Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3736 17.12.2018 (Ausgegeben am 17.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Verkehrslärmbelastung der Ortsteile Kleinhelmsdorf, Weickelsdorf und Roda der Stadt Osterfeld (Burgenlandkreis) durch die Bundesautobahn A 9 (III) Kleine Anfrage - KA 7/2146 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen Verkehrslärmbelastung der Ortsteile Kleinhelmsdorf, Weickelsdorf und Roda der Stadt Osterfeld (Burgenlandkreis) durch die Bundesautobahn vom 25. September 2018 (Drs. 7/3396) und vom 19. November 2018 (Drs. 7/3618). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr In ihrer Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Verkehrslärmbelastung der Ortsteile Kleinhelmsdorf, Weickelsdorf und Roda der Stadt Osterfeld (Burgenlandkreis ) durch die Bundesautobahn A 9 (II) trägt die Landeregierung vor, dass bei der Lärmberechnung ein Korrekturwert DStro = - 2dB(A) angesetzt wurde. Kam dieser Korrekturwert zur Anwendung, weil auf der A 9 lärmmindernde Straßenbeläge eingebaut wurden? Wenn ja, wer beurteilt in welchen Zeitabständen, ob der Straßenbelag noch über diese Lärmmindernden Eigenschaften verfügt? Mit dem Korrekturwert DStrO werden gemäß Punkt 4.4.1.1.3 der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ unterschiedliche Straßenoberflächen bei der Berechnung von Lärmpegeln berücksichtigt. Eine Absenkung der berechneten Pegel, beispielsweise mit einem DStrO = - 2 dB (A), erfolgt für lärmmindernde Straßenoberflächen , bei denen eine dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist. Straßenoberflächen , für die diese Kriterien zutreffen, werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit den „Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau“ (ASR) bekannt gegeben. 2 Der Korrekturwert für die Straßenoberflächen von DStrO = - 2 dB (A) konnte in dem in Rede stehenden Abschnitt der BAB A 9 in Ansatz gebracht werden, da im Bereich Kleinhelmsdorf, Weickelsdorf und Roda lärmmindernde Straßenbeläge eingebaut worden sind. Eine Prüfung der lärmmindernden Eigenschaften während der Nutzung ist im Regelwerk nicht vorgesehen.