Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3773 20.12.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat Oktober 2018 Kleine Anfrage - KA 7/2135 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem vom Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt (LKA) erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“. Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe 2 bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat Oktober 2018 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Oktober 2018. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 für den Monat Oktober registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 für den Monat Oktober registriert? Für den Monat Oktober 2018 wurde in Sachsen-Anhalt eine politisch motivierte Gewaltstraftat registriert, die dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ zugeordnet werden konnte. Diese wurde nicht dem Themenfeld Hasskriminalität - Sexuelle Orientierung zugerechnet. 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert? Der Begriff der Nachmeldung ist im Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität nicht enthalten. Als Nachmeldung werden üblicherweise jene Straftaten erfasst, die nachträglich, d. h. nach einer als Berichtszeitraum definierten Zeitspanne , bekannt geworden bzw. gemeldet worden sind. Als Vormonate wurden in diesem Zusammenhang die Straftaten mit Tatzeit vom 1. Januar 2018 bis einschließlich 30. September 2018 interpretiert, die dem Polizeilichen Staatsschutz ab dem 1. Oktober 2018 bekannt geworden und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet worden sind. Hiervon ausgehend wurden in diesem Zeitraum sieben Straftaten „PMK - rechts“ nachgemeldet. 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. erfragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? 3 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren , verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, Untersuchungshaft, Extremismus, materiellen Schäden, Pressemitteilungen der Polizei sowie Tatverdächtigen und Geschädigten sind in den Anlagen dargestellt . Dabei werden in der Spalte „Haft/Festnahmen“ die Untersuchungshaften und die vorläufigen Festnahmen abgebildet. Die Angaben zu polizeilichen Vorerkenntnissen zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf PMK im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. Im LKA werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt.