Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3764 20.12.2018 (Ausgegeben am 20.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Verkauf des Landgestütes Prussendorf Kleine Anfrage - KA 7/2120 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im letzten Jahr gab Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert bekannt, dass der neue Geschäftsführer für das Landgestüt Prussendorf, Dr. Willy Boß, die Privatisierung vorbereiten und begleiten soll. Das geplante Vorhaben, das wichtige Kulturgut Landgestüt Prussendorf zu privatisieren, wurde Anfang 2018 umgesetzt, in dem der Verkauf besiegelt wurde. Die im Haushaltsplan enthaltenen finanziellen Zielgrößen (monetärer Gewinn) wurden bei weitem nicht erreicht.  Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wurde die Ausschreibung über den Verkauf des Landgestüts im Zuge der Verlängerung der Ausschreibung inhaltlich angepasst bzw. verändert? Wenn ja, was wurde geändert? Wenn nein, warum wurde nicht geändert, um die Interessenlage zu „befeuern “? Bitte begründen. Das Exposee wurde inhaltlich im Zuge der Verlängerung der Angebotsfrist nicht verändert. Hierzu bestand keine Notwendigkeit. Die Verlängerung der Ausschreibungsfrist erfolgte ausschließlich wegen spezifischer Nachfragen von Interessenten zu betriebswirtschaftlichen Daten, deren Antworten allen bekannten Interessenten zugeleitet wurden. 2 2. Wann wurden entsprechend der Ausschreibung die Nutzungskonzepte, inklusive der Angebote zum Kauf des Landgestütes, abgegeben? Bitte mit Angabe des Datums, wann und bei wem wie viele Angebote und Nutzungskonzepte von entsprechenden Kaufinteressenten vorlagen. Es wurde 1 Angebot eingereicht, das zum Eröffnungstermin, Montag den 8. Januar 2018 vorlag. Das Nutzungskonzept war Bestandteil des Angebots. 3. Wann erfolgte durch wen der Zuschlag für den Verkauf des Landgestütes und mit welcher dazugehörenden Flächengröße (ha) erfolgte der Verkauf? Bitte erläutern. Der Zuschlag erfolgte am 27. April 2018 durch den Geschäftsführer der Landgestüt Sachsen-Anhalt GmbH. Verkauft wurden das Kerngestüt sowie die zum Kerngestüt gehörenden bebauten Grundstücksflächen im Umfang von ca. 23 ha sowie Grünland in Hofnähe im Umfang von ca. 33 ha. 4. Wie bewertet die Landesregierung den erzielten Kaufpreis vor dem Hintergrund des eigentlichen Verkehrswertes der verkauften Grundstücke und Gebäude? Bitte ausführen und dabei den Verkehrswert im Vergleich zu anderen Objekten analogen Wertes reflektieren. Der erzielte Kaufpreis ist der eigentliche Verkehrswert des Kaufgegenstandes, da er auf dem Weg einer Ausschreibung ermittelt wurde. Das vorgelegte Angebot ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund, insbesondere auch der Übernahme der Verpflichtungen - Weiterführung der Pferdehaltung in Prussendorf, Übernahme des Personals , Zusammenarbeit mit den Pferdesport– und -zuchtverbänden vor allem durch Bereitstellung von Räumlichkeiten für einschlägige Veranstaltungen - ist der erzielte Kaufpreis in Verbindung mit der langfristigen Verpachtung der Landwirtschaftsflächen angemessen. Vergleichbare Objekte mit entsprechenden Randbedingungen sind nicht bekannt . 5. Wer bewirtschaftete zwischenzeitlich (während der Geschäftsleitung durch Dr. Willy Boß) die landeseigenen Flächen des Landgestütes und zu welchen Konditionen? Es wurden 3 Lohnarbeitsverträge abgeschlossen. Gut Mennewitz GmbH, 267 ha, Hof Pfaffendorf Agrarservice, 168 ha, Agrargenossenschaft Zörbig e. G., 242 ha. Das Landgestüt beauftragte die Auftragnehmer mit der Durchführung sämtlicher Produktionsarbeiten. Die Auftragnehmer unterlagen bei der Erledigung der Arbeiten den Weisungen der Geschäftsführung des Landgestüts. 3 Als Vergütung erhielten die Auftragnehmer eine Beteiligung am Ernteertrag in Höhe von 50 % des durchschnittlichen flächenbezogenen Erlöses der jeweiligen Kultur im Vertragsjahr, gemindert um die nachgewiesenen Dieselkosten. 6. Welche Pachtzahlungen je Hektar und Monat wurden für die Flächen - entsprechend Ergebnis Frage 5 - vereinbart ? Es handelte sich um Lohnarbeitsverträge, bei denen keine Pachtzahlung vereinbart wurde, sondern Vergütung gem. Beantwortung Frage 5. 7. Wie viele Hektar landeseigene Fläche wurden im Zuge der Ausschreibung und des Verkaufs des Landgestüts neu verpachtet? Bitte Pachtverträge zur Einsichtnahme beilegen. Eigentümer der i. R. stehenden Flächen ist die Landgestüt GmbH und nicht das Land. Es handelt sich um 722,9 ha. Es gab keine Ausschreibung der landwirtschaftlichen Flächen sondern die im Expose fixierte Option, bei plausibler Darstellung im Bewirtschaftungskonzept Flächen des Landgestüts pachten zu können. Die Landgestüt GmbH schloss mit dem Käufer des „Kerngestüts“, beginnend mit dem 1.Oktober 2019 einen langfristigen Pachtvertrag über die o. g. Flächen ab. Für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 wurde mit dem Käufer ein Bewirtschaftungsvertrag geschlossen. 8. Ab wann traten eventuelle Pachtverträge in Kraft und für wie lange wurden die Vereinbarungen getroffen? Bitte Pachtverträge zur Einsichtnahme beilegen. Siehe Antwort Frage 7. 9. In welcher Weise hat die Landesregierung speziell bei landeseigenen Flächen des Landgestüts dafür gesorgt, dass bei der Ausschreibung für den Verkauf der Hofstelle in Prussendorf, dem von Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert immer wieder kommunizierten Ziel entsprochen wird, wonach kleinteilige Verpachtungslose für eine agrarstrukturell verträgliche Lösung - im Sinne der Region - vergeben werden sollen? Bitte anhand der Aussage begründen. Die Verpachtung der Landwirtschaftsflächen des Landgestüts in kleinen Pachtlosen stand nicht zur Diskussion, da die langfristige Verpachtung der Flächen Bedingung für den Erwerb des „Kerngestüts“ war. Ohne den Abschluss des Pachtvertrages mit dem Käufer wäre der Verkauf des Gestüts nicht möglich gewesen. 4 10. Warum wurden die zur Verpachtung zur Verfügung stehenden Flächen des Landgestütes nicht explizit und detailliert in der Ausschreibung erwähnt und stattdessen nur hinter folgendem Satz versteckt: „Gegebenenfalls ist die Verpachtung weiterer landwirtschaftlicher Flächen möglich“ (Expose, Anlage 4, S. 2)? Zum Verkauf sollte, gemäß Beschluss der Landesregierung zur Einstellung des Geschäftsbetriebs des Landgestüts als Unternehmen des Landes primär das „Kerngestüt“ kommen. Die Verpachtung zusätzlicher landwirtschaftlicher Flächen wurde bewusst nicht in den Vordergrund gestellt um in erster Linie Pferdehalter als Bewerber anzusprechen . 11. Warum erfolgte eine Verpachtung der landeseigenen Flächen des Landgestütes nicht nach der im Leitbild Landwirtschaft 2030 Sachsen- Anhalt definierten Zielstellung, eine breite Streuung zu ermöglichen und „eine problematische Konzentration von Pachtland zu vermeiden “? Siehe Antwort Frage 9. 12. Warum erfolgte eine Verpachtung der landeseigenen Flächen des Landgestütes nicht analog nach den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielsetzungen zur „Dämpfung des Kaufpreises für landwirtschaftliche Flächen“ zur Reformierung des Bodenmarktes? Bitte anhand der Option der Gleichsetzung von Kauf und Pacht erläutern . Siehe Antwort Frage 9.