Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3777 20.12.2018 (Ausgegeben am 21.12.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) ACAB-Schmierereien in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2145 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts dient die Buchstabenkombination ACAB („All Cops Are Bastards“) der Verunglimpfung und Beleidigung von Polizisten. In den neuen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, ist dieses Phänomen ebenfalls seit Jahren zu beobachten. Durch gehäufte Medienberichterstattung und durch eigenes Erleben in den größeren Städten Sachsen-Anhalts ist bei dem Fragesteller der Eindruck entstanden, dass es in den letzten Jahren eine Zunahme von Sachbeschädigungen durch das Schmieren oder Sprühen dieser Zeichenfolge gegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2016 entschieden, dass „die Kundgabe der Buchstabenkombination ACAB im öffentlichen Raum (…) vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne Weiteres strafbar“ ist. Eine Verurteilung wegen Beleidigung setzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass sich die Äußerung auf eine „hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe“ beziehe. Unabhängig hiervon stellt das Anbringen von Schmierereien, Graffiti und Ähnlichem ohne Einverständnis der Eigentümer in der Regel eine strafbewährte Sachbeschädigung dar. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) heraus ist die Beantwortung der Fragen nicht möglich. Die Erfassung in der PKS erfolgt ohne Sachverhalt und enthält daher keine inhaltlich ergänzenden Angaben. Die PKS ermöglicht daher keine differenzierte Darstellung der Delikte Beleidigung und Sachbeschädigung in Bezug auf die Buchstabenkombination ACAB. Die nachstehend dargestellten Fallzahlen sind das Ergebnis einer Recherche im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Sachsen-Anhalt (IVOPOL) für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 29. November 2018. Zum Zwecke der Recherche sind in den Datensätzen die Textfragmente „ACAB“, „A C A B“, „A.C.A.B.“ und „All Cops are Bastards“ elektronisch abgeglichen worden. Die erhobenen Fallzahlen sind nur bedingt für eine valide Darstellung geeignet. Bis zum Abschluss des Vorgangs in IVOPOL sind Veränderungen möglich. Aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen ist eine Abweichung der recherchierten zu den tatsächlichen Fallzahlen für die Jahre 2014 und 2015 wahrscheinlich. 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung wurden im Zusammenhang mit der Verwendung der Buchstabenkombination ACAB in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2018 eingeleitet? 2014 2015 2016 2017 20181 Beleidigung 37 57 55 31 21 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wurden im Zusammenhang mit der Verwendung der Buchstabenkombination ACAB in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2018 eingeleitet? 2014 2015 2016 2017 20182 Sachbeschädigung 82 107 106 152 153 1 Stand 29. November 2018 2 Stand 29. November 2018