Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3799 04.01.2019 (Ausgegeben am 04.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werbeverbot für Abtreibungen gemäß § 219a StGB Kleine Anfrage - KA 7/2154 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Anzeigen nach § 219a Strafgesetzbuch gibt es in Sachsen-Anhalt ? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2017 und für das Jahr 2018 zum Stichtag 30. Juni. Angaben zu erstatteten Anzeigen können ab 2012 erfolgen. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 30.06.2018 0 1 1 1 6 3 2 2. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund von Anzeigen nach § 219a StGB in Sachsen-Anhalt geführt? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2017 und für das Jahr 2018 zum Stichtag 30. Juni. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 30.06.2018 0 0 1 0 3 3 2 3. Wie viele Verurteilungen gibt es in Sachsen-Anhalt nach § 219a StGB? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2017 und für das Jahr 2018 zum Stichtag 30. Juni. Keine. 4. Welches Strafmaß sahen die jeweiligen Verurteilungen vor? Siehe Antwort zu Frage 3. 2 5. Inwieweit liegen der Landesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt mehrfach gemäß § 219a StGB angezeigt und/oder verurteilt wurden? Gegen zwei Ärzte ist jeweils durch denselben Anzeigeerstatter zweimal Strafanzeige erstattet worden. 6. Inwieweit steht die Landesregierung in Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung und dem Verband der Gynäkologen zum Thema des Werbeverbots für Abtreibungen in Sachsen-Anhalt? Finden beispielsweise Beratungen statt hinsichtlich der Auslegung des § 219a StGB? Die Landesregierung steht in der Angelegenheit in Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Beratungen zur Auslegung des § 219a StGB wurden nicht nachgefragt. 7. Wie schätzt die Landesregierung die Informationslage für ungewollt schwangere Frauen in Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Ärztinnen und Ärzte im Land ein, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten? Die Informationslage für ungewollt schwangere Frauen hinsichtlich der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, kann ohne empirische Daten durch die Landesregierung nicht eingeschätzt werden. Entsprechende Daten, beispielsweise aus Befragungen, liegen der Landesregierung nicht vor. 7.1 Inwieweit informieren die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen über entsprechende Ärztinnen und Ärzte im Zuge ihrer Beratung? Schwangerschaftskonfliktberatungen sind vertraulich, Berichte zu der hier aufgeworfenen Fragestellung liegen deshalb nicht vor. 7.2 Wie bewertet die Landesregierung das Handeln des Berliner Senats, der auf eigenen Web-Seiten eine Übersicht zu Ärztinnen und Ärzten veröffentlicht , die Schwangerschaftsabbrüche anbieten? Das Angebot des Berliner Senats ist eine Möglichkeit der Information. Geprüft werden sollte aber auch, ob nicht Ärztekammern mit der Aufgabe betraut werden sollten, Kontaktinformationen vorzuhalten, sofern die betroffenen Ärztinnen oder Ärzte sowie die Krankenhäuser eingewilligt haben.