Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3782 02.01.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.012019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Doreen Hildebrandt (DIE LINKE) Finanzierung Ehrenamt Kleine Anfrage - KA 7/2152 Vorbemerkung des Fragestellenden: Für verschiedene Vereine und Verbände wird vom Land finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeit geleistet. Anlage 1 zum Ehrenamtsbericht der Landesregierung für 2017 erwähnt unter anderem den Zuwendungsrechtsergänzungserlass , die Integrationslotsen-Richtlinie und die Übungsleiterrichtlinie und weist ergänzend auf das Landesprogramm Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit hin. Angaben zur Finanzierung des Ehrenamts fehlen. Rückschlüsse auf das Gesamtfinanzierungsvolumen und seinen Anteil am Landeshaushalt sind nicht möglich. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Vorbemerkung: Die Landesregierung weist darauf hin, dass zum einen gesetzliche Grundlagen existieren , die Entschädigungen für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten vorsehen; zum anderen werden auf der Grundlage von Förderrichtlinien und Förderprogrammen Projekte gefördert, in denen sich Freiwillige engagieren. Auch institutionell geförderte Einrichtungen ermöglichen ehrenamtliches bzw. freiwilliges Engagement. Die Frage wird deshalb dahin gehend interpretiert, dass insbesondere nach der Höhe der Gesamtförderung von Programmen und Projekten gefragt wird, in denen ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt bzw. durch die ehrenamtliche Tätigkeit ermöglicht 2 wird. Soweit möglich werden die Mittel aufgeschlüsselt und einer gesonderten Spalte ausgewiesen. Wo eine solche Aufschlüsselung nicht möglich ist, wird der gesamte Haushaltsansatz ausgewiesen. Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden ebenfalls aufgelistet. Die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste und der Bundesfreiwilligendienst stellen eine gesonderte Form des freiwilligen Engagements dar und werden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt. Frage 1: Für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten und Projekte stehen Haushaltsmittel des Landes auf der Grundlage welcher Zuwendungsrichtlinien und Förderprogramme zur Verfügung? Siehe beiliegende Tabelle (Anlage 1). Frage 2: In welcher Höhe sind diese Haushaltsmittel für 2018 veranschlagt? Bitte unter Angabe der jeweils geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften einzelplan-, kapitel- und titelgenau aufschlüsseln und in einer Tabelle mit Gesamtergebnis darstellen Siehe beiliegende Tabelle (Anlage 1). Anlage 1 zu KA 7/2152 Seite 1 lfd. Nr. Einzelplan Richtlinie bzw. Bezeichnung der sonstigen Rechtsgrundlage Name des Programms Haushaltsstelle Kapitel Haushaltstelle Titel Haushaltsansatz 2018 Haushaltsansatz 2018 Untermenge Ehrenamt 1 Epl. 03 MI Gesetz zur Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt vom 18.12.2012 (GVBl. LSA 2012, 620); Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (GVBl. LSA 2016, 365) Förderung der Sportorganisationen - Pauschalförderung Gemäß §§ 8 und 9 des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Sachsen- Anhalt (GVBl. LSA 2012, 620) erhalten Sportorganisationen eine Pauschalförderung nach der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (GVBl. LSA 2016, 365) 0346 684 05 7.903.000 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar 2 Richtlinie zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich vom 24.04.2013 (MBl. LSA 2013, 222) Förderung der Sportorganisationen - Projektförderung Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeit, insbesondere im Kinder- und Jugendsport 0346 684 08 433.200 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar 3 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Organisationen, die Opfer des NS-Regimes betreuen (Erl. des MI vom 25. 1. 2011 – 44.11-04323- H1) und den VV zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Organisationen, die Opfer des NS- Regimes betreuen Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Vorhaben, die der Vergangenheitsbewältigung und der Dokumentation der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen sowie der Betreuung von Opfern des NS-Regimes dienen. 0302 684 05 7.000 7.000 4 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt vom 09.12.1999 (MBl. LSA 2000 S. 53), zuletzt geändert durch RdErl. vom 17.09.2014 (MBl. LSA S. 492). Das Land fördert Projekte im lokalen Raum, die bürgerschaftliches Engagement für Integration und interkulturellen Austausch mobilisieren. 0363 684 03 66.300 66.300 5 dto. dto. 0363 685 03 3.700 3.700 6 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit im Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.04.2008 (MBl. LSA S. 318), zuletzt geändert durch Rd.Erl. des MI vom 25.11.2015 (MBl. LSA S. 745), Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit im Land Sachsen- Anhalt Förderung von Stellen, deren Inhaber u.a. die Aufgabe haben, ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu koordinieren. 0363 633 74 1.180.000 1.180.000 7 Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Der Landesfeuerwehrverband fördert seinerseits einzelne Projekte (z.B. Feuerwehrhistorik oder Anschaffung von Sichtschutzplanen gegen sogenannte Gaffer). 0331 685 51 50.000 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar Anlage 1 zu KA 7/2152 Seite 2 lfd. Nr. Einzelplan Richtlinie bzw. Bezeichnung der sonstigen Rechtsgrundlage Name des Programms Haushaltsstelle Kapitel Haushaltstelle Titel Haushaltsansatz 2018 Haushaltsansatz 2018 Untermenge Ehrenamt 8 Epl. 05 MS Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen- Richtlinie) Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 26. November 2015, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 45 vom 7. Dezember 2015, S. 748 0503 633 64 300.000 300.000 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13.12.2016 (BGBl. Jahrgang 2016 Teil I Nr. 61 S. 2909) und Prüfungsordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 29.06.2017 (MBl. Nr. 32/2017 S. 459). Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige 0509 41 202 6.000 6.000 10 Die Höhe der Entschädigung ist im Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 12.06.2015 geregelt. Förderung des Ehrenamtes in Verbindung mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen insbesondere von Angeboten zur Unterstützung im Alltag 0509 684 68 318.500 318.500 11 Förderung gemäß § 45d SGB XI i.V.m. der Pflege-Betreuungsverordnung ,(hier insbesondere § 10 Abs. 2, § 10 Abs. 4, § 10 Abs. 3) Anwendung der Vorgaben des § 45c SGB XI und des Verfahrens, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts nach § 45c SGB XI sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI ist im Abstimmungsverfahren mit MF Förderung zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen 0509 684 04 213.000 213.000 12 Zuwendungsrichtlinie Ambulante Hospizvereine vom 01.03.2018 (MbL. LSA 2012, 129) Förderung von wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen 0509 684 68 50.000 27.000 Anlage 1 zu KA 7/2152 Seite 3 lfd. Nr. Einzelplan Richtlinie bzw. Bezeichnung der sonstigen Rechtsgrundlage Name des Programms Haushaltsstelle Kapitel Haushaltstelle Titel Haushaltsansatz 2018 Haushaltsansatz 2018 Untermenge Ehrenamt 13 Fördergrundsätze Wohlfahrtspflegerische Einzelmaßnahmen, Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Freiwilligenagenturen Strukturen zur Förderung des Engagements 0509 684 68 920.000 201.000 14 Richtlinie Themenfeld Menschen mit Behinderungen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten Vom 26. Oktober 2016 ? Landesaktionsplan Umsetzung UN- Behindertenkonvention Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens, hier: Engagement digital 0509 684 62 5.550 15 §§ 1 und 15 zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen- Anhalt (Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen- Anhalt (Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen- Anhalt - FamBeFöG LSA) vom 19.12.2005; GVBl. LSA 2005, 740 Familienpaten Sachsen-Anhalt Familienpaten Sachsen-Anhalt stellen ein zusätzliches Handlungsfeld für bürgerschaftliches Engagement dar und sind ein Teil der familiennahen, niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangebote im Rahmen des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen. 0517 686 70 42.000 42.000 16 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung anerkannter Betreuungsvereine sowie der überörtlichen Arbeit der Landesgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. Zuwendungen an Betreuungsvereine Die Vereine erhalten pauschale Zuwendungen (Sach- und Personalkostenzuschuss) für die hauptamtlichen Mitarbeiter, die für die Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer und Vorsorgebevollmächtigter zuständig sind. 0509 684 03 276.000 276.000 17 §§ 23 und 44 LHO Förderung der Landesseniorenvertretung Die Organisation der Arbeit der Landesseniorenvertretung erfolgt im wesentlichen durch ehrenamtlich tätige Personen. 