Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/38 17.05.2016 (Ausgegeben am 17.05.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Illegale Abfallablagerung durch die BMG Recycling GmbH in der Stadt Teuchern, OT Deuben, Werkstraße 49 (III) Kleine Anfrage - KA 7/3 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Illegale Abfallablagerung durch die BMG Recycling GmbH in der Stadt Teuchern, OT Deuben, Werkstraße 49 vom 23. Februar 2016 (Drucksache 6/4822). Auf die Frage zum Stand der Neubewertung der Gefährdungslage antwortete die Landesregierung, dass „substanzielle Stellungnahmen zu den (…) Gefahren nach wie vor ausstehen“ würden und „die untere Brandschutz-, Boden- und Wasserschutzbehörde erneut zur Stellungnahme aufgefordert“ seien und „zu einer Besprechung in das Landesverwaltungsamt geladen“ würden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Sind die vor zwei Monaten noch ausstehenden substanziellen Stellungnahmen zu den Gefahren zwischenzeitlich eingegangen? Zu den Stellungnahmen des Landkreises siehe Antwort zu Frage 2. 2. Zu welchem Ergebnis kommen Brandschutz-, Boden- und Wasserschutzbehörde hinsichtlich der Gefährdungslage in ihren Stellungnahmen? Die zuständige Brandschutzbehörde teilte mit, dass die Befahrbarkeit der Liegenschaft und Umfahrungsmöglichkeiten gegeben sind. Löschwasser steht in ausreichender Menge zur Verfügung. Eine Selbstentzündung ist nicht zu erwarten . Die Anforderungen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes sind folglich gewährleistet. 2 Die zuständige Bodenschutzbehörde teilte mit, dass die im Rahmen der Ersatzvornahme durchgeführten Analysen der Abfälle ergeben haben, dass von diesen keine unmittelbaren Gefahren für die Umweltmedien ausgehen. Eine Abklärung aller möglichen Gefahren für den unterhalb der Abfälle befindlichen Boden - und Grundwasserbereich könne mit dem behördlichen Sachverstand nicht geleistet werden. Hierzu bedürfe es eines Sachverständigengutachtens. In der Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 25. Februar 2016 hieß es, dass der Burgenlandkreis prüfe, welcher finanzielle Umfang für den Untersuchungsrahmen zu erwarten ist und wie eine solche Finanzierung im Rahmen des genehmigten Haushaltes getätigt werden könne. Eine Äußerung der zuständigen Wasserbehörde wurde nicht mitgeteilt. In einer Stellungnahme vom 25. April 2016 stellte der Burgenlandkreis die Beauftragung eines Sachverständigen wegen Unverhältnismäßigkeit in Frage. 3. Hat die angekündigte Besprechung im Landesverwaltungsamt zwischenzeitlich stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Ja, die angekündigte Besprechung hat am 18. Februar 2016 stattgefunden. Eine weitere Erörterung ist am 22. April 2016 erfolgt. Als Ergebnis wurden die Stellungnahmen, wie in der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, abgegeben.