Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3801 04.01.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Gewalttätige Auseinandersetzungen in einem Bitterfelder Billardcafe Kleine Anfrage - KA 7/2166 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Nacht vom 23. auf den 24. November 2018 kam es in Bitterfeld in einem Billardcafe zwischen einer Gruppe von Afghanen und einer Gruppe von Syrern zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. In dem Lokal soll ein Sachschaden entstanden und des Weiteren ein davorstehender PKW eines Gastes beschädigt worden sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu diesem Vorfall vor? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse zu dem in Rede stehenden Sachverhalt insoweit vor, als bekannt ist, dass es in der Nacht vom 23. zum 24. November 2018 nach einer vorausgehenden verbalen Streitigkeit zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren beteiligten Personen in einer Bar (namentlich „BOOM BOOM Bar“ oder „Magic“) in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld kam. In der Folge wurden mehrere Personen verletzt und es kam zu Sachbeschädigungen innerhalb der Lokalität sowie an einem Personenkraftwagen . 2 1.1. Wie viele Beteiligte gab es? Nach derzeitigem Ermittlungsstand waren zwischen 10 bis 20 Personen an der Auseinandersetzung beteiligt, wovon sechs Personen namentlich bekannt gemacht werden konnten. 1.2. Gegen wie viele Personen wird, wegen welcher Straftaten, ermittelt und welche Staatsangehörigkeit haben diese Personen? 1.3. Wie viele Anzeigen wurden durch die Polizei aufgenommen? Die Fragen 1.2. und 1.3. werden zusammenhängend beantwortet. Durch die Polizei wurden vier Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wird gegen sechs Personen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie Sachbeschädigung ermittelt. Vier Tatverdächtige sind afghanische Staatsangehörige und zwei Tatverdächtige besitzen die syrische Staatsangehörigkeit. 1.4. Wie viele verletzte Personen, mit welchen Verletzungen, gab es? Der Landesregierung sind im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung drei verletzte Personen bekannt geworden. Bei den Verletzungen handelte es sich gemäß polizeilichem Erkenntnisstand um eine Platzwunde am Kopf, eine Schnittverletzung am Oberkörper sowie eine Stichverletzung am Bein. 2. Wann ging der Notruf in der zuständigen Polizeileitstelle ein und was wurde gemeldet? Der Notruf ging am 24. November 2018 um 00:36 Uhr im Lage- und Führungszentrum der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost ein. Im Rahmen des Notrufs wurde eine körperliche Auseinandersetzung zwischen etwa zehn Personen in einer Shisha-Bar im Bereich Nordstraße/Greppiner Straße in Bitterfeld gemeldet . 3. Wann und mit welcher Stärke trafen die Polizeikräfte vor Ort ein? Bitte aufschlüsseln nach Anreisedauer, nach Dienststellen und damit verbundene Einsatzzeiten. Um 00:52 Uhr trafen zwei Funkstreifenwagen sowie um 00:59 Uhr ein weiterer Funkstreifenwagen mit jeweils zwei Polizeibeamten des Revierkommissariats Bitterfeld-Wolfen vor Ort ein. Um 2:43 Uhr wurde der Einsatz beendet. 4. Sieht die Landesregierung die aktuelle Präsenz der Polizei in Bitterfeld als ausreichend an? Falls nein, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten? Die zuständige Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost gewährleistet eine lageangepasste polizeiliche Präsenz. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer unzureichenden polizeilichen Präsenz vor. 3 5. Wann und durch wen wurde der Rettungsdienst alarmiert und wann trafen die Rettungskräfte ein? Vom Lage- und Führungszentrum der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost wurde am 24. November 2018 um 00:50 Uhr der Rettungsdienst alarmiert. Der angeforderte Rettungswagen traf um 00:57 Uhr am Ereignisort ein. Eine weitere An- bzw. Nachforderung von Rettungsmitteln erfolgte um 00:55 Uhr durch das Lage- und Führungszentrum der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost. Die zusätzlich alarmierten Rettungsmittel (ein Notarzteinsatzfahrzeug und ein Rettungswagen) trafen um 1:10 Uhr beziehungsweise um 1:04 Uhr am Ereignisort ein. 6. Welchen Aufenthaltsstatus besitzen die mutmaßlichen Täter und welche vorherigen Straftaten sind bekannt? Die Tatverdächtigen besitzen die folgenden Aufenthaltstitel: - Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren noch nicht abgeschlossen/Klage), - Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenth G), - Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG, - Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG gilt für die Dauer des Antragsverfahrens als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG), - Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG gilt für die Dauer des Antragsverfahrens als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG), - Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG infolge von Passlosigkeit/ungeklärter Staatszugehörigkeit 7. Wie hoch ist der entstandene Sachschaden und wer ersetzt den Geschädigten diesen Schaden? 8. Wer haftet generell für Schäden, die durch Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge, die über kein Vermögen verfügen, verursacht wurden? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Nach derzeitigem Stand sind der Landesregierung keine Angaben zur genauen Schadenshöhe möglich, da die Geschädigten (Betreiber des Lokals und Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs) trotz entsprechender Aufforderung bisher keine entsprechenden Mitteilungen an die Polizei gemacht haben. Das deutsche Haftungsrecht unterscheidet nicht nach der Nationalität des Haftungsverpflichteten . Es haftet der für den Schaden Verantwortliche nach den einschlägigen Vorschriften (zum Beispiel Bürgerliches Gesetzbuch). Eine gegebenenfalls bestehende Vermögenslosigkeit eines Schädigers hebt nicht dessen Haftung auf. 4 9. Gab es in diesem Jahr bereits andere Polizeieinsätze im Bereich der Bitterfelder Nordstraße, der Greppiner Straße bzw. in dem betroffenen Lokal? Bitte aufschlüsseln und mögliche Straftaten bzw. Ereignislagen zuordnen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 7. Dezember 2018 wurden in dem Bereich Bitterfelder Nordstraße, Greppiner Straße sowie in dem Lokal insgesamt 30 Einsätze der Polizei erfasst. Neun Polizeieinsätze fanden in der Nordstraße statt. In der Greppiner Straße wurden 21 Polizeieinsätze erfasst. Bei acht dieser 21 Polizeieinsätze in der Greppiner Straße wurde die Anschrift des besagten Lokals eingetragen. Die weiterführenden Angaben können der Anlage entnommen werden. 5 Anlage.pdf