Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3774 20.12.2018 (Ausgegeben am 21.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Berücksichtigung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) durch das Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger (III) Kleine Anfrage - KA 7/2136 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen „Berücksichtigung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) durch das Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger“ vom 18. Oktober 2017 (Drs. 7/1987) und vom 5. Juni 2018 (Drs. 7/2961). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Überprüfungsanträge, auf welche die Entscheidung des Landessozialgerichts Auswirkungen haben kann, wurden bislang beim Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger gestellt? Seit Ende des Jahres 2007 bis zum 30. November 2018 wurden insgesamt 6.008 Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X gestellt. 2. Wie viele Überprüfungsanträge, auf welche die Entscheidung des Landessozialgerichts Auswirkungen hatte, wurden bislang vom Land Sachsen- Anhalt als Sonderversorgungsträger beschieden? Vom 1. November 2017 bis zum 30. November 2018 wurden insgesamt 1.501 Änderungsbescheide erstellt. Diese Anzahl umfasst die Überprüfungsanträge 2 der Geburtsjahrgänge 1920 bis 1939 der Antragsjahre 2007 bis 2018, der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1949 der Antragsjahre 2007 und 2008 und der Witwen bzw. Witwer. 3. Wie viele Bedienstete sind bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord aktuell mit der Bearbeitung der Überprüfungsanträge beschäftigt? Derzeit sind im Bereich Sonderversorgung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord acht Bedienstete eingesetzt.