Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3768 20.12.2018 (Ausgegeben am 20.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Obdachlosigkeit in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2147 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Die Kleine Anfrage wirft eine Thematik auf, zu der die Landesregierung letztmalig in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Rausch (AFD) KA 7/1587 (Landtagsdrucksache 7/2786 vom 24.04.2018) ausführlich geantwortet hat. Insofern wird allgemein auf die Antwort der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Soweit die aktuelle Kleine Anfrage das Fragespektrum erweitert, wird ergänzend Stellung genommen. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zahl von Obdachlosen in Sachsen-Anhalt? Werden diesbezügliche Daten erhoben? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele Obdachlose gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Landkreisen und Geschlecht aufschlüsseln. Wie hoch ist der Anteil minderjähriger Obdachloser im Land? 3. Wie viele Obdachlose sind nach Kenntnis der Landesregierung seit 2008 an Unterkühlung verstorben? Bitte getrennt nach Kalenderjahren und Landkreisen aufschlüsseln. 4. Welche Möglichkeiten von Notunterkünften gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. 2 5. Welche sonstigen Initiativen und Ähnliches gibt es im Land zur Verbesserung der Situation von Obdachlosen? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln . Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 6. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Notunterkünften für Obdachlose in den Wintermonaten 2018/2019 im Land ein? Die Gemeinden sind in Sachsen-Anhalt für die Unterbringung der Wohnungsund Obdachlosen zuständig und erfüllen diese Aufgabe im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung trifft daher keine eigene Einschätzung über den Bedarf an Notunterkünften für Obdachlose. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Nutzung von leerstehenden Asylunterkünften zur zeitweiligen Unterbringung von Personen ohne festen Wohnsitz während der Wintermonate? Das Land verfügt in der Erstaufnahme derzeit über zwei nicht aktiv betriebene Objekte, die jedoch ohne Sanitärausstattung und ohne Einrichtung sind und überdies als Lager genutzt werden. Auf die auf kommunaler Ebene bestehenden Objekte hat die Landesregierung keinen Zugriff. 8. Wie gedenkt die Landesregierung die Situation der Obdachlosen in Sachsen -Anhalt zu verbessern? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.