Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3713 12.12.2018 (Ausgegeben am 12.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Anschaffung von 30 Containern zur Zwischenlagerung von Wildschweinkadavern Kleine Anfrage - KA 7/2119 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt hat 30 Container angeschafft, in denen tote Wildschweine zwischengelagert werden können. Am 19. Februar 2018 wurden 10 davon ausgeliefert und in Halle (Saale) gelagert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wo werden die 30 Container zur Zwischenlagerung von Wildschweinekadavern derzeitig gelagert? Bitte die entsprechende Anzahl an Containern mit Volumen (l) den Lagerorten in den Landkreisen zuweisen. Die 30 Kadavercontainer zu je 1.100 l lagern beim Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt e. V., Angerstraße 6 in 06118 Halle/S. Nach Feststellung eines ASP-Ausbruchs kommen die Container in den dann einzurichtenden Restriktionszonen zum Einsatz. Eine vorherige Zuweisung an die Landkreise/kreisfreien Städte wäre kontraproduktiv, da die Restriktionszonen noch nicht bekannt sind. 2. Wie hoch waren die Anschaffungskosten der Container und aus welchem Einzelplan wurden sie finanziert? Angabe bitte mit Kapitel und Titel. Die Anschaffungskosten der Container beliefen sich auf 16.100,00 Euro netto inklusive 800,00 Euro Lieferkosten und wurden aus dem Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titelgruppe 61 bezahlt. 2 3. Wann erfolgte die Ausschreibung zur Anschaffung der Container? Ausschreibungsunterlagen bitte beilegen und die Verteilung der Ausschreibung in den entsprechenden Medien darstellen. Da der Auftragswert unter 25.000,00 Euro lag, war als Ausschreibungsart eine Freihändige Vergabe möglich. Es wurden folgende 3 Bewerber am 8. Dezember 2017 zur Angebotsabgabe aufgefordert. a) Fa. Farmshop S+S GmbH b) Fa. BEG Schulze Bremer GmbH c) Fa. SecAnim GmbH Das Angebot sollte für 30 Kadavercontainer je 1100 Liter zur Entsorgung von Wildschweinkadavern erfolgen, wobei die Container folgende Voraussetzungen erfüllen sollten: - abschließbar, bzw. ohne größeren Aufwand dahingehend veränderbar - auf Rädern - mit vollabnehmbaren Schiebe- bzw. Klappdeckel - evtl. stapelbar - Lieferzeit 1 Woche 4. Wer übernimmt im Bedarfsfall die Auslieferung und den Transport der Container und wie werden diese Kosten finanziert? Bitte Transporteur(e) benennen und die entsprechende Finanzierungssumme nach Einzelplan, Kapitel und Titelgruppe darstellen. Die Auslieferung und der Transport der Container sind durch den Landkreis/die kreisfreie Stadt auf eigene Kosten zu organisieren. Zwischen dem Land und den Landkreisen/kreisfreien Städten wird ein Leihvertrag geschlossen. 5. Wie, wo und nach welchen Richtlinien sollen die Container - im Falle einer Nutzung im Seuchenfall - desinfiziert werden? Bitte ausführen. Über eine Desinfektion der Container entscheidet der Landkreis/die kreisfreie Stadt als zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Vor-Ort-Verhältnisse und der Richtlinie des BMEL über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen. 6. Wer ist für die Anschaffung der Desinfektionseinrichtungen und Desinfektionsmittel verantwortlich? Der Landkreis/die kreisfreie Stadt ist zuständige Behörde für die Bekämpfung von Tierseuchen und damit auch verantwortlich für die Anschaffung von Desinfektionseinrichtungen und Desinfektionsmittel. 3 7. Aus welchem Einzelplan werden die Desinfektionseinrichtungen und Desinfektionsmittel finanziert? Die Finanzierungssumme bitte nach Einzelplan , Kapitel und Titelgruppe darstellen und nach Desinfektionseinrichtungen und -mittel getrennt auflisten. Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Wer ist für die Lagerung der Container, Desinfektionseinrichtungen und -mittel verantwortlich und übernimmt die Kosten der Kontrollen und Lagerung ? Bitte Verantwortliche benennen und die entsprechenden Finanzierungssummen nach Einzelplan, Kapitel und Titelgruppe darstellen. Für die Lagerung der Container bis zur Ausleihe ist das MULE verantwortlich und übernimmt die Kosten dafür. Anfallende Kosten würden aus dem Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titelgruppe 61 bezahlt werden. Bislang sind keine Kosten der Lagerung entstanden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. 9. Für welche Zwecke können bzw. werden die 30 mobilen Container derzeit verwendet, so keine Entsorgung von Wildschweinkadavern vorliegt? Derzeit findet keine Verwendung der Container statt. Im Falle anderer Tierseuchen als die Afrikanische Schweinepest könnten die Container auch benutzt werden, zum Beispiel zum Töten von Geflügel mit Kohlendioxid bei einem Geflügelpestausbruch . 10. Wie viele Wildschweinkadaver wurden bisher über die angeschafften Container des Landes entsorgt und wie hoch waren die daraus resultierenden Kosten? Bitte die entsprechenden verendeten und entsorgten Wildschweine nach Ort der Verendung listen und die entstandenen Kosten (Euro) mit Finanzierung zuordnen. Bisher fand keine Verwendung der Container statt.