0509 684 68 26.200 26.200 18 §§ 23 und 44 LHO Förderung der Telefonseelsorgestellen Gefördert werden anteilig die Personalkosten für das Leitungspersonal, dass u.a. für Leitung und Organisation sowie Geschäftsführung zuständig ist, Aus- und Weiterbildung der ehrennamtlichen Mitarbeiter*innen gewährleistet, Bereitschaftsdienst absichert, selbst Dienst am Telefon leistet und die Öffentlichkeitsarbeit organisiert. 0509 684 68 120.000 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar Anlage 1 zu KA 7/2152 Seite 4 lfd. Nr. Einzelplan Richtlinie bzw. Bezeichnung der sonstigen Rechtsgrundlage Name des Programms Haushaltsstelle Kapitel Haushaltstelle Titel Haushaltsansatz 2018 Haushaltsansatz 2018 Untermenge Ehrenamt 19 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung RdErl. des MS vom 19.5.2015 – IB-48010-1 Landesweite Netzwerkstelle Engagierte Nachbarschaft - Willkommens- und Integrationskultur in Sachsen-Anhalt Engagementfond zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitiäten von Initiativen oder Einzelpersonen im Bereich der Flüchtlingshilfe 0503 684 64 3.864.000 220.000 20 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung RdErl. des MS vom 19.5.2015 – IB-48010-1 Familien- und Bildungspaten ehrenamtliche Paten, die sich um eine oder mehrere Flüchtlingsfamilien kümmern und im Alltag begleiten; aktuell gibt es diese Paten in den Kommunen: DE, HAL, ABI, SK, WB, MSH, BK, JL und MD 0503 684 64 wie zuvor 183.877 21 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung RdErl. des MS vom 19.5.2015 – IB-48010-1 Netzwerkstelle für ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Die Netzwerkstellen sollen ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen und Initiativen der Flüchtlingshilfe koordinieren, mit bestehenden Angebotsstrukturen und Zuständigkeiten vernetzen sowie fachlich begleiten; aktuell gibt es diese Netzwerkstellen in den Kommunen: MD, HAL, SDL, HZ, ABI, DE, BLK, JL, SK, WB, BK und SLK 0503 684 64 wie zuvor 516.111 22 Epl. 07 MB Runderlass zur Einrichtung von AG Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Richtlinie zur Förderung außerunterrichtlicher Sportangebote für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen des Landes Sachsen–Anhalt incl. Änderung vom 03.03.2009 - Förderrichtlinie Schul– und Vereinssport- RdErl. des MK vom 10.02.2007 - 26- 52102 zuletzt geändert durch RdErl. vom 1.3.2009 (SVBl. LSA S. 54) Förderung des Schulsports/Aufwandsentschädigung für die Betreuung der AG Sport 0707 42 765 455.500 455.500 23 Epl. 08 MW Grundsätze für die Förderung von Freifunkinitiativen - MW, Referat 16 18. September 2017 AZ: 16-02806-12 Grundsätze für die Förderung von Freifunkinitiativen Auf Grundlage der „Grundsätze für die Förderung von Freifunkinitiativen“ (Freifunk- Fördergrundsätze) stellt das Land für den Ausbau und die Modernisierung nicht kommerzieller Freifunknetze Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese Mittel fließen ehrenamtlich tätigen Freifunk- Vereinen zu. 0802 89 373 400.000 100.000 24 Epl. 11 MJ Nr. 2.7 der Verwaltungsvorschriften zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (VV-SchStG) Ehrung von Schiedspersonen 1120 685 02 194.183.900 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar Anlage 1 zu KA 7/2152 Seite 5 lfd. Nr. Einzelplan Richtlinie bzw. Bezeichnung der sonstigen Rechtsgrundlage Name des Programms Haushaltsstelle Kapitel Haushaltstelle Titel Haushaltsansatz 2018 Haushaltsansatz 2018 Untermenge Ehrenamt 25 §§ 1835, 1835a Bürgerliches Gesetzbuch Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer/-innen mittelloser Personen 1120 685 05 108.274.400 4.695.300 26 Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) geändert worden ist Entschädigung ehrenamtlicher Richter/- innen (Beisitzer, Schöffen) 1120 685 05 wie zuvor 901.800 27 ohne Frauenzentren 1115 684 61 264.600 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar 28 ohne Veröffentlichung einer Broschüre "Schöffen - Laienrichterinnen und Richter im Strafprozess" 1101 531 01 21.000 1.321 29 ohne Internationaler Tag des Ehrenamtes 1101 532 01 33.300 4.450 30 Epl. 14 MLV § 44 i. V. m. § 23 LHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften Förderung von Maßnahmen zur Unfallverhütung u.a. Koordinierung und Organisation der Verkehrssicherheit; Mobile Verkehrserziehung; Schulweghelferprojekt; PEER-Projekt an Fahrschulen; Unterstützung der örtlichen Verkehrswachten 14 03 686 02 550.000 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar 