis 6) und Sachunterricht können nicht gemindert werden, da die vorhandene Lehrkapazität an der Universität auszuschöpfen ist. Das Drittfach Sachkunde vereinigt in der Grundschule mehrere fachliche Bereiche, die in Sekundarschule und Gymnasium eigenständige Fächer sind, wie z. B. Biologie, Physik, Geografie und Heimatkunde, sodass ein großer Bedarf an Lehrkräften besteht. 10 Frage 12: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um im Lehramt an Förderschulen die erforderliche Zahl von mindestens 110 Studienanfängern insgesamt, die sich zu etwa gleichen Anteilen auf fünf Fachrichtungskombinationen aufteilen, zum Wintersemester 2018/2019 zu erreichen? Der tatsächliche Bedarf im Lehramt an Förderschulen ist kaum prognostizierbar, da er vielen besonders stark schwankenden Rahmenparametern unterliegt. Die genannte Erhöhung im Lehramt an Förderschulen würde einer personellen Verdopplung des Instituts entsprechen, die noch dazu unverhältnismäßig teuer wäre, da auch die Größe der Kohorte für die Einteilung der Lehrveranstaltungsgruppen ungünstig ist. Das lässt sich mit der geplanten Budgeterhöhung, die an Durchschnittskosten für Studienplätze orientiert ist, nicht finanzieren und wäre auch angesichts der hohen Zahl der bundesweit ausgeschriebenen Stellen personell kaum umsetzbar. Frage 13: Welchen Stand hat die Ausbildung in den allgemeinbildenden Lehrämtern (M. Ed.) an der OVGU erreicht, wie wird der Erfolg der Aufnahme von Mathematik als weiteres Erstfach beurteilt und wie soll sich diese Ausbildung an der OVGU quantitativ und im Hinblick auf die Aufnahme weiterer Erstfächer entwickeln ? Die Lehramtsausbildung an der OVGU findet in der Bachelor-/Masterstruktur statt. Auf den polyvalenten Bachelor Berufsbildung folgen verschiedene Ausgestaltungen im Bereich des Masterstudiums. In den allgemeinbildenden Lehrämtern an Sekundarschulen und Gymnasien haben sich zum Wintersemester 2018/2019 insgesamt 36 Studierende neu eingeschrieben. Seit dem Wintersemester 2018/2019 wird für die genannten allgemeinbildenden Lehrämter das Fach Mathematik in Kombination mit einem der Fächer Deutsch, Ethik, Physik, Sport oder Sozialkunde angeboten. Hier haben sich 48 Personen immatrikuliert , was eine sehr erfreuliche Resonanz erkennen lässt. Zum Wintersemester 2018/2019 haben sich insgesamt 188 Personen in das erste Fachsemester der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge immatrikuliert, sodass das Ziel von 200 Immatrikulationen nahezu erreicht wurde. Frage 14: Im Zusammenhang mit der erforderlichen quantitativen Erweiterung - Verdopplung der Absolventenzahl im LA an Berufsbildenden Schulen (M. Ed.) - hat die Expertengruppe folgende Empfehlungen für die OVGU formuliert: a) Aufbau der Fachrichtung Sozialpädagogik, b) Erhöhung der Belegung in der Fachrichtung Gesundheit und Pflege, c) Einrichtung des Faches Englisch, d) Erhöhung der Belegung des Faches Deutsch, e) Prüfung der Einbeziehung des Faches Physik als Zweitfach für das LA an berufsbildenden Schulen, 11 f) qualifizierte Studienberatung u. a. mit dem Ziel der Verringerung der Belegung des Faches Ethik zugunsten anderer allgemeinbildender Fächer, g) Prüfung, ob das Fach Informatik als eigenes Fach erhalten bleiben soll oder ob dafür eine umfassende Integration informationstechnischer Sachverhalte in die technischen Fachrichtungen und in die Wirtschaftswissenschaften stattfinden soll. Wurden diese Empfehlungen aufgegriffen und welcher Sachstand wurde jeweils erreicht? Zu a) Aufbau der Fachrichtung Sozialpädagogik Für den Aufbau der Fachrichtung Sozialpädagogik ist die Otto-von-Guericke-Universität dabei, die internen Voraussetzungen für eine Stellenausschreibung der Professur Sozialpädagogik zu schaffen. Zu b) Erhöhung der Belegung in der Fachrichtung Gesundheit und Pflege Zur beruflichen Fachrichtung „Gesundheit und Pflege“, die mit einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach studiert werden kann, wurde zusätzlich die berufliche Fachrichtung „Pflege“ in Kombination mit der beruflichen Fachrichtung „Gesundheit“ eingeführt . Im Wintersemester 2018 /2019 gab es 21 Neueinschreibungen. Neun davon schrieben sich in der beruflichen Fachrichtung „Pflege“ kombiniert mit der Fachrichtung „Gesundheit“ ein. Um die neuen Fachrichtungen anbieten zu können, wurden Kooperationsverträge mit anderen Hochschulen geschlossen, darunter mit der MLU und mit der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es wird davon ausgegangen, dass dies zu einem größeren Bekanntheitsgrad der Studienrichtung und damit zu höheren Studierendenzahlen beitragen wird. Zu c) Einrichtung des Faches Englisch Eine Wiedereinrichtung des Faches Englisch ist nicht vorgesehen, da an der Ottovon -Guericke-Universität der Kontext des Faches im Profil und im Strukturentwicklungsplan der Humanwissenschaftlichen Fakultät fehlt. Zu d) Erhöhung der Belegung des Faches Deutsch In der allgemeinen Studienberatung zum Lehramt wird auf den erhöhten Bedarf in sogenannten Bedarfsfächern wie Deutsch hingewiesen. Den interessierten Personen wird angeraten, ihre Fächerwahl daran zu orientieren. Letztlich ist es jedoch deren Entscheidung, welches Fach sie studieren wollen. Zu e) Prüfung der Einbeziehung des Faches Physik als Zweitfach für das LA an berufsbildenden Schulen Studierende der Fachrichtung Ingenieurpädagogik können ab dem Wintersemester 2018/2019 das Fach Physik als Zweitfach wählen. Zu f) Qualifizierte Studienberatung u. a. mit dem Ziel der Verringerung der Belegung des Faches Ethik zugunsten anderer allgemeinbildender Fächer Siehe bitte die Antwort zu Teilfrage d. 12 Zu g) Prüfung, ob das Fach Informatik als eigenes Fach erhalten bleiben soll oder ob dafür eine umfassende Integration informationstechnischer Sachverhalte in die technischen Fachrichtungen und in die Wirtschaftswissenschaften stattfinden soll. Das Fach Informatik wird an der OVGU als Zweitfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen angeboten, weil in Berufsschulen das Fach Informatik als spezialisiertes Fach relevant ist. Das Thema „Digitalisierung“ hat unabhängig davon bereits Einzug in die Lehramtsstudiengänge gefunden. Quelle: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 19.11.2018 WS 2016/17 WS 2017/18 WS 2018/19 Plätze Zahl der Bewerb. Plätze Zahl der Bewerb. Plätze Zahl der Bewerb. KapVO (HA) KapVO (HA) KapVO (HA) LA Gym Chemie 11 11 NC 75 10 10 NC 60 40 8 10 10 NC 62 41 10 LA Gym Deutsch 16 31 NC 189 17 32 NC 227 167 32 13 40 NC 156 74 40 LA Gym Englisch 43 43 NC 191 42 42 NC 243 143 47 43 50 NC 239 123 50 LA Gym Französisch 27 27 frei 35 35 frei 24 32 32 frei 22 LA Gym Geographie 10 20 NC 136 10 20 NC 193 141 23 10 10 NC 201 178 9 LA Gym Mathematik 55 55 NC 184 53 53 NC 183 46 52 59 59 NC 153 0 75 LA Gym Musik 18 18 frei 12 12 frei 24 18 18 frei 20 LA Gym Physik 15 15 NC 64 15 15 NC 60 24 15 15 15 NC 63 28 19 LA Gym Sport 26 26 NC 133 28 28 NC 173 33 24 35 NC 133 52 31 LA Sek Chemie 14 14 NC 8 13 13 NC 26 5 13 13 13 NC 28 8 12 LA Sek Deutsch 23 38 NC 101 24 39 NC 107 0 46 19 50 NC 153 15 53 LA Sek Englisch 41 41 frei 44 44 frei 41 45 45 frei 63 LA Sek Ethik 15 15 NC 38 15 15 NC 53 16 14 15 20 NC 78 58 22 LA Sek Französisch 13 13 frei 18 18 frei 8 26 26 frei 4 LA Sek Geographie 15 15 NC 88 16 16 NC 105 76 17 16 16 NC 84 51 19 LA Sek Mathematik 53 53 frei 54 54 frei 70 54 54 frei 63 LA Sek Musik 10 10 frei 8 8 frei 2 12 12 frei 1 LA Sek Physik 17 17 frei 17 17 frei 41 17 17 frei 32 LA Sek Sport 36 36 frei 39 39 frei 49 34 34 frei 39 (Hochschulzugangsberechtigung; bestandene Eignungsprüfung [Musik, Sport], Vorliegen der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen [bestimmtes Sprachniveau bei Englisch und Französisch]); die Ablehnungen erfolgten aus Gründen der Kapazität. In zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Ablehnungen aus Kapazitätsgründen. Nicht jeder bzw. jede zugelassene Bewerber*in nimmt den Studienplatz an, da sich die Interessierten mehrfach an den unterschiedlichen Hochschulen bewerben können. Zurzeit werden an der MLU Ablehnungsbescheide erst nach Abschluss der regulären Verfahren, also auch nach ggf. durchzuführenden Nachrückverfahren versendet. Die entsprechenden Zahlen der Ablehnungsbescheide in der Tabelle umfassen also definitiv alle Bewerber*innen, die aus Kapazitätsgründen keine Zulassung im Vergabeverfahren erhalten konnten. Plätze ZZO 40 12 Abschl. Studiengang Plätze ZZO NC Zahl der Ablehnungsbescheide NC Zahl der Ablehnungsbescheide Plätze ZZO NC Zahl der Ablehnungsbescheide 98 50 67 55 22 73 29 0 82 17 2 23 49 32 0 8 53 0 32 32 3 17 Anlage 1 Kleine Anfrage 7/2103 - zur Beantwortung von Frage 9 Immatrikulierte Immatrikulierte Immatrikulierte HA = Hauptanträge = form- und fristgerecht eingereichte Anträge, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen 2 29 30 4 35 27