Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3746 18.12.2018 (Ausgegeben am 18.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Fahren ohne Fahrschein Kleine Anfrage - KA 7/2131 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen „Schwarzfahrens“ aufgrund des Straftatbestandes nach § 265a StGB „Erschleichen von Leistungen“ in Sachsen-Anhalt in den letzten 5 Jahren gestellt? Bitte differenziert nach Jahren darstellen. Der Straftatbestand des § 265a StGB enthält vier Auffangtatbestände zum Betrug (Automatenmissbrauch, Telekommunikationsleistungen, Beförderungsleistungen und Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen), die in der amtlichen Strafverfolgungsstatistik nicht einzeln erfasst werden. Insoweit lassen sich keine statistischen Daten zum Tatbestand der Beförderungserschleichung ermitteln. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 2013 bis 2017 weisen für das Delikt § 265a StGB „Erschleichung von Leistungen “ für den Bereich der „Beförderungserschleichung“ folgende Fälle aus: 2013: 7.065 2014: 5.795 2015: 5.328 2016: 4.016 2017: 4.218. 2 2. Wie viele Strafverfahren wurden wegen „Schwarzfahrens“ aufgrund des Straftatbestandes nach § 265a StGB „Erschleichen von Leistungen“ in Sachsen-Anhalt in den letzten 5 Jahren eröffnet? 2.1 Zu wie vielen Einstellungen bzw. Verurteilungen ist es im Zeitraum von 5 Jahren gekommen? Bitte differenziert nach Jahren darstellen. 2.2 Wie lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer dar? Angaben bitte nach Jahren aufschlüsseln. 3. In wie vielen Fällen und für welche Dauer mussten „Schwarzfahrer“ aufgrund des Nichtbezahlens einer verhängten Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe in den letzten 5 Jahren verbüßen? Bitte nach Jahren differenziert darstellen. Mangels statistischer Erfassung können hierzu keine Angaben gemacht werden . 4. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich der Personalkosten) sind an den zuständigen Gerichten im vorbezeichneten Berichtszeitraum durchschnittlich je durchgeführtem Strafverfahren entstanden? Ein gesonderter Ausweis der explizit in Verfahren „Fahren ohne Fahrschein“ anfallenden Kosten ist mangels statistischer Erfassung nicht möglich. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Effektivität der Verfolgung von Schwarzfahrer*innen mit den Mitteln des Strafrechts und die daraus entstehende Belastung der Gerichtsbarkeit? Effektivität ist ein Maß für Wirksamkeit, welches das Verhältnis von erreichtem Ziel zu definiertem Ziel beschreibt. Ohne Angabe der Parameter bzw. Definition der zu erreichenden Ziele ist eine Beantwortung nicht möglich. Deshalb ist für die Landesregierung unklar: Ist nach der Zahl der ermittelten Schwarzfahrer gefragt im Vergleich zu den unerkannt gebliebenen Schwarzfahrern ? Ist nach dem hinreichenden Tatverdacht bei ermittelten Schwarzfahrern in der Abgrenzung zu nicht beweisbaren Taten gefragt? Ist nach individualpräventiven Effekten nach durchgeführten Ermittlungs- und/oder strafgerichtlichen Verfahren gefragt? Ist nach generalpräventiven Effekten von Ermittlungs- und/oder strafgerichtlichen Verfahren gefragt? Die einzelnen Verfahren nach § 265a StGB belasten Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht anders als andere Verfahren wegen vergleichbarer Vergehen . 3 6. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer*innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht die Landesregierung und welche würde sie ggf. unterstützen und ergreifen? Keine. 6.1 Wie beurteilt die Landesregierung das Bestreben einiger Bundesländer , das „Schwarzfahren“ künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu ahnden? Dieses Bestreben findet keine Zustimmung.