31 § 44 i. V. m. § 23 LHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie aufgestellte Fördergrundsätze für das Förderprogramm "Technische Denkmäler" Förderprogramm "Technische Denkmäler" Förderung der Erhaltung, Pflege und Sanierung von im Landesinteresse liegenden technischen Denkmälern mit verkehrlichem Bezug 14 03 686 03 300.000 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar 32 Demografie-Wandel gestalten, Programmjahr 2018 Entwicklungskonzept im Ort Benneckenstein zur wesentlichen Verbesserung der Lebensqualität und Daseinsfürsorge Titelgruppe 62 (ausgenommen Titel 671 62) Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar 33 Abenteuer-Bau-Koch-Mobil: Fahrzeug und Hänger für aufsuchende Beteiligungsprojekte 34 Spezifizierung der Sportstättenentwicklungsplanung im Kontext zum demografischen Wandel in Sachsen-Anhalt 35 Sport als gelebte Inklusion in ländlichen Räumen: Nachhaltige Begeisterung aufbauen und pflegen 36 Bewegungsgarten 37 Aufbau eines multifunktionalen Dorfladens in Farnstädt §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels vom 16.08.2010 (MBl. LSA S. 537), zuletzt geändert durch Erl. des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.01.2018 – 43.21 20203/1 (MBl. LSA S. 49). 14 04 1.000.000 Anlage 1 zu KA 7/2152 Seite 6 lfd. Nr. Einzelplan Richtlinie bzw. Bezeichnung der sonstigen Rechtsgrundlage Name des Programms Haushaltsstelle Kapitel Haushaltstelle Titel Haushaltsansatz 2018 Haushaltsansatz 2018 Untermenge Ehrenamt 38 Epl. 15 MULE Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien) Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Aktenzeichen: 45-22101/2.4.1 Erlassdatum: 02.05.2016 Fassung vom: 25.01.2017 ; Gliederungsnr. 7912Fundstelle: MBl. LSA. 2016, 342 FP 6301 "Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000" 1. Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturschutzwert, 2.Gebietsbetreuung in Natura 2000- Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturschutzwert , z. B. praktische Vorhaben zur Umsetzung von Fachplanungen des Naturschutzes, 3. Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins, die im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, Gebieten mit hohem Naturschutzwert oder dem Schutzgebietssystem Natura 2000 stehen, 4.Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes von Natura 2000- Gebieten und Gebieten mit hohem Naturschutzwert, 1514, TG 71 2.000.000 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar 39 Epl. 17 StK Kultur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt) – Erl. Der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.07.2017 – StK-6-57001 veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 40/2017 vom 09.10.2017 Die durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur institutionell geförderten Einrichtungen haben den Auftrag, Vereine in ihrem Wirkungskreis im Ehrenamt zu unterstützen und zu fördern. Um hier breitgefächert Hilfestellung geben zu können, haben sich diese Dachverbände zur Arbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement (AG BEK) zusammengeschlossen. Beim Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. wurde zur Verbesserung der Kommunikations- und Unterstützungsstrukturen die Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement eingerichtet. Sie entwickelt und bietet Fortbildungsveranstaltungen für Kulturvereine im gesamten Bundesland an, kommuniziert die aktuellen Themen mit der AG BEK, berät das Ministerium in Fragen der Verbesserung der Fördermöglichkeiten und Ehrungen im Bereich des Ehrenamtes. 1775 685 57 511.000 Anteil für Ehrenamt nicht bezifferbar Anlage 1 zu KA 7/2152 Seite 7 lfd. Nr. Einzelplan Richtlinie bzw. Bezeichnung der sonstigen Rechtsgrundlage Name des Programms Haushaltsstelle Kapitel Haushaltstelle Titel Haushaltsansatz 2018 Haushaltsansatz 2018 Untermenge Ehrenamt 40 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Beauftragte 1783 412 03 130.600 130.600 Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich Beauftragten 1783 525 02 15.000 15.000 Summe 9.896.209 Verordnung über Tätigkeit und Entschädigung ehrenamtlicher Beauftragter für die Denkmalpflege und für archäologische Denkmalpflege vom 03. Februar 1994 unter Berücksichtigung der Änderung vom 19.März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 156); Richtlinie zur Durchführung des § 6 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt; Bestellung des ehrenamtlichen Beauftragten (RdErl. des MK vom 5.7.1994 -54-57701)