Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3717 12.12.2018 (Ausgegeben am 12.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) AMEOS-Klinikbetreiber im Salzlandkreis, Empfehlung des Marburger Bundes und Konsequenzen für das Land Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2109 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung vom 22. Juni 2018 zum Bereich Salzlandkreis rät der Marburger Bund Ärzten davon ab, einen Arbeitsvertrag mit AMEOS abzuschließen. Begründet wird dies u. a. mit den extremen Einsparungen beim Personal und bei Honorarkräften. Zudem seien viele Mitarbeiter aller Professionen aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen und wegen des schlechten Rufs der Häuser gegangen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Ist der Landesregierung dieses Interview in der Mitteldeutschen Zeitung bekannt und wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Empfehlung im Hinblick auf den Ruf sowie auf die Quantität und Qualität der Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt und vergleichend dazu speziell im Salzlandkreis ? Die Landesregierung verfolgt die Veröffentlichungen in den Medien mit Aufmerksamkeit . Die Kritik des Marburger Bundes an dem jetzigen Betreiber der damaligen Kreiskliniken des Salzlandkreises ist deshalb nicht unbeachtet geblieben. Unmittelbar betroffen ist - neben dem Klinikbetreiber selbst - der Landkreis, der nicht nur seinerzeit die kreiseigenen Kliniken an den jetzigen Betreiber verkaufte, sondern auch den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenversorgung innehat. Nach 2 Kenntnis der Landesregierung nimmt der Landkreis die angesprochene Kritik sehr ernst. Die Krankenhäuser des Betreibers arbeiten nicht im rechtsfreien Raum, auch wenn der zitierte Zeitungsartikel solches vermuten lässt. Hinsichtlich Quantität und Qualität der Krankenhausversorgung ist auf die vielfältigen Arten der staatlichen und nichtstaatlichen Aufsicht zu verweisen. Die Einhaltung der Hygienebestimmungen wird von den Gesundheitsämtern kontrolliert - die des Arbeitsrechts durch die Gewerbeaufsicht. Auch die Art der Krankenbehandlung ist nicht beliebig. Wenn die Krankenhausleistungen abgerechnet werden, müssen sie bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Die Prozeduren sind genau definiert. Auf die Einhaltung dieser Qualitätsparameter achten die Krankenkassen. Die Prüfungen finden dabei nicht nur am grünen Tisch statt. Der MDK prüft auch vor Ort. Wenn für die Erbringung einer Leistung eine Fachärztin/ein Facharzt erforderlich ist und es in dem Krankenhaus keine/n gibt, wird die Leistung nicht bezahlt. Häufen sich solche negativen Prüfungen, erfährt auch das zuständige Ministerium davon. Eklatante Verstöße bezüglich der Krankenhäuser im Salzlandkreis sind allerdings nur aus der Presse bekannt. Im Übrigen gibt es eine Stellungnahme des Krankenhausträgers zu dem in Rede stehenden Artikel. Darin wird ausgeführt, dass es sehr wohl Tarifverträge gebe, nur nicht mit dem Marburger Bund, sondern mit der Verwaltungsgewerkschaft Ver.di. Inwieweit Ärztinnen und Ärzte Empfehlungen des Marburger Bundes - so sie tatsächlich ausgesprochen wurden - folgen, ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der Kliniken im Salzlandkreis ohne Klinikschließungen zu verbessern und dann zu stabilisieren ? Wenn ja, durch welche konkret aufzuzählenden und zu erläuternden Maßnahmen, mit Ausnahme einer Klinikschließung (Entfernung aus dem Krankenhausplan), könnte dies realisiert bzw. erreicht werden? Eingedenk der Antwort zu Frage 1 verbleibt der Landesregierung und damit der Leitung des zuständigen Ministeriums lediglich, mit der Geschäftsleitung des Betreibers - wie im vergangenen Jahr mehrmals geschehen - Gespräche zu führen. Die öffentliche Kritik über die Geschäftsführung der Kliniken stand dabei im Mittelpunkt. Die Landesregierung geht davon aus, dass mittlerweile der Umgang mit Patientinnen/ Patienten und Betriebsangehörigen weniger Anlass für negative Berichterstattungen bietet.