Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3789 02.01.2019 (Ausgegeben am 03.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Silke Schindler (SPD) Fördermittel und Fördermittelbindung für das Schloss Peseckendorf Kleine Anfrage - KA 7/2153 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Schloss Peseckendorf im Ortsteil Peseckendorf der Stadt Oschersleben (Bode) in Besitz des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Sachsen-Anhalt wurde bis 2012 als Landesjugendbildungsstätte genutzt. Seitdem steht das Schloss leer und soll verkauft werden. In einem Artikel der Volksstimme vom 21. Oktober 2015 wurde über diese Verkaufsabsichten berichtet und darauf verwiesen, dass sich der Verkauf schwierig gestaltet, da das Schloss mit Fördermitteln saniert wurde und für diese noch eine Bindung von zehn bis zwölf Jahren besteht. Ein potentieller Käufer müsse in die Zweckbindung eintreten oder die Fördermittel, rund eine Million Euro, zurückzahlen. Nun, drei Jahr später, ist wieder in der Volksstimme am 19. Oktober 2018 zu lesen, dass das Schloss einen Käufer gefunden hat. In diesem wird nun davon gesprochen, dass die Fördermittelproblematik für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst wurde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. In welcher Höhe wurden für das Schloss Peseckendorf Fördermittel vom Land Sachsen-Anhalt gewährt? Das Land gewährte dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt Fördermittel nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Höhe von insgesamt 2.785.158,78 €. 2 2. Welche Zweck- und Zeitbindungen enthielten die Fördermittelbescheide ? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Zuwendungen erfolgten zum Zwecke der Gebäudesicherung und des Um- und Ausbaus der Jugendbildungsstätte Peseckendorf sowie der Errichtung einer Biokläranlage und Realisierung von TÜV-Auflagen. Die Zuwendungsbescheide enthielten Zweckbindungen bis zum 31.12. der Jahre 2019, 2020 bzw. 2026. 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über eine „zufriedenstellende “ Lösung der o. g. Fördermittelproblematik vor? Nachdem Aussicht auf eine Wiederaufnahme des zweckentsprechenden Betriebs der Einrichtung nicht bestand, war unter Berücksichtigung u. a. der Dauer der Nutzung und der finanziellen Aufwendungen auch des Zuwendungsempfängers festzustellen, dass das Zuwendungsverhältnis ohne weitere Rechtsfolgen zu beenden ist. Positiv zu bewerten ist, dass damit eine den Erhalt der Liegenschaft ermöglichende Verwendung durch entweder den Zuwendungsempfänger oder durch einen Dritten ermöglicht werden konnte. Der Landesregierung ist bekannt, dass die Liegenschaft von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. an einen Erwerber veräußert wurde, der die Liegenschaft als Sport- und Wellnesshotel zu nutzen beabsichtigt.