Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3792 02.01.2019 (Ausgegeben am 03.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Demonstration gegen AfD-Europawahlversammlung Kleine Anfrage - KA 7/2151 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vom 16. bis 19. November 2018 fand in Magdeburg die Europawahlversammlung der Alternative für Deutschland statt. Im Weltnetz riefen politische Initiativen wie bspw. „Blockmd“ zu Gegendemonstrationen auf. Diesem Aufruf haben sich diverse Gruppierungen angeschlossen. So bspw. die Initiativen „Aufstehen gegen Rassismus “, die „DGB Jugend Magdeburg“, das sogenannte „Feministische Kollektiv“, der „Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt“ und andere. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist Ihnen der Initiator bzw. Organisator der Veranstaltung bekannt? Der Landesregierung ist bekannt, dass im Zusammenhang mit der Europawahlversammlung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Zeitraum vom 16. bis 19. November 2018 zwei Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes stattfanden. Dabei handelte es sich zum einen um die Kundgebung „Studierende gegen Rassismus“ am 16. November 2018 und zum anderen um eine Kundgebung mit Aufzug des Bündnisses „Blockmd“ am 17. November 2018. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, als die Anmelder dieser beiden Versammlungen bekannt sind. 2 2. Welche Gruppierungen unterstützten die Veranstaltung, welche Gruppierungen haben teilgenommen? 3. Wie viele der unterstützenden Gruppierungen sind nach dem Abgabengesetz gemeinnützige Vereine? 4. Zählen zu den teilnehmenden Gruppierungen bzw. Organisationen solche, deren Tätigkeit durch Landesmittel gefördert wird? Wenn ja, welche Organisationen ? In welcher Höhe werden sie aus welchen Programmen u. Ä. gefördert? Bitte tabellarisch aufführen. 5. Zählen zu den geförderten Gliederungen auch solche, die nach den jeweils einschlägigen Förderrichtlinien eigenen Satzungen oder dem jeweiligen Förderzweck zu politischer Neutralität verpflichtet sind? 6. Zählen zu den Teilnehmern Gruppierungen bzw. Organisationen, die die Landesregierung bzw. das Landesamt für Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich , linksextrem, linksradikal oder linksextremistisch einschätzt ? Wenn ja, welche? 7. Zählen zu den Teilnehmern Gruppierungen bzw. Organisationen, die das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, welche und aus welchem Grund werden diese beobachtet? Die Fragen 2 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen Informationen im Sinne der Fragestellungen insoweit vor, als bekannt ist, dass im Internet auf verschiedenen Facebookprofilen auf die in Rede stehenden Veranstaltungen hingewiesen wurde bzw. diese Veranstaltungen beworben wurden. So auch beispielsweise auf dem Facebookprofil von „Blockmd“, wo seit Anfang November 2018 eine Veranstaltung unter dem Motto „#Ausgehetzt - Für ein solidarisches Europa“ mit dem Untertitel „Demo gegen den AfD-Bundesparteitag in Magdeburg“ beworben wurde. Der dortige Aufruf soll ausweislich der Darstellung auf dem Facebookprofil von einer Vielzahl von Personenzusammenschlüssen unterzeichnet worden sein. Eigene Erkenntnisse darüber, ob und gegebenenfalls welche Personenzusammenschlüsse die Veranstaltungen tatsächlich unterstützt oder an den Veranstaltungen tatsächlich teilgenommen haben, liegen der Landesregierung nicht vor. Der Studentenverein an der Hochschule Magdeburg „StuVe Stendal e. V.“ rief via Facebook zur Teilnahme an der o. g. Veranstaltung auf. In dem diesbezüglichen Aufruf wurde den Teilnehmern durch den Verein die Übernahme der Fahrtkosten zugesichert. 3 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass die zugesagte Finanzierung von Fahrtkosten durch Vereine wie bspw. „StuVe Stendal e. V.“ nicht aus Fördermitteln des Landes erfolgt? Wie kann die Landesregierung sicherstellen bzw. gewährleisten, dass keine Landesmittel für o. g. Zwecke verwendet werden? Aus Haushaltsmitteln oder anderen Fördermitteln des Landes wurden keine der o. g. Fahrtkosten finanziert. Über Eigenmittel können studentische Vereine nach eigenem Ermessen verfügen. 9. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass teilnehmende Gliederungen wie bspw. gewerkschaftliche Organisationen etc. zur Teilnahme an der Demonstration mit Geldleistungen motiviert bzw. die Teilnahme vergütet haben? Wenn ja, welche Organisationen betrifft das und in welcher Höhe wurden Teilnehmer entlohnt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 10. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn öffentliche Mittel - gleich ob mittel- oder unmittelbar - für politische Demonstrationen, wie die eingangs beschriebene, verwendet und zur einseitigen Parteikritik eingesetzt werden ? Der Landesregierung ist im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Veranstaltungen nicht bekannt geworden, dass öffentliche Mittel im Sinne der Fragestellung verwendet und eingesetzt wurden. Sachverhalte über die die Landesregierung keine Kenntnis hat, werden von dieser nicht bewertet.