Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3790 02.01.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. - Förderung und Einstellungspraxis Kleine Anfrage - KA 7/2150 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf seiner Internetseite veröffentlichte der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. am 6. November 2018 ein Stellenangebot, das vermittelt, es würden Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung, schwarzen Menschen oder People of Color bevorzugt eingestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Aus welchem Haushaltstitel(n), in welcher Höhe und mit welchem Förderzweck wurde der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. seit 2015 mit Landesmitteln gefördert? Die Angaben sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 2. Sieht die Landesregierung bei der Einstellungspraxis die Grundsätze der Gleichstellung und die Einhaltung des Diskriminierungsverbotes verletzt? Zur Einstellungspraxis des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt kann die Landesregierung keine Aussage treffen, da hierüber aus dem Text der oben erwähnten Stellenausschreibung keine Rückschlüsse im Sinne der Fragestellung möglich sind. 2 3. Ergeben sich aus der Aussage, dass sich der Verein „über Bewerbungen von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung, schwarzen Menschen oder People of Color“ freue, Konsequenzen für die Förderung des Vereins ? Nein. 4. Auf welche Weise will die Landesregierung diskriminierende Stellenausschreibungen wie die o. g. zukünftig verhindern? Die Landesregierung bewertet die hier gemeinte Stellenausschreibung als diskriminierungsfrei . Eine Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Anforderungsprofil sowie eine kurze Stellenbeschreibung von den Tätigkeiten, die die Bewerberin bzw. der Bewerber objektiv zu verrichten hat (körperlich schwere Arbeit, Reisetätigkeit, unregelmäßige Arbeitszeit, Korrespondenz in verhandlungssicherem Englisch, etc.), nicht aber, wie sich der Arbeitgeber den Bewerber /die Bewerberin vorstellt. Die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbieten eine ungerechtfertigte Diskriminierung bei Stellenausschreibungen (§§ 1, 7, 11 AGG). Nach § 11 AGG hat der Arbeitgeber die Stelle inner- wie außerbetrieblich so auszuschreiben, dass er keine Bewerberin bzw. keinen Bewerber wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder des Alters benachteiligt. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn das genannte Merkmal (oder sein Nichtvorliegen) eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Tätigkeit selbst oder die Bedingungen ihrer Ausübung darstellt. Diese Grundsätze sind bei der Stellenausschreibung des Flüchtlingsrates vollumfänglich erfüllt. Es wird im Anforderungsprofil und in der Beschreibung der Stelle ausschließlich an die Tätigkeiten angeknüpft und nicht an persönliche Merkmale der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Zusätzlich wird in dieser Ausschreibung sogar von der Zusendung eines Lichtbildes Abstand genommen, da dieses möglicherweise Aussagen über die Religion, die ethnische Herkunft oder eine Behinderung zulässt. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, dass die „Freude“ des Flüchtlingsrates auf Bewerbungen von der Hautfarbe des Bewerbers abhängig ist, im Allgemeinen? Die Landesregierung bewertet den angesprochenen Satz ausschließlich als Motivation von Angehörigen marginalisierter Gruppen wie geflüchtete Menschen , schwarze Deutsche, Zugewanderte oder etwa Menschen mit Migrationshintergrund , sich ebenfalls zu bewerben. Anlage zu KA 7/2150 Haushaltsstelle Zuwendungsrichtlinie Projekt/Zuwendungszweck HHJ 2015 HHJ 2016 HHj 2017 HHJ 2018 Landesinfostelle Flucht und Asyl 10.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 10.000,00 € Right of Residence - Informationskampagne zu Bleiberecht und Aufenthaltsperspektiven 34.419,33 € 57.927,68 € Koordinierung und Weiterentwicklung des Runden Tisches für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus 16.300,00 € 0503 68464 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung