Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3705 11.12.2018 (Ausgegeben am 12.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Zukunft des Fanprojektes Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/2129 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zum Jahresende läuft der Mietvertrag des Fanprojektes Magdeburg am gegenwärtigen Standort aus. Alle Bemühungen, mit der Landeshauptstadt Magdeburg - insbesondere dem Oberbürgermeister - ins Gespräch zu kommen, liefen ins Leere. Sowohl ein Übergangsobjekt als auch ein endgültiger Standort konnten bisher durch die Landeshauptstadt Magdeburg nicht zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Zukunft des Fanprojektes Magdeburg gefährdet. Neben der Landeshauptstadt Magdeburg sind an der Finanzierung des Fanprojektes der DFB und das Land Sachsen- Anhalt beteiligt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 27.11.2018 teilte das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg dem Träger des Fanprojektes Magdeburg, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband , Landesverband Sachsen-Anhalt, verbindlich mit, dass ein Verbleib des Fanprojektes Magdeburg in den bisherigen Räumlichkeiten am Klaus-Miesner-Platz bis zum 31.12.2019 gesichert ist. 1. In welcher Form unterstützt die Landesregierung das Fanprojekt Magdeburg bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten? Die Landesregierung ist durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration im Beirat des Fanprojektes vertreten und nimmt regelmäßig an den halbjährlichen Sitzungen teil. Im Rahmen dieser Beiratstätigkeit wurde die Suche nach neuen Räum- 2 lichkeiten regelmäßig auch mit der Vertretung der Landeshauptstadt Magdeburg erörtert . 2. Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung auf die Landeshauptstadt Magdeburg, damit die Zukunft des Fanprojektes nicht gefährdet wird? Im Rahmen der Beiratstätigkeit wird die Landesregierung weiterhin aktiv auf die Fortführung des Fanprojektes hinwirken und die Suche nach endgültigen Räumlichkeiten ab 01.01.2020 im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.